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Jur srage det müchversicherung der Ortsversicht- rungsbertint bei größeren Versicherungsgesellschasten.
— f— die Frage, ob es für Ortsversiche⸗ rungen vortbeilhaft sei, Rückversicherungsverträge mit größeren Versicherungsgesellschaften abzuschlie⸗ ßen, ist in letzterer Zeit sehr angeregt und häufig desprochen worden. Es wird deßhalb dienlich sein, einige Thatsachen in die Oeffentlichkeit ge⸗ langen zu lassen, die zur Klärung der Ansichten dienen können.
Daß es zweckdienlich ist, größeren Gesell⸗ schaften bei Versicherungen anzugehören, die nicht so leicht von jedem Sturme, der über sie herein- bricht, umgeworfen werden, ist Jedem wahrschein⸗ lich klar, zumal wenn man an die seiner Zeit be- standene hessische Hagelversicherung zurückdenkt. Namentlich ist das aber bei Viehversicherungen der Fall. Kleinere Biehkassen können sich oft gar nicht halten, weil der Ort, in dem sie bestehen, häufig von einer Seuche heimgesucht wird, und dadurch dem Versicherer große Opfer zugemuthet werden. Berechnet er dann, was er an Prämien
bat zahlen müssen, und was er für sein gefallenes
Vieh erhalten hat, so wird er finden, daß beide Zahlen nicht sehr von einander abweichen. Ist man jedoch bei einer größeren Gesellschaft ver— sichert, so werden Seuchen, die meist localer Natur sind, wie z. B. der Milzbrand, nur wenig den Bestand der Gesellschaft beeinflussen, da in einer großen Anzahl von Orten diese Seuche nicht herrscht und dadurch das etwa entstehende Deficit, ohne Prämienerhöhung, ausgeglichen wird.
Dies ist ein großer Vortheil der Rückversiche⸗ Aber auf noch etwas anderes, das uns sehr vortheilhaft erscheint,
rung bei größe ren Gesellschaften.
wollen wir aufmerksam machen.
Es ist Ortsvereinen bei Rückversicherungen die Möglichkeit geboten, innerhalb 5 Jahren ein so großes Kapital anzusammeln, daß die Zinsen desselben vollkommen die Rückversicherungsprämien decken, also von den Mitgliedern keine Prämien mehr erboben zu werden brauchen. Dies läßt sich durch eine kleine Berechnung leicht zeigen.
Ein Ortsverein versichert 300 Stück Rindvieh, das Stück durchschnittlich zu 100 fl. Das ver- sicherte Kapital beträgt also 30,000 fl. Erhebt nun der Verein von seinen Mitaliedern 5% Prämie jährlich, so gehen 1500 fl. ein, die zu Vergütungen benutzt werden. Rückversichert sich nun jener Verein bei einer größeren Gesellschaft,
so ist die Prämie eine viel niedrigere“). Legen wir den Procentsatz von 1½ unserer Berechnung zu Grunde, so wird sie sich folgendermaßen gestalten.
Man kann annehmen, daß bei einem Ver⸗ sicherungskapital von 30,000 fl. für etwa 1000 fl.
Vieh pro anno durchschnittlich fällt. Bei vielen Vereinen ist aber der Viehbesitzer für einen Theil der Versicherungssumme Selbstversicherer, also etwa z. B. für /5. Es werden also statt 1000 fl. Schaden- ersatz nur 800 ausbezahlt, 200 fl. bleiben also zum Reservefond. Der Verein hat also im ersten Jahre 1500 fl. Prämien und 200 fl. Abzug vom Schadenersatz, im Ganzen 1700 fl. einzunehmen, die ihm zu 5% 85 fl. abwerfen. Diese 1785 fl. gehen aber nicht voll mit ins neue Jahr hinüber, sondern nur 1410 fl., da 375 fl. nach obigem Satz von 1½ä% als Rückversicherungsprämie aus⸗ zuzablen sind. Die Rechnung lautet also folgen- dermaßen:
Einnahmen.. 1500 fl.
A. Poemien d eee
b. Abzug von der Eutschädigung.. 200 fl 1700 fl
o. Zinsen davon zu 50%ũ 85 fl
1785 fl.
