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Einzahlung erfolgt auf ein gewöhnliches Postanweisungs⸗ Formular, in welches der Absender solgende Angaben einzutragen bat: 1) den in England auszuzablenden Be— trag in englischer Währung, zu welchem Behuf der Vor⸗ druck: Thlr. Gr. Pf. ꝛc. unzweidentig abgeändert werden muß; 2) den Zunamen und mindestens den Anfangs- buchslaben eines Vornamens des Adressaten(ozw. die Bezeichnung der Firma des Adressaten), sowie die ge⸗ naue Bezeichnung desselben;— 3)— auf dem Coupon— den Zunamen und mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Absenders(bezw. die Bezeichnung der Firma des Absenders), sowie die genaue Adresse des⸗ selben.— Sonstige Mittheilungen darf die Postanweisung bezw. der Coupon nicht enthalten.— Die Aufgabe-⸗Post⸗ anstalt hat sich in jedem einzelnen Falle zu überzeugen, daß die Postanweisung genau nach Maßgabe der vor- lebenden Bestimmungen vom Absender ausgefertigt ist, und auf die Beseitigung etwaiger Mängel dinzuwirken.— Die Aufgabe⸗Postanstalt rechnet den in englischer Währung angegebenen Betrag in die Thaler⸗ bezw. Guldenwährung — für jetzt nach dem Verhältniß von 1 Pfund Sterling gleich 6 Thaler 24 Groschen— um und nimmt den danach sich ergebenden Beirag vom Einzahler entgegen. Diese Possanstalt ist mithin auch im Stande, dem Ein⸗ lieferer genaue Auekunft zu geben, welchen Betrag der⸗ selbe in englischer Währung in die Postanweisung einzu⸗ rücken hat, falls er eine in deutscher Währung ausgedrückte Zablung nach England zu leisten hat.— Die thunlichst in Marken zu frankirende Gebühr beträgt: a. bei Summen bis 25 Thaler oder 43⅜ Gulden südd. Wahr. 7½ Groschen bezw. 27 Kreuzer; d. dei Summen über 25 Thaler eder 43% Gulden südd. Währ. dis 50 Thaler oder 87½ Gulden südd. Währ. 15 Groschen bezw. 53 Kreuzer; o. bei Summen sber 50 Thaler oder 87½ Gulden füdd. Währ. dis 70 Thaler oder 122½ Gulden südd. Währ. 22 Greschen bezw. 1 Gulden 13 Kreuzer.
V. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Alzey, die Erhebung einer Umlage zur Bestrettung der Beduͤrf⸗ nisse der katholischen Kirche in Flonheim für das Jahr 1871 betreffend.
VI. Uebersicht der für das Jahr 1871 genebmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Rreises Eroß⸗Gerau.
Darmstadt, 22. Febr. 2. Kammer. Unter den neuen Einläufen befindet sich eine Interpellation des Abg. K. J. Hoffmann, die Feuerversicherungs- gesellschaften betr, resp. eine deßfallsige Antwort der Regierung, welche besagt, daß es keineswegs in der Absicht sei, alle zugelassenen Gesellschaften als inländische zu betrachten. Auf eine von Curtman gestellte Interpellation, ob die Versassung der evangelischen Kirche nicht auf dem Weg der Gesetz⸗ gebung geregelt werden solle, verweist die Regie rung zunächst auf die in Aussicht stehende Landes spnode resp. deren Beschlüsse, von welchen es ab— hängt, ob eine Gesetzesvorlage zu erfolgen hat. Hallwachs hat seiner Zeit wegen Errichtung eines Sanitätszugs der Main⸗Neckar⸗Bahn interpellirt, das Finanzministerium erwiedert, daß es bei dem herrschenden Wagenmangel nicht im Stande sei, eine solche Einrichtung zu treffen, daß es aber mit der Hess. Ludwigs Bahn eine Vereinbarung wegen Benutzung ihres Sanitätszugs getroffen.
— Das Justizministerium erwiedert auf eine deß⸗ fallsige Interpellation von K. J. Hoffmann, den Verkarf der Notariatsstellen betr., daß an dem seithtrigen System nichts geändert sei, daß man fortwährend von der Ansicht ausgehe, daß jene Stellen nicht verkäuflich seien.— Curtman bean- tragt Erhöhung der Gehalte der Civilstaatsdiener, insbesondere der Gehalte unter 1000 fl.— Auf der Tagesordnung steht die Berathung über das bekannte Gesetz, die Zusammenlegung der Grund— stücke betr. In der Generaldebatte ergreift zu- nächst Krämer das Wort. Derselbe erörtert haupt- sächlich die Nothwendigkeit eines solchen Gesetzes. In der Specialdebatte befürwortet Goldmann, daß die im Abstimmungstermin nicht Erscheinenden als für die beantragte Zusammenlegung stimmend betrachtet werden sollen.— Wernher findet hierin einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Rechte des Einzelnen. Curtman will jeden Grundbesitzer besonders aufgefordert haben im Abstimmungs⸗ termin zu erscheinen, andernfalls er als für die Zusammenlegung stimmend angesehen werden soll, was K. J. Hoffmann unterstützt und eine vier⸗ wöchentliche Frist vorschlägt. Auch Wadsack spricht sich für den Curtman'schen Antrag aus, ebenso Zimmer und Kraft. Der Regierungsentwurf, d. h. die Bestimmung, wonach die im Abstimmungs⸗ termin nicht Erscheinenden als für die beantragte Zusammenlegung stimmend betrachtet werden sollen, wird von Geh. Staatsrath v. Bechtold, sowie
den Abg. Keil, Zentgraf, Volhard, A. v. Löw
und Krämer warm befürwortet, während Kempff, v. Biegeleben, Schäfer, Becker, Dumont und George diese Bestimmung als zu weitgehend be— trachten und die im Abstimmungstermin ni Anwesenden als dem Beschluß der Mehrheit bei⸗ stimmend angesehen wissen wollen. Das Resultat der nahezu Zstündigen Debatte ist Annahme des Regierungsentwurfs mit 20 gegen 17 Stimmen, während das von Curtman gestellte Amendement nahezu einstimmige Annahme findet.
