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1870.
Donnerstag den 26. Mai.
M 62.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Hessen. Darmstadt. Die vielfach ven- tilirte Frage, ob das ganze Einkommensteuerkapital zu den Communallasten beigezogen werden soll, ist durch unsere Gesetzgebung noch nicht definitiv, sondern nur provisorisch für die Jahre 1870 und 1871 geregelt. Da nun die so hochwichtige Frage in nicht allzulanger Zett wieder auf der Tagesordnung erscheinen wird, so hat die Re⸗— gierung einstweilen Erhebung des einschlagenden statistischen Materials angeordnet, um so eine sichere Basis für eine befriedigende Lösung zu gewinnen.
— Der Steuercontroleur des Steuercontrole- bezirks Alsfeld, Gußsav Fertsch, ist zum Sekretär bei der Centralstelle für die Landesstatistik ernannt und der Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Rimbach, Georg Arras, in den Ruhestand ver- setzt worden.
Preußen. Berlin. In der Sitzung des Reichstages vom 23. d. wurde die vertagte Dis. cussien über das Strafgesetzbuch wieder auf genommen Der Bundeskanzler, Graf Bismarck, hob hervor, daß die Bundesregierungen, um das Zustandekommen des Strafgesetzbuches zu ermög⸗ lichen, erhebliche Opfer gebracht hätten. Er er- klärt den Antrag Plauckh's(für den Fall, daß die Todesstrafe in§. 1 wieder aufgenommen werde, dieselbe in den Bundesländern, in welchen sie bereits gesetzlich abgeschafft ist, durch lebens⸗ längliche Zuchthausstrafe zu ersetzen) für unan⸗ nehmbar, da er die Rechtseinheit durchbreche und zwei Klassen norddeutscher Bürger schaffe, es sei aber Alles aus dem Wege zu räumen, was der deutschen Einheit entgegen! Das Haus möge durch seine Abstimmung ein Pfand für seine deutsche Gesinnung geben. Abg. Planckh zog bierauf seinen Antrag zurück.
Celle. Am 19. d. stand vor dem hiesigen Amtsgericht Verhandlungstermin in Sachen des Kaufmanns Winzler wider den Militärsiscus wegen Besitzstörung durch Besetzung des Deukmalsplatzes mit einem Militärposten an. Der Kriegsminister v. Roon hat die auf Ansuchen des Klägers ihm behändigten Klage Anträge laut einer an das Amtsgericht gerichteten, erst unmittelbar vor dem Termin mitgetheilten Zuschrift an die Intendantur in Hannover, welche gesetzliche Vertreterin des des Militärfiscus sei, abgegeben. Zugleich war in der Zuschrift gebeten, einen anderen Termin anzusetzen, da wegen Kürze der Zeit eine Vor- bereitung der Rechtsvertheidigung nicht möglich sein werde. Der Beklagte war im Termine nicht vertreten; da auch eine Behändigungsurkunde noch nicht eingegangen war, so beschränkte sich der Vertreter des Klägers, Advocat Kirchhoff, auf den Antrag, neuen Termin anzusttzen. Das Gericht setzte solchen auf den 16. Juni d. J. sest und verfügte die Behändigung der Klageanträge an die Militär-Intendantur zu Hannover.
Heide. Am 16. d. hat der Landrath Voerster acht dem Volksverein hier angehörige Lehrer aus Einfeld, Jungnickel, Möller, Schenk sen. und jun., Schwentser, Sierks und Tödt, vor sich gerufen, Namens des norderd ithmarschen Kirchen visttatoriume ihnen wegen ihrer Theilnahme an dem„staats.⸗ feinplichen“ Volksverein einen ernsten Verweis er⸗ theilt und sie unter Androhung von Brüchen, event. von Amtsentsetzung, aufgefordert, aus dem Volksvertin auszutreten. Zwei der gemaßregelten Lehrer haben ihren Austritt schon erklärt. Ab⸗ schrift des Regierungsschreibens, wodurch dieß Verfahren angeordnet ward, haben die Lehrer nicht erlangen können.