Summa der Einnahmen Davon werden als Ausgabz abgezogen: a. Prämienrück vergütung 575 fl.
bleibt Stammkapital im 1. Jahr 1410 fl. Im 2. Jahr kommen dazu: Einnahmen. a. Prämien mt. un esd. b. Abzug von der Entschädigung. 200 fl. i!! f Summa der Einnahmen 3265 fl. 30 kr. Ausgabe. a. Prämienrückvergütung 375 fl.
bleibt Stammkapital im 2. Jahre 2890 fl. 30 kr. Im 3. Jahre gibt es:
Einnahmen. a. Prämien.
eee eee 1500 fl. b. Abzug von der Entschädigung
200 fl.
o. Zinsen zu 5%. 2ê72́⸗ fl. 30 kr. ö Summa der Einnahmen 4820 fl.„ kr. Ausgabe. a. Prämienrückvergütung.„ bleibt Stammkapital im 3. Jahre 4445 fl. Im 4. Jahre: — Einnahmen. renn 1500 fl. b. Abzug von der Entschädigung. 200 fl. e. Zinsen zu 50 307 fl. 15 kr.
Summa der Eiunahmen 6452 fl. 15 kr.
) Wie z. B. bei der Nationalversicherungs⸗ Anfalt zu Cassel, die bei Rückversicherung von Rind⸗
vieh nur 1½ bei Versicherung gegen alle Schä⸗ den erhebt. 1
Ausgabe. a. Prämienrück vergütung
379. FE bleibt Stammkapital im 4. Jahre 6077 fl. 15 fr. Im 5. Jahre: g
Einnahmen.
3 Pamie n b. Abzug von der Entschädigung.
.. 1500 fl. 200 fl. .. 388 fl. 51 kg.
c. Zinsen zu 5%. Summa der Einnahmen. 8165 fl. 51 kt.
Ausgabe. a. Prämienrückvergülung 375 fl.
bleibt Stammkapital im 5. Jahre 7700 fl. 51 ki,
Dieses Stammkapital von 7790 fl. ist hin. reichend, um durch seine Zinsen zu 5% die 375 fl. der Prämienrückvergütung zu decken.
Nun ist die Ortsversicherung an dem Punkt angelangt, wo die Mitglieder weder eine Prämie zahlen müssen, da die Rückversicherungsprämie aus den Zinsen des Stammkapitals gedeckt werden kann, noch auch ein Entschädigungsabzug mehr nöthig ist, da er ja nur dazu dienen sollte, jenes Stammkapital von 7790 fl. bilden zu helfen. Natürlich versteht es sich von selbst, daß wir bei dieser Berechnung große Gesellschaften zur Rüch⸗ versicherung im Auge hatten, die den Schaden voll vergüten und keinen Entschädigungsabzug haben, wie z. B. dies bei der hessischen Vieh⸗ versicherungs-Anstalt der Fall ist. Bei den Ver⸗ sicherungsbedingungen der letzteren Gesellschaft stellt sich natürlich die Berechnung ganz anders und viel unvortheilhafter für die Ortsvereine heraus; ebenso wenn der Prämiensatz ein höherer als 1½¼ ist.
Die Zahlen zu obigem Exempel sind aus dem Leben gegriffen und stammen aus der Rechnung einer Ortsversicherung, von der ich vor einiger Zeit Gelegenheit hatte Einsicht zu nehmen.
Unter den oben angedeuteten Verhältnissen wird sich also eine Rückversicherung von Ortskassen bei einer größeren Gesellschaft sehr empfehlen.
6) Bei kleineren oder größeren Vereinen wird sich di Sache ganz ebenso gestalten, nur werden natürlich dit Zahlen etwas andere sein.
Aus dem Kreise Vilbel. Nach der„Landw.
Zeitschrift“ betrugen die Obsterträge sämmilicher Gemein⸗
den des Kreises Vilbel im Jahr 1869 an Aepfel 27707 Malter, Birnen 1459 Malter, Zweischen 65 Malter. Im Durchschnitt wurden im Handel für 1 Malter Aepfel 3 fl. 35 kr., für ein Malter Birnen 3 fl. 54 kr. und 1 Malter Zwetschen 4 fl. 50 kr. erlöst. Hiernach beziffert sich der ganze Obstertrag in runder Summe auf elwa 105,000 fl. Die Gemeinde Nieder-Eschbach participirl daran(als Maximum) mit 5000 Malter Aepfel, 100 Malter Birnen und 3 Malter Zwetschen. Die Gemeinde Höchst a. d. N. weist den geringsten Obstertrag auf.
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(Nach dem Syndicats-Coursblatt.)
24. Februar 1870.
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