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Aachen,
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— inthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Itiedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Für die Mongte November und Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags ⸗Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
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Amtlicher Theil.
etreffend: Die jährliche Aufnahme des Erndte-Ertrags in sämmtlichen Gemeinden des Großherzogthums,
hier für das Jahr 1869.
Friedberg den 29. October 1869. f
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
Indem wir Sie davon in Kenntniß setzen, daß wir Ihnen heute se zur Ausstellung der rubricirten Uebersichten erforderlichen Formulare ter Couvert zusenden, tragen wir Ihnen auf, diese Uebersichten nach yen gegebenen Vorschriften pünktlich und gewissenhaft aufzustellen und s zum 15. November d. J. unfehlbar mit Begleitungsberichten, in velchen Sie sich über die Herbstgewächse dußern wollen, anher einzu— Auch über die Obsterndte sprechen Sie sich aus.
Bei der Aufstellung dieser Uebersichten werden Sie keine anderen
inden.
Ansatz bringen.
le treffend: Die Aufnahme des Viehstandes im Jahre 1869.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistexeien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 5 von 1863 lassen ir Ihnen zu der am 3. Dezember d. J. von Ihnen aufzunehmenden erforderliche Formularpapier hierbei zugehen. Vir erwarten pünktliche Aufnahme und tragen Ihnen weiter auf,
giehstandstabelle das
betreffend: Die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes.
Das Großherzogliche Kreisamt
In Folge unserer Verfügung vom 15.
riedberg an die Großherzoglichen
d. M. Anzeiger Nr. 122. haben nur wenige von Ihnen Vorlagen gemacht.
wie die Normalmasse, als: Morgen, Malter, Simmer, Kumpf, Gescheid, Mäschen und in der Spalte„Ganzer Ertrag der Gemarkung“ keine kleineren Bruchtheile als ½¼8, ½,/ Malter oder Centner in Es sind also Berechnungen achttheile, zehnttheile, sechstheile und dergl. zu umgehen kesp. wegzulassen. Sie werden die giößte Pünktlichkeit bei Aufstellung dieser Ueber— sichten beachten und nicht unrichtige Berechnung vorlegen, indem sonst Ruͤckgabe zur Verbesserung erfolgen müßte.
Tr q p p.
Friedberg den 30. Oktober 1869.
jede Abweichung gegen voriges Jahr, sowohl in Ansehung der Stück, zahl als der Viehpreise, auf der Tabelle selbst vollständig zu erläutern. Bis zum 15. Dezember erwarten wir die Vorlage unfehlbar.
ra 5. p.
Friedberg den 29. October 1869. Bürgermeistereien des Kreises. Wir erwarten
her umgehende Erledigung; indem später für Auszahlung nicht mehr gesorgt werden kann und die Saͤumigen Ersatz leisten müßten.
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de treffend: Die Gründung einer Anstalt für blödsinnige Kinder im Großherzogthum Hessen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Pfarrämter und die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wiederholt bringen wir die baldigste Erledigung dieser Angelegenheit(Oberhessischer Anzeiger Nr. 101 un 108
netreffend: Die Prüfung und Ueberwachung von Dampfkesseln. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg a n die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bodenrod, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. F., Friedberg, Gambach, Hausen, Hoch-Weisel, Ilbenstadt, Kirchgöns, Ober⸗Florstadt, Ober-Wöllstabt, Ostheim, Staden und Wisselsheim. Der Erledigung unserer Verfügung vom 20. September sehen wir binnen 3 Tagen bei Ordnungsstrafe entgegen.
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Letreffend: Die Anstellung des Obersörsters für die Oberförsterei Münzenberg, Forst's Gießen. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß der Forstaccessist Stumpf durch Allerhöchstes Decret vom 14. d. M. zum Obersfoͤrster dr Großherzoglichen Oberförsterei Münzenberg ernannt worden ist.
Friedberg den 27. October 1869.
Trapp. Friedberg den 30 October 1869. in Erinnerung Trapp. Friedberg den 29. October 1869.
