1
1870.
N 8.
Dienstag den 29. März.
— 1806 0 0 g E 9 a bellt. 1 1806. f f ö 3. 2 6 K 5 2 0 0 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Diensiag, Dennersag und Samslag. Nrbaden 1 2 2 7 1 7 0„ b Auf den wöchentlich dreimal erscheinenden„Oberhessischen Anzeiger“ J Fit g X goi ö e 1 kann man für das zweite Quartal l. J. bei allen Poststellen für * 27 0 1 64 7 1 1 2 ein aun 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren. Bei der Verlags⸗ 1**—1 A„— 7 8 Erpedition kostet das Blatt für das zweite Quartal 30 kr. dungeon 8 9 Hessen. Darmstadt. Das Großherzog Bei dem pseudonymen Berfasser war man mit einer stehende Dividende 22 fl. per Actie, so wäre die Mannbeim“ N 1 ee 105 9 enthält: ine Hausuntersuchung, die man in seiner Abwesen- ganze Summe abbezahlt und die Actionäre hätten g, ie Errichtung von Kkeiskassen elceffend. heit vornahm, glücklicher; man fand fähr d 5 1871 und 1872 d Spielge⸗ aden. ö re aneh eg 200 Stück der elde Scchit ot Al kuf fit ale Dinidende zu Der benen, Anbe⸗ genommen. III. Bekanntmachung Großberzoglicher Commission]cirte sie. Zu bemerken ist hierbei, daß die Haus- tracht dieser günstigen Aussichten sind die Actien für Poßt⸗Angelegenheiten, die Abgabe gestempelter Streif⸗ untersuchung keinerlei politischen Grund hatte, sehr bedeutend gestiegen.
* rg. dänder durch die Post betreffend. Vom 1. April d. J. an werden außer bei dem Postamte in Mainz auch bei den Postanstalten in Alzey, Bensheim, Bingen, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Lauterbach, Offenbach und Worms gestempelte Streifbänder zu 1 kr. verkauft werden. Diese Streisbänder sind mit dem gewöhnlichen Frankowerth⸗ stempel zu 1 kr. und an den beiden Langseiten mit einer schmalen Einfassung in grüner Farbe bedruckt. Die Rückseite ist mit einem Klebestoff zur Herstellung des Verschlusses versehen. Der Absaß dieser Streifbänder findet nur in Parthien zu je 100 Stück statt und zwar mit einem auf Deckung der Herstellungskosten berechneten Zuschlage von 11 kr. pro 100 Stück, wonach solche zu L fl. 51 kr. zu beziehen sind.
IV, Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Er⸗ bach, die Erhebung einer Umlage in der israelitischen
e
mern. IA Religionsgemeinde zu Michelstadt für das Jaht 1870 betr. utumarft 7 V. Bekaunmachung Großherzoglichen Kreisamts Mainz, digt wird, die Erhebung einer nachträglichen Umlage auf die cvan⸗ Lauellen zelischen Einwohner von Harxheim bitressend. nasqu f VI. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Ossenbach, die Aufbringung der Bedürfnisse der jorgelitischen Religionsgemeinde zu Offenbach für 1870 betreffend. * 10 FP II. Uebersicht der für das Jahr 1870 genehmigten Alzung f Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der iergelitischen devot der Religionsgemeinden des Kreises Offenbach. ptdevo K VIII. Ermächtigung zur Annahme eines fremden id daß ein Ehrenzeichen Seine Königliche Hoheit der Großherzog beteht Haben allergnädigst gerubt: am 4. März dem Pofpack. i meister bei dem Postamte Mainz, Andreas Genz, die Er⸗ 3 aubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von
Seiner Majestät dem Könige von Preußen verliehenen allgemeinen Ehrenzeichens zu ertheilen. IX. Ertheilung eines Erfindun spatentes. Seine Neoönigliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst ge— zuht: am 14. März dem Schlossermeister Jacob Acker⸗ ann zu Darmstadt auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs⸗ sehent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher
ö
C N
1
1 7. Construction einer Maschine zur Bereitung
Tue 18 kr. 1 on Lob kuchen, unter dem Vorbehalt, daß durch das ver⸗
11 1 siehene Patent Niemand in ber Anwendung bereits früher
2 l. schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert
N J- Elen perden soll, während der nächsten fünf Jahre sür den „ fl. 3. 30 miang des Großherzogthums zu erthetlen.