Bayern. Speyer. Die„Rheinpf.“ mel⸗ det:„Der heilige Vater hat die Ernennung des Herrn Inspector Reither zum Bischof günstig aufgenommen und dem apostolischen Nuntius die Führung des sog. Informativprozesses übertragen.“
München. Die israelitische Synode, welche im Sommer vorigen Jahres zum ersten Mal in Leipzig tagte, wird ihre dießjährige Versammlung in München abhalten und am 25. Juli hier zusammentreten.
Oesterreich. Wien. Es bestätigt sich nunmehr vollkommen, daß mit den Ausgleichs- versuchen in Prag nicht das Gerlngste erreicht wurde und daß sonach die Dinge genau dort stehen, wo ste bei der Vertagung des Reichsrathes gestanden.
— Nachdem der erste Lärm in der Widmann⸗ Affaire verrauscht, wird eine neue, ebenfalls in Graz verübte Heldenthat dieses Ministers bekannt. Baron Widmann bat nämlich hiernach, als er eines schönen Tages durch die Straßen der stei⸗ rischen Landes hauptstadt ritt, einen Fuhrmann, der ihm bei einer Straßenbiegung nicht schnell genug auswich, vom Bocke gerissen oder sonst bei Seite gestoßen; genug, der Mann gerieth unter die Räder seines Wagens und— starb einige Zeit nachher an den Folgen der dabei erhaltenen Verletzungen.
— Am 22. d. sand eine zahlreich besuchte Versammlung von dentschen Jour nalisten aus allen Kronländern statt. Die Versammlung einigte sich über solgendes Wahlprognamm: Solldarität aller Deutschen Oesterreichs, Festhalten an der Ver- fassung und an den Verträgen mit Ungarn, Zu⸗ rückweisung des Föderalismus, Reform der Reichs- vertretung, Aufhebung des Concordats, Erlaß eines Religionsedicts, Verminderung der Militär⸗ lasten und Steuerresorm.
Frankreich. Paris In wenigen Tagen soll ein neues officielles Schriftstück über die Er⸗ gebnisse der Complot-Untersuchung an die Oeffent⸗ lichkeit gelangen. Der„Figaro“ theilt darüber Folgendes mit: Angeschuldigt sind elf Personen, nämlich Gustav Flourens, Beaury, Grenier, Letouzé, Lerenard, Roussel, Bapol, Ruisseau, Greffier, Sauret und Ballot. Es wird darin angegeben: Grenier, der Erfinder der Bomben, bestellte in Begleitung Letouzé's bei dem Modellirer Saget das Modell für die Bomben. Diese Be— stellung wurde ausgeführt und Lerenard trug die von Saget gefertigten Modelle zu dem Gießer Vialard, und da dieser einen zu hohen Preis verlangte, zu Lepet. Bei Letouzé fand dann die Adjustirung der Bomben für ihren wahren Zweck statt. Roussel holte, in Begleitung von Bayol und Ruisseau die Bomben bei Letouzé ab und trug sie in seine Wohnung. Er verlangte dann von Grefsier und Sauret Geld, um den Zünd- sloff zu fertigen und die Röhren zurecht zu machen. Auf die Weisung Flourens erhalten Greffier und Sauret von Vallot 2500 und von einer andern Seite 900 Francs. Alle diese Thatsachen sind durch die Untersuchung festgestellt. In welchem Zusammenhange dieses Complot mit der Affaire Beaury steht, ist noch nicht aufgeklärt. Der„Figaro“ vermuthet, daß Beaury dem durch seine Leidenschaft verblendeten Flourens unter dem Vorwand eines Attentats Geld abgeschwindelt hätte, ohne jemals erustlich an einen Angriff auf den Keiser zu denken. Gleichzeitig erzählt ein anderes Polizeiorgan, der„Gaulois“, daß Beaury voll Reue an seinen Obersten geschrieben hätte,
er sei ganz zerknirscht von der Schande, welche er seinem Regiment angethan u. s. w.
Holland. Haag., Die zweite Kammer hat mit 48 gegen 30 Stimmen die Aufhebung der Todesstrafe beschlossen.
