XII. Concurxenzeröffnung. Erlebigt ist: die 2. katb. Schulflelle zu Darmstabt mit einem Gehalt von 800 fl.
ich. 5———— 1 II. Sterbefälle. Gestorben sind: am 3. Sept. der
pensionirte Hautboist Gerhard Busch zu Mainz: am 9. der Oberconsistorial⸗Secretär Carl Freiherr Schenck zu Schweinsberg zu Darmstadt; am 10. der pens. Haus⸗ verwaltet, Inspector Johannes Herbert zu Darmstadtz am 11. der evang. Pfarrer Ernst Vogler zu Hähnlein; am 15. der Districis⸗Einnehmer Raquet zu Mainz, der Real⸗ schuldirector Eduard Sander zu Bingen, der Schullehrer Georg Franke zu Trais an dei Lumda; am 21. der pens. Districts Einnebmer, Rendant Prätorius zu Gießen; am 22. der Landgerichts⸗Actuar Bauer zu Assenheim; am 28. der evang. Schullehrer Johannes Heeß zu Dalsheim; am 29. der 1. evang. Pfarrer Kirchenralh Clotz zu Groß⸗ Gerau; am 30. Sept. der Hofgerichts⸗Canzlei⸗Inspect r Georg Forbach zu Gießen; am 1. Oct. der evang. Schul⸗ lehrer Jacob Scheuermann zu Langwaden; am 23. der pens. Hauptmann Dingeldey zu Darmstadt; am 25. der pens. Oberförster Rumpf zu Heldenbergeu; am 29. Oct. der Präsident des Bezirksgerichtes zu Mainz Johann Carl Philipp Lebert daselbst. 0 Darmstadt, 10. Nov. Ja der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kam das Volksschul⸗ gesetz in der von der ersten Kammer beschlossenen Fassung wiederholt zur Berathung. Der Ausschuß der zweiten Kammer hat fast in allen wesentlichen Punkten beantragt, auf den früheren Beschlüssen zu beharren, und nur in wenigen Punkten ein Abweichen befürwortet. Seine Anträge wurden bei der Abstimmung fast ausnahmslos gebilligt. Aus den Verhandlungen ist Folgendes hervorzu⸗ ben: Bei Art. 4 und 5 stimmte die Kammer wiederholt mit allen Stimmen gegen 2 für das Princip der Gesammtischule. Bei Art. 19 ward der früher nicht beliebte Zusatz:„die Eltern oder deren Stellvertreter sind jedoch verpflichtet, dasür zu sorgen, daß den betreffenden Kindern Religions- Unterricht ertheilt werde“, angenommen. Bei Art. 23 beharrte die Kammer wiederholt auf der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschulen mit allen gegen 2 Stimmen. Nach Art. 28 hatte die zweite Kammer einen Zusatz⸗Artikel 28 a be⸗ schlossen, wonach Orden und ordensähnliche Con⸗ gregationen auch von der Lehrthätigkeit an Privat⸗ unterrichts⸗Anstalten ausgeschlossen sind. Die erste Kammer ist diesem Beschlusse nicht beigetreten, sie will die Orden, wie auch an öffentlichen Schulen, nicht ausgeschlossen wissen. Metz beantragt zur Vereinigung der verschiedenen Strömungen in der liberalen Partei, in theilweiser Anlehnung an einen früher von Becker und Schröder gemachten Zusatz, den Ausschluß der Orden aufrecht zu er⸗ halten, aber hinzuzufügen:„Die Staatsregierung ist, bis zur grundsätzlichen Erledigung der Ordens⸗ frage durch ein Gesetz, ermächtigt, für einzelne Personen in widerruflicher Weise Nachsicht von diesem Verbot zu ertheilen.“ Metz begründete ausführlich den Autrag und hob namentlich her⸗ vor, daß die Regierung dem absoluten Ausschluß der Orden, weil in vielen selbst prolestantis ben Kreisen als gehässig bezeichnet, auf das Entschie⸗ denste widerstrebe, und das Gesetz bei einem des⸗ fallsigen Beschluß zu scheitern drohe, indem es dann die Regierung nicht zur Durchzählung bringen werde. Sein Antrag vermittle einerseits die ver⸗ schiedenen Anstchten der liberalen Parteien, anderer- seits könne die Regierung einem solchen Beschlusse beistimmen. Ministerialdirector v. Starck bestä⸗ tigte, daß die Regierung den unbedingten Aus⸗ schluß der Orden vor gesetzlicher Erledigung der Ordensfrage überhaupt unter keinen Umständen atceptiren könae, weil Art. 28 der Regierung schon genügende Macht gebe, Mißstände zu be⸗ seitigen, weil es gesetzgeberisch nicht klug sei, hier die Ordenssrage im Voraus in einer gewissen Richtung zu entscheiden, weil der unbedingte Aus⸗ schlus als Gehässigkeit ausgelegt werde ꝛc. Ruch der Mitz'sche Antcag sci eigentlich nicht zu empfehlen und die Kammer trete besser dem Beschluß der ersten Kammer bei. Wenn sie ihn aber annehme, o sei er das Aeußerste, was acceptirt werden könne. Nach einer längeren Debatte wird der Antrag mit allen gegen 6 Stimmen(Frauck, Wolz, Alluonn, Goldmann, Dumont und Oechsner) an- genommen. Zu Art. 37 ward der absolute Aus⸗ schluß der Orden von öffentlichen Lehranstalten wie bei der ersten Berathung beschlossen. Zu Al. 66 ging die Kammer einstimmig auf den Beschluß der ersten Kammer ein, wonach der Vor
