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1869.

Donnerstag den 12. August.

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Oberhessischer Anzeiger.

nmthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samfag.

Für die Monate August und September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags- Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:

sub. 3. Bekanntmachung, den Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs⸗Elsenbahn-Gesellschaft.

sub. 3. Bekanntmachung, den Anschluß der Hamburgischen Vogtei

sub. 2. Bekanntmachung, den zwischen Hessen und den vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrag über die Staatsangehörigkeit ver

9 Ar. 34. sub. 1. Bekanntmachung, die Einführung von Telegraphen-Freimarken bett. Jworwärder ꝛc. an den Zollverein bett. Nr. 35. ö Aeswenderetr betr. sub. 3. Bekanntmachung, Creditirung der Branntweinsteuer betr. Nr. 36. sub. 1.

Gesetz 1: Die Ausgleichung und Vergütung der im Jabre 1866 durch die Königlich Preußischen und die mit denselben verbündeten Truppen whrend ihres Aufenthaltes im Großherzogthum verursachten Kriegs lasten, insbesondere die Gestattung von Fristen für

die von den Gemeinden berauszuzahlenden Beträge

ud die Verziasung derselben betr. sub. 3. Bekanntmachung, den Courswerth der K. K. Oesterreschischen Sechskreuzerstücke mit der Jahreszahl 1848 u. 1849 betr. ebe. 4. Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats Versicherungsanstalt für Stellvertretung im Militärdtenft für 1867 betr.

Friedber g den 9. August 1869.

Großberzogliches Kreisamt Friedberg Noe.

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n g.

SDetreffend: Die Sitzung des Bezirksraths für den Kreis Friedberg im Jahre 1869. Wir bringen zur Kenntniß der Kreis- Angehörigen, daß der Bezirksrath des Kreises Friedberg zu seiner diesjährigen ordentlichen

mentlichen Sitzung Donnerstag alf dem Rathhause zu Friedberg zusammentreten wird. Friedberg am 11. August 1869.

den 19. Aug u st

d. J., Vormittags 10 uhr,

Großherzogliches Kreisamt Friedberg r. Wipp.

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Dreffend: Die Bildung der Bezirksräthe.

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Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß aue den gewählten Mitgliedern des Bezirksraths des Kreises Friedberg der Groß

burzogliche Kammerherr Wilhelm Freiherr Löw von und zu Steinfurth

barzogliche Hofgerichtsadvocat Trapp II. vin 6. d. M. ernannt worden sind. Friedberg den 11. August 1869.

zu Staden zum Vorsitzenden und der Groß⸗

zu Friedberg zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Bezirksraths durch Decrete

Großherzogliches Kreisamt Friedberg .

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Lnreffend: Die Erhebung und Controlirung des der Stadt Friedberg zustehenden Mehlgeldes von Bäckern und Mehlhändolern.

Da uns angezeigt worden ist, daß häufig gegen unsre Bekanntmachung vom 14. Juli 1863 in Nr. 57 des Intelligenzblattes von 1583 gefehlt wird, bringen wir diese nachstehend wiederholt zur öffentlichen Kenntniß.

Friedberg den 10. August 1869.

7 7

Nach der Organisationsurkunde vom 19. Januar 1809 hat die Sadt Friedberg von jedem für Bäcker und Mehlhändler in hiesige Sadt eingeführten Mehl eine Abgabe von 4 kr. von den Bäckern, u 6 kr. von den Mehlhändlern vom Malter zu beziehen.

Diese Bestimmung wird hierdurch zur Nachachtung von Neuem öffentlichen Kenntniß gebracht und zugleich auf den Antrag des Du svorstandes und mit Ermächtigung Großherzogl. Ministeriums des mern vom 8. l. M. zu Nr. M. d. J. 6634 weiter das Folgende dur dnet:

1) Derjenige, welcher Mehl für Bäcker und Mehlhändler in die Siudt Friedberg einbringt, darf nicht eher abladen, als bis der städische Daagemeister die Säcke revidirt und gewogen hat. Bäcker und

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Großherzogliches Kreisamt Friedberg n

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Mehlhändler, welche Mehl durch die Eisenbahn beziehen, sind ver⸗ pflichtet vor der Empfangnahme des Mehls von Seiten der Eisen⸗ bahn die Quantität des zu beziehenden Mehls schriftlich bei Großh. Bürgermeisterei Friedberg anzumelden.

