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1873.

Donnerstag den 9. Januar.

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Oberhessischer Anzeiger.

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Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Mit dem 1. Januar begann ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal,

Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.

Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten

und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aussätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt intercssante Novellen und Erzählungen, Gedichte

Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ic.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direet von uns bezogen werden.

brechung eintritt.

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Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter-

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Viehzäbhlung im Großherzogthum Hessen.

Friedberg am 5. Januar 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürger meistereien. Wir bringen unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 28. November v. J. in Nr. 142 des Oberhessischen Anzeigers v. J. in Erinnerung, daß die angeordnete Viehzählung nach den Ihnen mitgetheilten Vorschriften Freitag den 10. l. M. vorgenommen werden muß. Wir machen Sie wiederholt auf die Wichtigkeit dieses Geschäfts aufmerksam und empfehlen Ihnen, auch die Zählungscommission

und Zähler zur sorgsamsten Thätigkeit hierbei aufzufordern.

Zugleich wollen Sie die nachstehende, die gemeinnützigen Zwecke der Viehzählung klar darstellende Aus einandersetzung den Mitgliedern der Zählungscommission und den Zählern bekannt machen und solche auch in geeigneter Weise zur Kenntniß der Haus- und Viehbesitzer und deren Stellvertreter bringen; es läßt sich dann auch von ihnen eine bereitwillige Mitwirkung bei Vornahme der Zählung erwarten.

Nach dem Beschluß des Bundesrathes des deutschen Reiches steht am 10. Januar d. J. die erste allgemeine Viehzählung in Deutsch⸗ land bevor.

In Bezug auf Statistik war Deutschland hinter manchen anderen

Ländern zurückgeblieben und jeder Deutsche wird eine Maßregel, welche dazu beiträgt, diesem Mißverhältniß abzuhelfen, mit Freude

begrüßen und gerne nach Kräften mitwirken dieselbe zur Ausführung zu bringen.

Bei der Volkszählung hat es sich durch die Breitwilligkeit, wo mit die Zähler dieses Vertrauens- und Ehrenamt übernahmen, gezeigt, daß ein Verständniß dafür vorhanden war, welche Wichtigkeit derartige statistische Ermittlungen haben.

Bei der jetzt bevorstehenden Viehzählung ist besonders die Land wirthschaft treibende Bevölkerung betheiligt. Es wird denjenigen Landwirthen, denen das Ehrenamt eines Zählers übertragen ist, Mühewaltung daraus er wachsen, wenn dieselben das Geschäft mit Gewissenhaftigkeit durchführen wollen; sie werden es sich nicht ver drießen lassen dürfen, vielfache Auskunft und Anleitung zu ertheilen und in vielen Haushaltungen die Hauslisten selbst auszufüllen; sie werden dann aber auch das Bewußtsein in sich tragen, für das Ge meinwohl Etwas geleistet zu haben. Dieses Bewußtsein muß aber

E für jeden Staatsbürger ein erhebendes sein, dem nicht allein der persoͤnliche Vortheil bei jeder Arbeit, die er vollführt, vor Augen schwebt, der vielmehr erkannt hat, daß es noch höhere Ziele der menschlichen Thätigkeit gibt.

Die statistischen Ermittlungen sind aber für das Gemeinwohl von großer Bedeutung, denn nicht allein bieten dieselben den Regierungen Anhaltspunkte für Maßnahmen, wie sie den durch die Statistik fest⸗ gestellten Verhältnissen am entsprechendsten sind, sondern sie können auch nach erfolgter Veröffentlichung dem Einzelnen willkommene Auf⸗ schlüsse geben.

So wird besonders die jetzt bevorstehende Viehzählung nicht blos von hoher volkswirthschaftlicher Bedeutung sein, sondern auch eine solche speziell für die Landwirthschaft haben; sie wird dem Land⸗ wirth sehr interessante Ergebnisse liefern und, wenn demselben ein großer Theil der aufzuwendenden Arbeit zufällt, so werden auch ihm zunächst die Resultate zu gute kommen.

Um aber brauchbare Resultate zu gewinnen, ist es vor allen Dingen nothwendig, daß die Zählcommissionen und die mit dem Ehren⸗ amt eines Zählers betrauten Personen sich genau mit den gegebenen Instruktionen bekannt machen, damit überall ein einheitliches Ver⸗ fahren erzielt werde.

Betreffend: Die Vertretung des Großherzogthuns bei der Wiener Weltausstellung.

Friedberg am 5. Januar 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir sehen der umgehenden Beantwortung nachfolgender

Fragen entgegen:

1) Welche Vereine oder Genossenschaften zu Spar- und Credit zwecken bestehen in Ihrer Gemeinde(Sparkasse, Spar⸗Credit⸗ verein, Vorschußvereine, Darlehenskassevereine und dergl.)?

2) Welche sonstige Genossenschaften zu landwirthschaftlichen Zwecken sind in Ihrer Gemeinde vorhanden? z. B.

a. Dreschmaschinen⸗Genossenschaften,

b. Genossenschaften für gemeinschaftliche Beschaffung und Benutzung von sonstigen landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen,

c. Consumvereine,

d. Genossenschaften für gemeinschaftliche Verarbeitung von Rohproducten(Hanf⸗ und Flachsbrechen, Käsereien, Brennereien, Obstdörr⸗ und Backöfen),

e. Ortsviehversicherungsvereine.

4) Bestehen in Ihren resp. Gemeinden landwirthschaftliche Orts⸗ vereine(Kränzchen) 2 und 5) Fortbildungsschulen und wie stark ist der letzteren Schülerzahl d Die Beantwortung kann einfach dadurch erfolgen, daß Sie die Institute wie vorstehend bezeichnet aufführen und einJa oder Ne in zufügen. Trapp.

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Betreffend: Anmeldung und Prüfung ber einjährig Freiwilligen. 1 Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige

dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär⸗

Ersatz⸗Instruttion vom 26. März 1868(Reg.⸗Blatt Nr. 21) ge⸗

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stellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berüͤck⸗ fichtigung der§§. 148. 149. 151 bis 155 der Militär-Ersatz⸗Instruktion bis zum 1. Februar 1873 bei der unterzeichneten Commission