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1872.
Dienstag den 16. Januar.
M6.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag ö
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:
Nr. 1. ub 1. Friedberg am 13. Januar 1872.
Edikt, die Mitglieder des Staatsraths für 1872 betreffend.
Betreffend: Die Einsendung der Kostenverzeichnisse über Beitreibung der Gemeinde- Intraden vom
4. Quartal v. J.
Groß herzogliches Kreisamt Friedberg. .
Friedberg am 13. Januar 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nur wenige von Ihnen haben die rubricirten Kostenverzeichnisse oder Bericht, daß keine entstanden, eingesendet, weshald wir hier rar
mit en die sofortige Einsendung erinnern.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Philipp Aletter von Bad⸗Nauheim wurde als Fleischbeschauer und Karl Sprengel von da als dessen Stellvertreter für die Gemeinde Bad⸗Nauheim ernannt und verpflichtet.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regie— rungsblatt Nr. 2 enthält:
I. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des In⸗ nern, die Feststellung der Mintmaltrößen der Modil⸗ machungspferde nach dem vom 1. Januar 1872 an gel⸗ tenden Maße betreffend.
II. Bekanntmachung desselben Ministeriums, das Octroireglement und den Octroitarif der Stadt Mainz betreffend.
III. Bekanntmachung Großh. Commission für Post⸗ Angelegenheiten, Veränderungen im Postcourswesen in den Provinzen Starkenburg und Rheinhessen betreffend.
IV. Bekanntmachung Großh. Oberrechnungekammer, die Vergütung für die in 1872 in Geld zu berichtigenden Besoldungs⸗ und Pensionsnaturalien betreffend.
V. Abwesenheitserklärung. Durch Urtheil Großber⸗ zoglichen Bezirksgerichts Mainz vom 30. Dezember 1871 wurde Behufe demnächstiger Abwesenheitserklärung des vordem auf dem Haxtbäuserhof, Gemarkung Nieder⸗Ingel⸗ heim, wohnhaft gewesenen Ackersburschen Heinrich Boller, Sohn von Johann Philipp Boller, das Zeugenbeweisver⸗ fahren angeordnet.
VI. Ermächtigungen zur Annabme und zum Tragen eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 21. Dec. 1871 dem Eduard Humann zu Mainz die Erlaubniß zur An⸗ nahme und zum Tragen des ihm von der französischen Regierung verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Ehrenlegion und am 23. Dec. dem Ludwig August Lohn⸗ stein zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen Stanislaus-Ordens 3. Klasse zu ertheilen.
VII. Dienstnachricht. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 29. Dec. 1871 der unterm 4. desselben Monats von Seiner Majestät dem deutschen Kaiser vollzogenen Ernennung des bis⸗ herigen Großh. Badischen Postraths Deininger zum Ober— Postdirector für das Großherzogthum Hessen die landes— herrliche Genehmigung zu ertheilen.
Darmstadt. Der Abgeordnete Backe hat seinem bereits im September v. J. an die Kammer gerichteten Antrag auf Erhöhung der Besoldungen der Staatsdiener um 75 pCt. einen weiteren Antrag folgen lassen, in welchem zunächst die Be— handlung dieser Frage durch den Finanzausschuß, der selbst den Kammermitgliedern eine Darlegung seiner Ansichten resp. eine Orientirung in dieser Angelegenheit vorenthalte, getadelt und beantragt wird, die Kammer wolle in geeigneter Weise vor— sorgen, daß 1) diejenigen Bezüge, auf welche einzelne Kategorien von Beamten bei geringer fixer Besoldung als Ergänzung ihres amtlichen Einkommens angewiesen find, 2) die Bezüge der- jenigen Personen, welche gar keine sixen Besol⸗ dungen beziehen, sondern nur gegen Gebühren im Staatsdienste verwendet werden, 3) die Pensionen sämmtlicher in Ruhestand versetzten Staatsdiener — gleichzeitig und in gleichem Verhältnisse wie
die Gebalte der mit fixer Besoldung angestellten Staatsdiener aufgebessert werden.
Darmstadt. Die„Darmst. Ztg.“ zeigt officiell an, daß der Großherzog den wirklichen Geheimerath Heinrich v. Gagern„auf sein Nach— suchen und unter Anerkennung seiner treuen und vorzüglichen Dienste“, sowie unter Verleihung des Großkreuzes des Ludwigsordens in seiner Eigen- schaft als außerordentlicher Gesandter und bevoll— mächtigter Mintster am österreichischen Hofe in den Ruhestand versetzt habe.
