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Samstag den 5. Juni.
N 64.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Sriedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Betreffend: Die öffentliche Versieigerung verfallener und nicht renovirter Pfänder der hiesigen Pfand⸗ und Leihanstalt.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 4. Juni 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie, insbesondere diejenigen von Ihnen, deren Gemeinde⸗Angehörigen ein Interesse an der Pfänderversteigerung des hiesigen Pfandhauses haben, welche von deren Verwaltung auf Montag den 14. Juni d. J. nach dem„Oberhessischen Anzeiger“ anberaumt worden ist, werden
beauftragt, den Versteigerungstermin in den
Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Da dies seither öfters zum Schaden von Betheiligten
nicht geschehen ist, dies auch das Interesse des Pfandhauses erfordert, so erwarten wir pünktliche Befolgung auch bei späteren Versteigerungs—
Terminen.
Betreffend: Die Wiederbesetzung der Stelle eines Domänenpfandmeisters bei dem Rentamte Gießen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zum Rentamtsbezirk Gießen gehörigen Gemeinden.
Indem wir Sie benachrichtigen, daß der Großherzogl. Domänenpfandmeister Müller zu Rentamt Gießen versetzt worden ist, beauftragen wir Sie, dies öffentlich bekannt machen zu lassen. 2
Betreffend: Gesammtimpfung im Jahr 1868.
J.. N Haas, Kreisassessor.
Friedberg den 2. Juni 1869.
Nidda in gleicher Diensteigenschaft an das e Haas, Kreisassessor.
Friedberg den 3. Juni 1869.
Die Großherzogliche Kreisschul-Commission Friedberg an die sämmtlichen Schulvorstände des Kreises.
Erhaltener Mittheilung zu Folge wird die bestehende Bestimmung, wonach Impfschein von den Schülern abversangt werden soll, nicht überall mit der im In
Strenge gehandhabt.
Wir beauftragen Sie daher, den Schullehrern resp. Schulvicaren eine strenge Ein des Schulediets vom 6. Juni 1832 einzuschärfen und, daß dies geschehen, b
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Wilhelm Held von Altenstadt ist wegen Verfe
gewiesen worden. Friedberg den 3. Juni 1869.
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bei Eintritt in öffentliche und Privatlehranstalten ein teresse der offentlichen Sanitätspflege wünschenswerthen
haltung der desfallsigen Bestimmung des Art. 23 erichtlich anzuzeigen.
In Beurlaubung des Vorsitzenden: Haas, Kreisassessor.
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hlung gegen die Dienstbotenordnung auf ein Jahr aus diesseitigem Kreise aus—
Großherzogliches Kreisamt Friedberg 8 Haas, Kreisassessor.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 18 enthält:
I. Rechnungsablage über die Verwendung der für as Jahr 1866 in dem Großherzogthum ausgeschriebenen Zraudenischädigungsbeiträge.
II. Bekanntmachung der Großherzoglichen Commission ür Post⸗Angelegenheiten, die Correspondenz nach den ver⸗ änigten Fürstenthümern Moldau und Walachei(Rumä⸗ nien) betteffend.— Für gewöhnliche Briefe beträgt das Jesammtporto für frankirte Briefe nach Rumänien 2 Broschen oder 7 Kreuzer per Loth incl., für unfrankirte Zriefe aus Rumänien 4 Groschen oder 14 Kreuzer für je 5 Gramm incl.— Drucksachen und Waarenproben müssen is zum Bestimmungsorte frankirt werden. Das Gesammt⸗ sorto beträgt ⅝ Groschen resp. 3 kr. für je 2½ Loth viel.— Briese, Drucksachen und Waarenproben koͤnnen untet Recommandation abgesendet werden, müssen aber Usdann frankirt sein. Die Recommandationsgebühr be⸗ Sägt 2 Groschen oder 7 kr.— Das Verfahren der Expreß⸗ lestellung ist zulässig bei gewöhnlichen und recommandirten Hriespostsendungen nach solchen Orten in Rumänien, an fenen sich eine Postanstalt befindet. Es ist dem Absender heigestellt, die Expreßgebühr, welche 2½ Groschen resp. Kreuzer beträgt, zu entrichten oder nicht.