Portugal. Lissabon. Der Herzog von Salvanha hat wegen der Bildung eines neuen Cabinets mit verschiedenen politischen Persönlich⸗ keiten Unterhandlungen angeknüpft. Er hat den Bischof von Vizeu nach Lissabon beschieden. Die Cortes haben auf den Befehl Saldanha's ihre Sitzungen eingestellt. Die hauptsächlichsten Städte des Königreichs haben durch den Telegraphen dem Herzog von Saldanha ihre Zustimmung über- mittelt. Das Land ist ruhig.
Griechenland. Athen. Die sieben ge⸗ fangenen Räuber, welche bei dem Marathoner Morde betheiligt gewesen sind, wurden am 22. d. nach zwanzigstündiger Schwurgerichtssitzung zum Tode verurtheilt.
Amerika New-⸗Nork. Der Finanz⸗ minister der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat eine Verordnung erlassen, welche für Aus- wanderer nach dem Gebiete der Union von höchster Wichtigkeit ist. Jeder Passagier aus einem fremden Lande, welcher in einem Hafen der Vereinigten Staaten ankommt, ist für die Folge verpflichtet, ein kurzes, aber genaues und umfassendes Ver⸗ zeichniß seiner Gepäcksgegenstände und ihres In⸗ haltes, so wie jedes Artikels, den er an der Person bei sich führt, abzugeben. Eine solche Angabe muß auf einem Formular gemacht sein, welches die Bezeichnung,„Passenger baggage Declaration“ trägt. Um Aufenthalt beim Landen zu vermeiden, muß die Declaration vor der An- kunft ausgefertigt und auf Verlangen dem Zoll⸗ beamten sofort überliefert werden. Die Nummern der verschiedenen Gepäckstücke müssen an einem passenden Platze angebracht und ihr Inhalt muß unter zwei Rubriken— erstens zollfreies, zweitens zollpflichtiges Gepäck— angegeben werden. Bei der Ankunft wird die Declaration dem Zollbeamten übergeben. Jedes Gepäckstück, welches zollpflich⸗ tige Waaren von mehr als 500 Dollar Werth enthält, wird nicht an Bord ausgeliefert, sondern nach einem Magazin zur Untersuchung und Ab- schätzung befördert. Jedes Gepäck ist einer gründ⸗ lichen Untersuchung und Passagiere sind einer Durchsuchung unterworfen. Jeder Versuch, zoll. pflichtige Sachen zu verhehlen oder den Zoll- beamten zu bestechen, hat die Conßscation des Gepäckes zur Folge und unterwirft den Passagier anderweitigen gesetzlichen Strafen. Klagen gegen Zollbeamte müssen beim Hafencollector eingebracht werden, der sie sofort untersuchen wird.
Darmstadt. Am 21. d. Nachmittags gegen 4 Uhr wurde die Stadt, vornehmlich aber der südöstliche Theil durch Feuerlärm erschreckt. Es war nämlich in dem Seitenbau des Hrn. Gärtners Schmitt(Niedetamstädter— straße vis à vis dem neuen Friedhof) gehörigen Hauses und in der von ihm selbst bewohnten Wohnung aus noch nicht bekannten Gründen Feuer ausgebrochen, welches bei der großen Trockenheit und dem Wassermangel rasch um sich griff. Die auf der Brandstätte aus der Nachbarschaft erschienenen Personen mußten sich zunächst darauf be⸗ schränken, die im unteren Stock befindlichen Mödel“ zu retten, da unter den vorliegenden Umständen an ein Löschen des oberen Stockwerks resp. Dachstuhls nicht zu denken war. Auf einmal erscholl die schreckliche Kunde, daß sich in der brennenden Wohnung noch zwei Kinder, der von zu Haus abwesenden Schmitt'schen Eheleute befänden. Obgleich die Treppe bereits brannte, eilten muthige Männer, worunter Hr. Kammerrath Bender, rasch hinauf,
sprengten die verschlossene Thüre und batten das Glück, wenigstens das jüngste Kind noch unversehrt dem schreck—


