Ausgabe 
16.11.1869
 
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Dienstag den 16. November.

essischer Anzei

Cr.

enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Friedberger Zntelligenzblatt.

Für die Monate November und Dezember kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.

betreffend: Die Ausgleichung der im Jahre 1866 entstandenen Kriegskosten.

Das Großherzogliche Kreisamt Da nur wenige von Ihnen unserer Ve zit zur sofortigen Erledigung in Erinnerung.

O e Das nachstehende Verzeichniß der für Friedberg am 13. November 1869.

Amtlicher Theil. Friedberg den 15. November 1869. Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

rfügung vom 26. v. M., Anzeiger Nr. 126, entsprochen haben, so bringen wir dieselbe hier T ea d.

f fentliche Nachricht. 1869 eingegangenen Waisenhausbüchsengelder bringen wir zur offentlichen Kenntniß. 5 Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a pp.

Ver zeichen i 5

er die vom 12. November 1868 bis dahin 1869 in dem Büreagu Großherzoglichen Kreisamts Friedberg, sowie in den Gemeinden des Kreises Friedberg eingegang nen

freiwilligen milden Gaben für arme Waisen.

1) Assenheim 1 fl. kr. 2) Beyenheim 30 ke. 3) Bodenrod 30 ke.

4) Bönstadt 1 fl. kr. 5) Bruchenbrücken 1 fl. 30½½ kr. 6) Butzbach fl. 14 kr. 7) Dorheim 5 fl. 57 kr. 8) Dorn Assenheim 9 kr. Fauerbach v. d. H. 3 fl. 35 kr. 10) Fauerbach b. Fr. 1 fl. 45 kr. 11) sedberg 26 fl. 39 kr. 12) Gambach 2 fl. 22½ kr. 13) Griedel 1 fl. 6 kr. 14) Hausen mit Oes 22 kr. 15) Hoch⸗Weisel 44 kr. 16) Ilbenstadt 2 fl. 25 kr. ) Kirch⸗Göns 1 fl. 14½ kr. 18) Langenhain mit Zlegenberg 30 kr. 19)

25) Nieder-Mörlen 6 fl. 15 kr. 26) Nieder⸗Rosbach 34 kr. 27) Nieder⸗ Weisel 1 fl. 20 kr. 28) Nieder⸗Wöllstadt 3 fl. 3 kr. 29) Ober⸗Florstadt 15 kr. 30) Ober Mörlen 2 fl. 45 kr. 31) Ober Rosbach 3 fl. 51¼ kr. 32) Ober⸗ Wöllftadt 2 fl. 2 kr. 33) Ockstadt 1 fl. 6 kr. 34) Oppershofen 1 fl. 35) Ossenheim 43¾ kr. 36) Ostheim 20 kr. 37) Pohl⸗Göns( fl. 43½ kr. 38) Reichelsheim 2 fl. 25 kr. 39) Rockenberg 4 fl. kr. 40) Rödgen 51 kr. 41) Södel 56 kr. 42) Staden 30 kr. 43) Steinfurt 8 fl. 35½ kr.

faibach 18 kr. 20) Melbach 1 fl. 36 kr. 21) Mün

urg 30 kr. 23) Nauheim 22 fl. 30 kr. 24) Nieder ⸗Flotstadt 1 fl. 30 kr.

24) Weckesbeim 24 kr. 45) Wickstadt 8 fl. 45¼ kr. 46) Wisselsbeim 47 kr.

ster 48 kr. 22) Münzen⸗ g 5 47) Wölferheim 1 fl. 22 kr. 48) Wohnbach 39 kr. Zusammen 146 fl. 59½ kr.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog:

be Regierungsblatt Nr. 54 enthält(Schtuß): IV. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog ben allergnädigst geruht: am 7. Oktober den Feldwebel

3. Insant.⸗Regiment, Wöll, zum dritten Landgerichts⸗ ener bei dem Landgerichte Langen zu ernennen; am . Okt. den von dem Herrn Fürsten zu Ysenburg und

dingen auf die erledigte dritte evangelische Pfarrstelle Büdingen und der damit verbundenen evangelischen ffarrstelle zu Herrnhaag präsentirten Pfarramtscandidaten lein aus Eudorf für diese Stelle zu bestätigen; an

mselben Tage dem Pfarramts-Candidaten Hardt aus

tenstädten, im Königreich Preußen, die erledigte dritte angeliche, Pfaxrstelle zu Offenbach zu übertragenz am 5. Oktober den von sämmtlichen Rievesel Freiherrn zu senbach auf die erledigte evangel. Pfarrstelle zu Meiches, äsentirten Pfarramts-⸗Candidaten Schrimpf aus Schlech⸗ nwegen für diese Stelle zu bestätigen.

V. Concurrenz für: die evangelische Pfarrstelle zu ugenheim mit einem Gehalte von 951 fl. 15 kr. die itte evangelische(erste Mädchen) Schulstelle zu Lich zt einem Gehalte von 612 fl. 53 ke. nebst einer Heizungs⸗ urgülung von 40 fl.; in dem Gehalte ist eine Vergütung um 100 fl. für Ertheilung von französischem Unterricht (Athalten; dem Herry Fürsten zu Solms Lich steht das zräsentationsrecht zu dieser Stelle zu. ö Wie dieHess. Landesztg. hört, wird ch behufs Erledigung verschiedener ins Gebiet zer Gesetzgebung einschlagenden Gegenstände der

Aus schuß zweiter Kammer am 22. d. M. ver⸗ summeln. Nach den gewordenen Mittheilungen lll der Antrag des Abg. Hallwachs, die aftpflicht der Eisenbahn betr., noch in dieser Kitzungsperiode zur Berathung gelangen.

