u 7 N am 1873. 1 en. Dienstag den 28. Januar. 1 9 11. ich 0000 f dba 0 8 0 0
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diertbg zernd in* f untersch ie Petitzeile 3 8 3 Erscheint jeden 8 wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblatt für den Artis Friedberg. Dienstag, Bönen und Samstag. lbeln an N festfichen 2 g 2
Amtlicher Theil.
— Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: dern Sen Nr. 1. Nr. 901. Postvertrag zwischen Deulschland und der dͤsterreichisch⸗ ungarischen Monarchie. Vom 7. Mai 1872. bandelte 1 Die w ö 4% v, Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: . Nr. 2. sub 1. Gesetz, die Abänderung der in den Artikeln 19, 58, 63 und 69 des Forstgesetzes vom 4. Februar 1837 erwähnten bisherigen Maase in das Meter⸗ 5 Edin naas betreffend.— sub 2. Bekanntmachung, die in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen legalisitten Grundbücher betreffend.— sub 3. Instruction, die Umwandlung * 2 er Flächeninhalte in den Grundbüchern in das neue Maas betreffend.
sugleu Nr. 3. sub J. Edict, die Berufung einer außerordentlichen Synode zur begutachtenden Berathung des Entwurfs einer Versafsung für die evangelische Kirche des n— Hroßherzogthums betreffend. 1 dau Friedberg am 24. Januar 1873. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. c un Ter a p p.
der nch a 4 Zetreffend: Die Gewerbe-Orbnung, insbesondere der Gewerbetrieb im Umherziehen. Friedberg den 24. Januar 1873. den sich N 7 55 a. 3 7 7 a — br 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bür ermeistereien. . 6 b 1 050 Nach 5. 59 der Gewerbe- Ordnung vom 21. Juni 1869 bedarf Obwohl die betreffenden Vorschriften in der mit unserem Aus⸗ „ verjenige, welcher auf den Straßen oder sonst im Umherziehen oder schreiben in Nr. 143 des Oberhessischen Anzeigers vom 27. De⸗ 1 Enrhun on einem Orte vorübergehend und ohne Begründung eines stehenden zember 1869 Ihnen mitgetheilte Anweisung zur Aus führung des wean Sewerbes öffentlich Musik aufführen, Schaustellungen, theatralische] Titels III der Gewerbe Ordnung vom 21. Juni 1869— den Ge⸗ 8 Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten öffentlich darbieten will, der] werbebetrieb im Umherziehen betreffend— genau enthalten sind, ist 1225 11 dorhergehenden Erlaubniß durch die Behörde des Orts— also durch doch vielfach Ihrer Seits hiergegen gefehlt und den im§. 59 der
Sie—, an welchem die Leistung beabsichtigt wird. Diese Erlaubniß] Gewerbe Ordnung bezeichneten Gewerbtreibenden Erlaubniß zu Produe⸗
1 Unfine N ann aber von Ihnen nur dann ertheilt werden, wenn sich der be⸗
treffende Gewerbtreibende im Besitze eines von uns ausgestellten oder eines, von einer andern höheren Verwaltungsbehörde ausgestellten, von uns aber auf den Kreis Friedberg ausgedehnte Legitimations⸗ ber Wah cheins befindet, und die erwähnten Productionen dürfen erst dann
tionen ertheilt worden, ohne daß diese sich im Besitze des vorgeschriebenen Legitimationsscheins befunden, oder vor Beginn der Productionen die von uns aufzustellende Bescheinigung über die entrichtete Abgabe verschafft haben.
Wir empfehlen Ihnen daher wiederholt die pünktlichste Ein⸗ haltung dieser Bestimmungen, wir wür den sonst in die Lage kommen, Zuwiderhandlungen oder Unterlassungen angemessen zu ahnden.
Trapp.
Friedberg den 24. Januar 1873.
Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürger meistereien. Mts., werden Sie nunmehr, sobald die Wahlen der Vertreter der Forensen s bestätigt sind, sofort Berathung der Voranschläge und Einsendung derselben eintreten lassen.
Friedberg den 24. Januar 1873.
Amen degin nen, wenn die in den 88. 30 und 31 der Gewerbsteuer⸗Ver⸗ „ le, ordnung vom 24. Dezember 1860 vorgeschriebene Abgabe, worüber an wwir eine auf das der Abgabe entsprechende Stempelpapier ausge⸗ an ang fertigte Bescheinigung zu ertheilen haben, entrichtet worden ist. Nut wet d 7 Betreffend: Die Ausstellung der Gemeinde⸗Voranschläge für 1873. 1 1 2„ 225 Das Großherzogliche n Unter Hinweisung auf unser Ausschreiben vom 8. v. ae stattgehabt und dieselben von un iulich ux?! —— 4„ 1 let AM f 8
bea Betreffend: Die Vertretung des Großherzogthums bei der Wiener Weltausstellung.
an die Großh. Bürgermeistereien Dorheim, Weisel, Ober⸗
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg FJauerbach v. d. H., Gambach, Hoch- Weisel, Wöllstadt, Steinfurt und Wohnbach.
Unsere Verfügung vom 5. d. M. wollen Sie umgehend bei Meidung der Zusendung von Wartboten erledigen.
Ilbenstadt, Kirchgöns, Münzenberg, Nieder-
a Ter a v v. t Kune f 9 n e Eu n d and eben g. . g Die Mitglieder der landwirthschaftlichen Section Friedberg und Sommer Waizen zur Aussaat zu verwenden 2 oder auf welche en lonstige Freunde der Landwirthschaft werden auf Samstag den sonstige Weise benutzt man diese Aecker am Besten? eingeleitet 1 1 kur U. Februar l. J., Nachmittags 3 Uhr, zu einer Besprechung durch Herrn Oeconom Philipp Keil in Melbach. Alllchen auf das Rathhaus zu Friedberg eingeladen. ü 4) In vielen Gemarkungen wird das Sommergetreide im Frühjahr, 4 und belt“ Gegenstände der Verhandlung werden sein: ohne daß das Land frisch gepflügt wird, obe naufgesäet und mit 11 12 1) Vortrag des Administrators in Hofgeisberg bei Wiesbaden der Schaaregge untergebracht, unter welchen Verhältnissen ist a Dr. Freiherr v. Canstein über„Milch, Käse und Butter.“ So- dieses Verfahren zu empfehlen 2 eingeleitet durch Herrn Oeconom * dann kommen folgende Thesen zur Verhandlung. 8 Otto Hill in Fauerbach b. F. 1 209 5 die im e Frühjahr so 1000 fe e 10105 Zum Schluß findet? , anischen Rosen Kartoffel, hier gut gerathen, und empfehlen si. f 27% diese zum Anbau im Eroßen? eingeleitet durch Herrn Buͤrger⸗ 6 r der Commissson zur Besichtigung des Fasel⸗ a l. meister Reitz in Södel. 5 9 1 ale 3) Empfiehlt es sich dei dem voraus sichtlichen Umackern von Korn. Nieder-Woͤllstadt am 24. Januar 1878. 1* und Waizenäcker im nächsten Frühjahre Sommer- Korn und 8 1 bc 1— 0, 0 Gar tengenen wet wan bias ich ü, u, 7 Die Hunde- Steuer für 1873 wird im nächstkommenden Monat Februar an den gewöhnlichen Zuhltagen erhoben. 1 Friedberg am 27. Januar 1873. * Großherzogliche Distrietseinnebmerei Friedberg. 22 1% K e m. 25


