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Samstag den 28. Januar.
1871.* 12.
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berhessischer Anzeiger.
Friedberger Intelligenzblatt.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Für Februar und März kann man bei der Post mit 32 kr. abonniren. Bei der Verlags-Expedition werden nur halbjährige Abonnements(resp. für 5 Monate) angenommen. So weit der Vorrath reicht, werden die Rummern vom Monat Januar gratis nachgeliefert.
Nr. 1. Nr. 602. Allerhöchfter Erlaß derselben mit demjenigen det Oberpost⸗Direktion in Vom 1. Januar 1871.— Nr. 604. Consulernennung.
Nr. 2. Nr. 605. Allerböchster Erlaß vom
Sterling vom 6, Januar 1871.
Betreffend: Den Ausbruch der Blatternkrankheit.
an Großherzogliche beachtung der zu ihrer Verhütung bestehenden Anordnungen. lassen, ihre Befolgung auf das Sorgfältigste
Art. 349. Wer die von der Polizeiverwaltungeb
Einbruch ansteckender Krankheiten unier Menschen angeordneten Sperr⸗ und Scche⸗ wird mit einet Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gesängniß
cungsanstalten verletzt, dis zu 8 Tagen bestrast.
Art. 350. Wer die beim wirklichen Ausbruche unter Menschen von der
Verbreitung det Krankheit augeordneten Sperr- und mit einer Geldbuße von 8 bis 30 fl. oder Gesängniß Ar!. 351. Wenn bei cinem Menschen die
trase von 1 bis 10 fl., verpflichtet,
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen
vom 28. Dezember 1870, betreffend die Aufhebung der Oberpost⸗ Direktion in Köln.— Nr. 603.
Polizeiverwallung zur Abwendung der Gefahren und gegen Stcherungsanstalten verletzt, wird von 3 bis 14 Tagen bestraft. Menschen⸗Blauternkraukheit zum Ausbruch kommt, so ist derjenige, welchem dessen Pflege obliegt oder, wenn ein soscher 15 icht vorhanden, det Hausbesitzer oder dessen Siellvertteter, bei Vermeidung einer
davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder
Amtlicher Theil.
Bundes publizirt worden.
Aachen und Vereinigung des Geschäftskreises Bekanntmachung, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 10 Millionen Thaler.
10. Januar 1871, betreffend die Aus gabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 1,971,600 Thler. a Nr. 3. Nr. 606. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe fünspeozenliger Schatzanweisungen im ferneren Betrag von 51,000,000 Thaler oder 7,500,000 Livers
Friedberg am 26. Januar 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Polizeiverwaltung in Bad⸗Nauheim, den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt und die Großherzoglichen
Bürgermeistereien.
In verschiedenen Gemeinden des Kreises sind personen an Blattern erkrankt und liegt deren Weiter verbreitung offenbar en Nicht⸗
und zur Nachachtung von uns(oder der Localpolizeibehörde in dringenden Fällen) getroffenen
Wir beauftragen Sie daher die nachstehenden Bestimmungen des Polizeistraf-Gesetzes in Ihren Gemeinden veröffentlichen zu
zu überwachen und jede Zuwiderhandlung sofort zur Anzeige zu bringen. ehörde gegen den drohenden
Trapp.
einem inländischen zur Praxis ermächtigten Arzte die Anzeige zu machen, sobalb er von der ansteckenden und gefährlichen Natur der Krankheit Kenntniß erhält.
Art. 352. Wer die von der Polizeiverwaltungsdehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kleibungen, Leinenzeug, Beitwerk oder anderen Geräthschaften, welche von Personen gebraucht worden sind, die an einer ansteckenden Krankheit darntedergelegen, ertheilten Vorschristen nicht vesolgt, wird mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefängniß bis zu 8 Tagen destraftz außerdem werden jene Gegen⸗ stände confiscirt.
Art. 354. Eltern, Pflegeltern oder Vormünder, welche der Aufforderung der Sanitätspolizeibebörde, ihre Kinder oder Pflegkinder impfen zu lassen, nicht entsprechen, verfallen in eine Geldbuße von 1 bis 10 fl.; bei erschwerenden Umständen kaun auf Gefängniß dis zu 8 Tagen erkannt werden.
einer ansteckenden Krankheit
Bekanntmachung.
Dle Feldstrafen von der 6. Pertode 1870
können an den bestimmten Zabltagen Dienftag und Donnerffag, Uhr, an das unte. zeichnete Rentamt dezahlt wetten.
