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1871.

Donnerstag den 16. November.

M135.

berhessischer?

Inzeiger.

Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.

Iriedberger Zutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

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Amtlicher Thei insbesondere in Angelegenheiten der Volkszählungen. Das Großherzogliche an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliche Polizeive

Das im Abdruck nachfolgende Ausschreiben Großherzoglichen

Betreffend: Correspondenz in Zollvereinssachen,

theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Beachtung mit.

l. Kreisamt Friedberg

Friedberg den 12. November 1871.

rwaltung Bad-Nauheim und Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Ministeriums des Innern vom 7. d. M.

zu Nr. M. d. J. 11226 Tera p p..

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Vom Bundesrath des Deutschen Reichs sind bezüglich der Correspondenz in Zollvereinssachen, insbesondere in Angelegenheit der Volkszählung folgende Beschlüsse gefaßt worden:

1) Der amtliche Schriftwechsel in den gemeinschaftlichen Zoll- angelegenheiten zwischen den Behörden und Beamten der Staaten des früheren Norddeutschen Bundes einerseits und den Behörden und Beamten in Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen anderer seits ist portofrei.

2) Der gedachte Schriftwechsel zwischen den Behörden und Beamten verschiedener Staaten des bisherigen Norddeutschen Bundes ist portofrei.

3) Der gedachte Schriftwechsel zwischen den Behörden und Beamten desselben Bundesstaats des früheren Norddeutschen Bundes ist portopflichtig.

5) Die gedachten Sendungen innerhalb Südhessen sind portofrei, ebenso die gedachten Sendungen zwischen den Behörden und Beamten in dem nördlichen Theile von Hessen einerseits und Südhessen andererseits.

6) Die nach Punkt 1, 2 und 5 pertofreien Sendungen müssen zur Begründung der Portofreiheit mit der äußeren Bezeich⸗ nungZollvereinssache versehen sein. f

Sie wollen sich hiernach bemessen und die Großherzogl. Bürger⸗ meistereien Ihrer Kreise sowie die Ihnen sonst untergeordneten Be⸗ hörden entsprechend bedeuten.

von Bechtold.

Betreffend: Die Unterhaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege.

Friedberg den 14. November 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir bringen bei Ihnen in Erinnerung, daß nach§. 15 der

Instruction für die Ausführung des Vicinalwegbaues vom 11. Juli 1838 die Hauptreparatur der Vicinalwege und chaussirten Ortsstraßen, sobald anhaltend feuchtes Wetter eintritt, gesorgt werden muß. Diese Hauptreparatur besteht in der Eröffuung der während des Sommers mit Gras oder Unkraut verwachsenen Gräben, im Reinigen der Fahr

bahn von Koth und im Auflegen der kleingeschlagenen Decksteine Aufräumen der Mulden, Dohlen und Brücken u. s. w.

Wir erwarten, daß Sie Ihren desfallsigen Obliegenheiten pünkt⸗ lich nachkommen und uns nicht zu unangenehmen Einschreiten gegen Sie Veranlassung geben.

Trapp.

Betreffend: Vorkehrungen gegen Beschädigungen junger Obsibäume durch Schaafe und Wild.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Um die jungen Obstbäume gegen Beschädigungen durch Haasen, frühere Ausschreiben empfohlen nicht immer hat man aber diese (auch in Gemeindebaumschulen) in

bedeckt sind, zu schützen, ist schon durch gewickelten Strohseilen ꝛc. zu umgeben, Beachtung in Bezug auf den Gemeinden gehörige Obstbaume

Friedberg den 14. November 1871. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Schaafe ꝛc., namentlich während die Felder und Gärten mit Schnee worden, die Bäume mit Doenen⸗, Reisern⸗, Ginsterngeflechten oder Vorsichtsmaßregeln getroffen. Wir bringen daher deren sorgfältige Erinnerung und tragen Ihnen auf, den

sonstigen Grundbesitzern gleichfalls einen derartigen Schutz ihrer Obstbaume zu empfehlen. a Ter a pp.

