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2) Die Versendung der Bemerkungen geschieht, wenn auch Urkunden ver. sendet werden, in Zukunft an die betreffenden Vorstände, welche jene unverweilt an den Rechner abzugeben haben.

In dem Kopf der Bemerkungen ist davon Nachricht zu geben, daß und in wie fern Urkundenversendung stattgefunden hat.

Die Einsicht der Urkunden ist wie seither vom Vorstand nur unter seiner Aufsicht zu gestatten.

Von den Rechnern sind, wenn Urkunden mit den Bemerkungen oder nachher versendet werden, Erläuterungen, nachgebrachte Belege, Duplicat der Rechnung, zum Behuf der unverweilten Einsendung an die Justi⸗ ficatur, an die Vorstände abzugeben.

Werden Urkunden nicht versendet, so erfolgt die Versendung wie

seither unmittelbar an den Rechner und von diesem zurück. Ueber den Empfang nach Nr. 2 erster Absatz hat der Rechner dem Vorstand, nach Nr. 2, vierter Absatz, dieser dem Rechner schriftliche mit Datum versehene Bescheinigung auszustellen, welche zum etwa röthigen Ausweis bei Fristgesuchen und wegen Versäumnißstrafen auf⸗ zubewahren sind.

Die Erinnerungen wegen Einsendung der Erläuterungen werden nach wie vor unmittelbar en den Rechner gerichtet werden.

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4) Da Gesuche und Verfügungen wegen Fristen mit Zahlungen an die 1

Post verknüpft sind, welche, als zur Revision gehörend, auf die Staats⸗

kasse fallen, während großen Theils die Berichterstatter sie vermeiden konnten, so muß um so mehr Einhaltung der Fristen erwartet und

Nichteinhaltung Anlaß zur Bestrafung geben, außer welcher auch Ersatz der durch die Fristen verschuldeten Kosten verlangt werden kann. Fristgesuche werden dann nur ausnahmsweise nöthig sein, wenn Ver- waltung und Rechner sich bemühen, Anständen in Urkunden und Rech⸗ nung vor der Einsendung dieser zu begegnen, wie das die Ordnung des Haushalts und die Erleichterung der Revision fordern. Die Mangelhaftigkeit der Rechnungen und Urkunden ist seither schon von uns in den geeigneten Fällen gegen die Rechner geahndet worden, und konnte die Ahndung gegen die Vorstände von uns veranlaßt werden. Mit Rücksicht auf die durch solche Anstände leicht entstehenden Postgebühren werden wir in Zukunft überhaupt eine erhöhte Aufmerk- samkeit det Vorstände und Rechner zu erwarten und, wo sie sich nicht findet, erhöhten Anlaß haben, geeignete Ahndung in Erwägung ziehen.

Darmstadt, den 27. Juni 1876.

Großherzogliche Ober ⸗Rechnungs kammer.

Wernher. Dr. Lauer.

Einladung

zu der Freitag den 24. November, Mittags 1 Uhr,

zu Friedberg auf dem Ratbhause dos. stattfindenden statutenmäßigen Generalversammlung des Mathildenstifts.

Zur Verhandlung kommen: 1) Rechnungsablage. 2) Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder im

Kreise Friedberg. 3) Feststellung des Voranschlags für 1877. 4) Abänderung der Statuten.

des Vorstandes.

5) Aufnahme neuer Mitglieder. 6) Ergänzung

Die Mitglieder des Vereins, namentlich die Herrrn Geistlichen, Lehrer und Bürgermeister des Kreises, welche vor Auflösung des Kreises

Vilbel dem Kreise Friedberg angehört haben, werden zu recht zahlreicher Friedberg den 17. November 1876.

Betheiligung hiermit eingeladen.

Der Präsident des Mathildenstifts des Kreises Friedberg. r

C0000 die Außercouresetzung der Zweithalerstücke und Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges betreffend.

