Ebensowenig dürfen Gegenstände, wodurch die ansteckende Krankheit weiter verbreitet werden kann, namentlich Viehhäute, Hörner, Fleisch, Talg, Mist, Stroh und Gefütter,
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welches in einem Stalle war, wo sich krankes Vieh befindet oder befunden hat, an Orte gebracht werden, wo anderes Vieh damit in Verbindung kommen kann. Ist eine hal Orts- oder Bezirks⸗Sperre angeordnet, so darf weder Vieh noch Gegenstände, wodurch die Seuche weiter verbreitet werden kann, aus dem Orte oder Bezirke heraus, oder Bet auch innerhalb derselben an Orte geführt oder gebracht werden, wo anderes Vieh hinkommen kann. Zuwiderhandlungen werden, insofern dieselben nicht unter§. 328 des deutschen Strafgesetzbuchs fallen, mit 3 bis 20 fl., wenn aber im Falle des vorhergehenden Absatzes das aus dem Orte oder Bezirke ausgeführte Stück Vieh mit der* andi ansteckenden Krankheit behaftet ist, mit 10 bis 50 fl. bestraft. ö Art. 373. Wer aus einem Orte oder Bezirke, für welche keine Orts⸗ oder Bezirkssperre angeordnet ist, wissentlich ein von einer ansteckenden Krankheit befallenes 11. Stück Vieh an einem anderen Ort einbringt, verfällt, insofern die begangene Uebertretung nicht unter§. 338 des Deutschen Strafgesetzbuchs fällt, in eine Strafe von 10 bis 50 fl. feht Die hauptsächlichsten Kennzeichen der Riuderpest. über, Die Krankheitserscheinungen bei der Rinderpest beginnen meist allmählich und nur selten unter stürmischen Erscheinungen; anfangs zeigen sich zumeist Mattigkeit 4. mani und Hinfälligkeit, verminderte Munterkeit, seltener eine gewisse Unruhe, Stampfen mit den Füßen, Stoßen mit den Hörnern de. Die Freßlust ist anfangs noch vorhanden, Erbn der Durst gesteigert, das Wiederkauen geschieht träge, mit Unterbrechung. Der Mistabgang ist verzögert. Die Entleerungen sind dunkelfarbig trocken, der Bauch ist auf⸗ 1 9 getrieben, das Aufkrümmen des Rückens weist auf innere Schmerzen hin. Fieberschauer, Zittern und Schütteln des Kopfes pflegen schon im ersten Beginn nicht zu fehlen, 5 auch ist jetzt schon ein hohl klingender Stoßhusten bemerkbar. An der Nase, die anfangs trocken und heiß scheint, bemerkt man bald einen schleimigen Ausfluß, sowie starkes N fahaf Thränen der Augen. Nach Verlauf einiger Tage nimmt die Abstumpfung und Schwäche zu, das Wiederkauen hört vollständig auf, das Maul ist geröthet angeschwollen; pelcht aus diesem und den Nasenöffnungen fließt ein zäher gelbgrüner Geifer aus, auf der Zunge, am Zahnfleisch und Gaumen erscheinen kleine Bläschen, welche später zerplatzen, zung wonach dann nach fetzenartiger, mit üblem Geruch verbundener Ablösung der Haut die genannten Maulparthien wie angefressen erscheinen und leicht bluten. Hiermit kritt der heftiger wässeriger übelriechender, zum Theil auch blutiger Durchfall mit starkem Drang ein, die Abmagerung sowie die Entkräftung nehmen rasch zu, von den fortdauernden d! Schmerzen gibt das Benehmen der Thiere Zeugniß. Der Tod erfolgt meistens am 5. bis 7. Tage nach dem ersten Auftreten der Fiebererscheinungen. 9 0 190 1 Betreffend: Maßregeln gegen die Rinderpest. Friedberg am 15. October 1877. verböf f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 13 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung zu Bad-Nauheim und Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt. erb Mit Verweisung auf unser Ausschreiben obigen Betreffes vom 14, laufenden Monats bringen wir die nachstehend abgedruckte Ver— Oris fügung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. laufenden Monats mit der Einladung zu Ihrer Kenntniß, entsprechende Uebel Bekanntmachung der unter I. und III. enthaltenen Vorschriften in Ihren Gemeinden zu erlassen, sowie die