oberen Militärbeamten betreffend. Dasselbe lautet: Lud⸗ wig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. e In Ausjührung des Art. 5 der mit der Krone Preußen geschlossenen Militärconvention vom 7. April 1867,— Reg.⸗Blatt Nr. 37 vom 17. Sept. 1867— haben Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Das Königlich Preußische Militär Pensions⸗ Reglement vom 13. Juni 1825 nebst Tarif, sowie die hierzu erlasse⸗ nen ergänzenden, erläuternden und abändernden Bestim⸗ mungen, nämlich die Cavinetsordres vom 29. Juni 1825 nebst Anlage, 27. April 1826, 11. Juni 1828, 31. Dec. 1828, 22. April 1829, 12. April 1855, 5. December 1857, 28. April 1859, 2. März 1865 und das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 30. März 1868, betreffend die Abänderung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868(Bundesgesetzblatt Nr. 7) treten vom Tage der Publication dieses Gesetzes an für Unsere Offiziere und die sämmtlichen oberen Militärbeamten in Wirksamkeit, insoweit nicht der Art. 2 dieses Gesetzes Ausnahmen gestattet. Alle vorstehend erwähnten Bestim; mungen sind im Anhang dieses Gesetzes abgedruckt. Art. 2 Den am Tage der Publication dieses Gesetzes definitiv angestellten Offizieren und Militärbeamten bleibt ihr nach dem seitherigen Gesetz an diesem Tage bestehender Anspruch auf Pensionirung und Pensiousgröße in der Art garantirt, daß 1) ihr Recht auf Pensionirung nur alsdann nach den im Art. 1 erwähnten Preußischen Bestimmungen beurtheilt werden darf, wenn letztere ihnen günstiger sind, als die nach Art. 4 mit dem Tag der Publication dieses Gesetzes außer Kraft tretenden Hessischen Bestimmungen und 2) die ihnen zu bewilligende Pension nicht unter dem Betrage bleiben darf, welcher ihnen unter Einrechnung der verord— nungsmäßigen Naturalienvergütung zu 75, 50 und 15 Prozent(Art. 5 der Verordnung vom 9. December 1857) gebührt haben würde, wenn ihre Pensionlrung am Tage der Publikalion dieses Gesetzes erfolgt wäre. Haben sie am Tage ihrer wirklich erfolgenden Pansionirung nach den im Art. 1 erwähnten Preußischen Bestimmungen Anspruch auf höhere, als die ihnen nach vorstehendem garantirte Pensien, so findet diese günstigere Bestimmung auf sie Anwendung. Art. 3. Wo nach den im Art. 1 genannten Besümmungen die Entscheidung oder Entschließung des Königs vorbehalten ist, geht dieselbe im Großherzogthum und bezüglich hessischer Pensionäre von dem Landesherrn aus. Art. 4. Mit dem Tage der Publikation dieses Ge— setzes treten folgende gesetzliche Bestimmungen: a) die Art. 1—12 des Edicts vom 25. April 1820, betreffend die öffentlichen Dienstverhälmnisse der Staalsbeamten vom Militärstande, sowie der wirklichen Offiziere, b) das Edict vom 12. April 1820„über die öffentlichen Dienstverhält— nisse der Civilstaatsbeamten“ bezüglich derjenigen Militär⸗ beamten, auf welche es seither Anwendung litt, c) alle andern gesetzlichen oder reglementären Bestimmungen über Pensionitung der Offiziere und Regelung der Pensionen, insbesondere die Verordnung vom 9. Dezember 1857 be— treffend: Naturalienvergütung der Offiziere und Militär— beamten, letztere insoweit sie sich auf die Pension der dem— nächst zu pensionirenden Offiziere ꝛc. bezieht, außer Kraft, insoweit nicht der Art. 2 dieses Gesetzes Ausnahmen ge— gestattet. Mit demselben Tage finden die Art. 13, 14 und 15 der Militärdienstpragmatik auf diejenigen Militär⸗ beamten Anwendung, welche seither unter der Civildienst— pragmatik standen, und für welche dieses Gesetz nach vor— stehender Bestimmung seine Wirksamkeit verliert.— Ur— kundlich ꝛc..
