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1868. Samstag den 16. Mai.* 58.

Saal. adde 0 9 70 gt, I f 4 0 i 8 del. Niagg. 94 41 48 . Aekere desucht ö 7 feier e die A Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. ling Amtlicher Theil. 1 1 Betreffend: Das Krelsersatz- Geschaͤft für den Kreis Friedberg hier die Musterung und Loos zlehung. Friedberg am 10. Mai 1868. duni An die Großherzoglichen Bürgerm eistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt. Nupff. Es wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährige Kreisersatz-Aushebung im Kreise Friedberg vom 20. bis

85 20. Mai d. J. nach Maßgabe der Militär⸗Ersatz Instruktion(Regierungsblatt Nr. 21. von diesem Jahte) auf dem Nathhause in Friedberg * stattfindet. Das Geschaft beginnt an den nachbenannten Tagen jedesmal Morgens um 8 Uhr in folgender Ordnung:

me 1. Mittwoch den 20. Mai ö Aus hebung der Militärpflichtigen aus den Ortschaften: Assenheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Butzbach, Dorheim, Dornassenheim, Fauerbach v. d. H. und Fauerbach b. F.

8 i Freitag den 22. Mai

* desgleichen aus den Orten: Kreisstadt Friedberg, Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch⸗Weisel, Ilbenstadt, Kirch⸗Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Melbach, Münster, Münzenberg.

˖ i Samstag den 23. Mai

ö desgleichen aus den Orten: Nauheim, Nieder ⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder⸗Weisel, Nieder-Wöllstadt, Ober-Florstadt, bei Ober⸗ Mörlen, Ober⸗Rosbach und Ober⸗Wöllstadt.

Montag den 23. Mai desgleichen aus den Orten: Ockstadt, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Pohlgöns, Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, daren Södel, Staden, Steinfurt, Trais⸗Münzenberg, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. Dienstag den 26. Mai Loosung der Militärpflichtigen.

Militärpflichtige, welche der Aufforderung, sich zur Musterung oder Aushebung vor der Kreis- oder Departements⸗Ersatzcommission gung. zu stellen keine Folge leisten, oder beim Aufruf ihrer Namen im Musterungs- oder Aushebungslocale nicht anwesend sind, werden mit r Nach einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt werden. Die ohne genügenden Entschuldigungsgrund Aus- age, bleibenden verlieren außerdem die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst, wogegen diejenigen, welche beim Aufrufe ihres Namens ohne genügenden Augtrt Entschuldigungsgrund im Aushebungslokale nicht anwesend sind, der Berechtigung zur Theilnahme an der Loosung verlustig gehen. n derm Reclamationen sind bei den zuständigen Gr. Buͤrgermeistereien so zeitig anzubringen, daß sie gehörig geprüft und bei der Kreisersatz⸗ vlxend commission noch zur Vorlage und Entscheidung gebracht werden können.§. 78 der Militär⸗Ersatzinstruktion. Auf die früher vorgebrachten 2 1 Depotansprüche kann keine Rücksicht genommen werden, da nach 5. 43 und 44 der allegirten Militärersatz⸗Instruktion andere Grundsaͤtze zur 1 Dat. Anwendung kommen, als wie bei der seitherigen Gesetzgebung. ert: Wenn es sich bei Begründung von Reclamationen darum handelt, die Arbeitsunfähigkeit von Eltern und Geschwistern festzustellen, müssen dieselben mit zur Stelle gebracht werden. Die Militärpflichtigen muͤssen vor der Kreisersatzcommission in reinlicher Kleidung erscheinen 5 und dürfen keine Stöcke mitbringen. 0 Sollte ein vorgeladener Militärpflichtiger durch nicht zu beseitigende Umstände verhindert sein, sich zur bestimmten Stunde zu stellen,

g so müssen seine Eltern, Vormünder oder Verwandte statt seiner erscheinen.

