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An die*

Neichstagswähler des zweiten oberhessischen Wahlkreises.

381 Nachdem unsere Söhne und Brüder in Waffen den alten übermüthigen Feind niedergeworfen haben und durch ihre glorreichen Siege in erster Linie die Grundlagen der deutschen Einheit errungen worden sind, ist das deutsche Volk und dessen Organ, der deutsche Reichstag jetzt berufen, die Frucht des blutigen Kampfes zu sichern, das wieder hergestellte deutsche Reich nach Außen mit aller fur dasselbe nöthigen Machtfülle auszustatten, nach Innen aber durch die politischen und bürgerlichen Rechte des Volkes im Sinne wirklicher Freiheit sicher stellende Gesetze auszubauen.

Die Wahlen für den 1. auf den 9. März berufenen Reichstag finden den 3. März statt und tritt an das deutsche Volk für diesen

Tag die wichtige Aufgabe heran, nur solche Männer zu diesem Reichstage zu entsenden, welche von dem Ernste der ihnen obliegenden

Pflicht erfüllt, für die wirkliche Einheit und Freiheit des deutchen Volkes zu wirken fest entschlossen sind. Dem bevorstehenden Reichstag liegen die wichtigsten Aufgaben für die Zukunft und das Heil unseres Vaterlandes ob und es ist daher dies erkennend, unsere heilige Pflicht mit Verständniß und Mannesmuth, den Blick nur auf das zu Erreichende gerichtet, bewährte Männer für den Reichstag zu wählen und zwar um so mehr, als die deutsche Einheit und Freiheit noch offene wie versteckte Feinde genug besitzt, die mit Aufbietung aller ihnen zu Gebot stehenden Kräfte und Mittel ihre Absichten und Pläne zu verwirklichen suchen.

Auch an unseren den zweiten oberhessichen Wahlkreis tritt diese heilige Aufgabe heran, einen Reichstagsabgeordneten zu wählen und baden in Anbetracht der Wichtigkeit und Bedeutsamkeit dieses Aktes am 12. Februar in Friedberg aus dem ganzen Wahlkreis zusammen⸗ getretene Männer aus dem Volke beschlossen:

Herrn Landtagsabgeordueten Georg von Wedekind in Darmstadt

als Reichstagsabgeordneten für den zweiten oberhessischen Wahlkreis vorzuschlagen.

Herr v. Wedekind war Abgeordneter und Secetäx der freistnnigen Landtage von 1862 bis 1864 und 1865 bis 1866, ist gegenwärtig der Vertreter der Stadt Friedberg in unserer zweiten Kammer. Von zuverlässiger politischer Gesinnung ist Herr v. Wedekind ein höchst achtungswerther Ebarakter, vermöge seiner Lebensstellung und sonistigen Verhaältnisse durchaus unabhängig und nicht allein durch seine juri⸗ stischen Fachkenntnisse, sondern auch durch die genaue Bekangtschaft mit unseren Landesverhältnissen, für einen solchen Vertrauensposten des Volkes vollkommen geeignet und desselben würdig,

Wir bitten däher alle patrtotisch und freiheitlich gesinnte Männer unseres Wahlkreises ihre Stimmen auf den

Landtagsabgeordneten Georg von Wedekind

zu vereinigen, damit nicht allein unser Wahlbezirk durch einen aus dem Volk für das Volk hervorgegangenen würdigen Abgeordneten in dem bevorstehenden Reichstag vertreten wird, sondern damit man auch demselben nachsagen kann, die ernste Pflicht erkannt, und für die Sicherstellung der Einheit unseres theuren deutschen Vaterlandes, der Begründung der Größe und des Gedeihens desselben, sowie für die Förderung der Wohlfahrt des deutschen Volkes mitgewirkt zu haben.

Wenn feder Wähler seine Schuldigkeit thut, in seinem Kreise wirkt, wie es seine Pflicht ist, und erwägt, daß dem deutschen Volke

das endlich gewordene allgemeine Stimmrecht dazu gegeben ist, sich seine Reichstagsabgeordnete frei aus sich selbst und nicht auf Vorsch läge

von Oben herab, herauszuwählen, wird unserem Vorschlag der Erfolg nicht ausbleiben.

Altenstadt August Geiß. Klein⸗Karben S. Ortenberger. A. Ströbel, Mühlenbesitzer. Bauernheim C. Appel. Langen⸗Bergheim J. W. Koch. Bodenrod Conrad Schepp. Melbach G. Geck. Friedrich Keil. Philipp Keil. Wilhelm Keil. Büdingen P. Habermann, Louis Heppner, Chr. Rullmann, Louis Joh. Kleeberger. C. Weiffert, Gemeinderath. Wenzel, Gemeinderäthe. Nieder⸗Eschbach Joh. Fahz. Butzbach L. Vogt, Beigeordneter. Johannes Grüninger VIII., Nieder Florstadt W. Fr. Koch. H. W. Appel. Chr. Häuser, C. Hagemann, M. Kuhl, J. Weber, A. Weidmann, Nieder⸗Mockstadt August CEulmann. J. Windecker, Gemeinderäthe. L. Braubach. Johs. Grüninger VII., Nieder-Wöllstadt H. Bausch J. C. Bausch VI. C. H. Bausch. L. Ferber. V. Kalbfleisch. W. Leperzapf. Georg Marguth. Friedrich Weith. Heinrich Weith. Castel J. B. Dosch. Ober⸗Roßbach Leonhard Stetzer. Heinrich Blecher. Dorheim H. Reuß. i Ockstadt Jacob Diener. Dornassenheim Ferdinand Diel. W. J. Jung, Gemeinderechner. Petterweil C. Nartz. Gottfried Kost VI. Reichelsheim Ph. Fich. Conrad Jehner.

