* 1 L Beilage.
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Oberhes fi cher Anzeiger.
7.
M 120
Deutsches Reich.
Darmstadt, 6. Oct. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde zunächst die Interpellalion des Abg. Heinzerling wegen der Gehalts-Ausbesserung der hessischen Main⸗Neckar⸗Bahn⸗Beamlen dahin beantwortet. baß eine dessallsige Vorlage, welche, ähnlich wie für 1873, die Angelegenheit provisorisch bis zu einer definitiven Ver⸗ einbarung mit Preußen und Baden zu regeln bestimmt ist, noch in gegenwärtiger Session werde vorgelegt werden. Sodann wird die Debatte bezüglich der Interpellation des Abg. v. Rabtau über die Oberhessischen Eisenbahnen er⸗ oͤffnel. Wir deben daraus bervor, daß im Laufe der namentlich von den Abgg. v. Rabenau, Edinger, Welcker, Dernburg, Buff, Oncken, List, Weber(Darmstadt) und den Regierungs⸗Commissären v. Starck und Schleiermacher gefüxrten Verhandlungen vom Regierungs-⸗Tische erklärt wurde, die Regierung habe keine Garantie gegenüber den einzelnen Acuonären wegen der Zinsen übernommen, son⸗ dern nur die Gewährung eines Zuschusses von 994 000 fl., weshalb die Betriebskosten nöthigenfalls aus dem Staals zuschuß entnommen werden müßten, und nur der Ueberrest an die Actionäre falle. Weiter wurde nun in der Berath⸗ ung des Gesetzes über den Mißbrauch der geistlichen Amts- gewalt eingetreten. Bei Art. 1 vermißt Abg. Franck eine destim mie ODefininition des Begriffs„Mißbrauch der geist lichen Amisgewalt“, wodurch in Verbindung mit Axt. 2 der Verwaltungs⸗Behörde fceigegeben sei, den Begriff zu bestiumen und nach Art. 12 Strase herbeizuführen, und wird vom Abg. Dumont unterstützt, worauf Minister⸗ Präsident Hofmann erwiedert, daß die Schwierigkeit, den fraglichen Begriff festzustellen, eine Desininnon unthunlich mache; practisch würden voraussichtlich nur die in Art. 3 ff. ausdrücklich aufgeführten Fälle als Mißbrauch zur Sprache komrien. Zugleich erläutert er die Bedeutung des Art. 1 im Berbäliniß zu Art. 12. Nachbem noch Schaub und b. Weockind(Darmfiadt) über die Bedeutung dieser Artikel gesprochen, saßt Berichterstatter Heinzerling kurz das Re— ultat der Verhandlungen zusammen, indem er zugleich den die Regierungs-Vorlage befürwortenden Ausschuß— Anttag rechisertigt. Art, 1 wird hiernächst, ebenso wie Art. 2, letzterer unter Ablehnung eines Antrags von Dumont, gegen die Stimmen der Ultamontanen und Dumont's angenommen. Bei Art. 3 fragt Abg. Franck, ob die große Excommunication ein zulässiges Zuchtmittel sei, worauf Minister⸗Präsident Hofmann erwiedert, daß sie kann zulässig sei, sosern Jsie sich in den durch das Gesetz esteckten Grenzen halte. Abg. Heinzerling will die Frage der Zulässigkeit der Eutscheidung' des Richters unterstellt wissen, nach seiner durch Rechtsg lehrte unterstützten per⸗ Inlichen Ansicht sei die große Excommunication mit solchen bürgerlichen Wirkungen verknüpft, daß sie als unzulässig scheine. Der Arlkel wird hiernächst nach Bemerkungen Frauck's, Dernburg's und des Minister-Präsidenten an— genommen. Art!. 4 wird gleichfalls nach der Regierungs- Vorlage angenommen. Bei Art. 5 beantragen die Abgg. Schaub, Königer und Becker,„Freiheilsstrafen“ überbaupt auszuschließen, und Schaub begründete in ausführlicher Rede den Antrag. Abg. Franck behauptet, durch den frag⸗ lichen Arukel werde der Primat des Papstes für Hessen aufgehoben. Minister-Präsident Hofmann weist diesen schweren Vorwurf als Uebertreibung zurück. An den Papst gelangten Disciplinar-Fälle nur im Falle der Appellation, oder wenn man deu Fall der Dieciplinixung des Bischoss unterstelle. Letzterer