b. eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;
b. ein Unbescholtenbeitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen
(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Direktor bzw. Rektor der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei Obrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschristen, oder Einreichung dis Gesuchs nach dem angegebenen Termine kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wirb, kann erst später bekannt gemacht werden; eine spezielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
N Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Milltärdienst ist die Aufgabe des Rechte, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbe
Ausnahmsweise kann der durch die versäumle rechtzeitige Anmeldung 3. Instanz wieder verliehen werden, wenn der betzeiligte Militärpflichtig noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder ver möge seiner Loosnummer disponibel geblieben ist. In letzterer
darf diese Vergünstigung de uc dann eintreten, wenn der desfallsig Antrag vor der zweiten Ausbebung, bei welcher der betheiligte Militär pflichtige zu concuriren hat, formirt wird. n
Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung
verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis ⸗Ersag⸗
Commission zu richten. Darmstadt den 19. Juni 1873. 05
Großherzogliche Prüfungs Commission für einjährig Freiwillige: Pa b st. Strecker.
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Betreffend: Die Mathildenstistung im Kreise Friedberg.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ö
Sie werden ersucht die Interessenten gefälligst zu benachrichtigen, daß der Rechner der Stiftung, Herr Stadtrechner Vogt dahier, die Pflegegelden für die erste Hälfte d. J. Mittwoch den 2. und Donnerstag den 3. Juli gegen Beibringung der vorschristsmäßigen Bescheinigungen auszahlen wird,
—
Friedberg den 23. Juni 1873.
Für den Borstand: l
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regie⸗ rungsblatt Nr. 28 enthält:
I. Bekanntmachung Großh. Commission für Post⸗An⸗ gelegenheiten, die Errichtung einer Peisonenannahmestelle zu Ober⸗Ofleiden, an der Poststraße von Homberg a. d. O., nach Kirchhain betreffend.
II. Bekanntmachung Großh. Commission für Post⸗An⸗ gelegenheiten, die Errichtung einer Kaiserlichen Postagentur zu Bieber betreffend.
III. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Ge⸗ meinden des Kreises Grünberg.
IV. Bekanntmachung Großh. Kreisamis Büdingen, die Nichterhebung von Umlagen in der israelitischen Religions⸗ gemeinde zu Lindheim pro 1872 betreffend.
V. Ucbersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz.
VI. Uebersicht der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfntsse der israeliifschen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim pro 1873. 5
VII. Uebersicht der Umlagen der israelitischen Religions⸗ gemeinden des Kreises Worms pro 1873.
VIII. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelinschen Reliatonsgemeinden des Kreises Neustadt.
IX. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Piarrstelle zu Langen, im Dek. Offenbach, mit einem zu 1842 fl. 30 kc. veranschlagten, zur Zeit aber erheblich höheren Einkommen, worauf jedoch bis auf Weiteres eine jährliche Abgabe von 150 fl. ruht; die evang. Schulstelle zu Richen, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Ge⸗ dalt von 400 fl.; die evang. Schulstelle zu Inheiden, im Kreis Nidda, mit einem jährl. Gehalt von 400 fl.; dem Herrn Grafen zu Soms⸗Laubach steht das Präsentations⸗ recht zu dieser Stelle zu; die evang. Schullstelle zu Trais⸗ Horloff, im Kr. Nidda, mit einem jährl. Gehalt von 400 fl.; dem Herrn Grafen zu Solms-Laubach steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
Darmstadt. Am 15. d. M. wurde der Lehrer an der Realschule zu Darmstadt Hermann Lorey zum Director an der genannten Anstalt ernannt.
