Einzelbild herunterladen

1

N berhessischer Anzeiger.

Donnerstag den 6. April. M. 42.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

sen 2 3 2 e de Letreffend: Die Einlösung der Guldenslücke und der Scheidemünzen füddeutscher Wäbrung. Friedberg am 31. März 1876. 1 an Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 2 n, 9 Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großberzoglicher Hauptstaatskasse- Direction theilen wir Ihnen unter dem Auftrage mit, dasselbe 2 8. jur Kenntniß des interessirten Publikums zu bringen. Zugleich weisen wit Sie an, die Waisenhausbüchsen zu öffnen die darin befindlichen Stücke. n ver genannten Münzen zur Umwechselung beraus zu nehmen, dann wieder zu verschließen und die eingewechselte Sorte einzulegen. 7 1 1 en ue Die Großherzogliche Hauptstaatskasse- Direction an die Großherzoglichen Kreisämter. unn M. Durch Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 10. December 1875(Reichsgesetzblatt Nr. 31 von 1875) wurde bestimmt, daß die 22 ů Pulddenstücke süddeuischer Währung vom 1. Januar 1876 ab nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollen und daß die Einlösang der noch 7 ren in Umlauf befindlichen Guldenstücke, sowie der auf Grund des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 in Folge der Einführung der Reichswährung vom A., 1 Januar 1876 ab außer Cours getretenen Scheidemünzen süddeutscher Währung, nämlich der Sechskreuzerstücke, der Dreikreuzerstücke, der Einkreuzer* 1 fücke, der Theilstücke des Kreuzer, mit alleiniger Ausnahme der bayerischen Heller, nur noch bis Ende April stattfinden kann. Dieser Endtermin läuft zun in kurzer Zeit ab und da diese Münzen, wenn auch nur vereinzelt, noch im Verkehr vorkommen, so erlauben wir uns das ergebene Ersuchen 2 2 Urtir Sie zu richten, die Kreis angehörigen in den Ihnen zur Verfügung stehenden Blättern durch die Großherzoglichen Bürgermeistereien darauf aufmerksam-. 0 iu machen, daß die Einlösung überhaupt nur noch bis 30. April l. J. bei den fiscalischen Kassen des Großherzogthums erfolgen kann. 2 1 8 Fei del. Michell. 1 * 4 detrefsend: Der im Monat April laufenden Jahres vorzunehmende Wiesengang. Friedberg den 4. April 1876. ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Da der Ueberschwemmungen wegen der Wiesengang im Monat März zat unterbleiben müssen, so ist solcher jetzt nachzuholen. Wir beauftragen Sit daher, ibn ohne Aufschub unter Zuziehung von Feldschützen und Wiesenwärtern mit den Wiesen⸗Vorständen vorzunehmen und uns die über een Wiesengang auszustellenden Protokolle bis längstens den 20. laufenden Nonats vorzulegen.

In diese Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben noch 2 n eröffnen ist, hauptsächlich solgende Punkte aufzunehmen, Pernder 1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat October v. J. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden find, und welche nicht,

indernagel.

Entwässerungsgräben, die Verebnung der Maulwurfshügel und dergl.

(Art. 24 der Wiesen⸗Polizei⸗Ordnung) und auf die Unterhaltung

der Ent- und Bewässerungs⸗Gräben(Art. 28 und 29 der Wiesen⸗

Polizei-Ordnung) zu richten und hierbei nach den bestehenden Be⸗

stimmungen zu verfahren.

3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, nament⸗ lich solche, zu deren Ausführung das Wiesencultur-Gesetz vom

7. October 1830 Anwendung finden muß.

Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau verfahren und wird noch bemerkt, daß alle Wiesengangsprotokolle, welche den vor⸗ stehenden Bestimmungen nicht ganz genau entsprechen, zurückgegeben werden müssen. Diejenigen, welche ihre Wiesen nicht gründlich reinigen, wozu das Verebnen des Auswurss der Maulwürfe gehört, sind in ein besonderes Verzeichniß zu bringen und es ist dieses dem Wiesengangs-Protokoll bei zulegen; haben die Wiesenbesitzer aber in diesem Punkte ihre Schuldigkeit gethan, dann hat der Wiesenvorstand dies in dem Protokolle kurz vorzumerken.

e

anden 2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen 71 Dice getroffen worden sind, oder vorgeschlagen werden. Wir empfehlen 1 2 N den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augenmerk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, die Ent- fernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswuifss aus den Be- und eige.

d

Friedberg den 1. April 1876.

