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1870.
Dienstag den 16. August.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
iger.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden. Nr. 34. Nr. 546. Verordnung betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Kriegsmunition, Blei, Schwefel und Salpeter. Vom 8. Auguft 1870.
Nr. 547— 550. Die Bestellung von Consuln.
Betreffend: Die Reclamationen gegen die Einkommensteuer.
Das Großherzogliche Kreisamt
Es ist von der Großherzoglichen Obersteuer-Direction bereits allgemein angeordnet worden, daß mit der Beitreibung der Einkommen— und Gewerbsteuer der zur Fahne einberufenen Steuerpflichtigen vor— erst bis auf weiteres auf Grund der betreffenden gesetzlichen Be— stimmungen eingehalten wird.
Zur Erleichterung des Beitreibungsverfahrens, sowie zur Ver⸗ meidung unnöthiger Belästigungen der betreffenden Steuerpflichtigen, beziehungsweise deren zurückgebliebener Angehörigen erscheint es je— doch als sehr zweckmäßig, wenn außerdem noch die Großherzoglichen
Friedberg den 13. August 1870.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Bürgermeistereien alsbald Listen über sämmtliche gegenwärtig aus ihren Gemeinden zum Militär Einberufene den betreffenden Groß⸗ herzoglichen Steuercommissariaten zusenden.
Auf Weisung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 10. l. M. zu Nr. M. d. J. 8002 beauftragen wir Sie, hiernach un⸗ verzüglich solche Listen aufzustellen, dieselben dem betreffenden Grog herzoglichen Steuer⸗-Commissariate zuzusenden und, daß dies geschehen, bis zum 20. d. M. unfehlbar berichtlich anzuzeigen.
Trapp.
Betreffend: Das Gemeinde-Rechnungswesen, hier die Einsendung von Hand- und Tagebuchsauszügen.
Friedberg am 13. August 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg, Ilbenstadt, Bad⸗Nauheim, Nieder-Mörlen, Ober⸗Wollstadt, Pohl⸗Göns u. Staden.
Wenn nicht binnen 3 Tagen unserer Verfügung vom 22. April d. J.
Abholung an Sie ab.
Betreffend: Die Gewährung von Unterstützungen für Militärfamtlien während des Kriegszustandes.
entsprochen wird, gehen unnachsichtlich Wartboten zur Trapp.
Friedberg am 13. August 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
In obigem Betreff werden wir Ihnen in den ersten Tagen ein Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. d. M.
zu Nr. M. d. J. 7840 durch die Post zusenden.
Sie wollen sich vorkommenden Falls nach dem Inhalt desselben bemessen.
Ter a p p.
„TTT eee Betreffend: Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest, insbesondere die Ein- und Durchfuhr von Wolle aus verseuchten Gegenden des Vereins-Auslandes. Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern bringen wir zur öffentlichen Kenntniß.
Friedberg am 13. August 1870.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Das Großherzogliche Min isterium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
Das Königlich Bayerische Staatsministerium des Innern hat dinsichtlich der zum Kaiserthum Oesterreich gehörigen Länder: Nieder— DOeste rreich, Gallizien, Bukovina, Ungarn und Siebenbürgen, welche war als seuchenfrei betrachtet werden können, jedoch noch nicht amt— ich als senchenfrei erklärt sind, durch Verordnung vom 12. Juli 1870
sestimmt, daß Wolle aus diesen Ländern über die Grenzen von Zapyern in das Vereinsland ein- und durchgeführt werden kann, wenn
sie für die Einfuhr aus für seuchenfrei erklärten Gegenden des Bereinsauslands im Allgemeinen festgesetzten Bestimmungen(§. 4 Satz e der Großherzogl Verordnung vom 23. Mai 1867 Regierungs-
blatt Nr. 25) in der Weise eingehalten werden, daß an den Ein— trittsorten durch amtliche Zeugnisse nachgewiesen wird, daß die Wolle aus seuchenfreien Orten stammt und in ver⸗ seuchten Gegenden nicht gelagert war.
