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Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 20 enthält:
I. Verordnung vom 19. Mai, laut welcher die Be. stimmungen des norddeuischen Bundesgesetzes vom 8. Juli
1808, die Vesteuerung des Branntweins in verschiedenen
zum norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Ge⸗ bietstheilen beiressend, welches für die zum norddeutschen Bunde gehörigen Theile des Großherzogthums mit dem 1. Juli 1869 in Wirksamkeit tritt, von dem gleichen Tage an auch in den übrigen Theilen des Großherzog⸗ thums in Kraft treten. Eine Uebergangsabgabe von dem aus dem freien Verkehr der Zollvereinsstaaten eingehenden Branntwein wird laut§. 3 von genanntem Termin an nur noch erhoben bei der Einfuhr aus Bayern, Würtiem⸗ berg, Baden und den Hohenzollernschen Landen. Diese Uebergangsabgabe wird nach dem Satz von 6 Thalern für die preußische Ohm, mit 12 fl. 13%5 kr. für die Hessische Ohm bei 50 Prozenzt Alkoholstärke nach Tralles erhoben. Eine Steuerrückvergütung bei der Ausfuhr von Branntwein wird nach den unten mitgeiheilten näheren Voischristen gewährt bei der Ausfahrt nach Bayern, Württemberg, Baden und den Hohenzollern'schen Landen, sowie nach Ländern, welche nicht zum Zollvereinsgebie! gehören.
11. Verordnung von demselben Datum, die Besteuerung des Blers beir. Der Tenor derselben lautet:§. 1. Vom 1. Juli 1869 wird die Uebergangsabgabe vom Bier nur noch erhoben bei der Einfuhr von Bier aus Bayern, Württem⸗ berg, Baden und den Hohenzollern'schen Landen. Von dem gleichen Zeitpunkt au kann die Steuerrückvergütung für ausgefübrtes Bier nur noch gewährt werden bei der Aus— fuhr nach vorgenannten Ländern und nach Ländern, welche nicht zum Zollverein gehören.§. 2. Die Vorschriften über den Transport, die Versendung und Einlage steuer⸗ pflichliger Getränke im Abschnitt VI der Verordnung vom 19. Dezember 1857, die Erhebung und Controlirung der inneren Abgaben von Gelränken betreffend, finden bezüg⸗ lich des Biers vom 1. Juli 1869 nur noch Anwendung bei der Einfuhr von Bier aus Bayern, Württemberg, Baden und den Hohenzollern'schen Landen und bei der Ausfuhr von Bier nach diesen Ländern und nach Ländern, die nicht zum Zollverein gehören.
III. Bekannimachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Besteuerung des Branniweins betreffend. Die auf Preußische Währung und auf Preußisches Gemäß sich beziehenden Vorschriften des unter I aufgeführten Ge— setzes finden auf die Währung und das Gemäß, welche im Großherzogthum bestehen, folgende Anwendung: 1) Die Masschboltichsteuer wird mit 18 ¼ Kreuzer für jede 20 Hessische Maas des Rauminhalts der Maischbotliche und für jede Einmaischung erhoben. Von landwirthschaftlichen Brennereien, welche nur in dem Zeitraum vom 1. Nov. bis 16. Mai, diesen Tag mit eingeschlossen, im Belrieb sind, in dem vorhergegangenen Sommerhalbjahre ganz geruht haben, nur selbst gewonnene Etzeugnisse verwenden und an einem Tage nicht über 500 Hessische Maas Botlichraum bemaischen, sollen jedoch nur 15 ¼ Kreuzer für jede 20 Hessische Maas Malischraum erhoben werden. 