Darmstadt als Garnison. Das 2. hessische Infanterie-Regiment Nr. 98 wird aus dem seit— herigen 3. Infanterie-Regiment und dem 2. Ba— taillon des 2. Infanterie-Regiments formirt und in Gießen und Friedberg garnisoniren. Das 3. hessische Infanterie-Regiment Nr. 99 wird aus dem 4. Infanterie-Regiment und dem 2. Jäger- bataillon gebildet und nach Mainz gelegt. Das seitherige 1. hessische Jägerbataillon wird hes— sisches Jägerbataillon Nr. 13, und kommt nach Worms. Die beiden Reiter⸗Regimenter kommen nach Darmstadt; die Garnisonen Butzbach und Babenhausen werden aufgehoben.
— Wie es heißt, werden den hessischen Offi⸗ zieren, welche am Feldzuge gegen Frankreich be⸗ theiligt waren, Retablissementsgelder in derselben Höhe wie in Preußen zugestanden werden, und soll ein deßfallsiger Erlaß an die Truppen be⸗ vorstehen.
Berlin. Nach einer Correspondenz des „Fr. J.“ machten die Mittheilungen Bismarck's über den„Frankfurter Friedensschluß“ auf den Reichstag den allergünstigsten Eindruck. Des Reichskanzlers halbstündiger Rede folgte allge⸗ meiner Beifall von rechts und links. In der erwähnten Correspondenz heißt es weiter: Es ist seht Bedeutendes in Frankfurt zu Stande ge— bracht worden. Die Resultate sind um so augen— fälliger, als sie ursprünglich gar nicht beabsichtigt wurden. Bismarck verfiel erst auf den Gedanken, rasch den definitiven Frieden, herbeizufühten, als ihm klar wurde, wie er selbst sagt, eine so gute Gelegenheit wie die in Frankfurt gebotene würde sich schwer wiederfinden. Er sah Jules Favre in arger Verlegenheit, die uns zu Statten kam, die zu beseitigen aber auch wieder unser Interesse erheischte, denn 5 Milliarden, die wir beanspruchen, sind kein Lumpengeld. Für im Grunde geringe Zugeständnisse an Frankreich hat Deutschland eine Verkürzung und eine schärfere Definition der Zahlungsfristen durchgesetzt. Der Friede wird bis zum 20. Mai jedenfalls ratificirt sein. Von deulscher Seite versteht sich das von selbst und Frankreich bleibt nichts anderes übrig, als sich zu fügen. Der Handelsvertrag wird hinfällig. Zur Aufbringung der beinahe 5 Milliarden glaubt Thiers gesteigerte Zölle nöthig zu haben, aber er will den Vertrag correct zur Ausführung bringen. Möge ein dauerhafter und segensreicher Frieden beiden Ländern beschieden sein!
— Der Bundesrath hat die Gewährung von Diäten an die Reichstagsabgeordneten abgelehnt, über die Gewährung von Reisekosten verlautet noch nichts Bestimmtes. Wie es heißt, ist dem Bundesrathe eine Vorlage zugegangen und dem Ausschuß für Finanzen zur Vorberathung über— wiesen, welche die Aushändigung von Legiti⸗ mationskarten an die Reichstagsabgeordneten für freie Eisenbahnfahrt während der Session be⸗ stimmt. Dabei handelt es sich gegenwärtig noch um dae streitige Prinzip, ob die Gewährung der freien Fahrt sich auf die Entfernung zwischen dem Wohnort des betreffenden Abgeordneten und der Stadt Berlin oder auf die Entfernung zwischen dem Wahlort desselben und der Stadt Berlin er— strecken soll.
— Durch den definitiven Abschluß des Frie⸗ dens ist die parlamentarische Session wahrschein⸗ lich noch um einen weiteren Monat, jedenfalls bis über Pfingsten hinaus, verlängert worden, In Abgeordnetenkreisen erzählte man sich, Fürst Bis⸗ marck habe erklärt, durch den Friedensschluß seien so viele organische Gesetze nothwendig geworden, daß die Dauer der Session ssch jedenfalls bis zu Ende Juni ausdehnen werde. e
— Von den A ältesten Jahrgängen der Land⸗ wehr, die im Herbst dieses Jahres zum Landsturm entlassen werden sollen, scheidet der jüngste 5 Jahre früher aus, als er nach dem Wehrgesetz von 1814 ausscheiden würde, der älteste profftirt wenigstens 2 Jahre, der nächstälteste 3 Jahre, der nächst⸗ jüngste 4 Jahre.