Ausführung der betreffenden ODerbf Bestimmungen strengstens zu überwachen. Im Allgemeinen empfehlen wir Ihnen dringend, in Betrachtnahme der dem Gemeindewohle durch nit die fragliche Seuche drohenden Gefahr mit größter Umsicht und Entschiedenheit die gegen Verbreitung und Einschleppung der Krankheit muulse bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und erlassenen Anordnungen in Ausführung zu bringen. bude DF BH. juzuw Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter, 1 1 In Folge des Ausbruchs der Rinderpest zu Geisenheim in der Königlich Preußischen Provinz Hessen-Nassau sehen wir uns im borin Verfolge unseres Ausschreibens vom 12. laufenden Monats zu Nr. Md. J. 15,058 weiter zu folgenden Anordnungen veranlaßt: beit I. In dem durch§. 17 der(im Reichsgesetzblatt von 1873 Nr. 938 publicirten) revidirten Instruction zum Reichsgesetze vom für 2 7. April 1869 über Maßregeln gegen die Rinderpest vom 9. Juni 1873 vorgeschriebenen Umkreise des Seuchenortes, in welchen von dem die 2 diesseitigen Staatsgebiete der Kreis Bingen ganz, von den Kreisen Mainz und Oppenheim aber die westlich der Rhein-Donnersberg-Bahn an El gelegenen Ortschaften mit Wörrstadt und von dem Kreise Alzey die Ortschaften Welgesheim, Ippesheim, Biebelsheim, Planig, Zotzenheim, 8 St. Johann, Sprendlingen, Pfaffen-Schwabenheim, Bosenheim, Pleitersheim, Badenheim, Hackenheim, Volxheim, Wöllstein und Gumbsheim 1 Meld fallen, ist die Abhaltung von Vieh märkten, der Handel mit Vieh und der Transport des letzteren, sowie von Dunger, Rauhfutter, Stroh 20 2 und anderen Streumaterialien ohne besondere von den zuständigen Bürgermeistereien auszustellende Erlaubnißscheine untersagt. Das nöthige Iden Vieh zum Fleischconsum darf nur unter Aufsicht des von dem Kreisamte hiermit beauftragten Veterinärarztes gekauft werden und haben sich cheil die Fleischbeschauer die Bescheinigung desselben vor Ertheilung ihres Attestes jedesmal vorzeigen zu lassen. Zuwiderhandlungen gegen eine von der vorstehenden Anordnungen sind in Gemäßheit des F. 328 des Deutschen Strafgesetzbuchs zur gerichtlichen Bestrafung zu bringen. li II. In den in jenen Umkreis fallenden Gemeinden ist ein Mitglied der in Gemäßheit unseres Aus schreibens vom 16. Februar 1877 scch zu Nr. M. d. J. 2724 bestellten Aufsichts-Commissionen zum Viehrevisor zu bestellen, der in dem Register über den vorhandenen Rindvieh- fand bestand täglich den Ab- und Zugang, sowie jede Veränderung in dem Viehstande speciell zu verzeichnen hat Die Viehregister sind mindestens Ibewo einmal wöchentlich von dem Ortspolizeibramten zu revidiren. Bei vorkommenden Krankheits- oder Todesfällen im Rindviehstande ist sofort dem Kreisamte Anzeige zu machen. bos III. Anwendung, Verkauf und Anempfehlung von Vorbauungs- und Heilmitteln bei der Rinderpest werden auf Grund des§. 16 der In allegirten Instruction hierdurch bei Strafe verboten. Zu den Vorbauungsmaßregeln sind indessen Desinfections mittel nicht zu rechnen. 155 Betreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1877/78. Friedberg am 16. October 1877. 1 5 Die Großh. Kreis⸗Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände und Großh. Bürgermeistereien des Kreises. grohe Wir erwarten umgehend und bei Meidung von Strafe, die durch unser Ausschreiben vom 11. vorigen Monats im Oberhessischen hinte Anzeiger Nr. 111 von diesem Jahre eingeforderte und theilweise noch rückständige berichtliche Vorlage. die De Baden 5 stüh Deutsches Reich. bezw. Ersatz⸗Wahlen zur zweiten Kammer vorzu- tbeiligung in Paris war eine ungewöhnliche starke. die Darmstadt. Am 8. October wurde der nehmen haben, sind nunmehr beendet. Nach dem Die Wahl Resultate sind bis jetzt folgende: 