Rudolf Weitz. Wilhelm Knöpp.

Fauerb ach v. d. H. Andr. Schneider, Conrad Schneider V., Jacob G. Wilhelm Schmidt. August Seel. W. Leo Vogt. M. Weltz. Schneider IV., Gemeinderäthe. Rockenberg Chr. Wende. Friedberg, J. Bender, W. Fertsch, J. Pfeffer, E. Ruths, C. Scriba, Rodheim J. Jacobi VIII. J. Kleemann III., Gemeinderath.

A. Steinhäuser, Gemeinderäthe. H. Bechstein, Lederhändler. Georg Falck, Müller. Emanuel Löb, Fruchthändler. C. Stelz, Bäcker. Georg Steinhäuser, Bierbrauer. G. Trapp II., Hofgerichts Advokat. L. Weiß, Kaufmann. Carl Trapp, Kaufmann. Dr. August Trapp. Maler Hirsch, Kaufmann. Jöckel, Hofgerichts⸗ Advokat. E. Trapp IV., Hofgerichts⸗Advokat. Chr. Hecht.

Gambach Fr. Müll, J. E. Fenchel, Gemeinderäthe.

Grob Karben Bar, Bürgermeister. Gerhard Fauerbach, Rentner. K. May, Fruchthändler,

G. Vorbach. Södel Chrfstoph Stier. Stockheim Fr. Koch. Vilbel Julius Birkenholz.

Gemeinderath. Weckesheim August Stoffel. a Wölfersheim Joh. Jung. Wilhelm Heyer, Gemeinderath. Anton

Huber. Philipp Pflug. Wohnbach Wilhelm Klein.

Ph. A. Schneider.

W. Kullmann. Heinrich Breidert V.,

Georg Pfeifer IV. Wilhelm Sack,

Heldenbergen S. Scheuer II.

M,. Strauß.

Gemeinderath.

Holz-Versteige tung. 358 Frettag den 24. Februar 1871, Vormittags 9 Uhr 1 nfangend, sollen den Freiherrlich v. Ritler'schen WAlbllegen zu Hof Passe 4 Stecken Kiefern Scheitholz,

1 i 5 b 65 5 Alen ꝓtügelholz, 80 geen G Cn, nd aba, ellen Birken 6855 Kiefern⸗ ö Resserholz,

200 Gebund Ginstern, 4 Stämme Kiesern⸗Bauholz von 6 Durch⸗ messer und 30 Länge, 375 Stück Kiefern⸗Bohyenstangen,

12⁵ 7 Stangen zu Baumstützen von 2 Durchmesser und 11 Länge, 71*Stangen von 5 Durchmesser

und 25 bis 30 Länge, zu Dach⸗

sparren geeignet,

öffentlich meisibietend verstenger werden. Die Zusammenkünft ist an der Langeuschneise,

Schlag Nr. 1. ö Frledberg den 16. Febtuar 1871. 8 In Auftrag der Freiherrlich v. Ritter'schen Guts verwaltung zu Rüdesheim .

Edietalla dung.

333 Nachdem die Intestaterben des am 15. Dezember v. J. dahter verstorbenen Bürgermeisters Johann Peter Menger dessen Erbschaft nur mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten haben, werden sämmtliche Gläubiger des gedachten Nachlasses aufgefordert, ihre Forderungen dei Meldung der Nichtaufnahme in das Inventar im Termin den 10. März d. J., Vormittags 11 Ubr, Contum. Zeit, dahier anzumelden.

Gleichzeitig wird, da eine Ueberschuldung des Nach⸗ lasses wahrschesnlich gemacht ist, der obige Termin zum Güleversuche behufs Abwendung des förmlichen Coneurses, sowie eventuell zur Wahl eines Curators unter dem Rechtsnachtbell bestimmt, daß die im Termin aus⸗ bleibenden Cbirographar-Gläubiger als dem Mehrhelts⸗ Beschlusse beitretend werden erachtet werden.

Windecken am 8. Februar 1871.

Königliches Amtsgericht. Schwarzenberg.

Eine Fichte 9 298 von 116 Cubskfuß, zu Durchzügen geeignet ist, zu einem billigen Preise zu verkaufen. Nähere Aus⸗ kunft ertheilt Johannes Schneider, Langenhan bei Butzbach.

Güter Verpachtung.

364 Freitag den 24. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, sollen in hiesigem Rathbause die Petritag d. J. leih⸗ fälligen Güterffücke des vereinigten Armensonds zu Friedberg und zwar: 17 Morgen 182½ Klftr. in der Gemarkung Dorheim und 17 1 381 5 in der Gemarkung Schwal⸗ 3 8 378 heim, in Folge eingelegter Nachgebote nochmals öffentlich meif bietend verpachtet werden.

Friedberg den 16. Februar 1871.

Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg. Fo e.

Versteigerung.

354 Nächsten Dlenstag den 21. Februar, Nachmittags 1. Uhr, läßt der Unterzeichnete folgende Gegenstände öffentlich meistbietend versleigern, als: 1 Kuh, 2 Wagen, 1 Haͤckselmaschine, mehrere Bütten und circa 200 bis 300 Centner Korn-, Waizen', Gersten⸗ und Haferstroh. Bemerkt wird, daß gegen genügende Bürgscheine Zahlungefrist bis 1. Seplember d. J. gestattet ist, Assenheim den 16. Februar 1871.

Adolph Poths.

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