Auf Grund des Art. 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873(Reichs- gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath 85 nachfolgd. Bestimmungen getroffen: 8

Die Zweithaler-( Gulden.) Stücke und die Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel. Es ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

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Die im Umlauf befindlichen Zweithaler-( Gulden-) und Ein- drittelthaler⸗Stücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 15. Novem- ber 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes ⸗Centralbebörden zu bezeichnenden Landeskassen nach dem in Artikel 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des Deut schen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- ober Landesmünzen umgewechselt. Nach dem 15. Februar 1877 werden die Zweithaler⸗( Gulden-) und Eindrittelthaler⸗Stücke deutschen Gepräges auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechslung angenommen.

§ 3.

Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch(§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Ge wicht verringerte, ingleichem auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin den 2. November 1876. Der Reichskanzler.

In Vertretung: gez. Hofmann.

Mit Bezug auf die vorstehenden Bestimmungen wird hiermit zur öffentlichen Kennkniß gebracht, daß die Einlösung bezw. Umwechselung der fraglichen Münzen vom 15 l. M. ab bis einschließlich 15. Februar 1877: Bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse; bei den Großherzoglichen Haupt⸗ steuerämtern; bei den Großherzoglichen Obereinnehmereien in Rheinhessen mit Ausnahme der Obereinnehmerei Mainz; bei den Großherzoglichen Rentämtern in Starkenburg und Oberhessen, sowie bei sämmtlichen Districts⸗ einnehmereien stattfindet.

Darmstadt den 8. November 1876.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

Schleiermacher. Hahn.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Heinrich Menges von Harheim ist als Polizeidiener der Gemeinde Harheim ernannt und verpflichtet worden. Otto Vogt II. von Reichelsheim wurde als Feldgeschworener für die Gemarkung Reichelsheim ernannt und verpflichtet.

Frankfurt.

Aus Stadt und Land.

Vorigen Montag prügelte ein junger

Heidelberg. In der Nacht des 12./13. November

s. Friedberg. Unsere Winter⸗Abendunterhaltungen wurden am vorigen Sonntag durch denLiederkranz in würdiger Weise eröffnet. Die zum Vortrag gebrachten Männerchöse gefielen, was Auswahl und Ausführung anbetreffen, außerordentlich gut und machen den Mithlie dern sowohl als auch dem dermaligen Dirigenten des Vereins, Seminarlehrer Schmidt, alle Ehre. Erfreulich für uns ist die Wahrnehmung, daß sich die alte bewährte Garde des Vereins durch jüngere Kräfte verstärkt hat. Der instrumentale Theil des Programms wurde durch Fräulein Becker und den Violinisten Becker aus Frankfurt, sowie einigen hiesigen Freunden des Vereins ausgesührt. Sämmilliche Vorträge wurden mit wohlverdientem Beifall belohnt, ebenso die Gesangsleistungen der Fräulein Dröscher aus Homburg.

Gießen, 15. Nov. Heute Mittag wurde auf hiesigem Bahnhose ein Mann, welcher am Waggon Abschied nehmen wollte, überfahren und gelödiet.

Darmstadt, 16. Nov. Dem Vernehmen nach ist der Vorftand der Baukfiliale in Frankfurt, Niederhofheim, zum Director der hiesigen Bank für Handel und Industrie ernannt worden.

Mainz, 15. Nov. Heute früh versuchte der Schuh⸗ machergeselle Kopp aus Nieder⸗Olm seine Geliebte, die Anna Gries von hier, mit einem Schusterkneif umzu⸗ bringen. Eisersucht ist das Motiv der That. Der Thäter ist verhaftet.

Allerlei.

Frankfurt. Dieser Tage kündigte eine Köchin ihrer Hausfrau. Nach dem Grund befragt, sagte sie wörtlich: Ich will's Ihnen sagen, Madame, Sie stellen die Butter nicht auf's Eis, und ich bin nicht gewöhnt, mein Butter⸗ brob mit warmer Butler zu essen.