— 15. Mai. Der Reichstag nahm in seiner heutigen Sitzung in dritter Berathung den Ge— setzentwurf, betreffend die Aufhebung der Cautions⸗ pflichtigkeit der periodischen Druckschriften und die
Eutziehung der Besugniß zum Betriebe des Preß⸗ gewerbes an. Es folgte hierauf die zweite Be- rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fest⸗ stellung des Haushaltsetats des deutschen Reichs pro 1871. Das Haus nahm folgenden Com- misßons antrag an: Die zufolge der Aufhebung
der Elbzölle für Lauenburg geforderte Abfindungs⸗
summe von 8016 Thlr, nicht zu bewilligen und diese Position zu streichen, im Uebrigen aber dem Nachtragsetat die Genehmigung zu ertheilen.— Zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien auf Grund des Commisstonsberichts. Ueber den Abänderungs- antrag Martins, welcher im Gesetzentwurf auch die Beseitigung der noch bestehenden regelmäßigen Lotterien bis zu Ende des; Jahres 1873 ausge- sprochen wissen will, wird mit großer Majorität zur Tagesordnung übergegangen. Für den An⸗ trag Martin's sprach Lamey, gegen denselben Finanzminister Camphausen, welcher bemerkte, daß er im Namen der verbündeten Regierungen keine Erklärung abgeben könne, da die Frage bis jetzt nicht erörtert wurde; in seinem eigenen Namen
erklärt er, daß die Frage der Aufhebung der
Lotterien in den Landtagen der einzelnen Staaten vorher reiflich zu erwägen sei und sich die Re- gierungen namentlich die Frage vorzulegen hätten, ob sie die Einnahmen aus den Lotlerien ente behren könnten.
— Nach officibsen Mittheilungen enthält der Friedensvertrag die Bestimmung, daß die geka⸗ perten Schiffe zurückgegeben werden. Die schon verkauften Schiffe sind zu ersetzen. Der Schiff⸗ fahrtsvertrag von 1852 bleibt aufrecht erhalten. Andere Verträge, auch die mit den Südstaaten, sind aufgehoben. In Betreff Elsaß⸗Lothringen's wurde vereinbart, daß es sechs Monate lang, vom 1. März ab, für seine Waaren Zollfreiheit an der französischen Grenze genieße.
— 16. Mai. Reichstag. Dritte Berathung des Gesetzentwurfes über das Postwesen. Zu F. 1 wird von Becker ein Amendement beantragt, wo⸗ nach der Postzwang hinsichtlich der politischen Zei— tungen zwei Meilen im Umkreis des Ursprungs⸗ ortes nicht bestehen soll. Generalpostdirektor Stephan bekämpft die Anträge, welche den Postzwang der Zeitungen beseitigen wollen, stellt dagegen die Zu⸗ stimmung der Bundesregierungen zu dem Amende— ment Becker in Aussicht. H. 1 wird hierauf unter Ablehnung der übrigen Anträge mit dem Amende⸗ ment Becker angenommen. Sämmtliche übrigen Paragraphen werden unverändert genehmigt, mit Ausnahme des F. 50, welcher ausgesetzt bleibt. Die Resolution, betreffend den Geldvermittelungs⸗ verkehr, wird gleichfalls angenommen, die Abstim- mung über das ganze Gesetz bis nach der Beschluß— fassung über§. 50 ausgesetzt. Der Reichstag setzte nach Erledigung des Postwesengesetzes die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die In- haberpapiere mit Prämien, auf Grund des Com- missionsberichtes fort, Ein Antrag Wolffson's auf Erlaß von Normativbestimmungen wurde nach län⸗ gerer Debatte abgelehnt und§. 1 nach dem Com- missionsbeschluß angenommen, wonach Inhaber- papiere mit Prämien innerhalb des deutschen Reiches nur auf Grund eines Reichsgesetzes und zum Zwecke der Anleihe eines Bundesstaates oder des Reichs ausgegeben werden dürfen.
— Ueber die Details des französisch⸗deutschen
Friedensvertrags wird der„K. Z.“ aus Berlin berichtet; Der Vertrag enthält siebenzehn Artikel und drei Additional⸗Artikel. Die letzteren be⸗ ziehen sich auf die Frage des an Frankreich gegen anderweitigen Ersatz abzutretenden Rayons bei Belfort und auf die Eisenbahnen. Zu den bisher noch nicht bekannt gewordenen Bestimmungen ge- hört die Rückgabe der gekaperten Schiffe, sowie der für die verkauften zu leistende Ersatz. Der Schifffahrtsvertrag von 1862 bleibt aufrecht er⸗ halten, was die gleiche Behandlung der beider⸗ seitigen Flaggen zur nächsten praktischen Folge hat. Dagegen sind die anderen Verträge, auch die mit den süddeutschen Staaten abgeschlossenen, aufgehoben. Daraus folgt, daß auch die Literar⸗ oder Nachdrucks⸗Conventionen aufgehoben sind. Bekanntlich hat Frankreich soiche auch mit Sachsen
und verschiedenen anderen Staaten abgeschlossen, die danach sämmtlich stillschweigend mit aufgehoben sind. Man hält dies allgemein für viel nach- theiliger für Frankreich als für Deutschland. Für Elsaß⸗Lothringen ist im Wesentlichen die Zoll⸗ freiheit auf der französischen Grenze durch eine günstige Behandlung auf 6 Monate, vom 1. März an gerechnet, also für noch etwa 4 Monate, von Frankreich bewilligt. a.