Fall werde wohl nicht ptactisch werden, andernfalls werde, wie in den Appellations⸗ Fällen, Delegation eines deutschen Kirchenoberen staufinden. Nach Bemerkungen von Wolz im Sinne von Franck, und Dernburg's, Ellenberger's und Weber's(Darmstadt) in gegentheiliger Richtung, empfiehlt Berichterstatter Heinzer— ung, unter Bezug ruf die Ausführungen von Rechtslehrern, binschius ꝛc., und unter der Bemerkung, daß ein Dogma ter katholischen Kirche nicht unbedingt dem Staate die Möglichkeit nehme, Schranken zur Regelung der Grenzen zwischen Siaat und Kirche zu errichten, sofern die Kirche Dogmen mit Win kung auf das bürgerliche Leben ausstelle, die Regierungs⸗Vorlage, da das Amendement Schaub's und Consorlen im Princip zwar richlig sei, bei dem ver— hälinißmäßig geringen Umfang von Hessen, und da die uulholische Kirche die Freiheitestrase soust überall kenne, scch aber nicht als practisch empfehle. Der Artikel wire hierauf mii dem Amendemen! Schaub angenommen. Eleichwohl werden dann nach Annahme des Ari. 6, die Arl. 7 und 8, von den Demeriten-Anstalten, in der Fass ung ber Regierungs⸗Vorlage angenommen. Art. 9 wird,
dem jetzt zur Debalte gestellten peäjudiciellen Art. 23, durch welchen der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten eingesetzt wird. Die Abgg. Dumont, Franck und Wolz wollen das böchste Landesgericht mit der Aburtheilung befaßt wissen. Nach längeren Ausführungen des Minister⸗Präsi⸗ denten Hofmann und des Abg. Schröder für die Regier⸗ ungs Vorlage, Dernburg's,(welcher sich dem Antrag günstig zeigt), und des Berichterflalters Heinzerling,(welcher die Regierungs-Vorlage empfiehlt), wird der Artikel in der Fassung der Retierungs-Vorlage gegen 19 Stimmen
angenommen.
— 7. Oct. Mit Allerhöchster Genehmigung S. K. H. des Großherzogs ist den Ständen ein Gesetzes entwurf, die Aufhebung der bei Schuld— übernahmen der Frauen in den Provinzen Starken- burg und Oberhessen, sowie bei Bürgschaften der Bürger und Bauern im Geltungsbereiche des Pfälzer Landrechts bestehenden besonderen Vor— schriften betr., vorgelegt worden.
Berlin. Die vom Grafen Arnim zurück- bebaltenen Actenstücke sollen, der„Spen. Ztg.“ zufolge, 40 Nummern sein. Die Verbandlungen wegen Herausgabe derselben, sollen seit Monaten durch Vermittelung des Schwagers des Grafen, des Bezirkspräsidenten von Lothringen, Grafen von Arnim-Boptzenburg, geführt worden sein.
— Die Rathskammer des hiesigen Stadtge— richts hat das Gesuch des Grafen Arnim auf Ent— lassung aus der Haft abgelehnt.
— Die„Prov. Corresp.“ schreibt: Da die Absicht vorliege, dem Reichstage bei seinem Zu— sammentritt den größten Theil der für die nächste Session bestimuten Vorlagen alsbald zu unter— breiten, werde seine Berufung frühestens Ende dieses Monats erfolgen können. der Einberufung und den Modus der Eröffaung seien noch keine Beschlusse gefaßt.
— De„Prov. Corresp.“ bestätigt, daß der Kaiser für Mitte dieses Monats einen Besuch in Schwerin beabsichtige.
— Die„Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt, ander- weitige Meldungen von Blättern berichtigend: Bei dem gegen den Grafen Arnim schwebenden Ge— richts verfahren bandle es sich nicht um Briefe, sondern um amtliche Actenstücke, deren Zahl, ur- sprünglich etwa hundert betrug, von welchen ein Theil zurückgegeben ist. Ob übrigens außer der An- gelegenheit der verschwundenen Documente nichznoch andere Punkte gegen den Grafen Arnim vorlich
Ueber den Tag
der Festsetzung jener Bestimmungen befassen, welche für die hiesige Börse in Folge der Umwandlung der bisherigen deutschen Währungen in die Mark währung nothwendig sind.
