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1869

DVonnerstag den 5. August.

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1869.

berhessisch

er Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samssag.

Für die Monate August und September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags- Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.

Betreffend: Das Departement-Ersatzgeschäft des Jahres 1869.

Einer Benachrichtigung der Großherzoglichen Departemenks Ersatz-Commission im Bezirk der J. Infanterie-Brigade Nr. 49 wird das rubricirte Geschäft für den hiesigen Kreis Mittwoch den 29. und Donnerstag den 30. September d. J., Vormittags 8 Uhr beginnend, auf dem hiesigen Rathhause vorgenommen werden. Unter Bezugnahme auf§. 98 der Militär-Ersatz-Instruction setze ich Sie hiervon mit dem Auftrage in Kenntniß, sämmtliche Militärpflichtige, weiche bei dem diesjährigen Kreis-Ersatz-Geschäft gemustert worden sind, und zwar durch besonders zuzustellende Vorladungen, die Ihnen zugesendet werden, hierzu zu beordern. Daß dies geschehen, haben Sie sofort unter Namens- Angabe einzuberichten. Nur die wegen körperlicher Gebrechen auf ein Jahr zurückgestellten Militärpflichtigen sind nicht zu beordern.(S. 98 pos. 6 der Militär-Ersatz Instruction.) Hierbei mache ich noch ganz besonders darauf aufmerksam, daß nach dem vorliegenden Geschäftsplane das Departement-Ersatzgeschäft in der Weise vorgenommen wird, daß am ersten Tage Mittwoch den 29. September alle Militärpflichtige, welche als dauernd unbrauch war bezeichnet, oder zur I. und II. Klasse der Ersatz-Reserve in Vor schlag gebracht worden sind, ebenso alle von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit entlassenen Soldaten und die Reclämauten, deren Arbeits unfähigkeit zur Sprache kommt, und am zweiten Tage

Amtlicher Theil.

Friedberg am 2. August 1869.

Donnerstag den 30. September die für brauchbar und ein⸗ stellungsfähig erachteten Militärpflichtigen zur Vorstellung kommen. Bei Beorderung der Militärpflichtigen ist hierauf Rücksicht zu nehmen und sind dieselben noch besonders auf die nachstehend abgedruckte Bestimmung über die Folgen der Nichtgestellung auf⸗ merksam zu machen und anzuweisen, die Loosungs- und Gestellungs⸗ atteste mit zur Stelle zu bringen.

Diejenigen Schulaspiranten, welche bei dem Kreis⸗Ersatzgeschäft, weil sie die Staatsprüfung für das Schulfach noch nicht bestanden haben, auf Grund des Art. 44 der Militär-Ersatz⸗Instruetion zurück⸗ gestellt worden sind, haben ihre Zeugnisse über bestandene Seminar prüfung mit vorzulegen.

Zum Schlusse bemerke ich noch, daß nach§. 96 der Militär Ersatz-Instruction auch Sie dem obigen Geschäfte beizuwohnen haben und daß Sie daher, um rechtzeitig beginnen zu können, sich mit den zur Vorstellung kommenden Militärpflichtigen vor dem Beginne des Geschäfts,(176, 177, 178 der Militär- Ersatz Instructlon) also vor 8 Uhr, im Aushebungslokal einzufinden haben.

Der Civilvorsitzende der Kreis- Ersatz-Commission rn n p:

e Betreffend: Die Neubildung des Bezirksraths im Kreise Friedberg.

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Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß als Mitglieder zum Bezirksrath des Kreises Friedberg:

A. durch die 24 chstbesteuerten:

1) Kammerdirector Justizrath Gepger in Assenheim, 2) Kammerherr Freiherr Wilhelm v. Löw zu Staden, 3) Konrad Heinrich Bausch zu Nieder⸗Wöllstadt,

B. durch die Bevollmächtigten der Gemeinde vorstände:

im Wahldistriete I. 1) Hofgertchtsadvocat Gustav Trapp II. zu Friedberg, 2) Holzbandler Eduard Ruths zu Friedberg, 55 8 II, 3) Friedrich Langsdorf zu Bad Nauheim, gewählt worden sind. Friedberg am 3. August 1869,

im Wahldlftricte III. 4) Gr. Bürgermeister Georg Stoll zu Nieder⸗Wöllfladt,

5 1 IV. 5) Joseph Veith zu Ilbenstadt,

25 3 V. 6) Beigeordneter Heinrich Konrad Schaubach zu Nieder⸗ Florstadt,

1 2 VI. 7) Gr. Bürgermelster Keil zu Melbach,

1 5 VII. 8) Konrad Schudt zu Steinfurth,

5 VIII. 9) Gr. Bürgermelster a Butzbach,

7 5 IX. 10) Fürstlicher Rentamtmann Mengel zu Griedel,

X. 11) Konrad Geibel III. zu Nleder⸗Gcisel,

XI. 12) Gr. Bürgermeister Jeckel zu Ober-Mörlen,

2 Großherzogliches Krelsamt Priedberg n

Betreffend: Die Neubildung des Bezirkeraths im Kreise Friedberg.

Friedberg am 3. August 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere vorstehende Bekanntmachung gleichen Betreffs geben wir Ihnen auf, die Namen der Gewählten

öffentlich bekannt machen zu lassen und, daß dies geschehen,

hierher anzuzeigen. D er

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Die Vieh-Preisvertheilung des landw. Vereins für

Die zweite der diesjährigen Viehpreisvertheilungen soll zu Gießen um 7. September d. J. abgehalten werden; es werden auf derselben 00 Gulden zu Preisen und Wegvergütungen zur Verwendung ommen. Es können Preise erhalten:

1) Ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen, und zwar

a, solche, die vom Bewerber aus eigener Stute gezüchtet worden

sind, von 15 bis 25 fl.;

b. solche, die vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens

ein Jahr im Besstze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeisterei-Bescheinigung nachgewiesen ist, daß sie bis zum Alter von Jahren noch nicht tngespannt worden sind, sollen unter sonst gleichen Verhältnissen jedesmal den Vorzug erhalten.

2) Zur Zucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche 1. bis

Zjährige Bullen und zwar:

n. wenn dieselben vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet find, von 15 bis 25 fl.;

b. wenn dieselben vom Bewerber gekauft, aufgezogen und min

destens ein halbes Jahr im Besstze des selben sind, von 1020 fl.

Oberhessen zu Gießen am 7. September 1869 betr.

3) Die besten im Besitze von Gemeinden(oder Gemeinde⸗Bullen⸗ haltern) befindlichen, nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 10 bis 15 fl., welche den Bullenhaltern zu Gute kommen sollen. 4) Rinder von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig ind, oder erst kürzlich gekalbt haben, und zwar a. solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl., und

b. solche, die vom Bewerber angekauft, aufgezogen und min⸗ destens ein halbes Jahr im Besitze des selben sind, von 1020 fl. Das schönste Rind erhält außerdem ein Halsband mit Glocke.

5) Ausgezeichnet schoͤne Schafböcke bis zu 10 fl. Bezuͤglich dieser muß das Schurgewicht von letzter Schur angegeben werden; auch wird bei der Prämiirung Rücksicht darauf genommen, ob die Böcke Reinvieh oder Schmeervieh sind, und bei sonst gleichen Verhältnissen dem Reinvieh der Vorzug gegeben werden.

6) Zuchtschweine reiner englischer oder englischer Bastard, Racen jeben Geschlechtes, und mindestens ein halbes Jahr alt, die aus dem Bewerber eigenthümlich gehöriger Zuchtsau gezogen sind,

von 5 bis 10 fl.