1b f. X. Dienstnachricht. Seine Königliche Hoheit der
30 Proßherczog vaben allergnädigst geruht: am 4. März den
tüd. 5% San-Accessiten Gunav Durmar aus Groß Umstadt zum
17 Fahnmeister der Bahnmeisterei Langen der Main-Neckar⸗
* Fisenbahn zu ernennen.
12. XI. Gestotrben: am 15. Februar der Militärinvalide
2 le Dionys Erff zu Bingen;— am 17. Februar der pen⸗
sonirte Schullehrer Degen zu Kleinhausen;— am
3„März der Landrichter Stammler zu Büdingen;—
13 4. März der pensionirte Vauausseher Rodrian 1. zu
ten ckenheim;— am 8. März der pensionirte Oberförster
theinwalb zu Bensheim;— am 9 März der Verwalter ind Rechner der Hauptistempelver waltung, Steuerrath Friedrich zu Darmstadt;— am 11. März der Forst⸗ eister Carl v. Buseck zu Gießen;— am 12. März der evisor Zaubitz zu Darmstadt;— am 13. März der Ante Lanögerichtsbiener Kriegbaum zu Offenbach. 1 e Der Commandeur des 2. Reiterregiments, r HPberst v. Bouchenröder, ist pensionirt worden. hr. Minz. Vor einigen Tagen fand auf dem Nu Füreau des„Anzeigers“ eine Hausuntersuchung 8 5 Man suchte nach einer kürzlich erschienenen leinen Schrift, betitelt:„Kleine Scherze. Eine Jrühstücks⸗Lectüre für Jung- und Altgesellen von Modul Namdlaw.“ Gefunden wurde nichts.
sondern durch den gegen die Sittlichkeit verstoßen⸗
den Inhalt des Schriftchens veranlaßt war. Preußen. Berlin. Der„B. B.⸗Ztg.“ zufolge hat der Präsident des Bundeskanzleramtes Staatsminister Delbrück, in bestimmter Weise die Annullirung der unterm 16. d. M. ertheilten Con-
tession für die fürstlich reußische Bank verlangt, indem er darauf aufmerksam machte, daß der Ge⸗
setzentwurf, welcher die Regelung der Banknoten- frage durch gemeinsame Bundesmaßregeln zum Zwecke hat, bereits vor zwei Monaten dem Bundes⸗ rathe vorgelegt sei, also auch der fürstlich reußischen Regierung bekannt gewesen sein müsse, so daß sie, indem sie noch in diesem Augenblicke eine Concession zur Emission von zwei Millionen Thalern Papiergeld ertheilte, offenbar mala side gehandelt habe.— Die Regierung des Fürsten⸗ thums Reuß ä. L. hat dem Bundeskanzleramt die geforderte Auskunft in Bezug auf die Reußische Bank eingesendet, sie soll jedoch hier so wenig befriedigen, daß man die Einführung einer Clausel in das Banknotengesetz, wonach demselben eine bis zum 21. Febr. c. reichende rückwirkende Kraft beigelegt wird, als wahrscheinlich ansieht. Das erwähnte Datum ist der Tag, wo der Bundes- rath dieses Gesetz festgestellt hat.
— Sicherem Vernehmen nach, schreibt die „Post“, wird eine Revission des preußischen Mili— tärgerichtswesens vorbereitet, wobei die Absicht vorliegt, dasselbe unter Aufhebung der für einzelne Bundesstaaten noch geltenden besonderen Be— stimmungen für die gesammte norddeutsche Bundes- armee in eine einheitliche Gestalt zu bringen.
— Nach einer Notiz der„Zukunft“ soll der Reichstag am 9. April vertagt werden, dann das Zollparlament zusammentreten und nach diesem der Reichstag wieder bis zum 22. Mai arbeiten. Von einer Sommersession des Abgeordnetenhauses werde abgesehen. Nach der„Volksztg.“ sollen Reichstag und Zollparlawent neben einander arbeiten.