Schweiz. Bern. Die Beneralabstimmung über den Post- Unionsvertreg ergab einstimmige Annahme, ausgenommen Frankreich, welches vor der Unterzeichnung die Sanction der souveränen Nationalversammlung einbolen muß.
Frankreich. Paris. In deg hiesigen politischen Kreisen erregt die Affäre Arnim enormes Aufsehen. Fast sämmtliche Blätter nehmen gegen Fürst Bismarck Partei.
Großbritannien. London. Die„Pall Mall Gazetie“ bringt folgendes Telegramm aus Santander vom 6. d. M.: Ein aus Durango hier eingegangener Brief constatire, daß Don Carlos von einigen seiner Soldaten ermordet wurde.
— Einem Telegramm der„Times“ aus Wien zufolge bestceitet die österreichische der türkischen Regierung die Befugniß, den österreichisch-kürkischen Handelevertrag vor dem Jahre 1890 aufzuheben.
Spanien. Madrid. Hier eingegangenen Nachrichten zufolge setzte Don Corlos am 5. d. den General Dorregaray ab, worüber unter den Carlisten große Unzufriedenheit herrscht.— Die Carlisten haben 30 Bataillone und 15 Geschütze bei Laguardia corcentrirt.— Eine carlistische Ab. theilung unter Befeb! Madrazos wurde vom General Reina geschlagen und zerstreut.
— Der carlistische General Tristanßz ist an der Lungenschwindsuͤcht gestorben.
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g Aus Stadt und Land. Friedberg. Samstag den 10. d. tritt eine Sonnen⸗ finsterniß ein, die einzige bei uns sichtbare dieses Jahres. Für uns eine theilweise, nur für den mimleren Theil Sibiriens ist sie ringförmig. Die Größe der Verfinsterung beuägt, wenn man die Sonnenscheide— 12“ rechnet, etwa 6“ vom oberen Rande gemessen, die Dauer 2½ Stunden. Etwa um ¾1 Ubr nennt sich der Schatten⸗ rand von dem hellen Sonnenrande. Die nicht verfinsterte Hälfte der Sonne wird, helles Welter vorausgesetzt, ein bequemes Betrachten des Phänomens gestatten. Dorn-Assenheim. Zur Berubigung der durch das in hiesiger Gegend stark verbreitete Gerücht, daß ein von hier über Bruchenbrücken, Ober ⸗Wöllstadt ꝛc. entflohener Bulle nicht unbedeutenden Schaden angerichtet habe, in größter Besorgniß Lebenden, dürfte gewiß die uns soeben
entziehe sich für jitzt der öffentlichen Sire ugegangene Nachricht dienen, der Bulle sei eingefangen
— 7. Oct. Der„Post“ zufolge zerfallen die Actenstücke, um die es sich in der Angelegenheit des Grafen Arnim handelt, Erstens solche, welche sich auf die Anstellung Ar- nim's als Bolschafter und die Gehalts verhältnisse
von der Haussuchung ausge— schlossen. Zweitens solche, welche Graf Arnim behufs persönlicher Rechtfertigung zu behalten wünschte und, obgleich er im Besitze derselben ist, nicht ausliefern will. Die dritte Kategorie, und zwar die umsänglichste, bilden solche Actenstücke disereter Natur, welche in der Pariser Botschaft bei dem Amtsantritt des Fürsten Hohenlohe ver— mißt wurden und über deren Verbleib Graf Ar— nim keine Auskunft zu geben erklärte. Sämmtliche Actenstücke sind mit laufenden Nummern verschen. Bei der ganzen Angelegenheit haben die Gerichte in voller und versassungsmäßiger Selbstständigkeit gehandelt. Das Staatsministerium ist mit der
End für die Folge unschädlich gemacht. „ Dortelweil, 7. Oct. Bei der heute stattgehabten
Bürgermeisterwahl wurde der seitherige Bürgermeister Herr in drei Kategorien: Johann Georg Mohr ven allen Abfimmenden, welche an der Wahlurne erschienen, wüder einstimmig als Bürger⸗
meister gewählt: Abends wurde dem Wiedergewählten vor 9 2 i 4 seiner Wohnung eine beziehen und seine Vermögensverhältnisse betreffen. Dieselben waren
mächtige Maie gesteckt; die biesige ein Ständchen und die anwesenden
Musik brachte ihm
Bürger ein dreifach donnerndes Hoch. Möge es diesem
Manne vergönnt sein, noch recht lange segensvoll zum Wohle der Gemeinde zu wirken.
