1872. BVaonnerstag den 3. October.„1186.
berhessischer Anzeiger.
Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
hat ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“ begonnen; derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. nur Das Abonnement beträgt bei den Kais. Reichs⸗Poststellen vierteljährlich
7 An cp. 1. Oetober 58., at betelgtd ug. 30 Kreuzer. b
* ö Bei der Verlags- Expedition kostet der„Anzeiger“ pro 4. Quartal regel u gg 5 5 8 102 5 5 D. Loch Abonnements ⸗ Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit voll ständige Exemplare geliefert werden können. D. Ede J 1 Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: gen- Nr. 44. sub 1. Bekanntmachung, die Bildung von Sachverständigen⸗Vereinen in Gemäßhelt des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 betreffend. Friedberg am 1. October 1872. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Stzt elbe Trapp. Jeptr fir— lcalt Hei
5 Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: Nr. 30. Nr. 881. Freundschafts⸗, Handels und Schifffahrtsvertrag zwischen Seiner Mafestät dem Könige von Preußen im Namen des Norddeutschen dundes und des Zollvereins und dem Fretstaate Salvador. Vom 13. Juni 1870.— Nr. 882—884. Die Ernennung von Consuln ꝛc.
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Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Simmrock und Alexander Gondolf zu Friedberg wurden auf den Feld- und Gartenschutz für diese Gemarkung verpflichttt.
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— Deutsches Reich. in den Landtag vorgeschrieben. Der vorgelegte sstehen, sind bei der Wahl des Vorstandes der K ch. Darmstadt. Die„Darmst. Ztg.“ spricht Entwurf hatte diesen Unterschied aufrecht erhalten. betreffenden Gemeinde in derselben Weise und e fu sch über die von dem Ministeriym vorgenommenen Die Regierung schlägt nunmehr vor, das 25. Lebens- unter sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, wie ee imendements des neuen Wahlgesetz⸗Ent⸗ jahr allgemein als das zum Eintritt in den Land- Orteeinwohner, stimmberechtigt. Die für diese b 187— rurfs folgendermaßen aus:„Der erste Gegen- tag berechtigende Alter zu bezeichnen. 3) Die Berechtigung erforderlichen Grund- oder Gewerb⸗ bee fand, welcher das neue Ministerium beschäftigt besteberde Bestimmung, wonach Localbeamte inner- steuercapitalien müssen zusammen in den Gemar⸗ , bat, war die Frage: ob der den Ständen vorge- halb ihres Amtsbezirks nicht gewählt werden konnten, kungen der Städte Darmstadt, Mainz, Gießen, Denbe 8 Cie, gte Wahlgesetzentwurf unverändert aufrecht war in den ersten Entwurf nicht aufgenommen. Offenbach, Worms und Bingen mindestens 75 fl., (530) J erhalten, oder ob er ganz zurückzuziehen und Jetzt wird die Aufrechterhaltung dieser Bestimmungen in den anderen Gemeinden mindestens 40 fl. betragen.
urrch einen neuen zu ersetzen oder ob derselbe nur beantragt. 4) Zur Gültigkeit der Wahl der— Bezüglich der am 2. Januar 1873 abzu⸗ igt. bzüglich einzelner Bestimmungen abzuändern sei. Wahlmänner war bisher bei dem ersten Wahl- baltenden 37. Verloosung der sog. großh. hess. nde Wie wir hören, hat sich die Regierung für den gang die Abstimmung von wenigstens zwei Drit- 50 fl. Loose verfügt eine Bekanntmachung der
lgteren Weg entschieden. Die Punkte, welche ge- theilen der Stimmberechtigten erforderlich. Für Staatsschulden-Tilgungskasse- Direction, da der „ nie, dert werden sollen, sind, nach den uns gewordenen die Wahlmännerwahlen soll diese Vorschrift, welche Regierung nach dem Verloosungsplane das Recht ien Cin Pittheilungen, hauptsächlich folgende: 1) An die der zuerst vorgelegte Entwurf aufrecht erhalten zustehe, den Betrag der Verloosung, welcher erst eitelle der sechs Adelsdeputirten, welche aus der hatte, in Zukunft wegfallen. Endlich ist 5) die 6 Monate nach der Ziebung ohne allen Abzug ö beine, zveiten Kammer ausscheiden, sollen nicht, wie es bisher fehlende Bestimmung aufgtnommen worden, fällig sei, ganz oder zum Theil mit 4% Es⸗ be et ai de erste Entwurf wollte, drei durch die 40 höchst⸗ daß das Mandat erlischt, wenn ein Abgeordneter compte jährlich gleich nach der Verloosung bezahlen dderg dit L800 bssteuerten Grundbesitzer und drei durch die 40 ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Staats- lassen zu können, wenn das deßfallsige Vorhaben