2) An Branntwein⸗Materialsteuer wird entrichtet: a. für je 20 Hessische Maas eingestampfte Weintreber, Kernobst oder auch Treber von Kernobst und Beerenfrüchten aller Art 8½ Kreuzer; d. für je 20 Hessische Maas Trauben— ober Obstwein, Weinhefen und Steinobst 16% Kreuzer; o. bei andern nicht mehligen Stoffen, welche zur Brannt— weinerzeugung verwendet werden möchten, wird die Steuer nach Verhältniß der Ausbeute und nach dem Normalsatze von 9½ Kreuzer für die Hessische Maas Branntwein zu 50 Prozent Alkoholstärke nach dem Alkoholometer von Tralles festgesetzt werden. 3) Die Steuerrückvergütung, welche bei der Ausfuhr von Branntwein gewährt wird, beträgt 7 fl. 28/0 kr. für die Hessische Ohm zu 50 Proz. Alkohol nach Tralles. 4) Der gesammte Rauminhalt, welcher für jedes der im§. 6 des norddeutschen Bundes- gesetzes bezeichneten Geräthe in der daselbst vorgeschriebenen Nachweisung genau und vollständig angegeben sein muß, ist in Hessischen Maasen auszudrücken. 5) Für jeden zur Einmalschung bestimmten Tag darf nicht unter 340 Hess. Maas Maischraum angemeldet werden, auch sind kleinere Maischbottiche als von 170 Hessische Maas Inhalt nicht zulässig. 6) Wer in einem Jahie nicht mehr als 500 Hessische Maas Stoffe der oben unter Za bezeichneten Art! oder 240 Hessische Maas der unter 2b bezeichneten Axt zu Brauntwein verwenden kann oder will, muß diesen Vor— rath innerhalb eines Kalendermonats abbreunen, auch darf überhaupt, nicht weniger als beziehungeweise 500 und 240 Maas für einen Monat angemeldet werden.
IV. Verordnung, die Benutzung des fiskalischen Win⸗ terhafens bei Worms durch Private belreffend.
V. Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung von Wegbau und sonstigen Kosten für 1869/7 in der Gemarkung Uunterdiebach, Kreises Büdingen, belreffend.
— 3. Juni. 2. Kammer. Eine längere Debatte entspinnt sich bei der Berathung über die Anforderung von 54,283 fl. für das Landeszucht- und Besserungs⸗ haus Marienschloß. Dernburg stellt hierzu einen Antrag auf Revision und Neuorganisation der Strafanstalten. Hallwachs, Schäfer und Wirth sprachen sich gegen den Antrag als zu unpraklisch und allgemein gehalten aus, während ihn Volhard unterstützt. Marienschloß sei die hohe Schule für unsere Verbrecher. Die Abstim— mung ergibt indessen Ablehnung des Dernburg— schen Antrages.— Bei den Anforderungen, für
die Landesuniversität vertheidigen Regierungs⸗ Commissär v. Rodenstein und Abg. Heß warm die Errichtung eines landwirthschaftlichen Lehr⸗ stuhles, während Wernher den Anschauungen der Minorität des Ausschusses gemäß dagegen spricht. Von anderer Seite wird jedoch die Noth⸗ wendigkeit betont, den Landesangehörigen, nament- lich den unbemittelten, im Lande selbst Gelegenheit zu geben, sich die Kenntnisse zu erwerben, deren Erlangung auswärts ihnen bedeutende, ja oft unerschwingliche Kosten verursachen würden. Zu⸗ gleich spreche für den Lehrstuhl in Gießen noch die Erwägung, wie dringend geboten es sei, daß die zukünftigen Verwaltungsbeamten sich in den landwirthschaftlichen Disciplinen vrientiren. Mit großer Majorität bewilligt die Kammer die an- geforderte Summe.
