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1868. a

Donnerstag den 20. Februar.

Anzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Zutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Bestelluugen auf denAnzeiger für Oberhessen werden noch fortwährend von allen Poststellen und der Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen

Betreffend: Unterricht im Hufbeschlag.

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Amtlicher Theil.

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Laubach den 16. Februar 1868

ch a.

Die Prüfung der jungen Schmiede, die im laufenden Winter den Unterricht im Hufbeschlag zu Butzbach besucht haben, wird an

genanntem Orte am Donnerstag den 27. d. M., Vormittags 10 Uhr, beginnen.

werden zur Beiwohunng an dieser Prüfung ergebenst eingeladen.

Alle diejenigen, die sich für diesen Unterricht interessiren,

Der Präsldent des landw. Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Hessen. Darmstadt. Das Großberzogliche Regierungsblatt Nr. 10 enthält:

I. Gesetz, betressend die Einführung mehrerer in den Provinzen Starkenburg und Overhessen bestehender Gesetze in die diesen Provinzen neu einverleidten Distrikte und Orte.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Beslätigung von Stiftungen und Ver⸗ mächinissen betreffend. Im Lause des vierten Quartals 1867 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nach solgende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behoͤrden zu deren Annahme er mächtigt worden: 1) die Schenkung mehrerer Ungenannten an die katholische Kirche zu Fürth, im Dekanate Heppen⸗ heim, im Betrag von 780 fl. 49 kr. zum Bebuse der inneren Auszierung der Kirche; 2) die Schenkung der Sparkasse zu Groß-Gerau an das Mathilden-Land krankenhaus zu Darmstadt im Betrag von 100 fl.; 3) das Legat des Conrad Bröder von Gambach, im Kreise Friedberg, zu Gunsten der Ortsarmen da selbst im Betrag ven 200 fl.; 4) die Schenkung der Kinder und Erben der zu Oppenheim verst. Eheleute Konrad Martin Trau und Anna Maxia, geb. Heß, an die katholische Kirche zu Oppenheim, im Dekanate Oppenheim, im Betrag von 102 fl. 50 kr. zur Abhaltung eines jährlichen Seelen⸗ amtes; 5) die Schenkungen an die katholische Kirche zu Dorn⸗Dürkheim, im Dekanate Osthofen: a) des Bischofs von Mainz im Betrag von 300 f.. und d) eines Unge⸗ nannten im Betrag von 400 fl. zum Zwecke der Errich⸗ tung einer katholischen Schule zu Dorn Dürkheim;

65) die Schenkung des Lehrers und Organisten an der

ktatbolischen Kirche zu Offenbach A. Krimmer an diese

Kirche, bestehend in einer Orgel im Werth von 1000 fl.; 7) Schenkung der Erben des Fabrikanten Georg Philipp Gail zu Gießen an die dasige Armenkasse im Betrag ven 600 fl.; 8) Schenkung eines Ungenannten an die evangelische Kirchengemeinde zu Fürth im Betrag von 132 fl.; 9) das Vermächiniß des kath. Pfarrers Johann Jackel zu Ruppertsburg, im Königreich Bayern, an die katholische Kirche zu Badenheim, im Dekanate Bingen, besiehend in einem Kapital von 200 fl. zur jähr lichen Abhallung zweier Seelenämter, einem silbernen Kelch im Werih von 70 fl. und verschiedener Priester⸗ gewänder im Werih von 30 fl.; 10) die Schenkung der Wittwe des Reniners de Roock aus Amsterdam, wohnhaft zu Nieder Ingelheim, im Kreise Bingen, und des Königlich Niederländischen Majors a. D. van Kricken an die evangel. Kirche zu Nieder⸗Ingelheim, im Dekanate Ober⸗ Ingelheim, im Betrage von 1000 fl. unter der Benennungde Roocks Stiftung? zur Unterstützung der Ortearmen zu Nieder⸗Ingelheim, sowie ines armen Hand⸗ werkslehrlings daselbst und zur Vertheilung von Prämien an die Schulkinder alljährlich am Todes tage des Reniners de Roock; 11) die Schenkung der Mathilden⸗Stistung für die Provinz Starkenburg an das Mathilden⸗Land⸗ krankenhaus zu Darmstadt im Betrage von 100 fl. 12) bie Schenkung der Ehefrau des Wilhelm Thomas zu Nieber⸗Saulheim, im Kreise Oppenheim, an die katholische Kirche daselbst, im Dekanate Gau⸗Bickelheim, im Betrage von 700 fl. zum Zweck der Verwendung bei Erbauung einer katholischen Kirche zu Nieder⸗Saulheim; 13) das Vermächiniß der Witlwe des Dombaumeisters Johann Vapliß Joseph Karl Laske zu Mainz, Gertrude geborne Golbschmidt an die Domkirche zu Mainz im Betrage von 00 fl. zur Stiftung verschiedener heiligen Messen; 14) die Schenkung eines Ungenaunten an den Kaplanei⸗ sond der kalholischen Kirche zu Bretzenheim, im Dekanate Nleber⸗Olm, im Betrag von 100 fl.; 15) das Ver mächtniß des Domcapitulars Johann Joseph Sebastian Garbt zu Mainz an die katholssche Kirche zu Bingen, im Dekanase Bingen, im Betrage von 100 fl. zur Abhaliung

