Ausgabe 
25.9.1869
 
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XII. Bekauntmachung 5

Samstag den

25. September. N 112.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samßag.

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Die Expedition.

Amtlicher Theil.

(Betreffend: Die Quartterleistung für die bewaffnete Macht während des Frledenszufsandes, insbesondere die Helzung und Beleuchtung der Wacht⸗ und Arrestlokale.

Friedberg den 22. September 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In Folge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern wom 8. d. M. zu Nr. M. d. J. 9182 machen wir Sie darauf auf merksam, daß nach 5. 3 des Gesetzes vom 25. Juni 1868, die Quartier⸗ leistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes betreffend und nach 5. 11 der Beilage A. zu diesem Gesetze, Regulativ für die Quartierbedürfnisse der bewaffneten Macht, die Quartiergeber für die Heizung der Wacht⸗ und Arrestlokale, sowie die Beleuchtung der Wachträume eine besondere Vergütung nicht in Anspruch zu nehmen baben, da die Entschädigung fär diese Leistungen in dem für die

fraglichen Locale in Beilage B. zu dem genannten Gesetze, Servis⸗ Tarif, bestimmten Servise mitenthalten ist. Es bedarf demnach der Aufstellung besonderer Liquidationen über den Servis für gestellte Wacht⸗ und Arrest-Lokale nicht, die bezüglichen Vergütungsbeträge sind vielmehr in den Liquidationen über den Servis für Unterbringung der Mannschaften mitaufzunehmen. In Beurlaubung des Kreisrathes: Haas, Kreisassessor.

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Nachdem der Großherzogliche Districtseinnehmer Bitsch dahier durch Allerhöchstes Dekret am 2. d. M. auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste in den Ruhe⸗ land versetzt und ihm gleichzeitig der Charakter als Rendant ver⸗ iehen worden ist, so wird sowohl dieses, als daß, nach Verfügung Broß herzoglicher Obersteuerdirection vom 14. d. M., die interi mistische Verwaltung der Großherzoglichen Districtseinnehmerei Fried⸗

berg dem Großherzoglichen Finanzaccessisten Hunsinger übertragen wurde, zur Kenntniß der Bezirksangehörigen gebracht.

Friedberg am 24. September 1869. Großherzogliches Kreisamt Friedberg . Haas, Kreisassessor.

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getreffend: Die Abhaltung des Faselmarktes zu Büdingen.

Mit dem am 19. künftigen Monats dahier stattfindenden Vieh⸗ narkte ist wieder ein Faselmarkt verbunden. Der land wirthschaftliche Zezirksverein Büdingen hat zur Prämiirung wirklich preiswürdiger Bullen 100 fl. ausgesetzt. Ebenso hat er zu Prämien für Zuchteber uglischer Race 30 fl. vorgesehen und bestimmt:

Es werden nur wirklich preiswürdigen Bullen im Alter von zündestens einem und höchstens vier Jahren Prämien zuerkannt, ohne ücksicht darauf, ob ein Verkauf derselben auf dem Markte statt findet, wer nicht und ob solche von dem Eigenthümer selbst und innerhalb des Hereises gezuͤchtet worden, oder durch Erwerb in dessen Besitz gekommen sind.

Die Bestimmung der Anzahl und Größe der Prämien für Zucht⸗

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a ch u Büdingen den 17. September 1869.

eber englischer Race ist dem Ermessen der ernannten Prämiirungs Commission anheim gegeben, welche je nach der Betheiligung am Markte und der Qualität der aufgetriebenen und zur Prämiirung würdig gefundenen Thiere die Prämiensaätze bilden wird.

Zur Concurrenz werden nur Bullen und Eber zugelassen, welche Morgens 8 Uhr auf dem Platze siod.

Gemeindebullen und Gemeindeeber sind ausgeschlossen, ebenso nicht gehörig gefesselte und geführte Bullen.

Zu recht zahlreichem Besuche dieses Marktes lade ich hierdurch ein.

Der erste Director des landw. Bezirksvereins Büdingen.

Bruno, Fürst zu Ysenburg und Büdingen.

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Am Abende des 12. Mai l. J. sind einem Oeconomen von Melbach zwischen der dorthin führenden Staatsstraße und dem Schwal hrimer Mineral⸗Brunnen die Coupons zu den drei Obligationen der bemeinden Ober⸗Erlenbach Nr. 23, 33 und 68 für die Zeit von November v. J. bis zum Mai l. J., sowie weiter ein einfacher und en doppelter Friedrichsd'or, und ein Zwanzig⸗Francs⸗Stück abhanden kommen. Der einfache Friedrichsd'or war einer von den im sieben schrigen Kriege geschlagenen, welche nicht vollguͤltig sind. Da die wähnten Gegenstände entweder gestohlen oder gefunden worden sind,

Aufforderung.

haupt den Sachverhalt irgend welche Auskunft zu ertheilen vermag, hiermit aufgefordert, dem unterzeichneten Untersuchungsrichter alsbald geeignete Mittheilung zu machen, unter dem Anfügen, daß, falls dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird, unter Umständen wegen Begünstigung oder Gehuͤlfenschaft gegen die Betreffenden vorgegangen werden könnte. Friedberg den 17. September 1869. Großherzogliches Landgericht Friedberg. Der Untersuchungsrichter:

e wird Jedermann, der über deren weitere Verwerthung oder über⸗

Steinberger, Landgerichtsassessor.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Semesters 1869 Preise zuerkannt und ertheilt worden, daß dieselbe statt ihres bisherigen Familiennamens Simon

lgierungsblatt Nr. 44 enthält:(Schluß.) nämlich: . 5 die Vertheilung der Preise in n philologischen Seminar zu Gießen belr. Folgenden bentlichen Mitgliedern des philologischen Seminars auf Landes⸗Universität zu Gießen sind für ihre Leistungen ehrend des Wintersemesters 1868/69 und des Sommer⸗

1) der erste Preis dem Stud. phil. August künftighin den Familiennamen Hourtiqus, am 30. Aug. Weckerling aus Friedberg; 2) der zweite Preis dem Stud. dem Johannes Nikläs zu Neu⸗Ysendurg zu gestatten, daß Phil. Karl Schwabe aus Friedberg; 3) der dritte Preis derselbe stattseines bisherigen den Familiennamen Remy führe. dem Stud. phil. Engelbert Heußlein aus Großsteinheim.

XIII. Namens veränderungen. herzog haben allergnädigst geruht: irrste Anna Elisabetha Franziska Simon in Malnz zu gestatten, zu Badenheim, dem kath. Geistlichen Jacob Weinheim

XIV. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog S. K. H. der Groß haben allergnädigst geruht: am 24. Aug. dem evangel. am 21. August der Pfarrer zu Hofheim Pfaff die erledigte evang. Pfarrstelle