Schulcommission, sondern von der ober
behörde ernannt werden soll. Die Schlußabstimmung über das ganze Gesetz ergab dessen Annahme mit allen(45) gegen 3 Stimmen(Franck, Wolz und Allmann. a 7
Mainz. Die in diesen Tagen hier einge⸗ troffenen diesjährige Ersatzmannschaften aus Elsaß⸗ Lothringen sind wieder, wie im vergangenen Jahre, meistens in die verschiedenen Regimenter des 11. Armee Corps, ein kleiner Theil auch in die Garde eingestellt worden. Von hier liegenden Truppen haben die beiden hessischen Infanterie-Regimenter (Nr. 117 und 118, das 11. Artillerie⸗Regiment und das 5. rheinische Dragoner Regiment vor- zugsweise Elsässer Recruten erhalten. Das gute Verhalten der nun ein Jahr im Dienst stehenden ersten Soldaten aus dem Reichsland wird all⸗ seitig anerkannt. 2
Berlin. Der„Staats- Anzeiger“ publicirt ein königliches Decret vom 9. Nov., wonach Feld⸗ marschall Graf Roon auf seinen Antrag vom Präsidium des Staatsministeriums entbunden, Fürst Bismarck auf's Neue zum Präsidenten und Minister Camphausen zum Vite ⸗Präsidenten des Staatsministeriums ernannt werden.
— Die Thätigkeit des Eisenbahn- Bataillons ist in diesem Jahre eine sehr ausgedehnte gewesen. Die Detachements des Bataillons haben in einer Stärke von je 50 bis 80 Mann neben der fort⸗ laufenden technischen Ausbildung beträchtliche Strecken von Privatbahnen, z. B. in Oberschlesien, bei Befost und bei Kösen(Saalbahn), gebaut. In einer zweimonatlichen Thätigkeit wurde auf diese Weise eine Strecke von etwa zwei Meilen fertig gestellt. den Arbeiten von den Privat⸗Unternehmern, welche die exacten Leistungen sehr zu schätzen wußten, eine tägliche Zulage von einem halben Thaler. Den Offizieren waren entsprechende Taggelder be⸗ willigt. Auch für das nächste Jahr find derartige Uebungen für das Bataillon in Aussicht genommen.
— Der Finanzminister Camphausen ist, wie angeblich aus guter Quelle mitgetheilt wird, ent- schlossen, den Zeitungs⸗ und Kalender⸗Stempel im Etat für 1874 nicht mehr in Ansatz zu bringen und hat einen dahin zielenden Gesetz- Entwurf dem Staatsministerium zur Beschlußfassung unterbreitet.
— Eine officibse Mittheilung der„Nordd. Allg, Ztg.“ lautet:„Der Brief des Papstes vom 7. August ist veröffentlicht worden, weil ohne die Kenntniß des Inhalts desselben das Schreiben Sr. Majestät, das ein Gemeingut der Nation werden mußte, nicht verständlich gewesen wäre. Wenn die„Germania“ von einer Rückantwort des Papstes wissen will, deren Publikation sie für wünschenswerth erachtet, so bleibt es ihr über⸗ lassen, die Veröffentlichung ihrerseits zu erwirken.“
Trier. Aus zuverlässiger Quelle erfährt die „Wes. Ztg.“, daß die k. Saarbrücker Eisenbehn Direction eine Masse Arbeiter entlassen hat, weil diese klerikal gewählt haben.
Dresden. In der Sitzung der zweiten Kammer vom 7. Nov. wurde ein Antrag des Abg. Ludwig eingebracht, das apostolische Vicariat wegen eigenmächtiger und gesetzwidriger Verkün⸗ digung des Unfehlbarkeits-Dogmas zur Rechen- schaft zu ziehen und ihm aufzugeben, zur Kennt⸗ niß der katholischen Glaubens⸗Genossen Sachsens zu bringen, daß jene Verkündigung den Gesetzen zuwider geschehen und daher rechtlich wirkungslos sei. Dieser Antrag wurde, da Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz zu der vom Abg. Ludwig be⸗ antragten Erledigung desselben durch Schlußbe⸗ rathung die Zustimmung versagte, an einen Aus- schuß verwiesen.— Die„Dresd. Nachr.“ schreiben: Eine der ersten Handlangen des Königs Albert nach Autritt der Regierung war, wie wir erfahren, die Uebergabe des von ihm bisher geführten Commando's des zwölflen Armee Corps zur interim stischen Verwaltung an seinen Bruder Georg.
