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ausseher Hartmann zu Grünberg;

1868.

Dienstag den 17. November.

Anzeiger fur Oberhe

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und

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Auf denAnzeiger kann man für die Monate November und December abonniren.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 58 enthält:

1. Bekanntmachung Großherzogl. Kriegsministeriums, die Ergänzung des Offizier⸗Corps betreffend. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Ent⸗ schließung vom 23. August d. J. zu befehlen geruht, daß die Königlich Preußische Verordnung über die Ergänzung der Offiztere des stehenden Heeres d. d. Berlin den 31. October 1861 nunmehr, unter Aufhebung der bis jetzt bestandenen Großherzoglich Hessischen Verordnungen und Verfügungen über denselben Gegenstand, für die Groß⸗ herzogliche Division zur Einführung gelange.(Folgt die Verordnung.)

II. Befanntmachung Großherzogl. Kriegsministeriums, die Formirung der Landwehr betreffend.

Zufolge Allerhöchster Entschließung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs soll vom 1. Januar k. J. an die nach⸗ stehende Formation der Landwehr ins Leben treten:

Erstes Landwehrregiment, gebildet aus dem Landwehr⸗ bezirke Darmstadt I.

Zweites Landwehrregtment, gebildet aus den Landwehr⸗ dezirken Gießen und Friedberg.

Drittes Landwehrregiment, wehrbezirke Darmstadt II.

Viertes Landwehrregiment, gebildet aus den Landwehr bezirken Mainz und Offenbach.

Jeder Infanterie⸗Brigade gehören hiernach 3 Landwehr⸗ Bataillone zu.

Die 49. Infanterte⸗Brigade erhält ihre Ergänzung, sowie die Completirung im Falle der Mobilmachung aus der Previnz Oberhessen und aus Darmstadt I., die 50. Infanterie-Brigade aus der Provinz Rheinhessen und Darmstadt II.

Dem 1. Infanterie-Regimente werden zu seiner voll⸗ ständigen Ergänzung die größeren Leute aus der Provinz Oberhessen zugewiesen und das 3. Regiment erhält die ihm etwa sehlende Mannschaft aus Rheinhessen. Die Jäger rekrutiren aus den enisprechenden Brigadebezirken, die übrigen Waffen aus allen Provinzen.

III. Diensinachrichten. Am 7. October wurde der Pfarrer Euler zu Kastel zum katholischen Pfarrer zu Viernheim und am 9. October der Priester Scheurer zu Mainz zum latholischen Pfarrer zu Marienborn ernannt.

IV. Gestorben:

gebildet aus dem Land-

am 13. Oct. der pensionirte Steuer⸗

des evang. Decanats Nidda auf sein Nachsuchen, mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, und den Kreisveterinärarzt des Kreisvelerinäramtes Schotten Dr Winckler von Uebernahme dieser Dienststelle zu entheben.

VI. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 17. October den Lehrer an dem Gymnasium zu Gießen Professor Dr. Soldan wegen geschwächter Gesundheit, unter Anerkennung seiner vieljährigen ersprießlichen Dienstleistung, an demselben Tage den Salzmagazinsverwalter und Ortseinnehmer Keller zu Bensheim auf sein Nachsuchen und mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, am 24. October den Registrator bei der vochinigen Direction der Main⸗Weser-Eisenbahn zu Gießen Adolph Freiherrn von Toussaint auf sein Nachsuchen, an demselben Tage den Revisionsconttoleur bei dem Hauptzollamte Mainz Friedrich August Scippel auf sein Nachsuchen und mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, unter Aner- kennung seiner mehr als fünfzigjährigen treuen Dienste, und am 28. October den Kreisbaumeister des Kreisbauamts Alzey Rhumbler in den Ruhestand zu versetzen.

Der Gemeinderath nahm nach längerer Debatte den von dem Comite in der Mitzenius⸗ schen Sache gestellten Antrag, der Gemeinderath möge zu Gunsten des Mitzenius als städtischen Lehrers gegen die beantragte Absetzung desselben interveniren, mit 14 gegen 12 Stimmen an. Es wurde gleichzeitig eine Vorstellung an den Großherzog beschlossen, worin um Ablehnung der von den Behörden gestellten Anträge gebeten wird.