eines Jahrgedächtnisses; 16) das Vermächtniß der Christine Kunkel geb. Kehl zu Unter-Abtsteinach, im Kreise Lindenfels, an die dasige Gemeinde im Betrage von 200 fl. zum Zweck der Reparatur der Kapelle zu Unter Abisteinach und zu Gunsten der doctigen Ortsarmen; 17) die Schenkung der Erben des Fabrikanten Georg Philipp Gail zu Gießen an die dasige Kleinkinderschule im Betrage ven 500 fl.; 18) die Schenkung des Uhr⸗ machers und Juweliers Jacob Morch zu Williamsburgh, im Staate New⸗York, in Nord-Amerika, im Betrage von 400 fl. für einen wohlthätigen Zweck. Seine Königliche Hoheit der Großherzog, Allerhöchstwelchemm die Bestimmung bierüber überlassen war, haben diese Schenkung anzunehmen und dieselbe dem Invalidensonds zu überweisen geruht; 19) die Schenkung des Bischoss von Mainz an die katholische Kirche zu Lindenfels, im Dekanate Heppenheim, zum Besten einer in Fränkisch-Crumbach zu errichtenden katholischen Schuse im Betrag von 400 fl.; 20) das Vermächtniß des Nicolaus Joseph Schachleiiner zu Mainz zu Gunsten der Karmeliter-Armenkinder⸗Schule zu Mainz im Betrag von 150 fl. mit der Bestimmung, daß die Zinsen hiervon auf Nicolaustag oder Christtag zu Gunsten der Kinder verwendet werden sollen; 21) die Schenkung des katholiscen Pfarrers Reuß zu Worms an die Lieb⸗ srauenkirche daselbst, bestehend in zwei gemalten Fenstern im Werth von 600 fl.; 22) die Schenkung des Bischofs von Mainz an die katholische Kirche zu Friedberg, im Dekanate Ockstadt, als Beitrag zu dem anzusammelnden Fends für die Erbauung einer katholischen Kirche zu Fried derg im Betrag von 500 fl.; 23) die Schenkungen an die Ludwigs und Alicen- Stiftung: a) Seiner Majestät des Kaisers von Rußland im Betrage von 115 Thalern; d) der Ludwigs- und Mathilden-Stistung zu Friedberg im Settage von 100 fl.; 24) die Schenkung des zu Abenheim verstorbenen Thomas Brunn an die katholische Kirche daselbst, im Decanate Osthosen, im Betrag von 120 fl. für die Abhaltung von zwei jährlichen Seelen⸗ aͤmtern; 25) das Vermächtniß der Ehefrau des Peter Wamser zu Bauschbheim an die evangelische Kirche daselbst, im Dekanate Sroß⸗Getau, im Betrag ven 100 fl. mit der Bestimmung, daß die Zinsen hierron am 5. Juli alljährlich unter die Ortsarmen vertheilt werden sollen; 26) die Schenkung des Samuel Flörsheim zu Gießen an die dasige israelitische Religionsgemeinde, bestehend in einem roihseidenen, geldͤgestickten Vorhang, sowie in einem Thoramantel, beide Gegenstände in einem ungefäßhren Werth von 175 fl. zum Gebrauch beim Gottesdienst; 27) das Vermächtniß der Johanna Bergmann, hinterlassene Tochter des Pfarrers Bergmann zu Zwingenberg, an das Mathilden⸗Landkrankenbaus zu Darmstadt im Betrage von 200 fl.; 28) das Vermächtniß Derselben an das Reltungshaus zu Hähnlein, im Kreise Bensheim, im Betrage von 200 fl.; 29) das Vermächiniß Derselben an das barmherzige Schwesternhaus zu Darmstadt in gleichem Betrage; 30) das Vermächiniß Derselben im Betrage von 10,000 fl. zur Begründung eines Stipendien- fonds zu Gunsten mittellsser Schüler der technischen Schule zu Tarmstadt unter der Benennung:Jeannette Berg mannische Stiftung; 31) das Vermächtniß Derselben zu Gunsten der Ortearmen zu Zwingenberg im Betrag von 200 fl. In Folge Allerhoͤchsten Austrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.(Schluß folgt.)

