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Anthalt die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Dienstag den 7. März.
M28.
berhessischer Anzeiger.
Ftitdberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Rur diejenigen Einsendungen, welche bis spätestens Vormittags 9 Uhr eingelaufen sind, können in dem nächsterscheinenden Blatte Aufnahme finden.
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Amtlicher Theil.
Aus dem Großberzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren: Nr. 5. sub 3. Bekanntmachung, Veränderung im Posscourswesen der Provinz Oberhessen und Rheinhessen betr.
Nr. 6.
sub 4. Bekanntmachung, den Postanwelsungsverkehr mit Großbritannten und Irland betr.
Nr. 7. sud 1. Bekanntmachung, den Beltritt des Königreichs Bapern zu der Verfassung des dertschen Bundes betr.— sub 2. Bekannmachung, einige
leuderungen des Reglements zu dem Gesetze über das Postwesen des Norddeutschen Bundes betr.
Friedberg am 3. März 1871.
Groß herzogliches Krelsamt Friedberg Trapp.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden. Nr. 7. Nr. 614. Verordnung, betr. die Aussührung des Gesetzes vom 1. Junt 1870 über die Adgabe von der Flößerel. Vom 19. Februar 1871.— Fr. 615. Bekanntmachung, betr. die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 20. Februar 1871.
vetreffend: Den im Monat März. J. verzunehmenden Wiesengang.
Friedberg am 3. März 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Im Monat März ist nach der Bestimmung der Wlesen, Polizei⸗ Ordnung ein Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung er Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen die daher, dieselben hierzu aufzufordern und uns die über den Viesengang aufzunehmenden Protokolle bis zum 10. April l. J. lungstens vorzulegen:
In diese Protocolle haben die Wiesenvorstände, was denselben ioch zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:
1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat Oktober v. 4 vorgenommenen Wlesengang getroffen daben, befolgt worden sind und welche nicht,
2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Besettigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Maͤngel von Ihnen getroffen worden sind, oder vorgeschlagen werden. Wir empfehlen den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augen⸗ merk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs
aus den Be- und Entwässerungsgräben, die Verebnung der Maulwurfshügel und dergleichen(Art. 24 der Wiesen⸗Polizei⸗ Ordnung) und auf die Unterhaltung der Ent- und Bewässerungs⸗ Gräben(Art. 28 und 29 der Wiesen⸗Polizei-Ordnung) zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren,
3) Verbesserungsvorschlage in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wieseneculturgesetz vorn 7. Oktober 1830 Anwendung finden muß.
Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau ver— fahren und wird noch bemerkt, daß alle Wiesengangsprotokolle, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht ganz genau entsprechen, zurüͤck— gegeben werden mussen. Diejenigen, welche ihre Wiesen nicht gründ- lich reinigen, wozu auch das Verebnen des Auswurfs der Maul⸗ würfe gehört, sind in ein besonderes Verzeichniß zu bringen und es ist dieses dem Wiesengangs-Protokoll beizulegen; haben die Wiesen— besitzer aber in diesem Punkte ihre Schuldigkeit gethan, dann hat der Wiesenvorstand dies in dem Protokolle kurz vorzumerken.
Trapp.
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detreffend: Die Wahlen zum deutschen Reichstag. Zusammenstellung des Wahlresultats soll
Dienstag den 7. März d. J., auf dem Rathhause dahler und hiernach Verkündigung des Ergebnisses erfolgen.
Friedberg den 4 März 1871.
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Die Mitglieder der landwirthschaftlichen Section Butzbach und senstige Freunde der Landwirthschaft werden auf Donnerstag den b. März, Nachmittags 2 Uhr, nach Gambach ergebenst eingeladen.
Das Lokal zur Besprechung ist in dem Rathhause zu Gambach und die Gegenstände der Verhandlung sind: l
1. Budet das Walzen von nicht nassen Wiesen im Frühjahr für die Entwicklung der verschiedenen Grasarten wesentliche Vortheile und sollte nicht, weun dies der Fall ist, für je eine Gemeinde eine entsprechende Walze angeschafft werden? Herr Verwalter Jung- henn wird die Gefälligkeit haben, weitere Ansich ten darüber zu entwickeln.
2. Es wird sehr über Mangel an Dünger Klage geführt. Wie ist möglichst durch entsprechende Verfahrungsweisen abzuhelfen Cingeleitet durch Herrn Bürgermeister Fenchel von Griedel und herrn Oeconomen Bender von Rockenberg.
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Vormittags von 9 Uhr an,
Der Wahlcommissär für den II. Wahlkreis Trapp, Regierungsrath.
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3. Bekanntlich ist die Kartoffelkrankheit im letzten Herbste stark auf getreten und in Folge davon bei den Saatkartoffeln mit großer Vorsicht zu verfahren. Da nun in nördlichen Gegenden Deutschlands, namentlich in Sachsen, viel und ganz gesunde Kartoffeln geerndtet wurden, sich außerdem aber Saamenwechsel sehr empfiehlt, so entsteht die Frage, ob nicht größere Quantitäten Saatkartoffeln von auswaͤrts bezogen werden sellten? Eingeleitet von Herrn Lehrer Repp zu Gambach.
4. Die Gesindefrage spielt fortwährend auch für die hiesige Gegend eine hervorragende Rolle, so daß es von hoher landwirth⸗ schaftlicher Bedeutung ist, durchdachte Ansichten zur Abhüͤlfe wenigstens einiger Uebelstände in dieser Hinsicht zu vernehmen. Herr Lehrer Jost von Griedel wird sich in moͤglichst ausführlicher Weise über diesen Gegenstand verbreiten.
Butzbach den 4. März 1871.
Hech ler.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Friedrich Tönges von Friedberg ist als Nachtwächter der Stadt Friedberg bestellt und auf den Polizeischus verpflichtet worden.


