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1868.
nzeiger für Oberhessen.
Sriedberger Intelligenzblatt.
Donnerstag den 22. October. 125.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnertag und Samsta ß
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Reglement, die Abschätzung und Aushebung der bei eintretender Mobilmachung für die Großherzogliche Diviston erforderlichen Pferde vom 28. August 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
g Unter Hinweisung auf das Reglement vom 28. August d. J., die Musterung, Abschätzung und Aushebung der bei eintretender Mobilmachung für die Großherzogliche Division erforderlichen Pferde betreffend— Nr. 53 des Regierungsblatts— namentlich den§. 5 desselben, tragen wir Ihnen auf, sofort sämmtliche in Ihren Gemeinden befindlichen Pferde auszumitteln, in eine Liste nach dem dem Reglement beiliegenden Formular I einzutragen, und diese Liste, in welcher die Pferde nach ihrer Diensttauglichkeit in Reit-, Pack,, Stangen- und Vorder⸗ pferde einzutheilen sind, uns vorzulegen, für sich selbst aber Abschrift zurückzubehalten. Die nach§. 2 gedachten Reglements ausgenommenen Pferde sind nicht in die aufzustellenden Listen aufzunehmen. Bei Aufstellung der Listen werden Sie den 2. und 3. Absatz des angezogenen §. 5 genau beachten. Die vorgeschriebenen Ergänzungslisten sind gleichzeitig anzulegen und pünktlich fortzuführen; auch werden Sie bei der Einsendung der Listen berichten, daß Sie sich Abschriften zurückbehalten und die Ergänzungslisten angelegt haben.
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Friedberg am 19. October 1868.
p p.
Betreffend: Die Erhebung der Eichgebühren durch die Eichmelster. Friedberg den 20. October 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir weisen Sie an, den Anforderungen der Großherzoglichen Kreisbauämter bezuglich der Angabe der Unterhaltungskosten der Communalfaßeichen künftig promptest zu entsprechen, indem Sie es sich andernfalls selbst zuzuschreiben haben würden, wenn diese Kosten in den von den Großherzoglichen Kreisbauäutern am Schlusse jeden Jahres aufzustellenden Abrechnungen keine Berücksichtigung finden könnten und da es dann jedenfalls mit Umständen und Weitläufigkeiten für dieselben verknüpft wäre, den Ersatz des siscalischen Autheils dieser Kosten Seitens der Steuerbehörde nachträglich zu erwirken. Trapp.
Betreffend: Die Lehrerconferenz im Kreise Friedberg. Friedberg den 20. October 1868.
Did ee ens base an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beienheim, Melbach, Münzenberg, Oppershofen, Södel, Steinfurth, Trais- Münzenberg, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. Nach bestehender Anordaung(Amtsblatt Großherzoglichen Kreisamts Friedberg vom 6. Februar 1862 ohne Nummer) haben dis Gemeinden des Kreises Friedberg von jeder Schule einer Gemeinde 1 fl. jährlich zur Unterhaltung der Lehrer Bibliothek des Kreises in
die Fasse der Lehrerconferenz einzuzahlen.
Da nun der seitherige Rechner der Section Melbach, Lehrer Loos zu Södel, als solcher abgetreten und Lehrer Hahn in Weckes beim an dessen Stelle gewählt worden ist, so weisen wir Sie(die obengenannten Großherzoglichen Bürgermeistereien) an, bei der Decretur der
Beiträge für 1868 auf die Gemeindekasse den Lehrer Hahn in Weckesheim als Erheber derselben zu bezeichnen.
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Hessen. Darmstadt. Der Vorsteher der Staats ⸗Versicherungs⸗Anstalt für Stellvertretung im Militärdienst erläßt eine Bekanntmachung, wo⸗ nach der aus dem Jahre 1866 sich ergebende Kasse⸗Ueberschuß an die Theilnehmer der Anstalt in genanntem Jahre zur Vertheilung kommen soll. Jeder Versicherer, dessen Versicherter 6 Jahre zu dienen haben würde, erhält von seiner Einlage 10 fl. 49 kr., und jeder Versicherer, dessen Ver⸗ sicherter nur 5 Jahre zu dienen haben würde, 9 fl. 1 kr. zurückbezahlt. Diese Beträge können vom 1. Nov. l. J. an von den in Darmstadt woh⸗ nenden Versicherern bei der Versicherungskasse dahier, von den auswärtigen Versicherern dagegen bei den betreffenden Großherzoglichen Distrikts⸗ einnehmereien in Empfang genommen werden. Diejenigen, welche ihre Raten bis Ende Januar 1869 nicht erhoben haben, werden dem 8. 28 der Statuten gemäß, als darauf verzichtend an ⸗ gesehen, und die nicht empfangenen Raten werden dann für die Versicherungsanstalt des Jahres 1867 verwendet.