Deutsches Reich. Darmstadt. Die Regierung hat nunmehr den Ständen auch die Nachweisung über die definitiven Resultate der Verwaltung der Staats- schulden in der Finanzperiode 1866/68 übergeben.

zogene Thatsache. Auch die Frankfurt⸗Homburger und die Höchst⸗Sodener Bahn sollen im Laufe der Zeit in den Besitz dieser Gesellschaft übergehen und dann die längst projectirte Strecke Soden⸗ Homburg zum Ausbau kommen.

keiten bereiten. Die zweite Berathung wird im Plenum slattfinden. Der Auslieferungs vertrag mit Italien wird in erster und zweiter Berathung ge nehmigt. Es folgt hierauf die Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats. Bei den Ein⸗ nahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern erklärt

Hiernach betrug zu Ende 1868 der Stand der Activen 14,681,406 fl., gegen 14,078,216 fl. zu Ende 1865, mithin Vermehrung in der ge⸗ dachten Finanzperiode um 603,250 fl. Die Passiven beliefen sich zu Ende 1868 mit Einschluß der noch zu zahlenden Zinsen und der Passio⸗ kapitalien wegen Ablösung nicht siskalischer Grund- renten auf 15,947,258 fl. gegen 16,653,926 fl zu Ende 1865, sonach Verminderung um 706,668 fl. Die Bilanz der Activen ergibt eine Verminderung der eigentlichen Staatsschuld in der Ptriode 1866/68 von 1,309,918 fl., obgleich im Jahre 1868 das Anlehen von 1,000,000 fl. zur Be- streitung außerordentlicher Bedürfnisse der Staats- tasse den Passiven zugegangen ist.

Graf Enzenberg, seither hessischer Gesandter in Wien, ist, wie man aus guter Quelle ver- nimmt, zum Gesandten des deutschen Reiches in Mexico ernannt worden. g

Mainz. Wie derM. Anz. mit Bestimmt- heit berichtet, wäre der Verkauf der Taunus bahn an die Hessische Ludwigsbahn-Gesellschaft eine voll⸗

Der Verwaltungsrath der Hessischen Lud- wigsbahn hat beschlossen, mit der Erbauung einer zweiten Rheinbrücke unterhalb Mainz im Bereich

der Festung zur besseren Verbindung der in Mainz diesseitigen Zölle auf Soda und der englischen

mündenden Bahnlinien mit der Taunusbahn vor zugehen. schlusses oder einer eventuellen Betheiligung an dem Unternehmen Verhandlungen bereits eingeleitet. Es wird hierbei nur hessisches Gebiet berührt, und ist die Concesston bei der großh. hessischen Regierung nachgesucht worden. Indessen hat sich

auch die k, preußische Militärbehörde dem Pro- nach Vereinfachung des Zolltarifs erklärt Delbrück,

Fortsetzung das Reichskanzleramt strebe eine Vereinfachung an,

jecte günstig gezeigt.

Berlin, 13. Nov. Reichstag. der ersten Berathung des Reichsmünzgesetzes. Auf einige Bemerkungen der Abgeordneten Braun und Sombarth, betreffend die Abänderung des§. 5 (daß, die Reichsmünze das Bildniß der Landes- herren trüge), vertheidigt der sächsische Bundes- bevollmächtigte Geheimerath Schmalz die betref- fenden Gesetzesbestimmungen. Eine Aenderung des

§. 5, erklärte derselbe, würde große Schwierig⸗

Mit der Letzteren sind wegen des An-

Staatsminister Delbrück auf mehrere Fragen Rich- ter's: Zwischen England und dem Zollverein hatten niemals Verhandlungen behufs Herabsetzung der

Zölle auf Sprit stattgesunden; die Eingangszölle waren während des Kriegshalbjahres vom 1. Jan. bis 1. Juli 1871 höher als in der gleichen Periode 1870, nicht trotz, sondern wegen des Krieges, weil Deutschland die für Frankreich be⸗ stimmten transitirenden Waaren zur Versteuerung

im Zollverein zwang. Bezüglich des Wunsches

könne damit jedoch nur mit Rücksicht auf die durch die Handelsverträge geschaffenen Beziehun⸗ gen zu anderen Staaten vorgehen. Endlich ver- spricht Delbrück noch, die Zollbeamten in den Zellämtern der Hansestädte sollten in dem nächsten Etat den übrigen gleichgestellt werden. Bei der Salzsteuer beantragt v. Bälow, den Reichskanzler zu ersuchen, die Denaturirung des Viehsalzes da-