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ab, aber in der Art liegt, wie der Katholiclamus seit haftungen wurden vorgenommen.
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anger Zeit verstanden und geüdt wird. Ich appellire an as Foneil, welches zusammentreten wird, um Heilmittel r das Uebermaß unserer Leiden zu suchen und um sie denso nachdrücklich als sanst in Anwendung zu bringen. Aber wenn Besorgnisse, die ich nicht theilen will, in Er⸗ üllung gehen sollten, wenn die erhabene Versammlung gicht mehr Freiheit in ihren Berathungen haben sollte, als sie schon in ihren Vorberettungen gehabt vat, wenn sie mit einem Wort der wesentlichen Merk- male eines ökumenischen Concils enibehrte, so würde ich zu Gott und zu den Menschen schreien, um ein anderes zu ver⸗ angen, welches wirklich im heiligen Geiste, nicht im Geiste der Parteien zusammentrete, wirklich die ganze Kirche, nicht das Schweigen der Einen und die Bedrückung der Anderen vertrete.„Mich jammert herzlich, daß mein Volk so verderbet ist, ich gräme mich und gehabe mich üdel. Ist denn keine Salbe in Gilead? Oder ist denn zein Arzt da? Warum ist denn die Tochter meines Volkes nicht geheilet?“(Jeremias Cap. 8.) Und endlich appellire ich an dein Gericht, Herr Jesus! Ad tuum, Domine Jesu, aribunal appello. In Deiner Gegenwart schreibe ich diese Zeilen; zu Deinen Füßen, nachdem ich viel gebetet, viel machgedacht, viel gelitten und viel gewartet habe, unter⸗ zeichne ich sie. Wenn die Menschen auf Erden sie verdam⸗ men, so vertraue ich, daß Du im Himmel sie billigen wirst. Das genügt mir für Leben und Sterben. Paris, Passy, 20. Sept. 1869. Fr. Hyacin the, Oberer der Karmeliter⸗Barfüßer von Paris, zweiter Definitor des Ordens in der Provinz Avignon.“
Belgien. Brüssel. Das belgische Schützen ⸗ jest ist in vollem Gange; englische, französische, holländische und schweizerische Schützen sind als Gäste anwesend. König Leopold wohnte dem Festbanket an und sprach, als Erwiderung auf den ihm ausgebrachten Toast, mit vielem Beifalle.
Spanien. In Tarragona pflanzte am 21. Sept. ein Volkshaufen unter Anführung des trepublilanischen Generals Pierrad verschiedene Banner mit verfassungswidrigen Aufschriften auf. Der interimislische Gouvernementssecretär, der dit Inschriften entfernen wollte, wurde von der Menge, die sich widersetzte, getödtet und der Leichnam
Pierrad, gegen welchen ein Verhafts befehl erlassen wurde, ist ver⸗ schwunden, die republikanischen Clubs sind auf⸗ gelög, die„Freiwilligen der Freiheit“ entwaffnet worden.
Heidelberg. Der gewesene hiesige Arzt Dr. Klein⸗ schmidt, der dieser Tage nach längerem sehr schwerem Lei⸗ den gestorben ist, hat sein sämmtliches Vermögen, das man auf ungefähr 100,000 fl. schätzt, der hiesigen Stadt ver⸗ macht. Die drei noch lebenden Geschwister des Verstor⸗ benen genießen bis zu ihrem Ableben die Zinsen der Hinterlassenschaft, und soll dann diese zur Verschönerung der Stadt verwendet werden, jebech, wie es merkwürdiger Weise heißt, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß weber zu den Berathungen, noch zu der Beschlußsassung über das Wie der Verwendung der Summe ein Professor der Universiiät zugezogen werden dürfe.
„ Eine wichtige Erfindung ist fast gleichzeitig in Amerika und Frankreich gemacht worden, um das Er⸗ flicken lebendig Begrabener zu verhüten, und diese Erfin⸗ dung ißt so einfach, daß sie, auch ohne besonderes Ingenium, von allen vorsichtigen und ängstlichen Personen bei Be⸗ staitungen hätte angewendet werden können. Es wird nämlich am Kopfende des Sarges, gerade über dem Ge— sicht des Darinliegenden, eine runde Oeffnung gelassen und in diese ein Rohr, eine Art Sprachrohr gebracht, dessen obere Müntung bis zum Niveau des Grabhügels empor ragt. Da das Rohr von Metall ist, so kann ohne weitere Vorsichtsmaßregel die Erde um dieselbe aufgehäuft werden. Nommt nun ein vorzeitig Begrabener wieder zu sich, so kann er nicht nur alhmen, sondern auch rufen. Nach einiger Zeit läßt sich dann eine solche Röhre mit Erde oder einem Stein bedecken.
