— 9 —
1870.
Samstag den 5. März.
28.
Oberhessischer Anz
* 1
9
ger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Für den Monat März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei den
Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Lankgestütsbeschäler auf die Landgestütsslationen.
Friedberg den 3. Marz 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
f *
N Wir benachrichtigen Sie gestütsstationen Düdels heim a abgegangen sind.
8 311,
Berstadt und Nieder-Wöllstadt am 2.
—
r Bekanntmachung in Ihren Gemeinden, daß die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler für die Land— und für Grünberg am 3. d. Mts. von Darmstadt
Tura p p.
Hesseu. Kammer.
Darmstadt, 1. März.
Instruktion.
das unabhängige Beaufsichtigungsrecht des Fried- Wernher vor
vofs, das Anstellungsrecht der Friedhof-Aufseher und die Regelung der Thätigkeit derselben, wäh⸗ zend das Kreisamt der sogenannten Verwaltungs- Commission des Begräbnißplatzes eine Antheil— nahme an diesen Rechten zuspricht. Dumont unterstützt diese Beschwerde und beantragt einen Ausspruch der Kammer, welcher die Anstellung und Instruktion der Friedhofsaufseher der politischen Gemeinde zuspricht, um damit die gegenwärtig
zwischen dem Kreisamt und Stadtvorstand zu Mainz bestehenden Differenzen beizulegen. Der
Aus schuß befürwortet diesen Antrag und nimmt bie Kammer denselben an, verweist jedoch die
Beschwerde der Stadt Mainz hinsichtlich der an-
deren Punkte nochmals an den Ausschuß. Eine Beschwerdevorstellung des Stadtvorstandes zu Offenbach über das von dem Fürsten zu Isenburg— Birstein in Anspruch genommene Präsentations— echt zu den Stellen der höheren Töchterschule daselbst wurde schon früher von der 2. Kammer anterstützt, während die 1. Kammer dieselbe ab- ehnte. Auf Antrag des Ausschusses beharrt heute die Kammer gegen 4 Stimmen auf ihrer früheren Ansicht. Die Angelegenheit eines in Darmstadt zu errichtenden Justizgebäudes, wofür die Regierung 190,000 fl., sowie für den Bauplatz 30,000 fl. ordert, wird nochmals an den Ausschuß zurück— verwiesen.
— 3. März. In heutiger Sitzung zweiter Kammer wurde von Großh. Ministerium des Innern, den auf Antrag der Abgg. Fink, Holdmann und Hallwachs seiner Zeit ge— aßten Beschlüssen beider Kammern entsprechend, in Gesetzentwurf, die Pensionirung der Volks- Schullehrer betreffend, vorgelegt. Aus dem In⸗ valte desselben theilen wir Folgendes mit: Der Hesetzesentwurf gewährt dem Lehrer, der ohne igenes Verschulden wegen körperlicher Gebrechen der wegen Schwäche seiner körperlichen oder deistigen Kräste zur Erfüllung seiner Amtspflichten
flauernd unfähig ist und deßhalb, sei es auf sein
AJachsuchen oder ohne solches, in den Ruhestand
1
77
1.
—
ersetzt wird, Anspruch auf einen Ruhegehalt. Auch ohne Rücksicht auf Dienstunfähigkeit kann in Lehrer die Versetzung in den Ruhestand nach sollendetem 70. Lebensjahr beanspruchen. Die Hension beträgt in den ersten 10 Jahren 40 Proz. ses Diensteinkommens, für jedes weiter zurückgelegte
„ Dienstjahr nach dem zehnten Dienstjahre 1½ Proz
heiter. gemeiner
Zur Bestreitung der Pensionen wird ein Penflonefonde gebildet, zu welchem
Zweite ist.— Auf der Tagesordnung steht der Gesetz- Erster Gegenstand der Tagesordnung entwurf über den Steuersuß bei außerordentlichen ist eine Beschwerde der Stadt Mainz über die Steuerausschlägen und Gemeindelasten, dem Friedhofs⸗Aufseher daselbst zu ertheilende heute zum drittenmale vorliegt, da die ersterirende Stelle anordnete.
