Die Zusammenlegung der Grundstücke und Anlegung von Gewannwegen. 775 Der Antrag des Gemeinderaths, mit der nöthig gewordenen Parzellenvermessung eine ent⸗ sprechende Regulirung der Felder und Anlegung von Gewannwegen zu verbinden, ist— in der verschiedensten Weise aufgefaßt und mitunter mißverstanden— schließlich Veranlassung und Gegen stand öffentlicher Besprechung geworden. Das erste der darauf bezüglichen Inserate, von einem „Güterbesitzer“ ist gegen den Antrag gerichtet, allein derselbe bemüht sich vergeblich, etwas Wesentliches gegen die von ihm selbst aufgezählten Vortheile der beabsichtigten Anlage vorzubringen und kommt mit all seinen Einwänden dahin, daß er erklärt:„Was von Gewinn in Bezug auf Bearbeitung und Ertrag behauptet wird, der durch Zusammenlegung erzielt werden soll, ist einfach zuzugeben“— und über die Gewannwege hat er nur die zwei Worte:„Angenehm und bequem sind sie, das leugnet Niemand“.— Dennoch ist dieser„Güterbesitzer“ gegen den Antrag, warum? Er scheut die Kosten, und deßhalb ist mit dem Mann, der für eineu großen Vortheil, den er einsieht, ein kleines Opfer nicht bringen mag, nicht weiter zu rechten; auch hat er eine Widerlegung in einem ent— gegnenden Inserat bereits gefunden.
Dieser Erwiderung ist nun eine, ebenfalls gegen den Antrag gerichtete„Gegenerklärung“ gefolgt, deren Verfasser indeß, trotz aller möglichen Einwänden, die er gegen den Antrag geltend zu machen sich abmüht, dennoch ganz in gleicher Weise wie der„Güterbesitzer“ zu der Er— klärung gelangt: Was nun die Zusammenlegung der Grundstücke und die Gewannwege anbelangt, so halte ich eine Regulirung solcher Felddistrikte, in welchen man von der Gewanngrenze aue auf die Grundstücke nicht gelangen kann, für zweckmäßig, auch mag dabei eine Zusammenlegung nicht ausgeschlossen sein“ — das ist aber ganz das Nämliche, was durch den Antrag des Gemeinderaths bezweckt werden soll; von Beseitigung der Dreifelderwirthschaft, welcher jedenfalls die Aufhebung der Schäfereiberech⸗ tigung vorangehen müßte, ist in diesem Antrag gar keine Rede, und Alles was hierüber gesprochen und geschrieben wird, mag deßhalb hier unberührt bleiben und nur darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Dreifelderwirthschaft auch im regulirten Felde nach wie vor, wird fortbestehen können.
Was nun die Zusammenlegung der Grundstücke betrifft, welche von Vielen als ein verderb— licher, Nachtheil bringender Zwang gefürchtet und angefochten wird, so ist— und dieß sollten alle Betheiligten wohl beachten— dieselbe bei dem vorliegenden Antrag durchaus nicht als Zweck, noch viel weniger, wie Viele meinen, als alleiniger Zweck ins Auge gefaßt, sie wird vielmehr nur als ein Nebenvortheil betrachtet, welcher sich aus Veranlassung der— bei der noth⸗ wendig gewordenen Parzellenvermessung— beabsichtigten Regulirung der Felder zufällig ergibt, ein Vortheil, den zu erlangen dem Einzelnen ermöglicht werden soll, den z u benützen aber Niemand gezwungen ist.
Damit nun hierbei Keiner gegen den Andern beeinträchtigt oder benachtheiligt werden könne, schreibt das Gesetz vor, daß— nachdem der vorliegende Antrag des Gemeinderaths bei der dem⸗ nächstigen Abstimmung angenommen sein wird, die Pläne über die neue Felderregulirung drei Monate lang zu aller Betheiligten Einsicht offen gelegt werden müssen, und Jedem gestattet ist, während dieser Frist gegen Alles, wodurch er sich benachtheiligt glaubt, also z. B. auch gegen eine ihm nicht behagende Zusammeniegung seiner Parzellen, zu reclamiren. Erst nach Erledigung dieser Reclamationen und Ablauf besagter Frist darf zur Ausführung der Regulirungsarbeiten geschritten werden, und find somit einem Jeden Mittel und Wege an Hand gegeben, sich vor Schaden zu wahren.