Darmstadt, 1. Juli. Zweite Kammer, (Schluß.) Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung über die Anträge der Abgg. Kraft, Heß, Wernher und Goldmann, ferner der Abgg. K J. Hoffmann und Dern— burg, sowie mehrerer Vorstellungen, die Ver— fassungsreformen der evang. Kirche des Großher— zogthums betr. W. v. Löw spricht der Kammer das Recht ab, sich in dieser Frage schlüssig zu machen, so sehr er auch der Ansicht ist, daß die jetzigen Verhältnisse unhaltbar seien. K. J. Hoff- mann findet es auffallend, daß heute die Com- petenz des Hauses bestritten werde, während das— selbe früher nie geschehen. Kraft erinnert, daß
die Regierung schon 1863 ihre Geneigtheit, eine
Aenderung eintreten zu lassen, ausgesprochen habe. Dernburg betont, daß die Frage, wie trennen wir die Kirche vom Staate, nur unter Mitwirkung der gesetzgebenden Gewalt gelöst werden könne Backe ist der Ansicht, daß die Regelung der Verfassung einer Kirche nicht in dieses Haus ge— höre. Metz will endlich einmal ein altes Ver— sprechen erfüllt haben. Das Resultat der Abstim— mung ist, daß die Kammer durch die Erklärung der Regierung, wonach die einleitenden Schritte von ihr schon geschehen, die Anträge vorerst für erledigt betrachtet, jedoch auch dem Abg. K. J. Hoffmann beistimmt, daß ein dringendes Bedürf— niß nach Verfassungsänderung in der evangelischen Kirche vorliege.
— Der Privatdocent Dr. Alex. Naumann aus Butzbach ist zum außkrordentlichen Professor bei der philosophischen Fakultät der Landesuniver—
sität und der Lehrer an der Baugewerkschule und polytechnischen Schule zu Stuttgart, Prof. Heinr. Wagner zum ordentlichen Professor an der polytechnischen Schule dahier, insbesondere für das Lehrfach der Baukunde, ernannt worden.
— Zur Couvertirung von Briefen werden in neuester Zeit öfters Couverts verwandt, deren Rückseite mit Empfehlungen oder Ankündigungen verschiedener Geschäftsfirmen bedruckt ist. Laut einer ergangenen Verfügung der obersten Bundes- postbehörde wird die Benutzung solcher Couverte für unstatthaft erklärt, und sollen derartige Post— sendungen zurückgewiesen werden. Unseres Wissens kennt man eine derartige Beschränkung in England, Frankreich und Amerika nicht.
Gießen. Am 2. d. M. starb dahier der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät Dr. Heinrich Schäfer, Professor der Geschichte und Bibliothekar der Universitätsbibliothek.
Mainz. Dem Redakteur dee„Mainzer Anz.“, ein demokratisches Blatt, ist auf Reclamation des Gouverneurs eröffnet worden, daß, wenn das Blatt nicht eine andere Richtung einschlage, der Redakteur ausgewiesen und gegen den Verleger strengere Maßregeln ergriffen würden.
