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jurückgekehrt, über Hanau-Bebra nach Weimar Brust mit Kriegs Ehrenzeichen geschmückt, ganz
migten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden der Kreise Offenbach und Worms.
Oppenheim, die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung der Bedürfnisse in der isrgelitischen Religionsgemeinde zu Oppenbeim betr.
die Erhebung einer Umlage für die Gemeinde Herbstein die Beiträge auf 1 fl. Normalsteuerkapilal von den für Bedüisnisse der israclitischen Religionsgemeinden des Kreises
Bensheim betr.
Hedrich aus Darmsiadt zum Ministerial⸗Kanzlisten 2. Klasse
ziollamts⸗Assistenten 1. Klasse
dem Herrn Fürsten zu Isenburg-⸗Birstein auf die Elementar⸗
zum Jahr 1874 auf ungefähr 2000 fl. beläuft.
alten und die Freizügigkeit der Militärärzte betr.
Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Be⸗
begab sich am Samstag Nachmittag nach Darm
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1870.
Dienstag den 28. Juni.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
Fiedberger Intelligenzblalt
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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durch die Post bezogen jedoch viertel⸗
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brechung eintritt.
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Bestellungen beliebe man baldigst zu machen,
damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht
ausdrücklich Abbestellung erfolgt.
Die Expedition.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 22 enthält(Schluß): IV- VI. Uebersicht der für das Jahr 1870 geneh-
VII. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts
VIII. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Lauterbach,
im Kreise Lauterbach für 1870 betr. IX. Bekannimachung Großh. Kreisamts Bensheim,
das Jabt 1870 genehmigien Umlagen zur Bestreitung der
X. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht;: am 19. Mal den Kanzlei-Gehülfen
bel dem Ministerium des Innern,— den Pionier-Reser⸗ visten Hänlein II. von Mainz zum Brückenwärter bei der Schiffbrücke daselbst,— den Hauptzollamts⸗Assistenten 1. Klasse, Roßmann zu Gießen, zum Niederlageverwalter bei dem Hauptzollamte zu Mainz,— den Hauptzollamts⸗ Assistenten 2. Klasse, Balzer zu Darmstadt, zum Haupt⸗ bei dem Hauptzollamte Gießen und der damit verbundenen Ortseinnehmerei der inneren indirekten Auflagen— zu ernennen;— die von
Lehrerstellen an der Realschule zu Offenbach präsentirten Schulamts⸗Aspiranten Goes aus Ortenberg,— Phtlipp Bogt aus Friedberg, jedoch unter Belassung in der Kate⸗ gorie der Volksschullehrer.— den von dem Gemeinderath der Kreissiadt Alsfeld auf die zweite evangelische Mädchen⸗ schulstelle zu Alsfeld präsentirten Schulamts-Aspiranten Kißinger aus Selzen— zu bestätigen,— dem Schulamts⸗ Aspiranien Vowinkel aus Nierstein, die dritte katholische Schulstelle zu Bretzenheim,— und am 27. Mai dem evangel. Pfarramte candidate! Deichert aus Grüningen die evangclische Pfarr- und Schulstelle zu Ermenrod zu übertragen.
XI. Concurrenz für: die evangel. Pfarrstelle zu Grä⸗ senbausen mit einem Gehalt von 1031 fl. 2 kr.;— die evangel. Schulstelle zu Bersrod mit einem Gehalt von 370 fl. 14 kr. nebst vier Stecken Holz zur Heizung des Schullokals;— die evangel. Pfarxstelle zu Stockstadt mit einem zu 18395 fl. 22 ke. veranschlagten Gehalt, der sich aber in Folge günstiger Verpachtung des Pfarrguts bis
— Das Gr. Regierungsblatt Nr. 23 enthält: I. Bekanntmachung des Großh. Ministeriums des Großh. Hauses und des Aeußern, die Einführung der Correspondenzkarfen betreffend. III. Bekanntmachung des Direkioriums des Kriegs— ministeriums, die Bestimmungen über das Studium in den Königlich Preußischen militärärztlichen Bildungsan⸗
III. und IV. Üebersicht der für das Jahr 1870 von Grob. Ministerlum des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen in ben israel. Religions- gemeinden der Kreise Gießen und Büdingen,
V. Uebersicht der für das Jahr 1870, von Großh.
slreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen,(Schl. f.)
„Friedberg. Des Großherzogs K. H.
stabt, um sich, wie verlautet, von dem Kaiser von Rußland zu verabschieder, welcher, ron Stuttgart
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abgereist ist. Des Großherzogs K. H. ist Montag Vormittag dahier wieder eingetroffen.
Mainz. Die verschiedenen Abtheilungen der beiden Artillerie-Regimenter sind am 22. d. hier eingerückt, die Kasseler Batterien nach ermüdendem Marsche von mehreren Tagen. Auch die hessische Pionnier- Abtheilung ist wieder zu gemeinschaft— lichen Uebungen mit dem 11. preußischen Pionnier— Bataillon in Castel eingetroffen. Die in großem Mafzstabe angelegten interessanten Uebungen auf dem Rhein, die Raschheit und das Präcise der Manöver auf dem breiten Strome ziehen Zuschauer in Menge an. Das Scharsschießen der Artillerie, welche wieder in Hochheim und Walluf und dies— seits hier in der Stadt und in den Dörfern um den Schießplatz in Quartieren liegt, begann am 24. d. und dauert bis zum 29. Juli. Ganze Wagenladungen Patronen und Geschosse aller Art werden aus den hiesigen Magazinen in das Depot auf dem Schießplatz befördert.