Bekanntmachung. ö Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts werden Dienstags und Donnerstags, Vormittags von 812 und Nachmittags von 25 Uhr abgehalten

Großherzogliches Landgericht Friedberg. F fön.

Steckbrief.

Der Musketier Johannes Weil der 3. Compagnie 1. Nassauischen Infantrie⸗Regiments Nr. 87 hat am 24. dieses Monats in Uniform ohne Urlaub die Kaserne donlassen. Die Unisormstücke sind durch einen in Frankfurt am Main arretirlen andern Mann, der sich im Besitze derselben bis auf eine Tuchhose, Stiefeln und Halsbinde band, zurückgebracht. Der ꝛc. Weil trägt jetzt vermuthlich Civilkleider und hat sich, da er bis jetzt nicht zurückgekehrt, der Fahnenflucht dringend verdächtig gemacht. Es wird esucht, nach dem zc. Weil zu fahnden, denselben im Betretungsfalle zu arretiren und der nächsten Militärbehörde abzuliefern. reis Büdingen, geboren den 13. April 1853, evangelisch, Schmied, 1 Meter 74 Centimeter hoch, Haare blond, Stirn niedrig, Augen grau, Nase und Mund gewöhnlich, Zähne voll, Vollbart, Kinn rund, bleiche Gesichtsfarbe, kleines Gesicht, von heftiger Natur, spricht deulsch.

Signalement: Johannes Weil aus Echzell,

ing. N Mainz den 31. März 1876. Müller, Major und Bataillons ⸗Commandeur. * 9 1 ö a f f 5 i ö Deutsches Reich. IV. Bekanntmachung, betreffend die Preisvertheilungs an und genehmigte in zweiter Lesung die Vorlage 4 N des philologischen Seminars der Landes⸗Universität Gießen. j Friedberg. Man schreibt demFrankf. 15 Rubestandaverseung. Seine Aantlich Dobel der betreffs Einverleibung von Lauenburg.

Purnal aus Hessen:Es liegt im Plane der hegierung, ein drittes Lehrer⸗Seminar in Alzey errichten, um diese Stadt für den in Folge Enführung der deutschen Gerichts- Verfassung üntretenden Wegfall des Bezirks- Gerichtes zu

versetzen.

3. April.

Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 9. Marz den Schullehrer Schrod zu Alsheim iu den Ruhestand zu

VI. Concurrenz⸗Exöffnung. stelle an der Schule zu Groß⸗Linden, Gehalt 857 M. 14 Pf.

Ministerialpräsident Kempff und

4. April. Die Reise des Kaisers nach Baden-Baden ist demReichs Anzeiger zufolge wegen leichten Erkältungszustandes des Kalsers vorläufig auf morgen verschoben.

München. Der frühere Kriegsminister Ge⸗ neral v. Prankh ist unbeschadet seiner eventuellen

Erlebigt ist: die 1. Lehrer⸗

lschädigen. Von einerEntschädigung Fried- args für den Wegfall der Garnison hat man

zugegen noch immer nichts gehört. DVDarmstadt. Das Großherzogliche Regier⸗ ugsblatt Nr. 17 enthält:

I. Beroronung, die Prüfungen ber Aspiranten des emnasial⸗ und Realschul-Lehramts betreffend.

II. Bekanntmachung, die Aufbringung der Mittel zur ärelung der Bedürsnisse ber Landjudenschaft der Provinz Darhessen für 1876 betressend.

III. Promotionen au der Großherzoglichen Landes Amversttät Gießen.

Ministerialrath Finger sind gestern nach Berlin abgereist, um an den Berathungen des Justizaus- schusses des Bundesrathes über die Reichsjustiz-

gesetze Theil zu nehmen.

Berlin, 3. April. Das Abgeordnetenhaus verwies in seiner heutigen Sitzung den Bericht der Staatsschulden- Commission an die Budget- Commission, nahm den Gesetz-Entwurf über die Aufnahme von Wechsel Protesten in erster und zweiter Lesung in der Fassung des Herrenhauses

Verwendung in der Feldarmee zum General-Ca- pitän der Leibgarde der Hartschiere ernannt worden.

Baden-Baden. Die Königin von England, welche am 29, d. mit ihrer jüngsten Tochter, Beatrice, angekommen ist, bewohnt eine kleine Villa, die sie von ihrer Stiefschwester, der hier verstorbenen Fürstin Hohenlohe-Langenburg, zum Geschenk erhalten hat. Das Gefolge der Königin besteht aus 48 Personen; sie reist unter dem NamenCounteß of Kent.