Gastwirth seine Frau, angeblich weil sie einige Tage mit ihmprotzte; eine Stunde darauf wollte er sie und sich mit einem Revolver erschießen. Die Frau wußte ihn jedoch so lange festzuhalten, bis Hilse erschien, worauf der mordlustige Gatte zunächst ein Quartier auf der Con⸗ stablerwache angewiesen bekam.

Hanau. In der Nacht vom 6. auf den 7. d. M. wurde das Pfarrhaus in Großkrotzenburg von Dieben heimgesucht, und ohne daß die Bewohner etwas merkten, vollständig ausgeplündert. Die Diebe, die durch den Keller in das Haus gekommen waren, nahmen nicht blos das baare Geld und Silberzeug, sondern Alles, was nicht niet⸗ und nagelfest war. Butter, Eier, Fleisch, Weißzeug, Klei⸗ der, selbst die geistliche Kleidung des Pfarrers. Schließlich versuchten sie Feuer anzulegen, wahrscheinlich um die Spuren ihres Verbrechens zu verbergen. Glücklicher Weise mißlang dieser Versuch.

Haßloch, 14. Nov. Soeben ist hier die Schreckens⸗ nachricht eingetroffen, daß der Schlaghüter Scholl und der Waldhüter Hantrich in der Nähe der Pfalzmühle am Ordenswalde angefallen und durch Schüsse niedergestreckt worden seien. Waldhüter Hantrich blieb sofort todt. Schlaghüter Scholl aber wurde schwer verletzt aufgefunden. Derselbe konnte die beiden Thäter angeben und wurden dieselben noch im Laufe des Tages verhaftet.

Kassel, 13. Nov. Der hiesige Schwurgerichtshof hat heute den prolestanlischen Pfarrer Siebert von Klein Englis wegen unzüchtiger Handlungen, die er mit seinen zum Theil unter 14 Jahre alten Confiemandinnen stets un⸗ mittelbar vor oder nach dem Unterrichte vorgenommen, in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren, sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für die gleiche Dauer verur⸗ theilt. Der Staatsanwalt halte das gesetzliche Maximum

von 15 Jahren beantragt.

ist durch Sturm die Telegraphenlinie Heidelberg-Wiesloch total umgebrochen. 140 Stangen sind auf dieser einen Linie umgeworfen, davon 60 zerbrochen. Die Wiederher⸗ siellung ist durch 50 Arbeiter im Gange. Auch an der Main⸗Neckarbahn sind ganze Stangenreihen aus der Erde gehoben. Derselbe Sturm hat in Osifriesland sämmtlich e Leitungen zwischen Emden und der Nordseeküste zerstört; auch von Bremen und Oldenburg werden weit greifende Störungen gemeldet, ebenso von Basel.

London. Das Aquarium in Westminster ist um einen 6 Fuß langen Haffisch reicher geworden. Zu den 3 Alligatoren sind durch ein Geschenk 3 ganz junge ge⸗ kommen, die 9 10 Zoll Länge haben.

Landwirthschaftliches.

3659 Am besten begegnet man dem momentan herrschen⸗ den Futtermangel durch Anschaffung einer guten Häcksel⸗ Futterschneidmaschine. Als besonders empfehlenswerth zum Bezug für diese Gattung Maschinen ist die best renom⸗ mirte Firma Ph. Mayfarth& Comp., Frankfurt a. M. zu verzeichnen, welche wie immer stets bestrebt ist, das Neueste und Vollkommenste zu liefern. Die hohen Aus⸗ zeichnungen bestehend in: 30 Silbernen⸗, Bronce⸗Medaillen und Ehrendiplomen aus den Ländern; Deutschland, Ruß⸗ land, Oesterreich, Belgien, Schweden, Holland, Luxem⸗ burg u. s. w., welche obengenannter Firma zu Theil wurden, liefern den besten Beweis für die unübertreffliche Leistung und Güte deren Maschinen. Auch die Preise seien außerordentlich billig; übrigens beliebe man sich an die Firma Ph. Mayfarth& Comp. direkt zu wenden, welche jede wünschenswerthe Auskunft gerne ertheilt.

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