Februar, Vormittags von 8 bis 10 Uhr, bei Herrn
Morgens von 8 bis 12 und Mi'tags von 2 dis
Als desonderen Erbebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach destimmen wir Mittwoch den
Gaflwirtb ZJoutz zu Butzbach.
Wir er sucden die Groß berzoglichen Bürgermeiftercien dieses im Interesse ihrer Orts angehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 5. Februar die Mahnung erfolgt.
Friedberg den 22. Januar 1871.
Großberzogliches Rentamt Frlebberg in de ck.
1 Kriegs nachrichten. Officielle militärische Nachrichten.
Versailles, 24. Jan. In dem Ausfall ⸗ gefechte vom 19. d. vor Paris betrug der Verlust auf deutscher Seite an Todten, Verwundeten und Bermißten 39 Osstiztere und 616 Mann. Der Berlust des Feindes wird auf 6000 Mann geschätzt, da allein über 1000 vor der diesseitigen Front liegen gebliebene Todte des Feindes constatirt worden sind. Gegen die Nordfront von Paris ind neue Batterien auf nähere Distanzen in
Thaͤtigkeit getreten.
Abtheilungen der Südarmee haben südlich von Vesan gon im Rücken der Bourbaki'schen Armee een Doubs überschritten und 33 Eisenbahnwagen, um Theil mit Proviant beladen, im Bahnhoft don St. Vit genommen. v. Podbielsky.
Granville, 25. Jan., 3 Uhr 25 Min. Longwy seit 8 Tagen beschossen, hat soeben capitulirt. 4000 Gefangene, 200 Geschütze genommen. Ich besetze heute Nittag die Festung. v. Krenski.
Verfalls, 26. Jan. Offleielle Pariser
Herichte geben die Stärke der französischen Corps, wilche am 19. gegen das 5. Corps aussselen, auf
über 100,000 Mann an. Der Verlust der ersten erstattet sind, Frankreich bestimmt seine eigene
Armee betrug in der Schlacht bei St. Quentin am 9
Regierungsform. Diese Bedingungen werden 19. Jan. au Todten und Verwundeten 94 Offiziere. 10h Wing 3000 Mann.. Pod bieteg“ von französischer Seite für allzu bart gehalten. ö
— Ein anderweitiges Telegramm aus Ver-
sailles vom 25. Januar besagt:„Jules Favrt
f 1 erbat einen Geleitsschein für Picard und Dorian
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* 5 0 0 8— Dee damit dieselben sich nach Versallles begeben könnten d.: e mi 0*
5 0 ö und an den dortigen Berathungen Theil nähmen.“ lations-Vorschlägen eingetroffen. Derselbe— Nach einem weiteren Telegramm der„Dailh
verlangt Abzug der Garnison mit kriegetischen News“ aus Versailles vom 25. Januar hat sich
Ehren. Trochu ist krank Favre hat den Jules Favre inzwischen nach Paris zurückbegeben. 5 g 1 Das Bombardement danert fort.
Grafen Bismarck gesprochen. General Vinoy
a— g 2 Versailles, 22. Jan. Das Bombardement commandirt an Stelle Trochu 8. Die For„, St. Deuis erzielt gute Resultate. Das derung der Franzosen ist unzulässig; die Feuer des Feindes war beute Überall sehr matt.
Feststellung der Bedingungen erfordert Zeit. In St. Denis wie in Paris bemerkt man der
Ferner kommt über London folgendes Telegramm aus Versailles vom 24. d.: Graf Bismarck hat folgende Bedingungen gestellt: Die preußischen Truppen besetzen die Jorts. Die französischen Linientruppen und Mobilgarden gehen gefangen nach Deutsch— land. Die unentwaffneten Nationalgarden besetzen Paris. Deutschland erhält den Elsaß und Lothringen. Die Deutschen be— setzen die Champagne, bis die Kriegskosten
schiedene Feuersbrünste.
Aus Versailles vom 23. Januar wird gemeldet:„Eine Batterie wurde 800 Schritte von Fort Issy errichtet. Vier Batterien wurden gegenüber Mont Valerien auf den Höhen von Bougival, Vautresson und der Bergerie gebaut.“ General v. Tresckow meldet aus Bourogne, daß die Franzosen in Montbeliard deutsche Leichen mit abgeschnittenen Nasen und Ohren zurückgelassen und vertrags- widrig aus Handfeuerwaffen mit Sprenggeschossen und Schrot geschossen