— 23. 2. Kammer. Der Tagesordnung gemäß wird die Berathung über den Gesetzent⸗ wurf, die Zusammenlegung der Brundstücke betr., fortgesetzt. Nachdem in der gestrigen Sitzung der Schwerpunkt des ganzen Gesetzes Art. 3 d battirt und angenommen worden, bieten die heute zur Berathung kommenden Artikel des Entwurss nur wenig Anlaß zu Bemerkungen und finden fast durchweg einstimmige Zustimmung.
— Zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des deutschen Reichs sind der Großherzogliche außer- ordentliche Gesandte und bevollmächtigter Minister Geheimer Legationsrath Hofmann, der Groß- herzogliche Geheime Oberstenerrath Ewald und der Großherzogliche Obersteuerrath Göring er nannt worden.
— Täglich passiren eben hier Züge mit in Frankreich eroberten Trophäen, theils nach Nord- deutstland, theils nach Bayern bestimmt. Auch in unserer Stadt ist bereits von dem auf Hessen entfallenden Theil eine beträchtliche Anzahl ein⸗ getroffen. Derselbe beziffert sich bereits auf drei 24-Pfünder, 2 Mörser, 16 Feldgeschütze(die bei Chambord erbeuteten 5 Geschütze sind hierin nicht inbegriffen), eine Mitrailleuse, über 1000 Chasse- pots, sowie zahlreiche Cuirasse, Helme und Pallasche; große Quantitäten rothes und blaues Tuch, sowie Wagen und anderes Armeematerial wurden gleich- falls abgeliefert. Nach beendigtem Krieg dürfte eine Ausstellung sämmtlicher Trophäen veranstaltet werden.
Mainz. Mehrere Blätter bringen die Nach⸗ richt, daß ein in preußischen Diensten stehender Prinz unseres Fürstenhauses als Vicegouverneur von Mainz designirt sei. Der einzige Prinz dieses Hauses, welcher z. Z. in preußischen Diensten sich befindet, ist der Commandeur des 2. Garde- Ulanenregiments, Prinz Heinrich, ein Neffe des Großherzogs.
Berlin. Die„Provinzial-Correspondenz“ sagt: Die deutsche Reichsregierung hat die For- derungen, welche sie im Interesse einer gerechten Entschädigung Deutschlands, sowie einer zukünftigen Sicherheit stellen muß, so bestimmt auf das Maß des Unerläßlichen beschränkt, daß es für die fran⸗ zösischen Unterhändler in der Hauptsache sich nur um einen raschen, festen Entschluß handeln kann. Nur falls bei Ablauf des Waffenstillstandes die Forderungen Deutschlands im Wesentlichen bereits angenommen sind, wird möglicherweise eine noch malige Frist von einigen Tagen zum definitiven Abschluß gewährt. Die Regierung hat in der Zuversicht auf das Gelingen der Friedensverhand⸗ lungen Vertreter der süddeutschen Regierungen zu- gezogen. Die nächste Woche wird, wenn die bis⸗ herigen Anzeichen nicht trügen, die Grundlagen des wiederhergestellten Friedens bringen.
— Der„Kreuzztg.“ zufolge wird die Rückkehr des Kaisers voraussichtlich sofort nach dem Ab⸗ schluß der Friedenspräliminarien, die des Grafen Bismarck sowie des Grafen Moltke und des Kriegs⸗ ministers v. Roon jedoch erst später erfolgen.
— Der„Staatsanzeiger“ enthält eine kaiser⸗ liche Verordnung, welche verfügt, daß am 1. März d. J. auf dem Neckar die Erhebung der nach dem §. 1 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei unzulässigen Abgaben aufhört,
Bremen. Dem hiesigen Senate ist die officielle Mittheilung zugegangen, daß die in fran⸗ zösischer Kriegsgefangenschaft gewesenen 70 deut- schen Schiffscapitäne in Orleans eingetroffen sind, von wo dieselben die Reise nach Deutschland un⸗ verzüglich fortsetzen.