Preußen. Berlin Der„Staatsanzeiger“ bringt einen Erlaß des Königs, nach welchem Graf Bismarck auf seinen Wunsch für mehrere Monate bis zu völliger Wiederherstellung seiner Gesundheit vom Präsidium des Staatsministeriums und von der Betheiligung an den Berathungen desselben entbunden wird. Zugleich wird der Präsident des Bundeskanzleramtes Delbrück beauf— tragt, allen Berathungen des Staatsministeriums, welche mit den Bundesangelegenheiten in Beziehung stehen, beizuwohnen. 33
Kassel. Eine Versetzung mehrerer vormals kurhessischer Verwaltungsbeamten in ferne alt— preußische Provinzen hat stattgefunden. Regierungs- rath v. Bischoffshausen ist nach Königsberg, Regierungsrath Kühnert nach Oppeln, Regierungs— rath Reimerdis nach Posen, Regierungsrath Mirus nach Münster und Regierungsassessor Wigand nach Frankfurt a. O. versetzt worden. Wie es heißt, werden Andere nachfolgen. a
Aus Oberursel meldet die„Mittelrhei— nische Zeitung“: Herr Pfarrer v. Linde machte von der Kanzel herab bekannt, daß er jetzt beginnen werde, das Schulwesen, das Gemeinde— wesen, das Kirchenwesen und das Hospitalwesen in hiesiger Stadt von Grund aus zu reformiren. Vor sechs Wochen rief er schon ebenfalls von der Kanzel herab:„Ich nehme den Kampf auf mit der ganzen Welt.“— Der Kalender schreibt: Geh' Linde!(gelinde).
Weimar. Wie die„Weimar'sche Zeitung“ erfährt, findet die beabsichtigte Conferenz deutscher Bischöfe in Fulda in der Mitte des September statt. Gegenstand der Verhandlung bildet aus— schließlich das Coneil.
Oesterreich. Wien. Es heißt, daß die ungarische Regierung schon jetzt fest entschlossen ist, für den Fall, daß Rom bezüglich des Geistes und der Richtung des immer näher rückenden Concils nicht ganz bestimmte Garantien zu leisten geneigt und im Stande wäre, den Mitgliedern des ungarischen Episcopats die Reise nach Rom strengstens und unbedingt zu untersagen.
— Der Verwaltungsrath der Elisabeth-Eisen⸗ bahn-Gesellschaft kündigt eine Emission von 50,000 neuen Actien zum Emissionscours von 164 fl. an, ferner die Emission von 25,000 neuen Prioritäts— actien zum Emisstonscours von 170 fl. Den alten Aetionären ist bis zum 20. Juli ein Bezugs⸗ recht eingeräumt worden.
Fraukreich. Paris. Im gesetzgebenden Körper wurden bis zum 2. Juli 60 Deputirte nach stattgefundener Wahlprüfung zugelassen,— Die„Patrie“ meldet, die französisch-belgische Commission habe sich über alle streitigen Punkte geeinigt. Es bleibe derselben sonach nur noch übrig, über die Abfassung der Conventionen ein Einverständniß zu erzielen.
— Die Opposition im gesetzgebenden Körper hat sich in drei Gruppen getheilt: die des linken Centrums oder des Tiersparti, die des Herrn
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Thiers und die der Linken. Letztere hat sich jedoch
wieder in drei Fractionen gespalten, nämlich die alte Linke mit Jules Favre an der Spitze, die junge Linke, deren Chef Gambetta ist, und die socialistische Linke, deren Vertreter Esquiros und Raspail sind. Der Tiersparti bereitet eine In- terpellation vor, welche von 70 bis 80 Deputirten unkerstützt wird, und welche höchst wahrscheinlich bei den neuen Bureaux Annahme finden wird, Sie geht dahin:„Die Regierung zu fragen, welcher Mittel sie sich zu bedienen gedenkt, um die Wünsche des Landes zu erfüllen und den gesetzgebenden Körper mehr und mehr an der Leitung der Staatsgeschäfte zu betheiligen.“
— Dem„Gaulois“ schreibt man aus Brüssel, daß Henri Rochefort in diesen Tagen auf dat dortige Polizeibureau geladen und formell auf— gefordert worden wäre, seine Angriffe gegen den Kaiser der Franzosen zu mäßigen, widrigenfalls die belgische Regierung sich genöthigt sehen müßte, ihn auszuweisen.
