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1872.
Samstag den 3. Februar.
M 14.
Oberhessischer Anzeig
Cr.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Frledberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sam stag
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Für die Monate Februar und März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: 1
Nr. 2. Nichts. Nr. 3. Nichls. Nr. 4 sub 1. Oewäßhrung der Rechts bülse betr. a Jriedberg am 31. Januar 1872.
Bekanntmachung, die bisherigen zwischen dem Großherzogthum pessen und dem Großherzogthum Baden bestandenen Vereinbarungen über
Großherzogliches Kreigamt Friedberg. Trapp.
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Deutsches Reich.
Darmstadt. Dem„Fr. J.“ wird von bier gemeldet:„Eine Anzahl streng lutherischer Geist- lichen des Landes befindet sich in offener Renitenz gegen die Kirchengewalt, indem sie sich weigern, die Kirchenvorstandswablen nach Maßgabe der Kirchenverfassung vom Jahre 1870 vorzunehmen und hierdurch den Zusammentritt der Decanats- synoden unmöglich machen. Dem Oberstconsisto- rium scheint, diesen Herren gegenüber, die so lang bewährte Geduld ausgegangen zu sein, denn es hat beschlossen, nunmehr mit aller Energie vorzu- gehen. Hoffentlich bleibt es nicht bei den Worten.“
— Dem Vernehmen nach wird der Finanz-
Ausschuß der zweiten Kammer bei Gelegenheit der
Budgetberathung den Antrag stellen, die Regie— rung um Wiederherstellung der katholisch-theolo— zischen Facultät an der Landes-Universität anzu⸗ zehen, resp. eine Vorlage in dieser Beziehung zu nachen, sowie ferner Vorsorge dahin zu treffen, daß keinem katholischen Geistlichen der landes- perrliche Tischtitel verliehen werde oder eine Ein— weisung in die Temporalien stattfinde, wenn der Betressende nicht drei Jahre auf einer deutschen Iniversität studirt und daselbst die akademische Prüfung bestanden.
Berlin, 30. Jan. Im Abgeorductenhause erklärt Abg. Richter Namens der Commissarien, zie zum Cultusetat im Allgemeinen gestellten An- räge zurückzuziehen. Es folgt die Specialdis⸗ mssion des Etats. Abg. Millinckrodt tadelt die Zeseitigung der katholischen Abtheilung des Cultus ninisteriums, wodurch die Parität verletzt sei. Der Minister Dr. Falk erklärt, er werde, gestärkt urch den sachgemäßen Rath des im Eultus— ninisterium verbliebenen katbolischen Rathes, der latholischen Kirche alle Freiheiten lassen, aber die Kechte des Staates schützen. Er könne aus seiner Thätigkeit im Justizministerium bezeugen, daß die latholische Abtheilung früher wie die Kirchenbe— lörde auf eigne Hand agitirt habe. Auf einige Leußerungen Windthorst's entgegnet der Reichs- kanzler Fürst Bismarck?„Die Bildung des Cen— hums war ein schwerer Fehler. Dieselbe bedeutet die Mobilmachung der Partei gegen den Staat und die Auflösung des letzteren in confesstonelle Freise. Der wahre Geist und Zweck der Partei babe sich in den Wahlen und der Presse gezeigt.“ Per Reichskanzler schildert die schwere Enttäuschung, welche er in dieser Beziehung erfahren habe, und geht sodann zu den Gründen der Auflösung der ketholischen Abtheslung über. Er babe dem König don vor vier Jahren die Auflösung gerathen. Vesser ein Nuntius, der offen seinen Auftrag er- fillt, als jene Abtheilung. Die katholische Presse
hiete solidarisch auf, man könnte sie eine fran- eisenfreundliche Rheinbundspresse neunen.
Diese
Solidarität reicht bis Genf und weiter ins Aus- land.„Lassen wir theologische Streitigkeiten, welche ihre Nahrung aus der Hierarchie ziehen.“
— 31. Jan. Abgeordnetenhaus. Special-Be⸗ rathung des Etats des Cultusministeriums. Der Gehalt des Abtheilungsdirectors für geistliche Ange- legenheiten, mit 4500 Thlr. fixirt, wird bewilligt, dagegen stimmten das Centrum und die Polen. Zr Titel 5 ruft der Antrag auf Absetzung einer Zulage von 500 Thaler für den Präsidenten des Oberkirchenraths eine längere Debatte hervor. Müller befürwortet den von ihm, Virchow und Techow gestellten Antrag auf Verweigerung aller Ausgaben für den Oberkirchenrath. Beide An- träge werden abgelehnt. Der Titel„Consistorien“ wird erledigt. Bei Titel„Katholischer Cultus“ entstebt eine lebhafte Debatte. Mallinckrodt ver— theidigt die Centrumepartei gegen die Vorwürfe Virchow's und klagt wiederbelt wegen Zurück— setzung der Katholiken und Verletzung der Parität. Fürst Bismarck verliest einen Breslauer Wahlauf— ruf zu Gunsten des geistlichen Raths Müller, welcher von Verläumdungen der übrigen Pacteien strotzt.„Aus einer solchen Partei sollen wir Mi— nister und Oberpräsidenten wählen?“ ruft der Fürst. Die Titel„Katholischer Cultus“, sowie „Provinzial-⸗Schulgesetz“ werden angenommen.