— Schon vor einiger Zeit war mehrfach die Rede davon, daß dem„Staatsrath“ eine wesent⸗ liche Reorganisation bevorstehe, ohne daß jedoch über die Intentionen der Regierung etwas Näheres bekannt war. Jitzt erfahren wir, daß der groß. Ministerialdireetor v. Starck in der Sitzung der zweiten Kammer anläßlich einer bei Besprechung der Uebergangsbestimmungen der Kreisordnung an ihn gerichteten Anfrage über die Organisation des obersten Verwaltungsgerichts(Staatsraths) sich dabin geäußert hat: Es sei die Absicht, daß diese Functionen des obersten Verwaltungsgerichts künftig von einer Behörde wahrgenommen würden, die
zusetzen wäre. Ueber das Detail sei ein fest stehender Beschluß noch nicht gefaßt, allein es sei beabsichtigt, daß an die Stelle des Staatsraths eine gerichtliche Behörde treten solle, welche in der
Weise zusammengesetzt dein werde, wie man derartige min besser eine Flotte.
konnten, mit den von der letzteren gehegten Wünschen und Erwartungen übereinstimmen. Berlin, 23. Juni. Der Reichstag nahm
in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf über
Verwendung des reservirten Theiles der franzö⸗ sischen Kriegscontribusion nach dem Antrage der Budgetcommission in zweiter Lesung an. Der §. 2, wozu Lasker einen Zusatz beantragte, daß die Vertheilung der Gelder erst nach Erledigung des Gesetzes über die Einziehung des Papiergeldes geschehen solle, wurde bis zur Verathung des Münzgesetzes zurückgestellt. Das Haus genehmigte darauf die Etatsüberschreitungen des Jahres 1872 und nahm sodann das Servisgesetz in dritter Lesung unverändert an. Der bei der dritten Be rathung des Münzgesetzes zurückgestellte Art. 18 wurde in einer heute von Bamberger vorgeschlagenen, regierungsseitig acceptirten Fassung angenommen.
Darnach sind sämmtliche Banknoten bis 1. Jan. 1876
einzuziehen. Von da ab dürfen nur auf Reichs⸗ währung, nicht unter 100 Mark lautende Bank⸗ noten circuliren und muß bis dahin auch alles Reichspapiergeld der Einzelstaaten eingezogen sein. Ein besonderes Reichsgesetz wird über die Aus— gaben von Reichspapiergeld, dessen Umlauf und die den Einzelstaaten zum Zwecke der Einziehung des Papiergeldes zu gewährenden Erleichterungen Bestimmung treffen. Vorher waren die in heu- tiger zweiter Berathung zurückgestellten§8§. 2 und 3 des Gesetzentwurfs über den reservirten Theil der französischen Kriegstontribution in der Lasker⸗ Richter'schen Fassung, welche die Vertheilung des⸗ selben von einem Gesetze über das Staatspapiergeld abhängig macht, angenommen.
— 23. Juni. Reichstag. Abendsitzung. Das Haus erledigte das Nachtragsetatsgesetz pro 1873 in forlgesetzter zweiter Lesung, wobei die Berathung über die Verwaltung des Invaliden Wesens auf morgen verschoben und der Marine-Verwaltungs⸗ Nachtragsetat nach den Anträgen der Budget- commission angenommen wurde, während die übrigen Posten unverändert zur Annahme gelangten. Dar- auf folgte die fortgesetzte zweite Lesung des Etats
pro 1874. Bei der Berathung der Marinever⸗ waltung erklärte Staatsm.nister Delbrück auf eine
Interpellation Lesse's über die Stellung der Re gierungen zu dem Nordostsee⸗Canal, daß derselbe, wenn er ausgeführt werden sollte, nicht in Kiel
münden, sondern die Stadt durch einen Zweig⸗ canal mit ihm verbunden werden würde; in neuester Zeit sei die Frage von dem Reichskanzleramt nicht aus Verwaltungs- und Gerichtsbeamten zusammen⸗(in Anregung gebracht.