— 4. Juni. Bei der heute fortgesetzten Budgetberathung wird der Zuschuß von 232 fl. zur Besoldung der Pfarrei St. Christoph in Mainz abermals beanstandet, da die Kammer noch immer der Ansicht ist, daß die Besetzung resp. Verwaltung dieser Stelle(durch Jesuiten wie bekannt) keine ordnungsmäßige ist. Weiter wird durch Annahme eines Majoritätsantrages die Re— gierung ersucht, speciell prüfen zu lassen, ob die Gründe zur Erhöhung einzelner Pfarrbesoldungen aus Staatsmitteln noch überall fortdauern und den Ständen über das Ergebniß auf dem nächsten Landtage Mittheilung zu machen. Bei der An- forderung für die Hofbibliothek wird von Hall⸗ wachs und v. Löw über zu große Nichtberück— sichtigung der Bedürfnisse des lesenden Publikums geklagt und stellt Ersterer einen Antrag auf Ein— führung neuer den Zutritt erleichternder Instruk— tionen, sowie Aufstellung eines Jedermann zugäng— lichen Cataloges, welchen Antrag die Kammer adoptirt. Gelegentlich der Berathung über die für die technische Schule geforderten Mittel gibt Ministerialrath v. Lehmann die Auskunft, daß das Polytechnikum zum Theil seine Lehrthätigkeit begonnen habe und bis Herbst die vollständige Eröffnung erwartet werden dürfte. Gelegentlich der Berathung der Einnahmen von Banken, Feuer— versicherungs- und Eisenbahn-Gesellschaften werden Erklärungen und Anträge des vorigen Landtages wiederholt. Zum Schluß wird Hauptabtheilung X(Ministerium der Justiz) erledigt.
— Eine Mittheilung der landwirthschaftlichen Centralstelle ergibt, daß im Großherzogthum 87 landwirthschaftliche Fortbildungsschulen bestehen; auf die Provinz Starkenburg entfallen hiervon 66, was hauptsächlich darin seinen Grund hat, daß in dieser Provinz bedeutende Subventionen von Seiten der Staatscasse sowie der Gemeinden gegeben werden.
* Friedberg. Der Vorstand der Evang. Conferenz für das Großherzogthum Hessen(sog. Friedberger Conferenz) hat beschlossen am 22. Juni eine außerordentliche Versammlung der Conferenz hier in Friedberg zu veranstalten. Gegenstand der Verhandlung werden die augenblicklich in der evangelischen Landeskirche Hessens schwebenden Fragen bilden, sowohl bezüglich des Verhältnisses zu dem Ultramontanismus als auch der inneren kirchlichen Parteikämpfe. Bei der großen Wich— tigteit dieser Fragen kann man einer besonders zahlreichen Betheiligung an der bevorstehenden Versammlung entgegensehen.
Preußen. Berlin. Graf von Solms- Laubach und Genossen haben im Reichstag den Antrag gestellt, das Gesetz vom 4. Juli 1868 wegen Besteuerung des Braumalzes mit dem 1. Oct. d. J. in der Provinz Oberhessen einzu- führen. Bei der stattgehabten ersten und zweiten Berathung dieses Antrages bemerkte der Antrag— steller, daß die in dem Großherzogthum Hessen von dem Bier erhoben werdende Abgabe dermalen in Kesselsteuer bestehe(1 fl. 40 kr. von der hes— sischen Ohm Kesselgehalt), die anerkanntermaßen 2030 Proz. höher sei, als die dermalige preuß. Braumalzsteuer. Mit dem 1. Juli d. J. solle nun die von Bier, welches aus den Staaten des norddeutschen Bundes mit niedriger Braumalz— steuer in die großh. hessischen Gebietstheile eingeht, seither erhobene Uebergangsabgabe wegfallen.
Demnach würden die Brennereien im G een. thum Hessen mit den niedriger beteuerte Be fen im norddeutschen Bunde zu concurriren haben, was doch nicht zu billigen sein dürfte. Bevoll⸗
mächtigter Geh. Leg.-Rath Hofmann ist in der Lage, eine Erklärung Namens seiner R gierung abgeben zu können, und will die Beschl fassung über diesen Antrag dem Hause anheim⸗ stellen und im Falle der Annahme bei der dritten Lesung die Ansicht seiner Regierung mittheilen. Er selbst sei zweifelhaft, ob die hessische Regierung sich mit dem Antrage einverstanden erklären werde. Frhr. zur Rabenau bittet dringend, den Antrag anzunehmen, um damit den hessischen Gewerbe— treibenden gerecht zu werden. Präsident Del⸗ brücck hebt hervor, daß vor Allem die Entschließung der hessischen Regierung abzuwarten sei. Die loyale Ausführung des mit Hessen abgeschlossenen Vertrages erfordere, daß der Bund diese Ent⸗ schließung abwarte und respektire. Der Antrag wurde, wie schon gemeldet, angenommen.