Bremen. Am 13, d. brannten die fünf an verschiedene Firmen vermietheten Konitzky'schen Packhäuser in der Neustadt bei der Eisenbahn⸗ brücke nieder. Die Gebäude waren jedes zu 20,000 Thaler versichert; das eine enthielt 1500 Ballen Baumwolle; drei waren vollständig, eins theilweise mit Tabak angefüllt. Der Gesammt⸗ schades, welcher den Versicherungsanstalten durch die Zerstörung der Waarenvorräthe erwächst, be⸗ läuft sich auf mehr als eine halbe Million.
München. Wie verlautet, steht ein neuer Hirtenbrief sämmtlicher bayerischer Erzbischöfe und Bischöfe an die Katholiken bevor, sowie eine ge⸗ meinsame Vorstellung derselben an die Staats regierung um Aufhebung des königlichen Placet.
— Das„Fr. J.“ berichtet: Religionslehrer Streber, welcher seinen Schülern das Unfehlbarkeits⸗ dogma als Glaubenssatz vortrug, wurde vom Cultus⸗ ministerium seiner Stelle enthoben.
— Aehnlich, wie bei den norddeutschen Trup⸗ pen, sind auch für die Offiziere und Militärbe⸗ amten des bayerischen Heeres sogenannte Retablisse⸗ mentsgelder bewilligt worden. Ein General erhält 8750 fl., ein Generallieutenant 5250 fl., ein Generalmajor 3150 fl., ein Oberst 2450 fl., ein Oberstlieutenant und ein Major 875 fl., ein Hauptmann und Rittmeister 437½ fl., ein Ober ⸗ lieutenant 157½ fl., ein Unterlieutenant 131¼ fl., ein Offiziers und Verwaltungadspirant 1, Classe 100 fl. Die Militärbeamten erhalten die Ver⸗ gütung nach ihren Graden, die Feldgeistlichen als Oberlieutenants und die Feld⸗Post⸗, Eisen⸗ bahn und Telegraphen⸗Beamten nach Maßgabe der Categorien, deren Feldzulage ihnen angewiesen ist.
Straßburg. Wie die„Straßb. Z.“ meldet, ist der kaiserliche Civilkommissär v. Kühlwetter zur Berathung über die definitive Organisation des Elsasses schleunigst nach Berlin berufen.
Ausland
Oesterreich Wien. Die von einigen Blättern veröffentlichte Eingabe von 28 Kirchen⸗ fürsten an den Kaiser hat bereits vor der Abreise des Grafen Beust zu der Entscheidung geführt, daß an der bisher befolgten Richtung des Cabinets in der angeregten Frage durchaus keine Aenderung eintreten wird.
Frantreich. Paris, 13. Mai. Nach Mittheilung der Commune ist ein Versuch der Versailler, eine Brücke bei St. Quen zu schlagen, zurückgewiesen worden. Die Föderirten haben den Ort Issy gänzlich geräumt.
— 14. Mai. Die Regierung in Versailles hat eine Waffenruhe bewilligt, damit die Ein⸗ wohner von Vanvres, Issy und Montrouge hre Wohnungen verlassen können, Gestern versuchten die Versailler Bicétre zu nehmen wurden jedoch zum Rückzuge genöthigt. Die Versailler halten das Thal der Bisvre besetzt.— Das Comite der öffentlichen Sicherheit hat verfügt, daß jeder Bürger eine Legitimationskarte hei sich zu tragen hat.
— Die Batterien auf dem Montmartre er⸗ öffneten letzte Nacht ihr Feuer auf St. Quen und Gennevilliers. Alle disponiblen Truppen sind nach Malakoff, Petit Vanvres und Grand Mon- trouge geschickt. Die Versailler haben eine Pon⸗ tonbrücke bei Clichy errichtet. Bei Asnidres und Neuilly wird fortwährend gekämpft. Die Brücken der Gürtelbahn werden behufs Sicherung der zweiten Vertheidigungslinie zerstört. Ueberall sind die Pariser Batterien dem Feuer der Ver⸗ sailler unterlegen. M e
— Thiers' Haus ist ein Schutthaufen. Fort Vansvres ist angeblich unter Zustimmung der Com- mune verlassen worden. Die Besatzung hat sich nach Montrouge gerettet. Die Zersetzung im Stadthause ist im Zunehmen begriffen. 10