Die Anlegung von Gewaunwegen betreffend, so sind deren Zweckmäßigkeit und die ins Auge fallenden Vortheile derselben selbst von den Gegnern anerkannt; es wird aber eingewendet, es ginge dadurch zu viel Land verloren. Wer sich nun die Nühe nehmen will, die auf dem Rathhaus offen liegende Karte des zur Regulirung zunächst in Aussicht genommenen Feldes zu studieren und dieß sollte jeder Betheiligte thun, ehe er sich zu einem Urtheil hierüber bestimmen läßt— der wird ersehen, daß so sehr viel mehr Land zu den neuen Wegen nicht verloren geht, als Mancher zu glauben scheint, oder glauben machen möchte; dabei würde er denn auch Gelegenheit finden, sich zu überzeugen, daß alle diejenigen Güterbesitzer, denen jetzt die Ackerwege in jeder Richtung, dem Einen der Länge nach, dem Andern quer durch, dem Dritten kreuzweise oder schräg über ihre Stücke gehen, und die diese Ackerwege als Ackerland verstruern müssen, ohne daß sie etwas darauf ziehen können, daß all' diese durch die Anlegung von Gewannwegen nur gewinnen können und gewinnen müssen; Er würde mit dieser Ueberzeugung aber auch zu der Einsicht gelangen, daß nach Regulirung der Felder und Wege diese letztern nicht mehr wie bisher von Einzelnen als eine Belästigung getragen und noch dazu versteuert werden müssen, sondern daß durch die Regulirung die Stellung des Bodens zu dieser Wegen auf sämmtliche Besitzer im Verhältniß ibres Besitzthums sich vertheilt, und daß aller zu den Wegen verwendete Boden, nachdem er ausgesteint und in die neuen Karten eingezeichnet ist, als Weg steuerfrei wird.
Bezüglich des Kostenpunktes, der ebenfalls— und zwar als ein Hauptargument gegen die beantragte Regulirung geltend gemacht wird, möge Nachstehendes hier noch eine Stelle finden.
Auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung, an der weder Gegner noch Freunde der Feld Kegulirung Etwas zu ändern vermögen, soll und muß die Parzellen vermessung und Neukartirung der ganzen Gemarkung geschehen; die Kosten hierfür müssen also jedenfalls aufgebracht werden, auch wenn die beantragte Regulirung nicht vorgenommen wird; es kann sich also bezüglich der hier in Frage kommenden Kosten nur um denjenigen Betrag handeln, welcher bei gleichzeitig mit der Parzellenvermessung bewirkt werdender Regulirung zu den Ausgaben für Erstere hinzukommt, und mehr nicht— dieses Mehr, welches bei Unterlassung der Gewannregulirung erspart werden könnte, beträgt aber in der Regel weniger als die Hälfte der gesammten Kosten; zu bedenken ist aber und darin liegt die Gefahr eines Verzuges— wenn jetzt, um diese Mehrausgabe zu ersparen, die Regulirung abgelehnt und die Parzellen so wie sie jetzt sind und kreuz und quer durcheinander liegen, vermessen und kartirt werden, später aber, über kurz oder lang, die bessere Einsicht die Oberhand gewinnt und die Regulirung beschlossen würde— daß alsdann die Arbeit und Kosten für die jetzige Vermessung verloren und das Geld umsonst ausgegeben sein wird.— Ganz der ähnliche Fall ist noch in unser aller Gedächtniß, nehmen wir ihn uns zur Lehre.— Bei der, in den fünfziger Jahren stattgehabten Flurvermessung war, ähnlich wie jetzt, angeregt worden, zur Ersparung doppelter Kosten die Parzellenvermessung ꝛc. gleich mit zu verbinden; da sagten die „Güterbesitzer“ auch„Aber“ und— in Folge hiervon wurde die Flurvermessung allein vorgenommen und bezahlt, und jetzt— nach kaum zehn Jahren sehen wir, daß das ganze damals aufgewendete Geld umsonst ausgegeben worden ist und gerade so, in vielleicht weniger als zehn Jahren, würde es wieder ergehen, und die Kosten für die Parzellenvermessung ohne Gewannregulirung eine ebenso verlorene Ausgabe sein, wie es für die Flurvermessung der Fall gewesen ist, wenn die
Füße Otangen!