8 Die Großherzoglichen Bürgermeistereien, denen die Stammrollen unter Couvert zugehen, werden beauftragt, die specielle Vorladung 4 6 21 der Militärpflichtigen ihrer resp. Gemeinden zu den vorgeschriebenen Musterungsterminen zu veranlassen und fur deren rechtzeitige Gestellung 7 tl. vor der Kreis⸗Ersatzcommission zu sorgen. Die Gr. Bürgermeister selbst haben ebenfalls in den betreffenden Musterungs terminen präcis 10 L150 zu erscheinen Der Eivilvorsitzende der Großherzoglichen KreisersatzCommission des Kreises Friedberg

1* Trapp.

Lt;

Dan Betreffend: Das Verfahren del Anträgen auf Zurückftellung Milltärpflichtiger in Berückfichtigung Friedberg den 15. Mai 1868 16.* 5 bäuslicher ꝛc. Verhältnisse 2 5 5 8 8 a 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 1% an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Polizeicommissär zu Wickstadt. f

Mit Bezug auf das Reglement rubricirten Betreffs, welches in einem der nächsten Regierungsblätter erscheinen wird, beauftragen N wir Sie, in Ihren Gemeinden alsbald bekannt machen zu lassen, daß Diejenigen, welche Zurückstellungen Militärpflichtiger in Berüͤck⸗ sichtigung häuslicher ꝛc. Verhältnisse bei der in der Kürze bevorstehenden Musterung in Anspruch zu nehmen beabsichtigen, ihre desfallsigen Gesuche ungesäumt bei Ihnen zu Protokoll zu erklären hätten, damit die erforderlichen Verhandlungen darüber rechtzeitig beendet werden 8 K. könnten. Ueber die hierauf eingehenden Gesuche(Reclamationen) haben Sie sofort, unter geeigneter Belehrung der Reclamanten nach den 17 Bestimmungen der§§. 42 bis 44 der Militär-Ersatz-Justruction und des Reglements, die vorgeschriebenen Protocolle aufzunehmen, die 10 6. Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen, sowie die vorgeschriebene Fragenbeantwortung zu veranlassen und die Protocolle sodann * nach Beifügung ihrer gutächtlichen Aeußerung über das Gesuch zur Verfügung der Kreis⸗Ersatz-Commission an uns einzusenden.

35 Die bereits vorliegenden nach Maßgabe der bisherigen Recrutirungsbestimmungen aufgenommenen Nee eee gehen Ihnen zu, um die Betheiligten zur n 12 0 ie 1 1 nach Maßgabe der Vorschriften der Militär⸗Ersatz⸗Instruction 7 5 5 en. iese Pro:.

4 k. s 5 e ic. über die Zurückstellungsgesuche koͤnnen von der Hofbuchdruckerei von L. C. Wittich in Darm⸗ stadt bezogen werden. Tr a p p.

1 Betreffend: 95 arte gadungeche gegen Michael Scheuer von Vadenrod wegen Gebrauchs eines Friedberg den 13. Mai 1868.

49 remden Heimatbscheins. 2 f a 7 27 0 e Dasselbe an dieselben und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. * 7 Wir beauftragen Sie auf den Rubrikaten zu fahnden, ihn im Betretungfalle zu arretiren und uns vorführen zu lassen.

11 5 Ter a p⸗ p. 2

33 i Blätter] Erklärung gegen die in den Schriften der Herren] angegriffenen Buches, welches sich in Allem treu

1. ee 7. Sa Dr. Zimmermann, Dr. Simon an die Lehre der katholischen Kirche anschließe,

fessoren des bischöflichen Seminars zu Mainz und Dr. Schmitt enthaltenen Anschuldigungen nachzuweisen gesucht. Die evang. Superintendenten

4[ Dr. Nickel, Dr. Moufang, Dr. Heinrich, Pr. Hirschel, wegen Anwendung des Lehrbuches vom Jesuiten des Landes treten nun dieser Erklärung mit einer f m Dr. Haffner, Ohler, Dr. Brück, Dr. Holzammer, Gury, In dieser Erklärung wird die Vortrefflich⸗ Gegenerklärung entgegen, in welcher dieselben

asche 1 Or. Graf von Galen, Hundhausen unterzeichnete keit, beziehungsweise Nothwendigkeit des so sehr durch verschiedene Stellen aus dem Werke Gurp's