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1871.
Donnerstag den 24. August.
99.
Oberheffischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
455 Amtlicher Theil.
Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Zeldstrasen von der 5. und 6. Periode 1870, hier
deren Einnahme⸗Dektetur.
Friedberg am 18. August 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bür, ermeistereien des Kreises.
Ueber die Ihren Gemeinden von der 5. und 6. Periode 1870 zukommenden Feldstrafen lassen wir das nachstehende Verzeichniß folgen und beauftragen Sie hiernach den Gemeinde⸗Einnehmern Einnahmedekretur zu ertheilen und Controlirung zu verfügen. 8 4 „id. Kae Haas, Kreis“-Assessor. Auszug aus dem Verzeichniß über Feldstrafen. Von der 5. Periode.
1) Sönstadt 1 fl. 11 kr. 2) Bad- Nauheim 7 fl. 14½ kr. 3) Dorheim 1 fl. 9½ kr. 4) Ober-Mörlen 35 fl. 18¼ kr. 5) Rödgen 6 fl. 4 kr. 6) Schwal⸗ heim 4 fl. 10¾ kr. 7) Steinfurth 3 kt. 8) Fauerbach v. d. H. 5 fl. 4% kr. 9) Griedel 10 kr. 10) doch Weisel 2 fl. 3½ kr. 11) Langenhain 2 fl. 57½ kr. 12) Maibach 1 fl. 9% ke. 13) Münster 1 fl. 25¾ ke. 14) Oppersbofen 2 fl. 58½ kr. 15) Ostbeim 1 fl. 57½ kr. 16) Rockenberg 6 fl. 28 kr. 17) Assenheim 11 fl. 23¾ fr. 18) Bruchenbrücken 12½ kr. 19) Dorn⸗Assenheim 2 fl. 36% kr.
Von der 6.
1) Bönustadt 1 fl. 57½ kr.) Bad⸗ Nauheim 5 fl 2¾ kr. 3) Dorbeim 3 fl. 29½ kr. 4) Nieder⸗Moͤrlen 6 fl. 35½½ kr. 5) Ober⸗Mörlen 8 fl. ½ kr. 6) Rodgen 22½ kr. 7) Schwalhem 1 fl. 2¾ kr, 8) Fauerbach v. d. D. 2 fl. 9) Hoch⸗Weisel 3 fl. 1½ kr. 10) Langenhaln 1 fl. 56¼ kr. 11) Maibach 21½ kt. 12) Münster 42½ kr. 13) Oppershofen 4 fl. 6½ kr. 14) Ostbeim 2 fl. 42½ kr. 15) Rockenberg 2 fl. 7 kr. 16) Assenheim 3 fl. 25½ kr. 17) Friedberg 5 fl.
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20) Friedberg 22 fl. 24 kr. 21) Itbenstadt 5 kr. 22) Melbach 10 fl. 33 kr. 23) Nieder ⸗Florstadt 4 fl. 11½ kr. 24) Nieder- Rosbach 4 fl. 59% kr. 25) Nieder⸗ Wöllftadt 18 kr. 26) Ober ⸗Florstadt 1 fl. 12 kr. 27) Ober⸗Rosbach 4 fl. 4½ kr. 28) Ober⸗Möllfladt 6 fl. 19 kr. 29) Reichelsheim 2 fl. 42% kr. 30) Södel 2 kr. 31) Nieder-Mörlen 7 fl. 2¾ kr. 32) Butzbach 9 fl. 39½ kr. 33) Kirch⸗Göns 1 fl. ½ kr. 34) Pobl⸗Göns 3 fl. 4½ kr. 35) Staaden 20 fl. 17½ kr.
Periode. 2½ kr. 18) Melbach 4 fl. 2 kr. 19) Nieder Florstadt 2 fl. 9¾ kr. 20) Nieder- Rosbach 2 fl. 50% kr. 21) Ober⸗Florstadt 54 kr. 22) Ober⸗Ros dach 10 fl. 7% kr. 23) Ober Wöllftadt 46 ½ U kt. 24) Reichelsbeim 1 fl. 1½ kr. 25) Butzbach 10 fl. 9. 26) Kirch- Göns 2 fl. 14½ kr. 27) Pohl⸗Göns 2 fl. 6½ kr. 28) Staden ½ kr.
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Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. Juli d. J. bringen wir biermit weiter zur öffentlichen Keuntniß der Betheiligten, daß die nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden: Dienstag den 3. September d. J. und folgende Tage für diejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche im Jahre
1882 geboren sind;
Freitag den 8. September d. J. und folgende Tage für diejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche im Jahre
1883 geboren sind;
in dem Locale der„Polytechnischen Schule“ dahier. Darmstadt den 12. August 1871.
kann tm a chung. Dienstag den 12. September d. J und folgende Tage für diejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche im Jahre 1851 geboren, sowie für die Angehörigen eines anderen Staates, weiche nach F. 20. der Militär-Ersatz-Junstruction im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig sind. Die Prüfungen beginnen an jedem Tage Morgens um 8 Uhr
Großherzogliche
Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige.
