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1879. Dienstag den 1. Juli. M 76.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,
Donnerstags und Samstags.
Oberhessischer Anzeiger.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei grö. i ö it 22 Pf.; 1 en m pf.; größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
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detref fend! Die Abnahme des Verfassungs-Eides vom 2. Quartal 1879. Friedberg am 27. Juni 1879. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
N Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im 2. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rückstande udlichen Orts bürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, haben wir auf ontag den. Juli 1. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß Karben für die dem Kreise Friedberg einverleibten Gemeinden 6 früheren Kreises Bildel und Dienstag den 8. Juli l. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Friedberg für die zur Ausschwörung s Berfassungseides Verpflichteten aus den früheren Orten des Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem erstgenannten ermine andern Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen hiernach Ein- dung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 5. k. Mis. infehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden. Dr. Braden.
Kaspar Heinrich Schiel von Dorn Assenheim, Wilhelm August Schäfer von Harheim, Liebmann Rothschild von Heldenbergen.
tetreffend: Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874, insbesondere die Abhaltung der Impftermine. Friedberg den 28. Juni 1879.
Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Nachstehendes Ausschreiben der obersten Schulbehörde theilen wir Ihnen unter dem Auftrage mit, dasselbe den Lebrern Ihrer Gemeinde, bezw. dem Oberlehrer zur Kenntniß zu bringen und zur Beobachtung sernstlich zu empfehlen. Dr. Braden. Ibn Nr. M. J. 5675. Darmstadt am 17. Juni 1879. tketreffend: Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874, insbesondere die Abhaltung der Impftermine. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz Abtheilung für Schulangelegenheiten an die Großb. Kreis- Schulcommissionen.
Wie die Ministerialabtheilung für öffentliche Gesundheitspflege uns mitgetheilt hat, sind Seitens der Impfärzte zahlreiche Beschwerden darüber eingelaufen, daß bei den Impf- und Revisionsterminen für die Schulkinder, trotz ordnungsmäßiger Benachrichtigung, ein Lehrer beziehungsweise eine
lehrerin nicht gegenwärtig gewesen sei.
Wir weisen Sie deßhalb au, die Schulvorstände auf die genaue Befolgung der Bestimmung sub C. unseres Ausschreibens vom 20. Juli 1875 u. Nr. M. d. J. 9883 mit dem Bemerken nachdrücklich ausmerksam zu machen, daß, wenn durch das Nichterscheinen des zur Anwesenbeit verpflichteten lehrers etwa ein neuer Termin angesetzt werden müßte, dessen Kosten eventuell dem Säumigen zur Last gesetzt werden würden. 0 Knorr. Schaum.
Bekanntmachung.
tetreffend: Die Erbauung einer Eisenbahn von Friedberg nach Hanau, hier Gelände⸗Erwerb in der Gemarkung Bönstadt. Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Grundeigenthümer gebracht, daß die Pläne über das zur Erbauung der Eisenbahn Friedberg— Hanau in der Gemarkung zu Bönstadt erforderliche Gelände nebst dem Gelände- und Namens- Verzeichniß der Eigenthümer von Mittwoch den 2. Juli ls einschließlich Mittwoch den 9. Juli 1879 auf dem Bürgermeisterei-Büreau zu Bönstadt zur Einsicht der Betheiligten offen liegen. Freitag den 11. Juli, Vormittags 8 Uhr, tritt die nach dem Gesetz vom 27. Juli 1821, die Abtretung von Privateigenthum für öffentliche Zwecke betreffend, tebildete Local-Commission, bestehend aus dem Großherzoglichen Kreisratbhe Dr. Braden als Vorsitzender, dem Großherzoglichen Kreisbaumeister Reuß u Friedberg als Sachverständiger, dem Großherzoglichen Bürgermeister Weitzel zu Kaichen, Großherzoglichem Beigeordneten Ewald zu Assenheim und bemeinderalhs Mitglied Christian Schäfer zu Ossenheim, auf dem Gemeindehause zu Bönstadt zusammen, um etwaige Einwendungen der Grund- genthümer gegen die Nothwendigkeit der Abtretung ihres Geländes entgegenzunehmen und den Betrag der zu leistenden Entschädigung zu ermitteln. Claubt ein Grundeigenthümer verlangen zu sollen, daß an Stelle eines der obengenannten den betheiligten Ortsvorständen entnommenen Commissions- Nitglieder ein Mitglied aus dem Ortsvorstande einer nicht betheiligten Gemeinde in die Commission zu berufen sei, so ist dieses Verlangen innerhalb der Offenlegungsfrist bei uns vorzubringen. Friedberg am 30. Juni 1879.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
detreffend: Die Erbauung einer Eisenbahn von Friedberg nach Hanau, hier Gelände-Erwerb in der Gemarkung Ilbenstadt. f
Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Grundeigenthümer gebracht, daß die Pläne über das zur Erbauung der Eisenbabn Friedberg⸗ kanau in der Gemarkung zu Ilbenstadt erforderliche Gelände nebst dem Gelände- und Namens: Verzeichniß der Eigenthümer von Donnerstag den 3. Juli is einschließlich Donnerstag den 10. Juli 1879 auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Ilbenstadt zur Einsicht der Betheiligten offen liegen. Samstag un 12. Juli, Vormittags 8 Uhr, tritt die nach dem Gesetz vom 27. Mai 1821, die Abtretung von Privateigenthum für öffentliche Zwecke betreffend, bildete Local-Commission, bestehend aus dem Großherzoglichen Kreisrathe Dr. Braden als Vorsitzender, dem Großherzoglichen Kreisbaumeister Reuß 1 Friedberg als Sachverständiger, dem Großherzoglichen Bürgermeister Geibel zu Bönstadt, Großberzoglichem Beigeordneten Ewald zu Assenheim und demeinderaths- Mitglied Christian Schaͤfer zu Ossenheim, auf dem Gemeindehause zu Ilbenstadt zusammen, um etwaige Einwendungen der Grund-
enthümer gegen die Nothwendigkeit der Abtretung ihres Geländes entgegenzunehmen und den Betrag der zu leistenden Entschädigung zu ermitteln.
Plaubt ein Grundeigenthümer verlangen zu sollen, daß an Stelle eines der obengenannten den betheiligten Ortsvorständen entnommenen Commissions- Hitglieder ein Miiglied aus dem Ortsvorstande einer nicht betheiligten Gemeinde in die Commisston zu berufen sei, so ist dieses Verlangen innerhalb
ler Offenlegungefrist bei uns vorzubringen.
Friedberg am 30. Juni 1879. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
über die Naturalleistungen für die bewaffnete
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes den Monat Juni 1879 sich
Tacht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für
3 1**— 5.—. lgendemaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 15.—, Heu M. 5.—, Stroh M. 5. en, en öriedberg am 30. Juni 1879. Weubheze ee 25 man