Preußen. Berlin. Die„Kreuzzeitung“ dementirt die von verschiedenen Zeitungen gebrachte Nachricht, daß Graf Bismarck in den Jahren 1865 und 1866 an Dänemark Anerbietungen in Bezug auf eine Abtretung Schleswigs gemacht habe.
— Die„Zukunft“ meldet mit telegraphischem Laconismus:„Säbelaffaire in der Manteuffel- straße, Sonntag Nacht, 2 Arbeiter schwer ver— wundet, Militär Sieger.“
— Die an der hiesigen Börse eingeführten Actien der preußischen Centralbodenereditanstalt fanden eine glänzende Aufnahme. Die ersten Ab— schlüsse wurden zum Course von 106 effektuirt, die späteren wurden zu 110 gemacht.
— Die„Provinzial-Correspondenz“ sagt in Bezug auf das Militärbudget und die Befugnisse des Reichstages:„Das Budgetrecht der Volks- vertretung ist so wenig wie irgend ein anderes Verfassungsrecht eine unbeschränkte Befugniß; die Ausübung desselben ist zumal in allen denjenigen Zweigen der Verwaltung, welche auf ausdrück— lichen Gesetzen beruhen, an die Beobachtung dieser Gesetze gebunden. So weit z. B. die Einrichtungen der Justiz oder der Landesver— waltung durch zu Recht bestehende Gesetze geord— net sind, liegt es nicht in dem Bereiche des Budgetrechts, die Mittel zum Fortbestande der— selben einseitig in Frage zu stellen: in allen solchen Punkten faßt das Budgetrecht zugleich eine Pflicht der Bewilligung in sich. Ganz dasselbe hat die Bundesverfassung ausdrücklich in Bezug auf die Ausgaben für das Heerwesen geordnet, soweit es sich um die jetzt verfassungsmäßig feststehende Organisation des Bundesheeres handelt.“ Das heißt deutlich gesprochen. Merkt es euch, ihr Steuerzahler!
— Unter den Abiturienten des Potsdamer Gymnassums siel letzthin beim Examen ein Schüler im gereisteren Alter, mit starkem Bart und die
Forstcarrtere finden zu können.
besonders in die Augen. Es ist dies ein Fall, der nur äußerst selten vorkommt und wohl ver- dient, in den Annalen der Schulen verzeichnet zu werden. Besagter Abiturient, ein Herr Teophil Peterek, 33 Jahre alt, war Feldwebel bei dem Garde-Jäger- Bataillon in Potsdam und hatte als solcher den Feldzug von 1866 mit Auszeich- nung mitgemacht; später ist derselbe voruber— gehend als Unterförster beschäftigt gewesen. Sein einziger Wunsch war, seiner Familie(er ist näm- lich verbeirathet und Vater mehrerer Kinder) eine bessere Existenz zu begründen, und glaubte er dieses Ziel nur in der Ergreifung der höheren Mit einem wahr⸗ haft bewundrungswerthen Fleiße suchte er sich die ihm fast ganz fehlenden Schulkenntnisse privatim anzueignen und brachte es durch seltene Energie
des Willens dahin, daß er im October v. J.
in die Prima des Gymnasiums aufgenommen werden konnte. Hier saß nun der bärtige, deto⸗
rirte Mann auf der Schulbank, um als Schüler
mit den Schülern, die wo möglich seine Söhne hätten sein können, zu lernen. Das schriftliche Examen hatte er so brillant bestanden, daß er nebst zwei 17 jährigen Schülern von dem münd⸗ lichen Examen entbunden werden konnte. Gegen- wärtig studirt er nun auf der Forstakademie.
— Ein Berliner Correspondent der„Magdeb. Ztg.“ fordert die sofortige Zurücknahme der vom Generalpostdirektor erlassenen Verordnung, der zufolge die mit der Expedition der Correspondenz⸗ karten beauftragten Beamten solche Karten einfach zu cassiren haben, welche injuriöse oder sonst an- stößige Mittheilungen enthalten.„Bei der Eile,“ heißt es in dem Artikel,„womit die Postanstalten sämmtliche Briefschaften befördern, sei es nicht möglich, sämmtliche Correspondenzkarten zu eon⸗ troliren, es werden also immer nur einige Karten, und zwar die allerwenigsten von denen cassirt werden können, an deren injursösem Inhalt die betreffenden Expedienten Anstoß nehmen. Schon aus diesem einen Grunde ist die Verordnung, weil nicht stricte durchführbar, aufzuheben. Es kommt hinzu, daß es irrationell ist, einem ein— zelnen Beamten die Kritik darüber zu überlassen, was injuriös oder sonst anstößig sei. Er muß sein Urtheil rasch formuliren und rasch handeln. Er urtheilt, ohne die Umstände zu kennen, welche den Briefschreiber veranlassen, so und nicht anders zu schreiben. Er ist gar nicht in der Lage, richtig urtheilen zu können, auch wenn er sich noch so viel Mühe gibt. Die in Rede stehende Verord— nung der Oberpostdirektion läßt einen Richter— spruch zu, ohne den Betroffenen zu hören, sie führt die Censur ein, welche durch die Verfassung ab- geschafft ist. Es wird sich Jeder hüten, die Correspon- denzkarten zu benutzen, so lange die Postexpedi— tionen über ihr Schicksal nach Gutdünken verfügen
können. Die sofortige Zurücknahme der Ver— ordnung ist schlechterdings nothwendig.“