1— Provinzial Director Küchler in Darmstadt auf Resultate derselben werden von den 33 Abge- 201 Conservative, 314 Republikaner, 14 Stich- Nachsuchen von der ihm übertragenen Stelle eines ordneten- Mandaten, welche zu erneuern ind, wahlen sind erforderlich. Die Conservativen be— 8125 Präsidenten der Centralstelle für die Landwirth- 5 den Ultramontanen zufallen. In Mannbeim hielten 142 von ihren früheren 158, die Republikaner Mod schaft der Provinz Starkenburg entbunden und wird in Folge eines Compromisses voraussichtlich 297 von ihren früheren 363 Sitzen. Erstere verloren 4 don Ministerialrath Dr. Jaup an dessen Statt ernannt. ein reichefreundlicher Demokrat gewählt. Pforz⸗ 17, Letztere 54 von ihren früheren Sitzen. Jul — 16. Oct. Heute trat die erste Kammer heim wählt, obwohl die Mehrheit der Wahlmänner— 16. Oct. Paris war gestern Abend sehr 10 zu einer Sitzung zusammen; es wurde der zum nationalliberal ist, persönlicher Verhältnisse wegen ruhig; nur um die Zeitungs Verkäufer drängte 0 lebenslänglichen Mitglied ernannte Commerzienrath möglicherweise conservativ. Für die übrigen 26 sich die Menge. Die Heyl beeidigt, worauf der Präsident Kenntniß Mandate ist ein nationalliberales Wahl-Ergebniß Türkei. Constantinopel. Chefket Pascha vorher von dem Ableben des Bischofs von Mainz gab; unzweifelhat. hatte am 12. Oct, mit Osman Pascha in Plewna ca die Kammer erhob sich zum Zeichen der Theil Ausland. f eine Zusammenkunft Daselbst ist, von den Russen 1488 nabme von ihren Sitzen. Dann berietbh man den Oesterreich-Ungarn. Pest, 15. Oct. ungebindert, ein dritter Previant- und Munitionszug 152 Gesetzentwurf die Gehalte der Volksschullehrer be- In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eingetroffen. Die Straße nach Orkhanie ist an den De treffend und trat den Beschlüssen zweiter Kammer wurde die General-Debatte über den Gesetzent. Hauptpunkten durch Truppen Abtheilungen gedeckt. Pil bei, wonach der Minimalgehalt auf 900 M. sixirt wurf, betr. die Spiritus Steuer, geschlossen und— Reuf Pascha meldet aus Schipka vom en wird. Die Kammer vertagte sich sodann auf un- letzterer nach einer Rede des Finanz»Ministers 13. d.: Heute ist das Wetter schön. Wir recog- Wi bestimmte Zeit. 5 von Szell als Grundlage der Special Debatte noscirten die Positionen des Feindes und constatirten erde — Innerhalb der evangelischen Kirche des angenommen. die Errichtung neuer russischer Verschanzungen. 8 Landes wird eben lebhaft für Verschärfung der Frankreich. Paris, 15. Oct. Gestern Das Geschütz und Gewehrfeuer dauerte den ganzen 1 Gesetze über die Sonntags-Feier agitirt. Bereits fanden die Wahlen zur Deputirtenkammer statt. Tag. Gefangene sagen aus, daß der Feind durch 1 hat eine Reihe von Decanats-Synoden ein dahin Abends bewegte sich auf den Boulevards und im zwei Bataillone, die von Bajazid gekommen, ver:. zielendes Votum abgegeben. Quartier Latin eine ungeheure Menschenmenge. stärkt sei. fed Berlin, 16. Oct. Minister Friedenthal wird Einige Ausrufungen:„Vive la republique“ wur-— Nach einer Meldung Suleiman Pascha's 0 vornehmlich als Eulenburg's Vertreter, bezw. Nach- den gehört und bier und da entstand großes macht der andauernde Regen jede Operation un: N folger genannt.— Die Gerüchte von Vermittlungs- Gedränge; so namentlich vor dem Hause des möglich. Versuchen in Constantinopel gewinnen Bestand.„Figaro“. Polizei zerstreute den Haufen und Serbien. Belgrad, 16. Oct. Lascar 13 Karlsruhe. Die Wahlmänner-Wahlen in räumte die Straße. Irgend welche ernstliche Un- Catargiu hat dem Fürsten in feierlicher Audienz 0 den 31 Wahlbezirken des Landes, welche Neu- ordnung ist nicht vorgekommen. Die Wahlbe- seine Creditive als außerordentlicher Gesandten tg,