Ein von dem Kriegsministerium an den Gemeinderath gerichteter Antrag, die Stadt solle die erforderlichen Gebäude zur Casernirung von 3 Schwadronen Reiterei(433 Mann und 439 Pferde) gegen den in Preußen üblichen Ver⸗ gütungsmodus übernehmen, wurde fast einstimmig abgelehnt.

Gießen. DemFr. J. wird von hier geschrieben: Die Frequenz unserer Universität soll, so viel man bis jetzt vernimmt, keine Erhöhung

am 20. October der Polizeirath Elwert zu Darmstadt.

Das Gr. Regierungsblait Nr. 59 enthält:

I. Ge setz, das Civildiener⸗Wittwen⸗Instiint belr.

II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-⸗Versicherungs⸗ Anssalt für Stellvertretung im Militärdienste von dem Musterungs⸗ und Ziehungsjahr 1866 betr.

III. Diensinachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 21. Oct. dem Schulamts⸗ Aspiranten Reichmann aus Bergheim die 5. cvangelische Schulstelle zu Bessungen, dem Schulamis⸗Aspiranten Bollenbach aus Volxheim die evangelische Schulstelle zu Babenheim, dem Schulamts⸗Aspiranten Selzer aus Pfebdersheim die evang. Schulstelle zu Tiesenthal und dem evang. Piarramts⸗Candidaten Ebel aus Winnerod die erste evang. Knaben⸗Schulstelle zu Butzbach zu über⸗ tragen; am 23. October den ersten evang. Pfarrer zu Worms Keim zum Dekan des evang. Dekanats Worms für die Zeit bis zu Ende des Jahres 1873 und den ersten evang. Pfarrer zu Offenbach Bonhard zum Dekan des evang. Dekanats Offenbach für die Zeit bis zu Ende

des Jahres 1873 zu ernennen; am 24. Oct. den von,

dem Herrn Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, auf die evang. Schulstelle zu Queck präsentirten Schulamts⸗ Aspiranten Allhaus aus Frau-⸗Rombach für biese Stelle zu beslätigen; am 28. Oct. den Stations⸗Controleur, Zoll⸗Inspector Hensing zu Thiengen zum Rendanten bei dem Hauptzollamte Worms und der damit verbundenen Ortseinnehmerei der inneren indirecten Abgaben.

(Die übrigen Diensinachrichten und die Charakter- ertheilungen sind bereits gemeldet.)

V. Dienstentlassungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 20. Oct. dem Hofkutscher Eßwein aus Groß-Rohrheim die Entlassung aus dem Dienste zu erthellen; am 28. Oct. den evangelischen Pfarrer zu Bingenheim Möbius von den Functionen

gegen das vorige Semester, aber doch auch keine nennenswerthe Abnahme erfahren haben. Sonst hört man jetzt hier viel davon reden, daß, während Preußen noch verlangt, daß alle Inländer eine gewisse Zeit(1 ½ Jahre) auf einer preußischen Universität studiren müssen, und so alle übrigen Staaten, das kleine Hessen seinen Angehörigen erlaubt hat und noch gestattet, zu studiren, wo sie wollen, also die Landesuniversität gar nicht zu besuchen. Und dazu kömmt, daß Lehrer auf hessischen Gymnasien von ihrem beschränkten Parteistandpunkte aus den Abiturienten rathen nicht nach Gießen zu gehen, und wiederum hoch⸗ gestellte Leute Studirenden Unterstützungen geben, um auf andere Universitäten zu gehen.

Die hiesige Bahnhoffrage ist entschieden, der neue Bau wird auf den Seltersberg in die Nähe des Main⸗Weserbahnhofs kommen, entgegen dem Wunsche der Bürgerschaft, welche sämmtliche Bahnhöfe mehr in die Nähe der Stadt in die sogenannte Stephansmark gewünscht hätte.