— Abendsitzung. Bei Fortsetzung der Be— rathung des Etats des Cultusministeriums nahm das Haus die Position, betreffend den Zuschuß zur Universität, zu dem Antrag auf Abschaffung der akademischen Gerichtsbarkeit an. Der Cultus- minister erklärte, der Wegfall derselben sei in der neuen Prozeß-Ordnung ausgesprochen. Das Haus genehmigte ferner die Positionen, betreffend die Gymnafien und Realschulen. Die auf Gehalts- verbesserung bezüglichen Anträge wurden der Unter- richts- und Budget-Commission überwiesen.
— Der„Reichsanzeiger“ publicirt das Gesetz, betreffend die Einführung des das Reichskrlegs⸗ wesen betreffenden Artikels der Reichsverfassung, sowie der Bestimmungen des Reichsgesetzes, über die Verpflichtung zum Kriegsdienst in Elsaß-Loth- ringen. Dasselbe findet auf Elsaß- Lothringer, welche vor 1851 geboren sind, keine Anwendung. „Die ganze Vorberathung über die Kreisordnung berechtigt zu der Erwartung, daß es dem gemein- samen ernsten Willen der hervorragenden Ver— treter der gemäßigten Parteien gelingen werde, dießmal eine allseitige Verständigung über die Grundlagen der wichtigen Reform zu erzielen.“
— Durch Cabinetsordre ist bestimmt, daß die gesammte Festungs-Artillerie mit Infanterie gewehren ausgerüstet werden soll. Seitens des
Kriegsministertums ist die Ausgabe von Zündnadel⸗
gewehren demgemäß angeordnet worden. Der Entwurf des Reichspreßgesetzes ist nunmehr, wie
schon früher in Aussicht gestellt wurde, den ein⸗ zelnen Regierungen zur Begutachtung zugesiellt worden. Nach den Erklärungen des Grafen Eulen⸗ burg über die Zeitungsconfiscationen in der Sitzung des Abgeordnetenhauses zu schließen, wird sich keine der Regierungen über„zu libe⸗ rale“ Zumuthungen zu beschweren haben.
— Die„Corresp. Stern“ weldet: Dem Bun- desrath ging Seitens des Reichskanzlers der Ge⸗ setzentwurf zu, wonach zur Errichtung und Er⸗ baltung der Universität Straßburg pro 1872 200,000 Thaler aus der Landeshauptkasse don Elsaß-Lothringen verwendet werden sollen.
— Wie die„Wes.-Ztg.“ vernimmt, ist die am 15. Januar fällig gewesene französische Raten⸗ zahlung von 80 Mill. Frs. in Wechseln auf Brüssel, Köln, Berlin, Hamburg ꝛc. erfolgt.
Karlsruhe. Die„Prot. Kirchen-⸗Zeitung“ erzählt:„Der Oberkirchenrath hatte einen Pfarrer Maurer aus Wertheim zum Garnisonspfarrer vorgeschlagen. General v. Werder will ihn nicht bestätigen, ebe er ihn nicht predigen gehört. Die Predigt fällt nach allgemeinem Urtheil gut aus und ist theologisch nicht anzugreifen. Aber Werder läßt sich das Concept geben, den Pfarrer kommen, gibt ihm eine eingehende Kritik der Predigt, wie nur der Director eines Predigerseminars es thun kann; findet, im dritten Theil sei der Begriff der Gnade nicht gebörig klar gemacht, und Herr Pfarrer Maurer reiste als Pfarrer von Wertheim wieder nach Haus.“
— Aus Gottesau, der großen Artilleriecaserne zwischen bier und Durlach, kommt die Nachricht, im dortigen Laboratorium sei eine Explosion er- folgt, bei der sieben Patronenarbeiter mehr oder minder schwer verletzt worden.
Straßburg. Nach amtlicher Anzeige ist in der Universitätsbibliothek vom 1. Februar an das kängst projectirte Lesezimmer eröffnet, in welchem täglich von 2 bis 8 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage über 400 wissenschaft⸗ liche Zeitschriften aus allen Fächern und in ver- schiedenen Sprachen zur Benützung des Publikums bereit liegen.— Das Eigenthumsrecht an dem hiesigen vormals kaiserlichen Schlosse ist nunmehr, wie der„Niederrheinische Kurier“ meldet, definitiv der Stadt zuerkannt. Letztere überläßt das Ge— bäude für eine Periode von 10 Jahren an die Universität, und zwar gegen eine jährliche Miethe von 100 Fr. Dieser Miethpreis hat lediglich den Zweck, das Eigenthumsrecht der Stadt gegen jede Anzweiflung sicher zu stellen.
Ausland.
Frankreich. Parise. Der todtgesagte Commune- General Dombrowski soll sich in der Schweiz befinden.(7)— Die officielle Verlust⸗