Usenborn. Der leidige kirchliche Zwiespalt in unserer proteflantischen Gemeinde dauert noch immer sort und all t Versöhnungsversuche der Behörde sind bis dahin gescheitert! woran wohl haupfsächlich der Slarrsinn des wahrhaft fanatisch altlutherischen Bürgermeisters Vogel die Schuld trägt. Die Partei desselben, bei der noch immer Pfarrer Lucius sunctionirt, hat die Hoftraithe des dortigen Orts⸗ bürgers G. Jüngling gekauft und will dieselde nunmehr zum Pfarrhaus und Beissaal einrichten. Letzten Sonntag beging sie die Abendmahlsseier, aber aus Furcht vor der polizeilichen Aufssicht nicht Morgens, sondern erst Nach⸗ mittags.— Die Einweihungepredigt des Pfarrers L, die als Flugblatt gedruckt ist, wurde in mehreren Exemplaren von der Gensdarmerie confiscitt; der Bürgermeister und Gemeinderath Emmerich sind bereits
Chocolad,
gar 8—
nachdem et vom Abg. Franck beanssandet, vom Ministere ganzen Angelegenheit nicht befaßt. gerichtlich verbört
Uräsidenten und dem Abg. Deruburg vertheigigt worden— Wie verlautet, wird das Erscheinen Bis— , angenommen. Art. 10 wird nach kurzer Debatte an- marck's im Prozeß Kullmann für nothwendig ge
worden. Wir hoffen immer noch, daß die ohne Noth auf⸗ geregten Gewüther sich mit der Zeit beschwichtigen werden *** 2 1* Mainz. In dem Hause eines biefigen Lumpen- und
— nommen. Zu Art. 11, welcher den Geistlichen verbietet, 42 7 405 5 Eigenbändlebe fiel beute Nachmittag iir nnn 8 Flite n Kirchen ꝛc. durch Voritäge auf öffentliche, nicht ein halten. Ein definitiver Entschluß ist led och hierüber chen, Namens Schäser aus Kosibelm 1 W— I lucliche Wablen in bestimmicr Parteirichtung einzuwirken, noch nicht, ersolgt.— Die Haft des Grafen Arnim Stockwerk durch eine Oeffnung in den mit eien 80 e⸗ 1(bebt sich eine längere Debatte. Abg. Franck häll den ist eine äußerst strenge. Derselbe ist gegen die füllten Keller herab und war auf der Stelle tod 0 1 a eue aue wal lr gal Nac bene Außenwelt vollständig abgeschlssen. Die wenigen f 11„ pelenz und auch materie ür unzulässig, wird aber 8 0 5 8 1„n damennich von dem Minister-Präsidenten und den Abgg. Besuche der nächsten Verwandten fanden im Bei- Allerlei. 264˙˙ Schröder, Dernburg und Heinzerling widerlegt, worauf sein det Untersuchungsrichters Pes catore statt. Frankfurt. Der Palmengarten hat schon viele 2 Annahme des Arlkels erfolgt. Art. 12 wird angenommen. Festlichkeiten in seinen Räumen gesehen, eine so glanzende 10 Arche! lwenso Art. 13 e 71 9 0 47 74 Ausland. e e 2. d. Abends, von dem hiesigen Locale g em Minister⸗Präfidenten, dem Abg. Dernburg ꝛc. ge—. M: omité für die Delegirten des Verbandes deut g ö 1 nen Debalte. Art. 14, 15, 16 und 17 werden an Oesterreich- Ungarn. 8 Wien. Autem Augum Fetus e ee e 1 emnen. Eine längere Debatte erhebt sich wieder zu Vernehmen nach wird sich die Börsenkammer mit nicht. Der große schoͤne Saal war in einen tropsschen 401 eee f goullall 7 9 7