2) Contraventionen gegen vorstehende Bestimmung werden mit einer Polizeistrafe von 15 fl. geahndet, sowie noch überdies bei vorkommenden Defraudationen der bezeichneten Abgabe der Defraudant mit dem zehnfachen Betrag der defraudirten Abgabe nebst 15 kr. Ge bühr an den Denuncianten bestraft werden soll.

Friedberg den 14. Juli 1863.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Aierungsblatt Nr. 36 enthält:

Gesetz, die Ausgleichung und Vergütung der im Ihe 1866 durch die Königlich Preußischen und die mit eisüben verbündeten Truppen während ihres Aufenthalts anbem Großherzogthum verursachten Kriegslasten, insbe- sotdwe die Gestattung von Fristen für die von den Ge

den herauszuzahlenden Beträge und die Verzinsung

leselben betreffend. Dasselbe bestimmt: Der letzte Satz ert. 10 des Gesetzes vom 12. Mai 1868 wird auf⸗ een und tritt an dessen Stelle folgende Bestimmung: Au Gemeinden, welche Herauszahlungen zu leisten haben, (tlazen, soweit sie es wünschen, und gegen Verzinsung eau zahlenden Beträge mit fünf vom Hundert vom uli 1869 an, für ihre Zahlungen Frist in der Weise, ie die schuldigen Vekräge in brei gleichen Theilen je en. Juli der Jahre 1870, 1871 und 1872 zu ent- rigen haben.

II. Verordnung, die polizeiliche Aussicht über die Eisen⸗ bahn von Meckesheim über Rappenau und Wimpfen nach Jagstfeld betreffend.

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Courswerth der k. k. österreichischen Sechskreuzerstücke mit den Jahreszahlen 1848 und 1849 betreffend. Dieselbe lautet: Es ist die Wahrnehmung ge⸗ macht worden, daß die k. k. österreichischen Sechskreuzer⸗ stücke mit den Jahreszahlen 1848 und 1849 neuerdings wiederum in das Gebiet des Großherzogthums eingeführt werden, und es werden deßhalb, um das inländische Pub⸗ likum vor etwaigen Verlusten zu bewahren, die Bestim⸗ mungen der Bekanntmachung vom 24. Mai 1866, wodurch der Curswerth dieser Münzen auf 5 Kreuzer füddeutscher Währung festgesetzt worden ist, in Erinnerung gebracht.

IV. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Versicherungs Austalt für Stellvertretung im Mililärdienste von dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1867 betreffend.

V. Namens veränderungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 15. Juli der Margarelhe Clisabethe Wich von Alsbach zu gestatten, daß dieselde künstig statt des bisherigen den Familiennamen Rippert, und am 24. Juli dem Philipp Streb von Neu-⸗Isen⸗ burg zu gestatten, daß derselde künftig statt des bisherigen den Familiennamen Chandre führe.

VI. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Juli dem Schulamtsaspiranten Franz Schader aus Hosheim die erledigte dritte katholische Schulstelle zu Bodenheim zu übertragen; am 23. Juli den von dem Herrn Grafen zu Stolberg-Roßla und Ortenberg auf die erledigte zweite evangelische Schulstelle zu Ober-Seemen präsentirten Schulamtsaspiranten Friedrich Spitznagel aus Selters für diese Stelle zu bestätigen; am 24. Juli den Obersörster der Oberförsterei Mörfelden Klipstein, in gleicher Diensteigenschast in die Oberförsterei Mönchbruch zu versetzenz; am 27. Juli dem Schaffner bei der Main-Weser⸗Eisenbahn Huber II., und dem Bremser