Ausgabe 
15.11.1870
 
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Ole Anlegung und Fübrung der Militär⸗Stammrollen sowie dle Anfertigung der hierzu 5 erforderlichen Geburls- und Sterbelisten. Friedberg am 13. November 1870.

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Kreis⸗Ersatz-Commission des Kreises Friedberg

kLetreffend:

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l an die Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

br 2 dh Es ist bestimmt worden, die Einleitungen für das Kreis-Ersatz Ich ersuche Sie daher, die Pfarrämter, die Geburtslisten über n zig, feschäft für 1871 sofort zu treffen und ist demgemäß die alsbal, die im Jahre 1854 geborenen Personen männlichen Geschlechts, mit

* tige Aufstellung der Geburtslisten nach 8. 55 der Militär-Ersatze[den erforderlichen Bescheinigungen versehen, bis zu dem angegebenen

cbnacherntss ustruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 und des Zeitpunkte bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien einzureichen.

2 des Reglements vom 20. Juni 1868, Regierungsblatt Nr. 30, Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden das erforderliche

ohnu ö forderlich. Der Termin zur Abgabe an die Großherzoglichen Bür- Formularpapier sofort beschaffen und den betreffenden Pfarrämtern

1 lermeistereien ist auf den 1. Dezember d. J. festgesezt worden. unter Vorzeigung dieses Ausschreibens behändigen.

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ed. Wagner etreffend: Das Kreis⸗Esatzgeschäft für 1871. Friedberg am 13. November 1870.

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Ft. Reuß 4 *.. das Jahr 1871 überall zu Lnfang Januar

Der Cioilvorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem angeordnet worden ist, daß das Kreis-Ersatzgeschaft k. J. beginnen soll,

ung. 5 beauftrage ich Sie unter Bezugnahme auf die 58. 58, 59 und 60 den dem Malt er Militär-Ersatzinstruktion für den Norddeutschen Bund, Regierungs ab n m lat Nr. 21 von 1868 und das Reglement die Anlegung und Füh

ung der Militär- Stammrollen sowie die Anfertigung der hierzu er⸗

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'orderlichen Geburts- und Sterbelisten betreffend vom 20. Mal 1868, Regierungsblatt Nr. 30 von 1868, in Ihren Gemeinden alsbald zur fentlichen Kenutniß zu bringen, daß alle im Jahre 1851 geborenen Militärdienstpflichtigen sowie diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, die sei der vorigen Musterung zurückgestellt worden sind und entweder im Treise ihr gesetzliches Domicil haben oder sich als Dienstboten, Haus- end Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge ꝛc. in demselben zufhalten, sich Behufs ihres Eintrags in die Stammrolle während zer Zeit vom 1. bis 18. Dezember l. J.

ei der Großherzoglichen Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes

esp. Aufenthaltsortes, die in dem betreffenden Orte nicht geborenen Milnärpflichtigen, unter Präsen tation eines Geburtsscheines zu melden vaben. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod⸗, und Fabrik⸗ Herren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.

Nach 5. 59 pos. 1 gedachter Instruktion sind auch die Militär- oflichtigen aus den vorderen Jahren(Disponible) verbunden, sich unter Vorzeigung ihres Loosungs- und Gestellungsscheines insolange zur Stommrolle anzumelden bis solche einem Truppentheile zur Ab⸗ eiftung der Dienstpflicht förmlich überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Scheines von der Anmeldung entbunden worden ind. Solche Anmeldungen sind indessen nicht in die Stammrolle des Jahres 1871(vergleiche§. 9 des Reglements vom 20 Mai 1868 Nr. 20 des Regierungsblattes) einzutragen, sondern in der Stamm⸗ rolle des betreffenden früheren Jahres anzumerken.

Weiter mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie sich nicht damit begnügen dürfen, nur diejenigen Militärpflichtigen, welche in den Geburtslisten stehen oder sonst angemeldet worden, in die Stamm rolle einzutragen, sondern es Ihre Pflicht ist, von Amtswegen zu ermitteln, welche Militärpflichtigen etwa außerdem vorhanden und gestellungspflichtig sind, und sie sogleich zur Anmeldung anzuhalten.

Ich empfehle Ihnen gleichzeitig in Ihren Gemeinden auf die schweren Nachtheile aufmerksam zu machen, die Diejenigen treffen, welche die Anmeldung innerhalb des oben vorgeschriebenen Termins unterlassen und verweise Sie in dieser Beziehung auf. 176 und folgende der Ersatzinstruktion.

Die Einsendung der Stammrollen nach Vorschrift des Reglements vom 20. Mai 1868 vorbereitet, mit allen in dem§. 14 gedachten Reglements genannten Listen hat bis zum Abend des 16. Dezember I. J., nothigenfalls mit expressen Boten, bei Meidung von am 17. Dezember l. J. abzusendenden Wartboten zu geschehen.

Schließlich beauftrage ich Sie, nach Maßgabe des§. 6 des Reglementsdas Verfahren bei Anträgen auf Zuruckstellung Militär⸗ voflichtiger in Berücksichtigung häuslicher Verhältnisse betreffend, Regierungsblatt Nr. 26 vom 18. Mal 1868, alsbald auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, daß Diejenigen, welche eine Zurückstellung beanspruchen wollen, diesen Anspruch längstens bis zum 15. Dezember l. J. bei Ihnen geltend zu machen haben, worauf von Ihnen alsbald nach Maßgabe des genannten Reglements, das Weitere zu verfügen ist und die vollständigen Protokolle anher sofort einzusenden sind.

Bei der Wichtigkeit und Dringendheit der Ihnen obliegenden Arbeiten, erwarte ich, daß Sie sich der größtmöglichen Pünktlichkeit befleiß igen, damit nicht durch unvollständige Arbeiten die Geschäftslast noch vermehrt und die ohnedies knappe Zeit nicht nutzlos verwendet werden muß Nachlässig oder offenbar leichtfertig aufgestellte Stamm⸗ rollen werde ich auf Ihre Kosten durch besondere Boten an Sie zur Vervollständigung zurückschicken,

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