Moltke sprach gegen den Bau des Canals, der unter 50 b's 60 Millionen nicht herzustellen wäre und nur im Sommer be— nutzt werden könnte, dessen militärischer Werth überdies zweifelhaft sei. Für 50 Millionen baue Berichterstatter Mosle
Behörden in anderen Staaten zu constituiren pflege. widmete dem Prinzen Adalbert unter lebhaftem Diese Art der Reorganisation dürfte, soweit wir Beifall einen warmen Nachruf. Der Maxinectat bis jetzt die Stimmung der Kammer ermitteln wurde darauf genehmigt, ebenso wurde der übrige
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Theil des Etats ohne Debatte unverändert 25 J
genommen. — 24. Juni. zunächst ohne Debatte die erste und zweite Be⸗
rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ver“
längerung der Wirksamkeit des Gesetzes über dit Ausgabe von Banknoten. Das Münzgesetz, der Gesetzentwurf über den Antheil des norddeutschen Bundes an der französischen Kriegkosten⸗Entschä⸗ digung, sowie der Gesetzentwurf über den reser⸗ virten Theil der letzteren wurden sodann in Schlußabstimmung angenommen. Zu Letzterem wurde der gestern beschlossene Lasker Richter'sche Zusatz gestrichen, nachdem Staaksminister Delbrüch auf eine Anfrage erklärt hatte, daß ein definitivn Beschluß des Bundesrathes über die Annahme de Münzgesetzes nach den gestrigen Beschlüssen bis; lang nicht möglich gewesen, seine Zustimmung abe zweifellos sei. Bei der dritten Berathung über die Tarifreform-Vorlage wurden nach dreistündiger Debatte die Beschlüsse der zweiten Lesung mit der einzigen Modification, daß der Stärkezoll erst an 1. Januar 1877 in Wegfall kommt, aufrecht er halten. Ein Antrag Hoverbeck's auf Wiederher stellung der Regierungsvorlage wurde in namen licher Abstimmung mit 134 gegen 98 Stimmen abgelehnt, zwei weitere Anträge, welche den Ein
tritt der Zollreform für den 1. Januar 1870
und den 1. Januar 1876 fixiren wollten, wurden gleichfalls verworfen. f 4
— Das„Deutsche Wochenblatt“ schreiblt „Wie verlautet, dürste das Interimisticum bei den Botschaft in Paris längere Zeit dauern. Di Vertretung des Grafen v. Arnim durch den Grafen
v. Wesdehlen wird sich wahrscheinlich bis zum
Aushören der Occupation erstrecken, zu welchem
Zeitpunkte Graf Arnim nach Paris zurückkehren würde; ob zu längerem Aufenthalte dort, wird
als ungewiß angesehen.“ 8. — Wie das„D. W. Bl.“ hört, ist al⸗ Nachsolger des Geheimen Raths Wagener
der Geheime Oberregierungsrath Dr. Jacob, gegenwärtig vortragender Rath im Handelsmini⸗ 6
sterium, designirt. 5 — Der Cultueminister bat eine Verfügung erlessen, wonach kunftigbin die Directoren höheret
Lehranstalten in ihren Jahresberichten, den Stell⸗
vertretern der einst verrufenen geheimen Conduiten⸗ listen, für die katholischen Lehrer nach vorausge⸗
gangener Befragung die Unterscheidung tressen sollen, 9
ob diese altkatholisch seien oder nicht. Coburg. Dem hiesigen Landtage ist der
Entwurf eines revidirten Volkeschulgesetzes mit i
Einführung von Fortbildungsschulen vorgelegl worden, welches dem Vernehmen nach bei der nächen Tagung des Landtags im Herbst d. J. zur Berathung kommen soll. 1
Karlsruhe. Die badischen Volksschullehrer
beabsichtigen eine Lehrer-Brand⸗Versicherungskasse
Der Reichstag erledigte heul.
9
Da Etunden kurde v el 11 omm. sließlie e Regi bo nach löchssbe Mittel . Be ach 1 dahin gbverb. dnselbe Ihen WWgeßö en U Aporber sirungs A Ar
—
nach den Statuten der Kasse der sächsischen Lehret