Pa bst. Strecker.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 21. August. 2. Kammer. Der Abg. Dumont bringt einen Antrag, die Erweite- rung der Reichsfestung Mainz betr., ein. Eine Antwort des Ministeriums der Justiz, betr. die Interpellation des Abg. Dumont wegen Aufhe⸗ bung des im vorigen Jahr über den Bezirk des 9. Armekcorps verhängten Belagerungszustandes,
besagt, daß die Regierung denselben als aufge⸗
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zoben betrachte. Die Wahl des Abg. Keil(Mel⸗ bach) wird ohne Debatte für gültig erklärt. Der Antrag des Abg. Backe wegen Versehung der Berwundeten mit den nöthigen Reisemitteln wird auf Grund der von der Regierung ertheilten Aus- junft als erledigt betrachtet. Ein weiterer Antrag des Abg. Hallwachs, die Unterstützung der Fa— milien der im Felde stehenden Soldaten u. s. w. während des Krieges, resp. eine Petition des biesigen Handelsvereins in gleichem Sinne gibt benfalls nur zu einer kurzen Debatte Anlaß. Hallwachs erachtet es für nicht richtig, daß in solchen Fallen der Staat fast Alles der Privat- mildthätigkeit überlasse und wünscht u. A. auch schleunigste Regulirung der Pensionsverhältnisse der Invaliden. Redner führt Beispiele an, wonach in Soldat, der bei Gravelotte einen Arm ver- soren, heute vom Staat noch keinen Pfennig er— kalten habe. Die Vertreter des Kriegsministeriums klären, von solchen Verhältnissen keine Kenntniß zu haben, da die Betreffenden entweder den In-
balidengehalt, oder doch ihre Bezüge als Sol-
1 Fink gleichwie Hallwachs wünschen, daß diejenigen
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taten erhielten. Die Debatte, in welcher noch
Eltern, deren Söhne erwerbsunfähig geworden,
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falls sie deren Stütze, resp. Ernährer waren, von Staatswegen unterstützt werden möchten, schließt
Gemeinden und Einzelnen auf Anfordern in den
Jahren 1870 und 1871 gemachten Kriegsleistun⸗
damit, daß auch dieser Antrag für ecledigt er- gen, soweit es nicht aus der Reichskasse erfolgen klärt wird. Auf Grund eines von den Abg. Heß kann, etwa mit Ausschluß des Naturalquartiers, und Bindewald gestellten Antrags, die Errichtung aus den dem Großherzogthum zufallenden Kriegs-
eines Gebäudes für die technischen Fächer an der Landesuniversität Gießen betr., erhebt die Kammer nach kurzer Debatle einstimmig den Antrag ihres Ausschusses:„die Regierung zu ersuchen, sobald als die neue Gerichtsorganisation auf Grund der deutschen Reichsgesetzgebung feststehe, eine Propo- sition einzubringen zu dem Zweck, die vorliegenden baulichen Bedürfnisse der Landesuniversität und der Justizbehörden zu Gießen in angemessener und würdiger Weise gleichzeitig zu befriedigen,“ zum Beschluß.— Die Vorstellung mehrerer Ortsbürger der Gemeinde Groß-Karben, gemeinheitliche Thei— lung betr., veranlaßt eine längere Verhandlung Die Abstimmung ergab Annahme des die Petition befürwortenden Ausschußantrags, sowit eines von Kempff gestellten eventuellen Amendements, wonach die Regierung ersucht werden soll, nöthigenfalls eine Gesetztsvorlage einzubringen, welche die auch hier in Rede stehende Umwandlung von gemein- heitlichen Viehweiden in Ackerland u. s. w. selbst gegen den Widerspruch einzelner Ortsangehörigen ermöglicht.— Einen weiteren Gegenstand der Berathung bildet der Antrag des Abg. Goldmann, die Ausgleichung der Kriegslasten aus dem Jahr 1870ë71 betr. Der berichtende Ausschuß bean tragt durch seinen Berichterstatter, den Abg. Kraft: „die Kammer wolle die Gr. Regierung ersuchen, auf baldmöglichste vollständige, dem wirklichen Werthe entsprechende Vergütung der von den Kreisen,
entschädigungsgeldern Bedacht zu nehmen und die dazu nöthige Vorlage an die Stände zu bringen, auch die erforderlichen Vorbereitungen alsbald vornehmen zu lassen, insoweit sich eine solche Ver⸗ gütung aber als unthunlich erweisen sollte, einen Gesetzentwurf wegen Ausgleichung dieser Kriegs- leistungen vorzulegen.“ Die Abstimmung ergibt Annahme des Ausschußantrags. Die Vorstel⸗
lung der Gemeinden Hutzdorf, Fraurombach und Sandlofs, die Wiederaufhebung der Pfarrei Hutzdorff betreffend, wird abgelehnt. Weiter werden die Vorstellungen des Vorstandes der Weidig⸗ stiftung in Darmstadt, Butzbach und Ober⸗Gleen, die Vollziehung der Statuten dieser Stiftung betr., die Beschwerde der David Feist Eheleute zu Mainz, Rechtshülse betr., die Beschwerde des Johannes Fleischer zu Ruppertsburg, Kreis Schotten, Rechts- hülfe betr., ohne Debatte abgelehnt.
— 22. Aug. 2. Kammer. Die Abgg. Bindewald, Curtman und Genossen bringen einen Antrag auf Regulirung der Bäche in der Provinz Oberhessen ein, und zwar veranlaßt durch die Schäden, welche die dießjährigen Fluthen anrichteten. Curtman interpellirt das Kriegsministerium, ob es das In- stitut der Stellvertreter noch für praktisch halte, resp. nach welchen Grundsätzen hierbei bis zu Ende d. J. verfahren werde. Hallwachs knüpft an eine seiner gestrigen Bemerkungen an, und weist auf Grund amtlicher Aktenstücke nach, daß es aller⸗