— In der ersten Sitzung des Zollparlaments begrüßte der Alterspräsident v. Frankenberg ⸗ Ludwigsdorf die süddeutschen Abgeordneten und ließ die Mitglieder in Abtheilungen verloosen. Bis jetzt sind 231 Abgeordnete angemeldet. Ein Schreiben des Bundeskanzlers zeigt den Mitglie- dern des Zollparlaments an, daß ihnen Porto- freiheit gewährt sei.
— 4. Juni. In der heutigen Sitzung des Zollparlaments wurde Simson mit 215 gegen 6 Stimmen zum Präsidenten, der Fürst von Hohenlobe-Schillingsfürst mit 168 gegen 45 Stimmen, und der Herzog von Ujest mit 134 gegen 65 Stimmen zu Vitepräsidenten gewählt. Fürst Hohenlohe erklärte bei Annahme der Wahl zum Vicepräsidenten: Meine Dankbarkeit dafür, daß mir die Ehre wird, von Ihnen gewählt zu werden, ist um so größer, als ich im vorigen Jahre keine Gelegenheit hatte, Ihnen Beweise meiner Befähigung für das mir übertragene Amt zu geben. Wenn Sie mich dennoch wiederwählen, so geben Sie mir damit das Recht, die Motive zu Ihrem Vertrauen in meiner Thätigkeit außer- halb dieser Versammlung zu suchen.(Lebhaftes Bravo.) Demnach gewinnt aber Ihr Votum für mich eine hohe politische Bedeutung und das Vertrauen dieser Versammlung wird mir den Muth geben, auf dem Wege, welchen ich für richtig halte, unbeirrt fortzuschreiten(sehr leb⸗ hafter Beifall), auszuharren in dem Bestreben, für die Verständigung, Versöhnung und Eintracht der deutschen Stamme mit allen meinen Kräften zu wirken.(Lebhafter Beifall.)
— Das mit Genehmigung des preußischen Handels-Ministeriums herausgegebene preußische Handelsarchiv bringt in seiner neuesten Nummer den Jahresbericht der Handelskammer des Kreises Lennep für 1868, welcher sich in folgender Weise über die dringend gebotene Nothwendigkeit einer Armeereduction ausspricht:„Das Geschäftsjahr 1868 hat leider einen ganz ähnlichen Verlauf genommen, wie das Vorjahr und wir stehen noch heute auf dem nämlichen ungünstigen Standpunkte. Noch immer fehlt überall in Europa das Ver- trauen; die politische Unsicherheit dauert fort, allein schon in Folge der unaufhörlichen militäri⸗ schen Reorganisationen in fast allen Staaten des Continentes und der für friedliche Verhältnisse übergroßen Armeen, welche zugleich der Land- wirthschaft, dem Gewerbe und der Industrie zahlreiche kräftige Hände entziehen, und Tausende für eine produktive Thätigkeit und größeren Consum brachlegen. Thatsächlich bricht sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, daß ohne eine wesent⸗ liche Verminderung der stehenden Heere alle offi— ziellen friedlichen Erklärungen nicht im Stande sind, das Vertrauen zurückzuführen, unter welchem allein ein nachhaltiger Aufschwung der Geschäfte möglich ist.“
Marburg. Am 2. d. wurde dahier die dies- jährige Conferenz evangelischer Geistlichen aus beiden Hessen und Nassau abgehalten. Eröffnet
wurde die Versammlung von dem Vorsttzenden, Decan Schröder aus Selbach, mit einem Gebet worauf
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