Darmstadt, 2. Juni. Zweite Kammer. Das Haus fährt heute in der Budgetberathung fort. In der Hauptabtheilung III werden fir Pensionen 289,500 fl. bewilligt mit dem Etrsuchen um Revision der Dienstpragmatik. Eine längere Discussion entsteht erst bei Haupt- abtheilung V, Landstände, für welche jährlich 20,000 fl. vorgesehen werden. Ziemlich von allen Seiten wird eine Abkürzung der Landtage für (ußerst wünschenswerth gehalten, nur über die Vege, das Ziel zu erreichen, sind die Meinungen zerschieden. Hallwachs stellt einen Antrag, zahin gehend, die Regierung zu ersuchen, noch in zieser Sitzungsperiode den Bur eau's der beiden Kammern einen Etat über die Bedürfnisse dieser
Bureaus vorzulegen. Dumont dagegen ist der Ansicht, daß das eine innere Angelegenheit der Stände selbst sei und daß daher die beiden Kammern gemeinsam ihren Etat sestzustellen hätten; er stellt einen dahin zielenden Antrag. Ferner, und nicht mit Unrecht, wird der Regierung der Vorwurf gemacht, daß bei vielen und wichtigen Verhandlungen kein Regierungscommissär im Hause erscheine, namentlich beklagt dies K. J. Hoff⸗ mann hinsichtlich der Berathung über die Be— freiung der Militärpersonen von den Communal— lasten. Hier erwidert jedoch der Ministerpräsident v. Dalwigk, daß dies grade geschehen sei, um die Entschließungen des Hauses nicht zu beein- flussen, daß es außerdem auch unstatthaft gewesen wäre, über noch schwebende Verhandlungen Mit- theilungen zu machen. Legationsrath Neidt- hard fügt hinzu, daß das Präsidium ersucht worden sei, diese Verhandlungen erst nach der Berathung des Hagen'schen Antrags im nord— deutschen Reichstage auf die Tagesordnung zu setzen. In längerer Schlußrede recapilulirt und bekämpft theilweise der Berichterstatter Dumont die verschiedenen Vorschläge, worauf sein Antrag mit 20 Stimmen angenommen wird.— Für die Civilliste des Großherzogs werden 631,000 fl., für Ordensausgaben 3000 fl., für Apanagen der Prinzen 133,000 fl. bewilligt. Für Minister— gehalte werden bewilligt 22,000 fl. Eine etwas lebhafte Diskussion entspinnt sich sodann gelegent- lich der Anforderungen für den Gesandtschaftsposten. Der Streit dreht sich, wie bei der letztmaligen Vorlage um die Kosten der Wiener und Pariser Gesandtschaft. Ministerpräsident v. Dalwigk vertheidigt dieselben mit Hinweisung auf die immer—
hin noch bestehende Selbsiständigkeit unseres Landes hinsichtlich zweier Provinzen. Curtman hält den Posten in Wien gerade des Jahres 1866 halber für unumgänglich nöthig. Oesterreich sel für die Sicherheit des deutschen Landes geradezu unentbehrlich. v. Biegeleben erörtert in län⸗ gerer Rede die Aufgabe der Gesandten. Fink hat aus eigener Anschauung die Nothwendigkeit der Pariser Gesandischaft kennen gelernt. Der n— burg spricht Hessen auswärtige Interessen ab. Die beiden Gesandtischasten in Wien und Paris seien nicht allein unnütz, sondern auch schädlich. Legationsrath Neidhardt verweist auf Baden, woselbst die gewiß nicht preußen⸗ feindliche Kammer die Nothwendigkeit der Gesandt— schaften anerkannt habe. Wernher betont, daß der vorige Landtag mit der Regierung gewisser⸗ maßen ein Compromiß abgeschlossen babe durch Bewilligung von 40,000 fl., während letztere durch Annahme dieser Summe die fixen Etats fallen gelassen habe; er bitte das Haus an diesem Compromisse heute festzubalten. Im Schlußworte wendet sich Dumont zuerst gegen die Ausfüh- rungen Dernburgs. Niemand wage heute mehr die Behauptung Süddeutschland sei geschützt, wenn Oesterreich uns nicht als Bundesgenosse zur Seite stehe. Grade deßwegen sei es aber eine Pflicht der Regierung, die Beziehung zu diesem Staate weiter zu pflegen. Er glaube indeß, wir müßten mit Rücksicht auf die Mittel und die ganze Si— tuation unseres Landes uns in bescheideneren Grenzen bewegen, als die einer ständigen Gesandt— schaft. Für Paris halte er eine consularische Vertretung für geeigneter und wirksamer als eine solche durch einen Gesandten.— Die Abstimmung
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