Trapp.
ng.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter ape
Hessen. Darmstadt! Das Großherzog⸗ iche Regierungsblatt Nr. 50 enthält:
I. Publikation der in dem Bundesgesetzblatt des lorbdeutschen Bundes für die zu diesem Bunde gehörigen Theile des Großherzogthums bereits publizirten Erlasse:
des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Cau⸗ inen der Bundesbeamten(B.⸗G.⸗B. Nr. 19) und 2) der Mrordnung vom 29. Juni 1869, betreffend die Cautionen o bei den Verwaltungen der Post und der Telegraphen ungestellten Beamten(B.⸗G.⸗B. Nr. 27), zur Nachachtung y den nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theilen 8 Großherzogthums.
II. Bekanntmachung der Großherzoglichen Commission ii Post⸗ Angelegenheiten, die Correspondenz nach dem zurstenthum Serbien betreffend. Nachdem die zwischen esterresch und Serbien abgeschlossene Post-Uebereinkunft ut dem 1. d. M. in Kraft getreten ist, gelten für die Ferrespondenz des diesseitigen Postgebiets nach Serbien 1 Bestimmungen: Gewöhnliche Briefe können frankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt abge⸗
sandt werden. Das Gesammtporto beträgt für frankirte inel., für unfrankirte Briefe aus Serbien 3 Groschen, resp. 10 kr. pro Loth inel. Bei den durch Freimarken oder Franeo-Couverts unzureichend frankirten Brlefen wird der am tarifmäßigen Porto für unfrankirte Briefe fehlende Betrag nachtaxirt und vom Abressaten eingezogen. Drucksachen und Waarenproben müssen bis zum Bestim— mungsort frankirt werden und unterliegen denselben Ver sendungs-Bedingungen, welche für den Verkehr mit Süddeutschland und Oesterreich maßgebend sind. Porto⸗ satz: Das Gesammtporto beträgt ½ Groschen resp. 2 kr. für je 2½ Loth inel. Es ist gestattet: Briefe, Druck sachen und Waarenproben unter Recommandatkon abzu— senden. Recommandirte Sendungen müssen frankirt werden. Für dieselben ist zu erheben: 1) das Porto wie für gewohnliche frankirte Sendungen gleicher Art, 2) eine Reeommandatlond-Gebühr von 2 Gr. oder 7 kr. Der Absender kann eine Empfangs-Bescheinigung des Adressaten verlangen. In solchem Falle hat er elne weitere Gebühr von 2 Gr. oder 7 kr. für den Rückschein vorauszubezahlen.
Das Verfahren der Expreßbestellung ist zulässig bei Briefe nach Serbien 1½ Groschen resp. 5 kr. pro Loth
reeommandirten Briefen nach solchen Orten in Serbien, an denen sich eine Post-Anstalt befindet. Derartige Sen dungen müssen vom Absender mit dem Bemerk„per Expressen zu bestellen“ versehen sein. Die Expreßgebühr beträgt 3 Groschen resp. 11 kr. und ist im Voraus zu entrichten.
III. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großgerzog haben allergnädigst geruht: am 28. Sept. den Ober⸗ appellations- und Cassationsgerichtsrath bei dem Ober— appellations- und Cassationsgericht, Dr. Ludwig Moriz Trygophorus zum Direktor des Hofgerichts der Provinz Starkenburg;— am 7. Oktober den Vieepräsidenten des Bezirksgerichts Mainz, Wilhelm Mohrmann, zum Ober⸗ gerschtsrathe bei dem Obergerichte der Provinz Rhein⸗ hessen,— den Vieepräsidenten bei dem Bezirksgerichte Alzey, Nikolaus Carl Antonin Molitor, zum Prästdenten dieses Gerichts,— den Bezirksgerichtsrath bei dem Be⸗ zirksgerichte Alzey, Pr. Peter Keller, zum Viceprästdenten des Bezirksgerichts Alzey,— den Friedensrichter des Frledensgerichts Alzey, Dr. Carl Wagner, zum Friedens—