Fiedberg. Ueber den zwischen der groß herzoglichen Regierung und der hessischen Ludwigs bahn durch die Herren Geh. Staatsrath Exz. v. Bechtold, Ministerialrath Schleiermacher und Oberbaurath Dr. Breidert Namens der Regierung einerseits und den Herren Bankdirektor Dr. Parcus,

Commercienrath Probst, Frhrn. v. Dael-Köth und Commercienrath Kempf Namens des hess. Ludwigsbahngesellschaft andrerseits abgeschlossenen Vertrag geben dieHess. Volksbl. folgende Mit- thtilung der wichtigsten Bestimmungen: Sämmt- liche Linien können einspurig errichtet werden, nur Tunnels, die Pfeiler größerer Brücken, Viaducte ic. müssen gleich für die Breite zweier Geleise, auf Verlangen der Staatsregierung die Linie Bingen⸗Neustadt a. d. H. sofort für ein doppeltes Geleise eingerichtet werden. Wenn die Brutto Einnahme von Hauptstation zu Hauptstation per Jahr 120,000 fl. übersteigt, muß, auf Verlangen der Großh. Staatsregierung ein zweites Geleise binnen 2 Jahren hergestellt werden. Bei Worms ist eine solche Einrichtung zu treffen, daß Personen und Güterwagen unmittelbar über den Rhein geführt werden können. Sämmtliche Linien müssen binnen 3 Jahren vollendet sein, als sonst die Concession erlischt. Wegen unabwendbarer Hinder- nisse kann die Frist erstreckt werden. Es ist von der Gesellschaft eine Caution von 500,000 fl. zu leisten. Die Angestellten der Bahn müssen hessische Unterthanen sein. Alle Anstellungen sind der Regierung anzuzeigen, die aus Gründen des öffent- lichen Wohls die Entfernung von Bediensteten verlangen kann. Die Gesellschaft unterwirft sich den Anordnungen, welche von der Regierung zur Ausübung des Staatsaussichtsrechts über sie und deren Geschäftsführung, sowie zur Ausübung der Polizei in Bezug auf den Gebrauch und den Schutz der Bahnen erlassen werden. Fahrten⸗ pläne, Dienstreglements, Tarife für Personen- und Waarentransport unterliegen der Genehmigung der Regierung. Vorerst werden die bei der Ludwigsbahn geltenden Bestin munten zu Grund gelegt. Truppen, Militäreffecten, militärische Aera- rialgüter werden, nöthigenfalls auf Extrazigen, zu ¼ des gewöhnlichen Preises befördert. Die Dauer der Concession ist auf 90 Jahre fest- gesetzt. Die Regierung kann aber auch, jedoch nur die sämmtlichen Bahnen einer Provinz, schon nach 25 Jahren gegen Erstattung des 20fachen Betrags des durchschnittlichen Reinertrags der letzten 5 Jahre übernehmen. Nach 90 Jahren und früher bei einer etwaigen Auflösung der Gesellschaft ist der durch Taxatien zu bestimmende Werth der Bahnen und des Betriebsmaterials vom Staat zu berichtigen. Vom Staat wird per geographische Meile ein jährlicher Reinertrag von 35,000 fl. garantirt. Die Garantie des Staates erlischt, wenn in 5 aufeinderfolgenden Jahren ein Reinertrag ven je 50,000 fl. per Meile erzielt wird.

» Friedberg. DasFr. J., dem wir die wesentlichsten Bestimmungen der Concession für die Oberhessische Eisenbahn-Gesellschaft ent