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Spanien. Madrid. Die Cortes haben das Gesetz, betreffend die Verausgabung der
Schatzscheine, mit 129 gegen 74 Stimmen an-
genommen. Die Unionisten enthielten sich der Abstimmung.— Man versichert, es werde von
der gerichtlichen Verfolgung des Herzogs von Montpensier abgestanden werden.
Frankfurt. Hiesige Blätter melden: Die Agitation
dend die österreichischen Sechskreuzerstücke war seither von
em besten Erfolg begleitet und schwinden dieselben immermehr
aus dem Verkehr, ohne daß deßhalb Mangel an Scheide⸗
münze eintritt. Wenn Franksurt seither gewohnt war, diese Münze von auswärts zu erhalten und nach Wien zu senden, so ist bereits das umgekehrte Verhältniß ein⸗ getreten, indem Mainzer und Wiesbadener hier waren, welche nothleidende Oesterreicher einwechselten, um sie daheim für voll auszugeben.
Offenbach. Hier ist eine Vankerottgeschichte auf⸗ etaucht, die auf einen großen Betrug hinausläuft und fie zwei Inhaber des Geschäfis(eines Kleidermagazins) m's Gefängniß gefübrt hat. Der Betrag ist mehr als 70,000 fl. Einige Tage vor der Falliterklärung sollen
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1 b 969 Wicken, Eibsen, Gerste und Hafer.
die Herren noch eine große Partie Waaren bezogen und dieselben tbeils anderswo versteckt oder vielmehr zum Auf⸗
bewahren in andere Hände gegeben, sowie einen Theil im hiesigen Leihhause versetzt und daselbst 1200 fl. darauf empfangen haben. Die Handlungsweise der zwei Ver⸗ hafteten soll überhaupt derart gestaltet sein, daß hier nur die Voruntersuchung geführt und das Weitere in Darm⸗ i. Aburtheilung kommen werde.
iesbaden. Nachdem es nunmehr entschleben, daß ein allgemeines deutsches Turnfest dieses Jahr nicht stalt⸗ findet, wird das große mittelrheinische Turnfest nunmehr dieses Jahr in unserer Stadt abgehalten.
Coblenz. Es sind nun einige dreißig Jahre her, da wurde in Coblenz von einer durchretsenden Schau⸗ spielerin ein Mädchen geboren. Die Mutter, da sie ohne alle Mittel war, es zu erhalten und vom Vater basselbe im Stiche gelassen worden war, vertraute es einem armen Ehepaare an, das, kinderlos, sich aus Erbarmen des armen Säuglings vorläufig anzunehmen versprach. Die Mutter dankte unter Thränen und reiste mit ihrer Ge— sellschaft weiter, wohin sie Amt und Pflicht rief. Sie
halte veisprochen, sich öfter nach dem Kinde zu erkundigen
und, wenn es zu ermoglichen wäre, es ab und zu einmal zu besuchen. Allein keine Nachfrage geschah nach dem zurückgelassenen Sprößling und auch über die Mutter konnte man nirgends eiwas Zuverlässiges erfahren. Die Armendeputation der Stadt sah sich schließlich gezwungen, des Kindes sich anzunehmen; es wurde im Waisenbause
dienst, hielt sich brav und heirathele schließlich einen Unteroffizier, der in Folge der Liebschaft seinen Abschieb nahm und sich und seine Familie im bürgerlichen Leben redlich, wenn auch kümmerlich ernährte. Dies ging so fort. Da geschah von amtlicher Seite aus Berlin xach jenem in den mittleren dreißiger Jahren geborenen Kinde Nachfrage. Man fand dae betreffende sehr bald heraus und die Frau des ehemaligen Unteroffiziers ward auf's Kreisgericht beschieden. Hier überraschte sie die Eröffnung, daß ihre in sehr günstigen Verhältnissen in Berlin lebende Großmutter sich nach ihr erkundigte, sie liege im Sterben und wünsche die Enkelin zu sehen. Die Frau macht sich sofort auf die Reise, kommt nach der Residenz, findet auch das Haus der Großmutter; allein die Letztere ist nicht mehr unter den Lebenden, vor einigen Stunden ist sie gestorben, nachdem sie zuver ihre Enkelin zur alleinigen Erbin ihres ganzen Vermögens von beiläufig 250,000 Thlr. eingesetzt hat.
Verloosungen. Mailänder Frs. 10⸗Loose von 1866. Ziebung am 16. März. Hauptpreise: Serie 6241 Nr. 83 Fr. 50,000; S. 4371 Nr. 78 Fr. 1000; S. 4371 Nr. 72 Fr. 500;
S. 1154 Nr. 62, S. 4193 Nr. 79, S. 4371 Nr. 20,
34, S. 6241 Nr. 95 à Fr. 100. erzogen, gedieh und wuchs heran, trat dann in Gesinde—
Güter ⸗ Verpachtung. 851 Montag den 28. d. M., Nachmittags 2 Uhr, will Georg Martin Billasch in dem Wirthshause des Gerhard poller 4. circa 12 Morgen Ackerland krank peliswegen auf sechs nacheinander folgende Jahre öffent⸗ ich meifibtetend verpachten lassen.
Zauerdach b. F. den 24. März 1870. In Auftrag: Broß herzoglichts Ortsgericht Fauerbach d. F. Holler.
832 Das vormals Heinrich Marbach ische Wohn: baus mit Stall in der Burgvorstadt, nebst der Holz⸗ berechtigung im Burgvorstädter Wald ist zu verkaufen und wollen sich Kaufliebhaber wenden an Kreisbüteangehülfen Fin k.
