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a Gherhessischer Anzeiger.
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5 1 Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal
Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten
und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende
Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte,
Anekdoten, Rätbsel, Bildercäthsel ꝛc.
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Abbestellung erfolgt.
Bestellungen beliebe man bal di gst zu machen, damit
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden,
in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
wenn nicht ausdrückliche Die Redaktion.
Amtlicher The
Betreffend: Die Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstraßen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
In vielen Gemeinden des Kreises klebt man noch immer an
der alten Gewohnheit, den von den Ortsstraßen abgezogenen und
aus den Straßen rinnen entfernten Koth vor den an dieselben resp. an die Seitenpfade angrenzenden Gebäude, Mauern, Einzäunungen aufzuhäuten und da liegen zu lassen, was dann zur Folge hat, daß der Koth sofort wieder auf das Pflaster und in die Rinnen, auch auf die Fahrbahnen abfließt, oder bei dem nächsten Regengusse da⸗ hin wieder geschwemmt wird.
Diesem Uebelstande kann nicht länger nachgesehen werden, wir beauftragen Sie daher, dei der ersten Gelegenheit, wo die Reinigung der Ortsstraßen, Rinnen und Seitenpfade wieder thunlich ist, die⸗ jenigen Angehörigen Ihrer Gemeinden, welche sich die bezeichnete
il.
f Friedberg den 24. Dezember 1870. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unvollständigkeit in der Reinigung der Ortsstraßen, wie solche in der betreffenden polizeilichen Bekanntmachung vom 14. Februar 1857 (abgedruckt in Nr. 4 des Oberhessischen Anzeigers von 1869) vor⸗ geschrieben ist, schuldig machen, zur sofortigen Entfernung des Koths, zur Düngung sehr geeignet, an geeignetere Orte innerhalb ihrer Hofraithen oder sonst wo aufzufordern und Ungehorsame zur Anzeige bringen zu lassen.
Polizeidiener, welche ihre Pflicht in Ueberwachung der Rein⸗ haltung und Wegsamkeit der Ortsstraßen nicht erfüllen, werden wir, wie bereits schon in einzelnen Fällen geschehen, mit Disciplinarstrafen belegen,“ eröffnen Sie dies denselben.
Trapp.
e Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär⸗— Ersatz Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre An- meldung schriftlich, unter Berücksichtigung der§§. 148, 149, 151,
152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz Instruktion bis zum
1. Februar nächsten Jahres
bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. J. stattfindenden Prüfung zu unterziehen be— ab sichtigen.
Der Meldung sind beizulegen a. ein Geburtszeugniß(Taufschein)z b. eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, pro- Gymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Direktor, be⸗ siehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle ubrigen
jungen Leute aber von der Polizei- Obrigkeit auszustellen ist.
Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Akten zu ver— bleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fällen in be— glaubigter Abschrift einzureichen.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein— teichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine kann die Zu— lassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden.
Diejenigen, welche auf die ergangene Meldung den Berech⸗ tigungsschein nicht zugeschickt erhalten, haben demnächst zur Prüfung ju erscheinen, da eine spezielle Einladung hierzu nicht erfolgt.
Der Termin der Prufung, sowie das Local, worin dieselbe vor— genommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden.
mach un g.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nach— gesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Mllltär— dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution der Ersatz— behörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver— pflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann ein— treten, wenn der deßfallsige Autrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu conecurriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wiederherstellung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zustandige Kreis-Ersatz⸗Commission zu richten.
Mit Rücksicht auf den Anfang des Kreis-Ersatz-Geschäfts im Januar nächsten Jahres ist zugleich weiter angeordnet worden, daß Militärpflichtige, welche die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militaͤrdienst nachsuchen wollen, diese Absicht, unbeschadet der Ver⸗ pflichtung zur Anbringung der betreffenden Gesuche bei den Prüfungs— Commissionen, bei Gelegenheit des Kreis-Ersatz⸗Geschäfts zu erklären haben. Sie nehmen an der Loosung nicht Theil.
Darmstadt den 15. December 1870.
Großherzogliche Prüfungs⸗Commission fur einjährig Freiwillige Pa b st. Strecker.
a Kriegs nachrichten. Officielle militärische Nachrichten. Versailles, 22. Dez. Der Königin Au- gusta in Berlin. Wahrscheinlich in falscher An⸗ nahme, daß eine französische Nordarmee nahe sei, gestern großer Ausfall gegen Stains, das vom 2. und Füsilierbataillon des 1. Garderegiments wieder genommen wurde; gegen Le Bourges, das ton zwet Bataillonen Esisabeth und einem Ba⸗ taillon Augusta wieder genommen ward. Bedeu- tender Artilleriekampf, viele Hundert Gefangene. Geringer Verlust diesseits. Vorstoß gegen die
Sachsen von Bobigny auf Sevran, von Rosny
und Neuilly an der Marne gegen Chelles, überall zurückgeworfen. Heute Erwartung eines neuen Angriffs daselbst. Heiterer Frosttag, Nachts 5 Grad Kälte. Wilhelm.
Versailles, 22. Dez., Nachts. wurden beim Ausfall am 21. Dez. über 1000 unverwundete Gefangene gemacht. Die nicht an- gegriffenen Fronten wurden während des Ausfalls wie gewöhnlich unausgesetzt mit Granaten beworfen. Auf das 5. Armeecorps allein fielen 350 Gra- natschuß, wovon der Verlust des Corps 1 Ver wundeter war. Am 22. Dez. gingen zwei feind liche Brigaden läugs der Marne gegen den linken
Vor Paris
Flügel der Position des sächsischen Armeecorps vor, wurden aber durch das flankirende Feuer zweier würtembergischen Batterien zum Rückzug veranlaßt. v. Podbiels lp.
Versailles, 23. Dez. Die 19. Division rückte am 21. Dez. bis zur Brücke von Tours vor, fand Widerstand durch die Bevölkerung und warf deßhalb 30 Granaten in die Stadt. Diese zog hierauf weiße Fahnen auf und bat um preußische Besatzung. Die Division begnügte sich jedoch, ihrer Instruktion gemäß, mit der Zer— störung der Eisenbahn und bezog die ihr an— gewiesenen Cantonnements. v. Podbielskp.