Mainz. Die am 13. d. stattgehabten Ver- handlungen in der Untersuchungssache gegen L. Bamberger und Genossen wegen Schmähung der Staatsregierung endigten in der Nachmittags- sitzung damit, daß der Gerichtshof dem Angeklagten die Verlesung der landständischen Verhandlungen und sonstiger Aktenstücke zum Beweis der Wahr- heit der in der incriminirten Stelle des Wahl- manifestes behaupteten Thatsachen nicht gestattete, worauf die Beschuldigten und ihre Vertheidiger

den Saal verließen. Das Gericht setzte nach kurzer Berathung in deren Abwesenheit die Ver⸗ handlung fort, indem es noch die Begründung der Anklage des Staatsanwalts anhörte. Der Antrag der Staatsbehörde geht hinsichtlich Bam⸗ bergers auf 2 Monate Gefängniß, resp. Festung und 200 fl. Geldstrafe, gegen die Mitangeklagten auf 6 Wochen und 150 fl. und gegen den Mainzer Anzeiger auf 3 Monate und 150 fl.

Geldstrafe. Der Urtheilsspruch wurde auf den 27. d. M. vertagt. Preußen. Berlin. Ein hiesiges Blatt

schreibt:Das Bestreben, die Einnahmen aus der Postverwaltung nach Möglichkeit zu erhöhen, das noch jüngst in der Beschränkung der Porto⸗ freiheit der Correspondenz der Abgeordneten einen Ausdruck fand, hat veranlaßt, daß nunmehr auch den königlichen Eisenbahn Direktionen Seitens des Handelsministeriums aufgegeben worden ist, ihre Correspondenzen mit dem Publikum, sofern dieselben ein gemischtes Interesse haben, stets mit dem RubrumPortopflichtige Dienstsache zu versehen, in welchem Falle auch für unfrankirte Sendungen vom Adressaten für den gewöhnlichen Brief nur das Ein-Silbergroschen-Portos zur Erhebung gelangt. Liegt jedoch ein zu erlassen⸗ des Schreiben im alleinigen Interesse des privaten Empfängers, so ist dasselbe ohne Rubrum abzu- fertigen(soll der Empfänger alsdann vielleicht das doppelte Porto für den unfrankirten Brief entrichten 2), während andererseits durch die Be⸗ zeichnungKönigliche Dienstsache gänzliche Porto- freiheit eintritt, wenn die absendende Dienststelle speciell interessirt ist.

Wie es heißt, ist man in Abgeordneten⸗ Kreisen der Ansicht, Herr v. Bismarck werde sich an den Berathungen über die Vorlagen, betreffend die Beschlagnahme über das Vermögen des Ex⸗ Königs von Hannover und des Ex⸗Kursürsten von Hessen betheiligen. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu diesen Entwürfen hält man für gesichert, dennoch versprechen die Verhandlungen interessant zu werden, da man erwartet, daß es bei den Debalten über diese Angelegenheit, ja, vielleicht schon über das Budget, nicht an Stimmen fehlen werde, welche das Deficit nicht auf die Ausfälle im Postetat, sondern auf die Millionen zurückführen werden, welche man mit vollen Händen für die Depossedirten herzugeben bereit war. Wird man auch an die Dotationen erinnern?

Der Oberkirchenrath hat auf die Beschwerde des Magistrats wegen der Schleiermacher Feier ablehnend geantwortet. Es folgt nun eine Be schwerde an den König als oberste Instanz.

Im Abgeordnetenhause wurde ein Schreiben der nordschleswigschen Deputirten Ahlemann und Kryger verlesen, welche die Entbindung von der Eidesleistung verlangen. Dasselbe wird der Ge schäftsordnungscommission überwiesen.

Prenzlau. Der hiesige Bürgerverein hat an das Abgeordnetenhaus eine Petition um Auf⸗ hebung des Dreiclassensystems und Einführung der allgemeinen direkten Wahl mit geheimer Abstim⸗ mung für die Stadtverordnetenwahlen gerichtet.

Kassel. DemFr. J. wird von bier be⸗ richtet: Die Vorlage der königl. Staatsregierung wegen Umgestaltung der Landeserediteasse ist