— Gegenüber dem vom Abgeordneten Ludwig
eingebrachten Antrage, das bischöfliche Vikariat wegen der Verlesung des Hirtenbriefs über das Unfehlbarkeits⸗Dogma von den katbolischen Kan⸗
Die Mannschasten erhielten bei
sitzende des Schulvorstandes nicht von treis⸗„Dresdener Jvurnal“ officibs, daß durch die Ver⸗ 725. de lesun des Hirtenbriefs von den Zul 2 ctündigung bes Ulasehlbarkeite. Dogma's in Sachsen
stattgefunden. Auch sei das bischöfliche Vicariat
hierbei keineswegs eigen- oder gesetzu
fahren,. Ve unh ve Hirtenbriefs! den katholischen Kanzeln de 5 durch ordnung des früher ltusministers gellatte t bre. 8 1
Melsungen. Das„Frankfurter Journal“ läßt sich von hier in Bezug auf den Kampf mit den renitenten Geistlichen schreiben: Damit es dem Kampfe der ecclesia oppressa auch nicht an der höheren Komik fehle, macht ein sicherer Land ⸗ grebe, Fruchthändler dahier, in den„Hess. Bl.“ folgenden sehr beifällig aufgenommenen Vorschlag: „Mehrere Freunde und ich haben die Verabredung getroffen, daß wir uns eine Stunde bezeichnen wollen, in der wir gemeinsam, d. h. gleichzeitig, ein Jeder aber an seinem Orte, unsere Kniee beugen und unsere Hände zu Gott aufheben wollen und den Herrn bitten um die Erhaltung seiner Kirche auf dem alten gesunden Boden.“ Der Einsender hält die Stunde von 11 bis 12 Uhr Mittags für die beste, vielleicht in der
dringlichsten beten lasse. Der liebe Gott kann sich also nun einrichten, falls er die Absicht hat, auf die Vilmarianer zu hören. b
Fulda. In einer am 10. November statt⸗ gehabten Sitzung des Dom⸗-Capitels wurden fünf Candidaten für den erledigten Bischofssitz auf⸗ gestellt, welche alsbald dem Kaiser präsentirt wer⸗ den sollen. ric
München. Im Beginn der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 8. Nov. legte der Finanz minister von Pfretzschner das Budget für die Finanzperiode von 1874 und 1875 vor. Dasselbe weist ein Erforderniß von 120,878,972 fl. nach und übersteigt das Budget der laufenden Finanz⸗ periode um 10,690,632 fl. Eine Erhöhung der Steuern ist indessen nicht erforderlich.
Ausland.
Schweiz. Bern. Von Pruntrut, wo am 9. Nov. die Installirung des neuen Pfarrers in Gegenwart der Regierungsräthe Bodenheimer und Frossard stattfindet, wird gemeldet, daß der neue Kirchenrath bereits eingesetzt und die Verhaftung des bisherigen angeordnet sei, falls die Heraus⸗ gabe der Kirchenschlüssel verweigert würde. Da tumultuarische Auftritte Seitens der Jugend in den Straßen stattfanden, droht ein Erlaß des Präfecten sofortige Verhaftung. Ein halbes Bataillon ist aufgeboten und größtentheils bei ultramontanen Bürgern einquartiert worden. Eine Anzahl ultramontaner Mitglieder der Bundesver⸗ sammlung hat bei dem Bundes rathe wegen des Vorgehens der Berner Regierung im Jura reclamirt.
— Einer Special ⸗ Delegation des Berner Regierungsrathes hat der Bundesrath erklärt, die Reclamation der ultramontanen Mitglieder der Bundes versammlung gegen das Vorgehen im Jura als unzulässig zu betrachten und demgemäß zu handeln. i
— Die liberalen Katholiken in St. Gallen verlangen vom Regierungsrathe die Aufhebung des bischöflichen Knaben Seminars, weil das Er⸗ ziehungswesen verfassungsmäßige Sache des Staates se, weil ferner das Seminar jesuiticch geleitet und in demselben die im Syllabus enthaltenen Grund⸗ sätze gelehrt werden.
Pruntrut. Alle abgesetzten Pfarrer des Amtsbezirks Pruntrut haben den amtlichen Befehl erhalten, aus ihten Pfrundhäusern unverzüglich abzuziehen. So glatt wird das allerdings nicht ablaufen. Da sind einerseits die Gemeinden, welche, auf das Eigenthumsrecht der Pfarrhäuser
Sache kaun also noch erust werden. Die Regierung hat denn auch bereits ihre vorsorglichen Maß⸗
zeln zur Rechenschaft zu ziehen, bestrtitet das
regeln getreffen und zunächst eine Versläreung der Polizeimannschast angeordnet,
Meinung, daß sich mit hungrigem Magen am
gestützt, die Pfarrer in ihrem Verbleiben in den Pfarrwobnungen schützen; andterseits die Geist⸗ lichen selbst, von denen bereits einige erklärt haben, nur der Gewalt weichen zu wollen. Die
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