— Der Reichstag nahm das Gesetz, betreffend die Ausgabe von Banknoten, mit dem Antrag von Sybel in dritter Lesung an. Es folgt die Fortsetzung der Berathung des Gesetzes, betreffend den Schutz der Urheberrechte an Schriftwerken ic. Der Antrag des Abg. Braun, den gesammten Gesetzentwurf an eine Specialeommission zu ver⸗ weisen, wurde abgelehnt. Die§§. 1, 3 und 8 wurden hierauf angenommen und der übrige Theil des Gesetzentwurfs elner Specialeommission über—
Sachsen. Wie berichtet wird, sind die Unteroffiziere, welche in Zwickau eine Anzahl Rekruten in der Nähe eines glühenden Ofens mit Sack und Pack hatten knien lassen, der eine zu 13 und der andece zu 10 Monaten Einteilung in eine Strafcompagnie verurtheilt worden.
Bayern. Augsburg. Ein Telegramm der„Allg. Zig“, datirt Rom, 24. März, meldet: Bischof Stoßmayer erklärte in einer Rede man könne einen Glaubenssatz nicht ohne die moralische Uebereinstimmung des gesammten Episcopals desiniren. Unter großem Tumult wurde er darauf von dem Vorsitzenden gezwungen, die Rednerbühne zu verlassen.
— Es stehl ein Erlaß des dayerischen Epis⸗ copats bevor, welcher den Candidaten der Theologie den Besuch der akademischen Vorlesungen Döllinger's verbieten soll.(Daß für den Regensburger Sprengel dieselbe Maßregel bereits srüber verfügt worden, ist schon mitgetheilt.)
Würtemberg. Stuttgart. Die Groß⸗ deutschen und die Volkspartei, welche mit der Vertagung der Kammer und dem Ministerwechsel unzufrieden sind, erlassen Ansprachen an das Volk. Die der Großdeutschen schließt mit der Versiche⸗ rung, die Abgeordneten würden solchen Sckritten der Regierung gegenüber, welche bestimmt seien, zu beurkunden, daß die Regierung nicht gemeint ist, sich an den Willen des Volkes zu kehren, nur um so fester zusammenhalten, und spricht die Hoff- nung aus, das Volk werde die von ihm Gewählten nicht im Stiche lassen. Die Ansprache der Volks- partei erklärt, das Gesammtiministerium habe statt mit constitutionellen Waffen den Kampf gegen die Kammer aufzunehmen, das Kriegsdienstgesetz zu vertheidigen oder die Kammer aufzulösen, den Schein der Nachgiebigkeit vorgezogen. Die poli- tische Vergangenheit der neu ernannten Minister lasse an der Aufrechthaltung der gegenwärtigen Heeresverfassung jedoch keinen Zweisel.
Baden. Karlsruhe. Die Mittbeilung des„Rh. K.“, wonach mit dem hiesigen Kriegs- minister, General v. Beyer, Unter handlungen wegen Uebernahme des hessischen Kriegsministeriums an- geknüpft sein sollen, entbehrt, wie mit Bestimmt⸗ heit versichert wird, aller Begründung.
— Die zweite Kammer nahm in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über Abänderungen einiger Ver— fassungsbestimmungen einstimmig an. Danach ist die Dauer des Abgeordnetenmandais eine vier⸗ jährige. Alle zwei Jahre scheidet ein Theil der
wie sen.
Wiesbaden. Die Kurhaus- Spielgesell⸗ schaft zahlt pro Aelie eine Winterdividende von 7 fl. An den sog. Kurhauesonds sind bis jetzt 88 pCt. der ganzen slipulirten Summe abgeführt; beträgt also die für nächsten Sommer in Aussicht
Abgeorbneten aus und wird durch neugewählte ersetzt.
— Die erste Kammer genehmigte einstimmig den Gesegzentwurf, wonach Baden einen Zuschuß von 3 Millionen Franken zum Bau einer Gott⸗ hardibahn stellt.