4 Das Gesetz in Japan ermächtige die dortigen Behörden
zur Anwendung solgender Strafen: 1) lebendig verbrennen;
2) Nase abschneiden oder ausschlitzen; 3) Verbannung; 4) Transportation; 5) Aufhängen; 6) Einsperren; 7 Brandmarken; 8) Enthaupten und Ausspießen des Kopfes auf einen Pfahl; 9) Kreuzigung; 10) Gliederausreißen. Dagegen steht die Verhängung zweier Strafen, nämlich das Anspannen zweier Ochsen au die Beine des Verur— theilten und Antreiben der Thiere nach entgegengesetzten Richtungen, sowie das Kochen in Oel, nur dem Kaiser
durch die Straßen geschleift. Zahlreiche Ber- selböst zu.
Der sehr reiche Marquis d'Orches hatte einen Preis von 20,000 Francs ausgesetzt für bie Entdeckung einet praktischen Methode, den eingetretenen Tod, auch in ber ärmsten Hütte, deutlich zu erkennen. Dr. Caniere von St. Jean du Gard gewann diesen Preis. Sein einfaches untrügliches Experiment besteht darin, in einem dunklen Raume die Hand des Todten oder Tobigeglaubten gegen eine Flamme zu halten. Ist der Tod noch nicht einge⸗ treten, so scheinen die Finger, besonders an den Umrissen, transparent mit einem rosigen Aufluge, hat aber das Leben aufgehört, so verdeckt die Hand das Licht wie eine Hand von Marmor und grenzt sich scharf gegen die Strahlen der Flamme ab.
% Zwölf Kleider hat die Handelskammer der reichen Stadt Lyon ber burchreisenden Kaiserin Eugenie zu Füßen gelegt. Darunter befindet sich eine große Cere⸗ monial⸗Robe von weißer Seide mit Tausendblumen⸗ Sträußen durchwebt, Genre Pompadour. Die Sträuße bilden sechzig Verschiedenheiten und sie bewegen sich bei dem Rauschen der Robe wie sich die Blumen beim Wehen des Windes bewegen würden. Dann kommt ein Kleid genannt„robe de fantaisie habillé“ aus kirschrothem Seiden-Damast, besäet mit weißen Rosen und„oeerise camalen“, b. h. kirschroth auf kirschroth, Nuance auf Nuance. Die dritte Robe ist von weißem gros de Tours, weiß auf weiß fagonnirt, das ist eine Robe für den großen Empfang und soll der Kaiserin ganz besonders gefallen haben. Die vierte Robe ist von grauem Tuch(drap supreme) mit grauer Seide garnirt; Besuchskleid. Dann kommt die saphirblaue Seidenrobe,„couleur inédite“, von unglaublichem Reichthum, bei Licht von feenhafter Wirkung u. s. w. u. s. w. Die pfirsichblüthfarbene Sammetrobe und die weiße mousselinseidene streiten um den Preis. Uebrigens soll sich der Werth der 12 Roben zusammen auf mehr als 200,000 Fr. belaufen, welche Angabe denn doch etwas übertrieben zu sein scheint.
, Statistische Nachweisungen über die Trunksucht führen die Zahl von deren Opfern in den verschiedenen Ländern also an: In England tödtet das Uebermaß im Teinken(der Miitelzahl nach angenommen) jährlich 50.000 Menschen, unter denen 12,000 weiblichen Ge⸗ schlechts. Deutschland folgt alsdann mit 40,000 Opfern nach. In Rußland zählt man nur 10,000, in Belgien 4000 und in Frankreich 1500. Die Nation aber, welche den Mißbrauch der alkoholischen Getränke am ärgsten treibt, sind die Amerikaner. In Amerika starben in acht Jahren 500,000 Personen an der Trunksucht.
Zraunkohlen-Verkauf.
2679 Mit dem 1. October d. J. beginnt für den Bezug von Braunkoblen auf dem Dor heimer Bergwerke
eine neue Creditperiode laufend bis Ende December März 1870. Der Preis der Koblenklötze ift wie selther 12 ke. Die Fuhrleute wollen die Gegenscheine, welche bei jedem Kohlenbezuge mitbringen, damit Bel Zahlung der Credüsummen an Großherzogliche Gegenscheins erforderlich.
d. J. und verbunden mit elner Zablungsfrist bis Ende
für den Centner— 14 Stück Klötze. ihnen bei Abgabe der Bürgscheine eingehändigt werden,
die einzelnen Bezüge in den Gegenschelnen notirt werden können Bergkasse zu Friedberg it gleichfalls die Verzeigung des
Dorheimer Bergwerk den 23. September 1869.
Großberzogliches Bergamt Dorheim Storch.
Sbligations⸗Verloosung
der Kreisstadt Friedberg.
2674 Von den Partial⸗ Obligationen der Kreisstadt Friedberg des Anlehens von 1863 find beute durch öffentliche Verloosung
aus Serie A. Nr. 2,
aus Serie C. Nr. 12, 19 und 25 zur Rückzahlung bestimmt werden.
Die Zuhaber dieser Obligationen werden dierdurch aufgefordert am 1. Januar 1870 ihre Kapitalbeträge gegen Rückgabe der Original⸗ Obligationen bet der biefigen Stadtkasse in Empfang zu uehmen, da mit diesem Tatze deren Verzinsung aufhört.
Friedberg am 22. September 1869.
Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg Foucar.
Obst⸗Versteigerung.
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