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Neigung zu Gicht und Scropbeln.
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en, Bleichsucht, Blutleere, Hämorrhoiden und
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Bekanntmachung.
Die im Jahre 1870 zu Gießen zu veranstaltende Ausstellung von Gewerbs⸗ erzeugnissen der Provinz Oberhessen betreffend.
872 Der Localgewerbverein zu Gießen hat in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen der Statuten des Ge— werbvereins für das Großherzogthum Hessen beschlossen, gelegentlich der in diesem Jahre zu Gießen abzuhaltenden Generalversammlung eine Ausstellung von Gewerboerzeugnissen zu veranstalten, wie eine ähnliche aus gleicher Ver⸗ anlassung im verflossenen Jahre zu Mainz stattgefunden hat.
Der Localgewerbverein zu Gießen hat es für angemessen gehalten, die Ausstellung auf die Gewerbserzeugnisse der ganzen Provinz Oberhessen auszudehnen und bofft damit den Wünschen und Interessen der Gewerbtreibenden der Provinz zu entsprechen, welchen durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, das Publikum mit ihren Leistungen und deren Fortschritten bekannt zu machen.
Indem das unterzeichnete, mit den Vorbereitungen für die Ausstellung betraute Comite das Programm für dieselbe nachstehend zur allgemeinen Kenntniß bringt, lädt es die Gewerbtreibenden der Provinz zu zahlreicher Betheiligung ein und verbindet damit die Bitte um möglichst frühzeitige Anmeldung, damit das Raumbebürfniß übersehen und für die erforderlichen Einrichtungen rechtzeitig gesorgt werden kann.
Programm
für die im Jahre 1870 zu Gießen zu veranstaltende Ausstellung von Gewerbserzeugnissen der Provinz Oberhessen.
1) Die Ausstellung wird gelegentlich der im Jabre 1870 abzuhaltenden Generalversammlung des Landes⸗ gewerbvereins zu Gießen statifinden und zu Anfang des Monats September eröffnet werden.
Der Tag der Eröffnung wird noch näher bekannt gemacht werden.
Die Dauer derselben ist auf 14 Tage vorgesehen.
Sie hat den Zweck, ein Bild des Siandes der gesammten Judustrie der Provinz Oberhessen zu geben.
2) Aufnahmefähig sind alle Erzeugnisse der Großindustrie und des Kleingewerbes, einschließlich der Producte des Bergbaues, der Fabrikate aus land- und sorstwirthschaftlichen Erzeugnissen und der zu weiterer gewerblicher Verarbeitung bestimmten land- und forstwirihschaftlichen Rohstoffe.
Ausgeschlossen sind leicht entzündliche und leicht explodirende Stoffe, sowie Gegenstände, die einen widerlichen Geruch verbreiten oder einem raschen Verderben ausgesetzt sind.
3) Die Anmeldungen, welche den Namen und Wohnort des Ausstellers, die Gattung und Anzahl der aus⸗ zustellenden Gegenstände, sowie den Boden-, Tisch- oder Wandraum, welchen dieselben beanspruchen, angeben müssen, sind spätestens bis 1. Juli 1870 an das unterzeichnete Ausstellungs-Comite zu richten.
Anmeldeformularien können von dem Comite, sowie von den Vorständen der Localgewerbvereine der Provinz bezogen werden.
4) Die auszustellenden Gegenstände müssen bis zum 20. August 1870 an das Ausstellungs-Comite eingesendet sein.
5) Der Localgewerbverein zu Gießen übernimmt den Transport der auszustellenden Gegenstände von dem Bahnhose zu Gießen in das Ausstellungslocal und zurück, sowie die Versicherung derselben gegen Feuersgefahr während der Ausstellung.
Er wird zugleich die nöthigen Maßregeln lressen, um die ausgestellten Gegenstände vor Beschädigung und vor Diebstahl zu schützen, ohne jedoch in dieser Beziehung eine Garantie zu leisten.
6) Der Localgewerbverein zu Gießen wird die erforderlichen einfachen Tische und einfachen Gestelle zum Aufstellen oder Aufhängen der auszustellenden Gegenstände herstellen lassen; Schränke, Kasten, Rahmen oder sonstige Vorrichtungen zum besonderen Schutze der Gegenstände oder zur Decoration zu beschaffen, bleibt den Ausstellern überlassen.
7) Der Localgewerbverein zu Gießen wird Vorsorge treffen, daß zeitweise die Benutzung von Dampfkraft unentgeldlich zur Verfügung steht.
8) Die Anordnung der Aufstellung bleibt dem Ausstellungs-Comite vorbehalten. Wünsche der Aussteller jede zulässige Rücksicht genommen werden.
9) Der Verkauf der ausgestellten Gegenstände ist gestattet; jedoch dürfen dieselben vor Beendigung der Aus⸗ stellung nicht aus dem Ausstellungslocale verbracht werden.
Das Aussiellungs⸗Comite ist erbötig, den Verkauf zu den angegeben werdenden Prelsen zu vermitteln.
Es wird gewünscht, daß die Verkaufspreise den Gegenständen angeheftet werden.
10) Mit der Ausstellung wird eine Verloosung von Gegenständen verbunden, welche aus der Ausstellung angekauft werden.
Die Wahl derselben bleibt dem Ausstellungs-Comite vorbehalten.
11) Die Aussteller haben sreten Zutritt zu der Ausstellung während der ganzen Dauer derselben.
Gleßen den 10. März 1870. g
Das Ausstellungs-Comite des Localgewerbevereins zu Gießen.
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