— Wie die„Fr. Ztg.“ wissen will, ist den Offizieren und Militärbeamten der hess. Division aufs strengste untersagt worden, in öffentlichen Lokalen, insbesondere in Gesellschaft von Civilisten, über militärische Angelegenheiten und Maßnahmen zu discutiren oder hierüber der Tagespresse Mit- theilung zu machen.
Preußen. Berlin. Die„Kreuzzeitung“ antwortet auf die Bemerkungen der„Patrie“ zu der dänischen Thronrede in folgender heftigen Weise:„Nie und nimmer wird und kann Preußen freiwillig auf die Position Düppel-Alsen, also auch auf Flensburg nicht, verzichten. Nie-
mals ist an einen solchen Verzicht unsererseits gedacht worden; niemals, hoffen wir, wird der⸗ selbe ernstlich von der dänischen Regierung gefor- dert werden. Sollte er aber doch gefordert werden, — nun denn, so würde sich's um einen Kampf handeln auf Leben und Tod.“
— Die Eröffnung des deutschen Handelstages erfolgte am 20. d. im Contertsaale des Schau— spielhauses. Der Handelsminister Graf Itzenplitz begrüßte die Versammlung im Namen der Regie- rung und sprach die Erwartung aus, Handel und Industrie würden sich für die nächste Zeit in weiterem Umfange heben.
Wiesbaden. Die„Mittelrh. Ztg.“ schreibt: „Die Kassenbeamten der nassauischen Bahn werden demnächst angehalten, den doppelten Betrag ihres Gehaltes oder ½¼12 ihrer monatlichen Einnahme entsprechend Caution zu stellen. Wenn man die Cautionsverhältnisse von früher und heute betrachtet, so möchte man glauben, daß die Menschheit seit zwei Jahren vielmal schlechter geworden sei.“— Kraft Corpsbesehl ist-es den Offizieren des 10. Armeecorps verboten, Nasenklemmer zu tragen und die Uhrketten äußerlich sichtbar am Rocke zu führen.
Sachsen. Dresden. Während der letzten Abende wurde die Ruhe nicht gestört und waren auch keine besonderen polizeilichen und militärischen Maßregeln getroffen.
— Das„Dr. J.“ widerspricht neben ver— schiedenen ano eren Gerüchten bezüglich der Tumulte auch der Mittheilung, daß der Polizeidirektor ein Verwandter Geucke's, des Vorstehers des „Expreß“, sei.
Mecklenburg. Dem Vernehmen des „Mecklenb. Tageblattes“ zufolge gedenkt die Re-
gierung die ordentliche so wie außerordentliche Contribution ganz zu beseitigen und statt deren eine allgemeine Einkemmensteuer mit Minimalsätzen einzuführen. Den ständischen Deputirten dei den commissarisch ⸗deputatischen Verhandlungen in Schwerin über eine Einführung eines neuen Steuermodus ist bereits eine hierauf bezügliche Mittheilung Seitens des Finanzministers zugegangen.
Aus Baden wird geschrieben: Die Samm- lungen für die Schweiz nehmen ihren Fortgang. Es wird kaum ein Blatt im Lande erscheinen, das nicht zu Gunsten des verunglückten Nachbar⸗ landes eine Sammlung eröffnet hätte.
— Wie man hört, gehen die leitenden Herren in Freiburg mit dem Gedanken um, dem ver⸗ storbenen Erzbischof Hermann v. Vicari ein Deukmal zu errichten.
Oesterreich. Wien. Das erneuerte Ge⸗ such des social- demokratischen Centraleomites um Gestattung einer Volks versammlung, in welcher über den Nürnberger Arbeitertag berichtet und über eine Erweiterung des Wahlrechts und die Aufhebung der die Preß-, Vereins- und Versamm⸗ lungsfreiheit beschränkenden Bestimmungen berathen werden sollte, ist abermals von der Polizeibehörde abgewiesen worden, weil das Programm nicht genügend präcisirt sei.—
— Das Organ des Concordatsministers Les Thun und Genossen erklärt es für einen ungeheuren Scandal, daß die Jesuiten aus Spanien vertrie— ben werden; eher sei es angezeigt, daß die Juden überall, wie in Rumänien, für vogelfrei erklärt würden. Schon früher hat das Organ der ultra— montanen Junkerschaft den frommen Wunsch aus- gesprochen, es möge sich auch in Oesterreich ein