12571 rigen Höchstbesteuerten gewählte Abgeordnete dienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer drei Monate vor jeder Ziehung zur Keuntniß des uten, sondern es sollen sämmtliche Abgeordnete] Rang oder ein höberer Gehalt verbunden ist. Publikums gebracht wird, daß die Preise, welche auf abe n zweiten Kammer aus allgemeinen Wahlen— Der Abgeordnete, nunmehr Justizminister die nach dem Verloosungsplan in der 37. Ziehung
„einen bevorgehen. Den adeligen Grundeigenthümern[ Kempff hat Bericht über die Vorlagen wegen herausz ziehenden 8000 Nummern fallen, im Ge⸗ e ü bord ein Ersatz dadurch gewährt, daß sie aus Aufhebung des Unterschieds der Gemeindeumlagen sammibetrage von 1,427,000 fl. unmittelbar nach 1 bier Mitte zwei Mitglieder zur ersten Kammer II. und III. Classe, sowie wegen Mitwirkung der der 37. Verloosung und jedenfalls mit 2% Ab⸗ ee dpählen. Zugleich wird vorgeschlagen, die Zahl Forensen bei Festsetzung des Gemeinde-Voranschlags zug zur Auszahlung kommen sollen. Die Beträge n Nat ir von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog erstattet. Im Allgemeinen und großen Wanzen pre ausgeloosten Nummern sind daher unmittelbar
1 N. in dit erste Kammer zu berufenden lebensläng- befürwortet der Ausschuß Annahme der betreffenden nach der Verloosung mit 2% Abzug in Empfang
1 ee chen Mitglieder von 10 auf 12 zu erhöhen, Vorlagen und sagt in dieser Beziehung:„Man zu nehmen.
, Alne daß dabei beschränkende Bestimmungen, hin- kann diese Gesetzesentwürfe nur mit Freude be-— Ein von dem Abg. Backe eingebrachter „ ee je tlich der zu ernennenden Personen in das Ge- grüßen, indem durch dieselben die Regierung den Antrag in Betreff des Gesetzentwurfs wegen Pen-
n e aufgenommen werden. Die erste Kammer würde Wünschen der zweiten Kammer, die seit Jahren sionirung der Civilstaatsdiener geht auf Ablehnung
* lirnach, wenn das landes herrliche Ernennungs- wiederholt ausgesprochen, entgegenkommt, und darf der betr. Vorlage und stellt im Wesentlichen fol⸗
e cht in vollem Maße zur Ausübung kommt, einen sich der Hoffnung hingeben, daß endlich auch die gendes Princip auf:„Wenn ein Beamter nach „ite, Iwachs von vier Mitgliedern erhalten, während hohe erste Kammer, die seither an der Scheidung zurückgelegtem fünften Dienstjahre in den, Ruhe- 2131 i zweite Kammer nach wie vor aus fünfzig] der Gemeindeumlagen nach verschiedenen Classen stand versetzt wird, so erhalt er als Ruhegehalt * ei, Vigliedern bestehen soll, von welchen zehn wie fesigehalten, dem neuen Gesetze ihre Zustimmung(Pension) 70 Prozent seiner Besoldung; für jedes — daeh e kaher durch die mit einem besonderen Wahlrecht] nicht versagen und dazu mitwirken wird, daß durch weitere Dienstiahr bis nach zurückgelegtem 20.
dbessebenen Städte, und vierzig(statt der jetzigen eine gleichmäßige Vertheilung der Gemeindelasten wird ihm ein, von da an aber für jedes weitere „ en.) durch die ländlichen Wahlbezirke gewählt auf das Gesammtsteuercapital die Bedrückungen] Dienstjahr nur ein halbes Prozent seiner Be⸗ 1 Ne viiden. Von diesen vierzig Abgeordneten fallen, beseitigt werden, zu welchen das seitherige Spstem soldung als Pension zugesetzt, so daß, wer nach 2 15500 lach dem Maßstabe der Bevölkerung, auf Starken- in vielen Gemeinden geführt hat.“ Zu diesem 50 zurückgelegten Dienstiahren in den Ruhestand
e eg 17, auf Oberhessen 13, auf Rbeinhessen 10. Gesetzenwurf hat der Abgtordnete Volhard verscht wird, seinen vollen Gehalt behäl.“
een e,) Bisher war für die geborenen Mitglieder der noch folgenden Sonder- Antrag eingebracht:— Auf einen deßfallsigen Antrag des Abg. ee, ien Kammer das vollendete 25. Lebensjahr, für„Alle Diejenigen, welchen, ohne in einer Ge-] Heß hat die Regierung dem Finanzausschuß er 1655 u ½ übrigen Mitglieder der ersten Kammer, sowle markung zu wohnen, in derselben seit Beginn öffnet, daß in dem Budget 1873— 75 der dringend 1 e Mitglieder der zweiten Kammer das vollendete des Wahljahres Grund- oder Gewerbesteuer- nothwendige Umbau des Gymnasiums zu Gießen
% Lebensjahr als Bedingung für den Eintritt capitallen von nachbeztichneter Höhe zur Last] Aufnahme finven werde.