welcher
hielt, weigerte sich, dem gestellten Verlangen nach⸗ zukommen, worauf das Divisions-Commando die Absendung der fraglichen Rechnung au die requi⸗ Der Kriegsminister und
Der Gemeindevorstand beansprucht Kammer zweimal erklärte, bei der von dem Abg. die beiden Mitglieder des Ministeriums sahen sich geschlagenen und von der Regierung hierdurch veranlaßt, um ihre Demission nachzu⸗ adoptirten Fassung des Art. 1 zu beharren, nach welcher der Ausschlag der Communalumlagen nach
suchen. Diese wurde indessen nicht angenommen, vielmehr dem Minister, wie bekannt, ein drei⸗
Maßgabe der halben Einkommensteuerkapitalien] monatlicher Urlaub ertheilt und den Abtheilungs—
geschehen solle. schußsitzung erklärt, daß sie diese Fassung nun— mehr als Regierungsvorlage ansehe, den Regierungs- Entwurf zurückziehe, ein Beharren auf dem früheren Beschluß aber als eine Ablehnung des Entwurfs
betrachte. Der Ausschuß begutragt, mit Aue⸗ nahme Dumont's, dit Alschlusse der ersten Kammer nunmehr beizutreten D m ont hält
es nach der Verfassung, nach der Geschäftsordnung und der Würde des Hauses für nicht angemessen, daß die Kammer die nochmalige Berathung auf— nehme. Die Gemeindeordnung bestimme, daß die Communalumlagen auf die Gesammtsteuerkapitalien ausgeschlagen würden und das Jnteresse des ganzen Landes verlange dies. Geheimerath v. Bechtold wendet sich gegen die Ausführungen des Vor— redners und hält eine nochmalige Beschlußfassung der Verfassung und bestehenden Praxis gemäß. Metz schließt sich Dumont au, Wernher ver— theidigt den von ihm ausgehenden Vorschlag, Curtman räth zum Nachgeben, da das wahre constitutionelle Leben in einem Nachgeben von beiden Seiten bestehe und die erste Kammer von ihrer ursprünglichen Ansicht auch bereits zurück getreten sei. Kraft findet, daß eine nochmalige Berathung durchaus dem Geist der Versfassung entspreche. Bei der Abstimmung erklärt die Kammer eine nochmalige Berathung gegen 10 Stimmen für zulässig. Nach der nun folgenden Debatte, an welcher sich eine Reihe Redner be— theiligt, schließt sich die Kammer gegen 10 Stimmen dem Wernher'schen Antrag an, beharrt aber bezüglich des weiteren Dissenzes mit der ersten Kammer über die Vereinigung der zweiten und dritten Classe der Gemeinde Umlagen auf ihrem früheren Beschlusse.
— Der„Fr. Ztg.“ entnehmen wir folgende Zuschrift aus Darmstadt: Ueber die kürzlich er— folgte Beurlaubung des hessischen Kriegsministers,
Die Regierung hat in der Aus- schess, Major v. Herget und Krieg
Obersten Dornseiff, kann ich Ihnen als verbürgt mittheilen, daß dieselbe aus Veranlassung einer Collision mit dem Divisions-Commando verfügt wurdet. Von Seiten des Bundeskanzleramtes war nämlich an das Kriegsministerium Aufforderung ergangen, die hessische Kriegskasserechnung bon Jahre 1868 zur Einsichtnahme des Amtes nach, Berlin dirigtren Das Kriegsministerium,
welches hierzu weder durch das Verhältniß
zu
sich
srath Niepoth, bedeutet, daß sie ihre Funktionen fortzuversehen hätten. Der erstere, welcher einige Tage nach diesem Vorgang zur Artillerie zurückversetzt wurde, ist nun, seitdem der Kriegsminister seinen unfrei⸗ willigen, jedenfalls mit Peusionirung endenden Urlaub angetreten, interimistisch mit der Leitung des Kriegsministeriums betraut.
Preußen. Berlin. In der Sitzung des Reichstages ging das Haus über den Antrag des Abg. Schulze, den Reichstags-Deputirten Diäten zu gewähren, zur Tagesordnung über. Die De⸗ batte war kurz und brachte nur wenig neue Momente. Staatsminister Delbrück hielt den früheren Standpunkt der Regierung aufrecht
— Ein Erlaß des Präsidiums des nord— deutschen Bundes genehmigt die Ausgabe von 7,200,000 Thlrn. verzinslicher Schatzanpeisungen in Gemäßheit des Gesetzes von 186% Penefsend die außerordentlichen Ausgaben für den Bedarf der Marine.
— Von Seiten einer Anzahl Mitglieder des Reichtage wird eine Interpellation über das de—
finitive Schicksal des Strafgesetzbuch-Entwurfs vorbereitet, um unfruchtbare Debatten zu ver— meiden.
— In dem bekannten Prozesse wegen Besei⸗ tigung des Denkmals in Celle ist das Erkenntniß der zweiten Instanz ergangen. Dasselbe nimmt die Strafe gegen das Garnisonscommando zurück, bestäligt aber das Urtheil gegen das General- commando in Hannover.
Bayern München. Der König richtete an den Stiftsprobst Döllinger, anläßlich dessen Geburtstages, ein eigenhändiges Schreiben, worin der König die Hoffnung ausspricht, Döllinger werde in dem begonnenen Kampfe nicht ermüden, sondern zum Heile des Staates und der Kirche muthig ausharren.
Oesterreich. Wien. Die telegraphische Meldung von dem Tode der Barbara Übrßk stellt sich als eine Sensationsnachricht heraus. Wie man der Wiener„Presse“ schreibt, befindet sich die Exnonne körperlich im besten Wohlsein, wäh⸗ rend ihr Geistesleben nach wie vor zerrüttet ist
Frankreich. Paris. Ledru⸗ Rollin soll, wie der„Temps“ hört, in den nächsten Tagen hier eintreffen, um sich jedoch sogleich nach Nizza
on jeder Gemeinde für jede öffentliche Volks- des Großherzogthums zum norddeutschen Bund zu begeben
chule ein jährlicher Beitrag vor
10 fl. zu leisten noch durch die Militär-⸗Convention für verpflichtet!
Der„Constitutionnel“ behandelt mit
einem