Wir überlassen Ihnen, das Vorstehende zur öffentlichen Keunt— niß zu bringen.
Darmstadt am 9. August 1870.
eee ee Rautenbusch.
Kriegs nachrichten. Officielle militärische Nachrichten.
kreis, welcher von Thionville-Metz, Pont⸗à⸗Mousson, die Dauer des Feldzugs dem IX.(Schleswig- Nancy, Luneville bis nach Straßburg sich aus— Holsteinischen) Armeecorps zugetheilt sind, obgleich
Aus dem großen Hauptquartier Herny, Sonn— abend, 13. August, Abends 10 Uhr 30 Minuten. Ein feindliches Bataillon, von Metz per Bahn auf Pont⸗A⸗Mousson dirigirt, zog, als unsere Infanterie heute früh die Stadt besetzte, mit Hinter— lessung seines Gepäcks eiligst ab. Nancy ist bom Feinde geräumt. Unsere Cavallerie zer— torte nördlich der Stadt die nach Frouard führende ahn. Andere Cavallerie-Abtheilungen nahmen einen Fourage-Transport innerhalb der Vorposten zr noch auf dem Glacis von Metz befindlichen stanzösischen Truppen fort.
St. Avold, 12. August. Der König von Preußen hat eine Proklamation erlassen, deren aster Artikel heißt: Die Conseription ist in der zenzen Ausdehnung des von den deutschen Truppen Ncupirten französischen Gebietes abgeschafft.
Die Stellung der deutschen Armeen scheint nach en letzten ossiziellen Nachrichten einen weiten Halb—
dehnt, zu bilden. Die französische Armee dagegen zieht sich immer weiter in der Richtung nach Chalons zurück; es scheint, daß sie eine Schlacht vermeiden will, so lange nicht die aus dem Centrum und aus dem Süden herbeigerufenen Verstärkungen und Reserven mit ihr vereinigt sind. Bei dem schnellen Vormarsch der deutschen Armeen ist es jedoch mehr als wahrscheinlich, daß die französische Armee die Ebenen der Champagne oder auch nur Chalons nicht mehr vor einer Entscheidungsschlacht erreichen wird Die vereinigten deutschen Heere
sie sonst zum XI.(hessen-nassauischen) gehören, sind am 10. August hier eingetroffen, um gestern (11.) den Marsch über Forbach nach dem Innern Frankreichs fortzusetzen. Ein schönes, echt deutsch— kriegerisches Corps, ein kräftiger, gesunder Menschen— schlag, dem ich nur wünsche, daß ihm der Feind einmal Stand hielte. Nur wenige Truppen werden heute die Nacht hier zubringen; Alles geht vor⸗ wärts nach Frankreich. Die beiden Städte hier sind wörtlich mit General-, Oberstabs⸗, Stabs- und Assistenzärzten der Linie und der Landwehr
können die Hauptmacht Louis Napoleon's in der besetzt; sie sind so zahlreich, daß man aus ihnen Gegend von Bar le due erreichen und sie hier zur eine respectable Garnison hier bilden könnte. Und Schlacht zwingen, bevor die Verstärkungen von doch habe ich gestern und vorgestern wiederholt Paris und aus dem Süden mit der Armee ver⸗ und vielfach Klagen über den Mangel ärztlichen einigt sind. Die nächsten Tage müssen uns hier- Beistandes in den Nothlazarethen und in den über Gewißheit bringen. Privathäusern, wo einzelne Verwundete gepflegt Saarbrücken. Der Special⸗Correspondent werden, gehört. des„Frankf. Journ.“ berichtet vom 12. August: Stuttgart. Der„Würtemberger Staats-
Die Hessen⸗Darmstädter(25. Diviston), die für Anzeiger“ bringt folgendes Telegramm an den