599 Citronen, Vanille, Chinesischer Thee, Krachmandeln und Tafelrofinen bei W. Fertsch.
Ein Logis,
286 mit allem Zubehör hat zu vermieten Nauheim. Carl Schmidt, Café frangais.
Oeffentliche Anerkennung.
776 Es fiel mir unversehener Weise ein glühendes Stück Eisen auf die rechte Hand und verbrannte dieselbe so, daß ich zum Arbeiten unfähig wurde. Nachdem ich mich mit allem Möglichen 14 Tage herumgequält und nichts ge⸗ holsen hatle, hörte ich von dem D. Nephuth'schen Uni⸗ versal⸗Balsam, daß er für dergleichen gut sein sollte, und kaufte mir augenblicklich ein Büchschen davon. Schon die erste Auflage war mir eine Wohlthat, indem es den Schmerz augenblicklich stillte. Nach dem zweiten Tage schon fing die Heilung an und am sechsten konnte ich schon wieder arbeiten. Nach acht Tagen war die Wunde vollständig geheilt. Im Ganzen hatte ich mir 3 Büchschen des ge⸗ nannten Balsams gekauft. Philipp Treusch,
Kesselbach. Schmied.
Der Universal⸗Balsam ist stets vorräthig à Büchs⸗ chen 18 kr. bei Jean Huber in Friedberg und Ph. J. Weiß in Naubeim.
Zur Benachrichtigung. 754 Meiner geehrten Kundschaft zur Nachricht, daß aus Anlaß der bevorstehenden israelitischen Oster⸗ feiertage für deren Dauer vom 6. bis 15. April e. mein Bäckereigeschäft eine Unterbrechung erleidet. Ich habe jedoch Fürsorge getroffen, daß alle Be⸗ stellungen für die erwähnten Tage prompt ausgeführt werden sollen, wenn diese bis zum 6. April Vor⸗ mittags bei mir aufgegeben sein werden.
Löb Straus.
Ziegensellchen
613 werden im Einzelnen, sowie in größeren Parthien aufgekauft von H. Gonder.
Die billigsten
Möbel
elegant und solid gearbeitet zu haben in dem 450 Möbellager der
Gebrüder Blum,
Rheinstraße. Darmstadt. Verpackung unter Garantie wird billigst berechnet.
Brustschmerzen, Catarrh, Verschleimung, schwerer Athem. 777 Den G. A. W. Mayer'schen
Brust-Jyrup
kann ich allen Brustleidenden bestens empfehlen. Ich litt seit einem Jahr an bedeutenden Brust⸗ schmerzen, hartnäckigem Catarrh, Verschlei⸗ mung und schwerem Athem.— Da nahm ich auf Anrathen 2 Flaschen dieses vortrefflichen Syruns und wurde nicht allein von meinen Leiden befreit, sondern ich kann auch meinen Pflichten wieder vollständig obliegen. Der Wahrheit gemäß.
Heidelberg den 30. August 1867.
Schmidt, Gendarm.
Das Depot dieses berühmten Mittels ist in Fried.
berg bei Ph. D. Kümmich.
Heine Wicken& Erbsen
523 empfelben billigst Gebrüder Löb.
Tapeten,
547 von den billigsten bis zu den feinsten, in den neuesten Mufiern bei Georg Groß.
Universal-Magen-Ligueur, 105 das einfachste und sicherste Mittel gegen Magen⸗ leiden aller Art von Franz Metternich in Mainz
Güterbesitzer sich abhalten ließen, dem Antrag des Gemeinderathes ihre Zustimmung zu ertheilen. Friedberg, 31. März 1868. Eduard Ruths.
empfiehlt in Flaschen 3 24 kr., 45 ke. und fl. 1. 24 kr. h. Dan. Kümmich in Friedberg.
N wn N
n
3 „usa suuoqmd uswWsasuss 2 N n*
8 2080 1400
n a
r G
„nan
hnnesd a„