— Das Zustandekommen der Arrangements zwischen Frankreich und Belgien bestätigt sich; dasselbe wird, wie die„France“ mittheilt, am Montag unterzeichnet werden.
Spanien. In Folge der von der provi⸗ sorischen Regierung in Madrid erhobenen Be— schwerde sind, sicherem Vernehmen nach, die spa— nischen Emigranten, welche an der franz. ⸗spanischen Grenze sich aufhielten, um in Spanien Unruhen
zu erregen, von der französischen Regierung in-
ternirt worden, und zwar die der carlistischen Partei Angehörigen in Bourgos und die Anhänger der Königin Isabella in Poitiers.
Italien. Rom. In der päpstlichen Ein⸗ berufungsbulle zum Coneil sind als Gegenstände der Verhandlung folgende 6 Capitel bezeichnet: 1) Bewahrung des depositum fidei; 2) Diseiplin und Erziehung des Klerus; 3) Heiligkeit und Würde der Ehe; 4) Unterricht und Erziehung der Jugend; 5) Förderung der Religion, Fröm⸗ migkeit und Ehrbarkeit der Sitten bei den Völkern; 6) Vertheidigung der Gerechtigkeit und Förderung der Ordnung und des Gedeihens der bürgerlichen Gesellschaft. Die darüber aufzustellenden Canones zerfallen in folgende Abtheilungen: 1) Pantheismus, Naturalismus, absoluter Rationalismus; 2) ge— mäßigter Rationalismus; 3) Indifferentismus, Latitudinarismus; 4) Socialismus, Communis⸗ mus, geheime Gesellschaften, Bibelvereine, kleriko⸗ liberale Gesellschaften; 5) Irrthümer über die Kirche und ihre Rechte; 6) Irrthümer über die bürgerliche Gesellschaft, an und für sich und in ihren Beziehungen zur Kirche betrachtet; 7) Irr⸗ thümer über natürliche und christliche Ethik; 8) Irrthümer über die christliche Ehe; 9) Irrthümer über den Prineipat des römischen Bischofes; 10) Irrthümer über den modernen Liberalismus; im Ganzen 88 Sätze.
Amerika. Newyork. Man glaubt, daß nur ein Theil der cubanischen Flibustier unter Oberst Ryan abgesegelt sei. Die Behörden sind aufs Aeußerste bemüht, die Verhaftung der Uebrigen herbeizuführen.— Zwei Dampfer, welche 300 cubanische Flibustier an Bord hatten, sind auf— gefangen und in Sicherheit gebracht worden. Man vermuthet, daß der Rest der Expedition, welcher sich auf einem dritten Dampfer befand, denselben verlassen habe.
Friedberg. Es ist die betrübende Nachricht dahiet eingetroffen, daß der Großherzogl. Oberförster Sommer von Münster, welcher am 2. d. M. in bestem Wohlsein seine Familie verließ, um sich nach Butzbach zu begeben, dort plötzlich auf der Straße todt niedersank. Ein sehr trauriger Fall, der allseitige Theilnahme hervorruft.
* Friedberg. Dieser Tage wurde dahler wegen Annexion eines Hundes ein Individuum aus Würtemberg angehalten, das sich im Besitze einer reichhaltigen Garnitur der verschiedenartigssten Ordensbänder, 16 an der Zahl, befand, in deren Farbenspiel wohl je nach Umständen und Ort das geduldige Knopfloch des Besitzers changiren muß. Mit dem bekannten, unvermeidlichen, roth gefaßten Bad- Knopfloch scheint hiernach dem Verhafteten bei der der— muthlich weit verzweigten Ausdehnung seines unbekannten Metters nicht gedient zu sein. Nach der hierorts entwickelten Thätigkeit wird man indeß annehmen dürsen, daß, wenn der Mann auch nur zu einem Hund zu kommen suchte, er gewiß schon auf dem Hund war, noch ehe er an den Hund gerathen.
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