Berlin. Die Ausschüsse des Bundesrathes für die Verfassung und für das Justizwesen haben nunmehr ihren Bericht über den Lasker'schen An⸗
nothwendige Maß nicht überschritten werde. Es gebe viele Punkte, welche über dieses Maß hinaus- fallen und doch in das Gebiet der Gerichts-Organi⸗ sation gezogen werden können. Die Folge werde
aber dann sein, daß von der den Bundesstaaten
durch die Verfassung gewährleisteten Justizhoheit nichts übrig bleibe— ein um so bedenklicherer Zustand, als in diesen Staaten die Gerichts- Organisation im Allgemeinen mit der Organi- sation anderer staatlicher Institutionen verwachsen ist. Die Ernennungen des Regierungspräft⸗ denten v. Ernsthausen zu Trier zum Bezirkepräsi⸗ denten in Straßburg, sewie des provisorischen Präfeeten v. d. Heidt zum Bezirkspräsidenten in
trag auf Abänderung der Nr. 13 des Artikels 40 Colmar dürften, der„Kreuzzeitung“ zufolge, un-
der Reichsverfassung dahin gehend, der Reichs- gesetzgebung die gemeinsame Gesetzgebung über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren einschließlich der Gerichts⸗Organisation unterzuordnen, erstattet, und in demselben die Erwägungen, welche die Mehr— heit in den Ausschüssen zu dem Antrage geführt haben, dem Lasker'schen Entwürfe nicht zuzu— stimmen, mitgetheilt, dann aber auch die Argu— mente der Minderheit ausführlich geltend gemacht. Die Mehrheit ist zunächst dagegen, jetzt schon die kaum vereinbarte Verfassung wieder abzuändern, zumal weder bezüglich des Civilrechtes noch be— züglich der Gerichts-Organisation ein sehr drin— gendes sachliches Bedürfniß für die vorgeschlagene Abänderung vorliege. Mit Vorbedacht und aus guten Gründen set bei der Schöpfung der Ver— fassung die Competenz der Reichsgesetzgebung auf das Obligationsrecht, Handels- und Wechselrecht beschränkt worden. Eine gleichheitliche Normirung des nur in beschränkteren Kreisen wirkenden Per— sonen-, Familien-, Sachen- und Erbrechtes werde bei den verschiedenartigen Verhältnissen nicht ohne empfindliche Schädigung berechtigter Interessen möglich sein. Die Annahme des Entwurfes werde auch die nachtheilige Folge haben, daß, obwohl das Zustandekommen eines deutschen Civilgesetz— buches erst von einer entfernteren Zukunft zu er— hoffen wäre, doch schon jetzt die Thätigkeit der Landesgesetzgebungen in allen Gebieten des Civil— rechtes lahmgelegt, die Abhülfe selbst empfindlicher Mißstände im Wege der Landesgesetzgebung fac— tisch unmöglich gemacht werden würde. In Be— treff der Gerichts-Organisation werde allerdings die Einführung der Reichsprozeßgesetze die Auf— stellung gewisser einheitlicher Normen zur Folge haben müssen; hierzu werde es aber einer Ver- fassungs- Aenderung nicht bedürfen, wofern das
verweilt veröffentlicht werden. Ueber die Besetzung
des Präsidiums zu Metz soll noch keine Bestim- mung getroffes sein.
— Gegenwärtig werden die in den Schloß kellern aufgestapelten Fässer französischer Goldmünzen mittels Postpacketwagen aus diesen nach der K. Münze behufs deren Amprägung übergeführt.
— Zu den Gästen, welche zu den Carnevals- festlichkeiten am Hofe erwartet werden, zählen u. A. auch der Prinz Alfred von Großbritannien und der Prinz und die Prinzessin Ludwig don Hessen.— Zu dem am 18. d. stattfindenden Capitel des Schwarzen Adlerordeus wird Graf Beust und der Graf Bernstorff, wahrscheinlich auch General v. Manteuffel hierher kommen.
— Es sind Delegirte aller liberalen Parteien zusammengetreten, um sich über einen gemeinsamen Operationsplan gegen den Cultusminister Mügler und alle von demselden ausgegangenen Vorlagen zu verstaͤndigen.— Die„Köln. Ztg.“ schreibt; Die eisernen Vorschüsse für die einzelnen Militär- Contingente werden in der nachsten Zeit im Be- trage von 6,270,000 Thalern an die einzelnen Staaten überwiesen werden und zwar: an Preußen 4,765,000 Thlr., an Bapern 753,000 Thlr., an Sachsen 378,000 Tahler, an Wuürtemderg 278,000 Thlr., an Mecklenburg 96,000 Tolr.
— Die Blätter bringen Auszüge aus einem Briese, den ein bei dem ersten Zuaven-Regiment in Algier stehender junger Elsässer an seinen Vater
geschrieben hat und in welchem es u. A. beißt:
„Bei uns werden alle Vorbereitungen getrossen, um über Deutschland mit einem großen und tapferen Heere herfallen zu können; wir halten immerfort die angestrengtesten rerzier- Uebungen, liefern blinde Schlachten und schlafen im Bivoualł; aber wir lassen uns Alles und mehr gern gefallen, denn bald, ja bald kommt der Tag der Rache,