München. Die baherischen Minister Pranckh und Graf Bray, die wüͤrtembergischen, Wächter
und v. Mittnacht, und der badische Minister Jol sind von Graf Bismarck eingeladen worden, dem definitiven Abschluß des Friedens in Versailles anzuwohnen. e, Stuttgart, 23. Febr. Heute reisen Major Steinheil und Adjutant Fränzinger nach Ver⸗ sailles. Morgen begibt sich der König mit dem Kriegsminister v. Suckow ebendahin.
Freiburg. Die Delegirten von 27 Ge— meinden, welche kürzlich dahier zusammentraten, um in der Werder'schen Angelegenheit sich end⸗ gültig zu entscheiden, haben nach einer mehrstün— digen gründlichen Berathung sich einstimmig auf den Beschluß geeinigt: es soll in Anerkennung der Leistungen des Generals v. Werder und der Thaten des 14. Armeecorps ein Werder⸗Denkmal, und zwar in der Stadt Freiburg, errichtet wer⸗ den. Außerdem erhält der General eine Dank— adresse und sollen im Wege der Vervielfältigung angefertigte Abdrücke des zu errichtenden Denk⸗ mals zur Vertheilung an Alle kommen, welche in den Kämpfen des 15., 16. und 17. Januar mit- gewirkt haben.
B. Friedberg, 21. Fedruar. Die auf heute Abend anberaumte, im Gasthaus zu den drei Schwertern stattge⸗ habte statutenmäßige Generalversammlung des hiesigen Vor⸗ schuß⸗ und Creditvereins war von etwa 60 Mitgliedern desucht. Aus dem von dem Vorstand erstatteten Rechenschafts⸗ bericht ist das fortwährend fortschreitende Aufblühen des Ver⸗ eins ersichtlich. Wir heben hieraus nur hervor: Die Kassen⸗ Einnahme betrug fl. 540,967. 14. gegen fl. 315 461. 6. von 1869. Die Ausgabe betrug fl. 545,543. 18. gegen fl. 310,819. 24. von 1869. Der Gesammtumschlag in Soll und Haben betrug fl. 1,086,510. gegen fl. 624,280. 30. von 1869. Die Mitgliederzahl ift, nachdem 40 Mitglieder ihre Unterschrist zu den neuen Statuten versagten, seit dem
Tage der Einführung, 1. März 1870, von 411 auf 438 ge⸗
stiegen. Das Stammvermögen hat sich nun, trotzdem fl. 1481. 4. an die vorerwähnten ausgeschiedenen Mit⸗ glieder zurückbezahlt wurden, um fl. 2762. 6. vermehrt Und schließt am 31. Dezember 1870 mit einem Stand von fl. 22,362. 57. ab. Von dem Gewinn von= fl. 5531. wurden nach Dotirung der Beamten und Verwaltungs kosten und nachdem die Dividende auf 19% festgesetzt war, noch fl. 537. auf gleiches Conto von 1871 über⸗ tragen. Ein gewiß sehr erfreuliches Resultat.— Die Ergänzungswahl des Ausschusses führte zur Wiederwahl der seitherigen Ausschußmitglieder.— Die Dolirung der Beamten wurde nach lebhafter Discussion zur Freude des Ausschusses noch höher, als der Ausschuß beantragt, normirt. Die Verhältnisse des Vorschuß⸗ und Credit⸗ vereins haben sich überhaupt zu einem völligen Bankgeschäft in dem letzten Jahre umgestaltet und wünschen wir, daß der Verein seine segensreiche Wirksamkeit in noch größerem Maße entfalten möge. 1
Gustav⸗Adolf⸗Verein. Obgleich die gegenwärtige Zeit die Opfer— willigkeit nach den verschiedensten Seiten hin in Anspruch nimmt, so wagt es der unter— zeichnete Vorstand doch auch in diesem Jahre die Glieder der evangelischen Kirche in unserm Kreise recht dringend zu bitten, bei der dem— nachst stattfindenden Einsammlung von Gaben für unsern Verein ihre Herzen und Hände zu oͤffren. Tausende von Gemeinden und Aastalten in der Nähe und Ferne setzen ihr Vertrauen auf unsere Liebe und unsere Hülfe, ohne welche gar manche in ihrem Bestande bedroht sein wurde. Wir hoffen deßhalb, daß neben den großen Opfern, welche die Zeit fordert, die Liebe zu unserer evangelischen Kirche und unsern Glaubensgenossen auch das Scherflein finden und darbringen werde, um damit der kirch⸗ lichen Noth derselben zu steuern und eine von Jahr zu Jahr sich mehrende Anzahl von An⸗ stalten, Schulen, Confirmanden⸗ und Waisen⸗ häusern erhalten zu helfen. Friedberg, Ende Februar 1871. Der Vorstand des Wetterauer Zweigvereins ber Gustav-Adolfstiftung.
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Bordeaux, 24. Febr. Die Friedens ⸗ Bedingungen beiderseitiger Bevoll-⸗ mächtigter sind festgestellt, den einzigen Streitpunkt bilden noch die Garantien für die Kriegskosten-Entschädigung, welcher wahrscheinlich im Laufe des Tages beigelegt wird. Der Tractat kann noch Abends paraphirt werden.