Nach amtlicher Zusammenstellung des bei Großherzoglicher Hauptstempelverwaltung im Jahre 1868 debitirten Stempelpapiers wurden für Stem ullpapier und Spielkartenstempel 596,814 fl., für Atempelgebühren von ausländischen politischen deitungen 3307 fl. und für Stempelvisagebühren Rheinhessen 2071 fl., zusammen 602,192 fl. ingenommen. Im Jahre 1867 stellte sich die Gesammteinnahme auf 576,997 fl., in 1866 auf 21,720 fl. Seit dem Jahre 1861 hat sich, im Vergleich zu 1868 die Einnahme für Stempel herhaupt um 108,238 fl. oder 18 Proz., die⸗ mige für Zeitungsstempel um 1085 fl. oder 33 Prozent gehoben.

aus dem preußischen Staatsministerium entschieden,

norddeutschen Strafgesetzen die Todesstrafe und die Strafe des Verlustes des Adels wegfalle. DasCentral-Hülfscomite im Plauen⸗ schen Grunde hat in einer Plenarversammlung bezüglich der Verwendung der eingegangenen Gaben Die Nachricht eines hiesigen Blattes, es folgende Grundzüge festgestellt: Von der Zahlung werde in den höchsten Kreisen die Frage der fer-[des baaren Capitals an die Hinterlassenen der neren Stellung des Grafen Bismarck ventilirt, verunglückten Bergleute soll abgesehen, vielmehr man habe sich für Ausscheiden des Bundeskanzlers die Gesammtsumme der gesammelten Gelder(welche incl. der bei der k. Kreisdirektion eingegangenen dessen Vorsitz Graf Eulenburg übernehmen solle, Beträge jetzt die Höhe von ca. 400,000 Thaler wird inbestunter richteten dabei betheiligten erreicht hat) mit Ausnahme eines kleineren, als Kreisen als gänzlich anhaltlos bezeichnet. Dispositionsfonds für außerordentliche Fälle zu Der greise Abgeordnete Berger(Posen) reservirenden Theils, in einen Leibrentenfonds ver⸗ ist vor einigen Wochen durch den schnell dahin- wandelt werden. Als Unterstützung aus diesem fahrenden Wagen der Prinzessin Karl überfahren Leibrentenfonds wird den Wittwen(und denselben worden. Derselbe hat jetzt, wie dieElbf. Z. gleichgestellten Müttern ꝛc.) der Verunglückten für mittheilt, Beschwerde wegen polizeiwidrigen Fahrens die Dauer ihrer Lebenszeit eine jährliche Rente und fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Der gewährt, während für die Kinder bis zu ihrem Hof der Prinzessin Karl hat von dem durch den 14. Jahre eine jährliche Erziehungsbeihülfe aus⸗ prinzlichen Wagen veranlaßten Unglücksfall nicht geworfen wird, wie denn auch jedes dieser Kinder

wonach die Competenz der Schwurgerichte auf polttische Berbrechen und Vergehen, sowie auf Preßvergehen ausgedehnt werden soll, wurde in der Schlußberathung vom Abgeordnetenhause an genommen.

die mindeste Notiz genommen und sich nicht einmal beim Austritt aus der Schule einen Betrag zur

veranlaßt gefunden, nach dem Befinden des Ver- Beschaffung eines Confirmationsanzuges und beim letzten sich zu erkundigen. So schreiben selbst die Mündigwerden noch ein kleines Capital erhalten soll.

Preußen. Berlin. Der Antrag Eberth's,

Berliner Blätter.

Mittheilungen aus Berlin zufolge soll die Aufhebung des Sequesters über das kurfürstlich hessische Haus- und Fideicommiß vermögen demnächst bevorstehen. Die betreffende Vorlage dürfte dem Landtag noch in dieser Session unterbreitet werden.

Von den 20,000 Ersatzpflichtigen, welche von der hiesigen Kreis Ersatzeommission in diesem Jahre gemustert sind, wurden etwa 3200 für den Dienst als brauchbar befunden. Es war also durchschnittlich nur der stebente Mann dienstfähig.

Von Berlin meldet man:Die Nach- richt von der aus Anlaß der Celler Denkmal- Affaire erfolgten Versetzung des Generallieutenants v. Schwarzkoppen in Hannover und des Oberst lieutenants v. Rex in Celle wird an zuständiger Stelle als irrthümlich bezeichnet.

Sachsen. Dresden. Die Abgeordneten- kammer nahm einstimmig den Antrag an: die Regierung möge dahin wirken, daß aus den

Baden. Karlsruhe. Durch eine Ver ordnung des großh. Finanzministeriums ist, nach dem Vorgang der bapyerischen, würtembergischen und großh. hessischen Regierung, auch den hiesigen Staatskassen die fernere Annahme von österreichi schen Sechskreuzerstücken mit den Jahreszahlen 1848 und 1849 unbedingt untersagt worden. Die erste Kammer nahm den von der Abgeordnetenkammer bereits angenommenen Gesetz entwurf über einige Verfassungsänderungen mit Einstimmigkeit an. Derselbe führt allgemeine, geheime aber indirekte Landtagswahlen ein.

Oesterreich. Wie mehrfach gemeldet, wer den alle Führer des Aufstandes in Dalmatien, die den Oesterreichern in die Hände fallen, alsbald gehenkt. Der WienerWanderer meint dazu: Die Aufrichtung von Galgen ist ein Act, der weder das Gemeingefühl des Staatsbürgers kräf tigen, noch den ritterlichen Geist in der Armee stählen und erheben kann. Er ist auch keineswegs