1867.
Samstag den 16. März.
M33.
zeiger
für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatl.
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Betreffend: Den im Monat März vorzunehmenden Wiesengang.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 13. März 1867.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Im Monat März ist nach der Bestimmung der Wiesen-Polizei⸗
Ordnung ein Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung er Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Sie daher, dieselben hierzu aufzufordern und uns die über den
Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis zum 10. April l. J.
angstens vorzulegen.
In diese Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben ioch zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:
1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat Oktober v. J. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht,
2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden sind, oder vorgeschlagen werden. Wir empfehlen den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augen—
merk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- oder Entwässerungsgräben, die Verebnung der Maulwurfshügel und dergleichen(Art. 24 der Wiesen⸗Polizei⸗ Ordnung) und auf die Unterhaltung der Ent- und Bewässerungs— gräben(Art. 28 und 29 der Wiesen-Polizei-Ordnung) zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren, Verbesserungsvorschlage in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom 7. Oktober 1830 Anwendung finden muß.
Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau ver— fahren und wird noch bemerkt, daß alle Wiesengangsprotokolle, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht ganz genau entsprechen, zurück⸗ gegeben werden müssen.
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Trapp.
Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg. Heinrich Storck von Utphe, Kreis Nidda, welcher sich an verschiedene Dienstherrschaften vermiethet, jedoch ohne das empfangene Miethgeld zurückzuerstatten in keinen Dienst eingetreten, ist im Betretungsfalle zu arretiren und vorzuführen.
Friedberg den 13. März 1867.
Trapp.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 12 enthält ferner:
(Schluß.) III. Bekanntm. Gr. Ministeriums des Innern vom 8 Febr., die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke im Jahre 1865 betreffend. Hiernach beträgt die Einnahme 29,407 fl. 50½ kr., die Ausgabe 26,952 fl. 27 kr.
IV. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Anlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Darmstadt.
V. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt.
VI. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg.
VII. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten
VIII.
Universität Gießen.
Wilhelm Ferdinand Hahn
Umloegen zur Bestreitung von schen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld.
Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Ge— mäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs im Regierungs blatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg. Es wurden verurtheilt 14 von dem Gr. Schwurgerichtshof der Provinz Slarkenburg, 12 von Gr. Bezirksstrafgericht Darmstadt, 2 von dem Gr. Bezirksstrafgericht Michelstadt.
IX. Promotionen an der Großherzoglichen Landes— Im Jahre 1866 erhielten: theologische Doctorwürde: am 15. Prefessor Dr. philos. Otto Zöckler, die juristische Doctorwürde: am 5. Mai Carl Albert Ernst Wilhelm Schäfer aus Gießen, am 7. Mai Carl Friedrich aus Darmstadt, Heinrich Ludwig Pius Bernays aus Mainz, Heinrich Schneider aus Zwingenberg, am 20. Juni Fried-
Bebürfnissen der isracliti⸗[tich Kaufmann aus Mainz, am 23. Nov. August Scriba aus Gießen, am 27. Nov. Baruch Mainzer aus Pfung⸗ stadt, am 6. Dec. Philipp Mann aus Sörgenloch— 3) die medicinische Doctorwürde: am 14. Febr. Adam Schmitt aus Finthen, am 3. März Seb. Fectig aus Bensheim, am 16. Eduard Werle aus Heppenheim, am 17. Carl Schuster aus Lauterbach, am 24. April Friedrich Moldenhauer aus Darmstadt; am 6. Mai wurde dem prakt. Arzte Dr. Joh. Caspar Anton Dillenius zu Mainz gelegentlich seines 50jährigen Jubiläums das Doctordiplom honoris causa erneuert; am 17. Eduard Münch aus Viern⸗ beim; am 18. Julius Goldschmidt aus Mainz; am 19. Georg Reuling aus Lorsch; am 28. Heinrich Weckerling aus Friedberg; am 18. Juni Heinrich Salzer aus Baben⸗ hausen; am 23. Michael Löb aus Worms; am 12. Juli Philipp Gilbert aus Weiterstadt, Leopold Wilbrand aus Gießen, Carl Spamer aus Wimpfen, Sigmund Lahr aus Groß⸗Gerau, Ludwig Butz aus Schotten, Ludwig Völcker
1) die Juni außerordentlicher honoris causa;— 2)
deßgl. Franz am 8. Mai
Schutzmittel gegen die Rinderpest.
Die Rinderpest ist zu Ansangs Februar in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster im ganzen in 5 Ortschaften ausgebrochen. besonderem Interesse ist, daß sich in einzelnen Fällen eine Einschleppung durch Menschen— ihre Kleider oder andere Materialien— nicht nach— weisen läßt;— die Annahme, daß das Contagium, wie andere Stoffe durch die Luft von dem ursprünglichen Orte der Erzeugung hinweggetragen und an einer der Einwirkung des Gifts zugänglichen Stelle abgelagert worden sei, liegt hier um so näher, als die Gehöfte, in welchen diese Art der Uebertragung zu vermuthen ist, solchen Orten auf holländischem Gebiet gegenüber liegen, in welchen die Viehseuche im höchsten Grade wüthet. Als ein Beispiel kann Bimmen Kreis Cleve genannt werden;— auf der holländischen Seite in Millingen waren binnen wenigen Tagen 70 Stück von der Pest befallen worden.— Gegen eine Verschleppung des Ansteckungsstoffs in dieser Weise kann auch die strengste Absperrung nicht schützen, um so beachtenswerther ist die Nachricht, welche der „N. Rotterd. Cour.“ vom 3. Januar brachte, daß einem großen Oeko— nomen in Beugelsdyk gelungen ist, durch tägliche Räucherungen mit Chlor seine Ställe, in welchen 170 Stück Vieh verstellt sind, frei von der Rinder— pest zu erhalten, obgleich alles Vieh in nächster Nähe und in weiter Entfernung davon ergriffen war,— Das Verfahren, das hier angewandt wurde, ist sehr einfach. Die früheren Versuche übergehen wir hier, da sie ihrer Kostspielig— keit wegen bald aufgegeben worden, sich auch nicht vollständig erprobten.
Ein Gemenge aus Lig. cupri perchlor. concentrat: Une, 2. Chlorof. Unc. 1.
Spir. vin.(25 Grd.) Unc. 24. wird täglich oreimal auf
Von
den Boden des Stalles gegossen und angezündet, alle Thüren und Fenster werden dicht geschlossen und in den Ställen des fetten Viehs ½ Stunde, in jenen des anderen Viehs mindestens 1 Stunde geschlossen gehalten.— Die Flüssigkeit wurde vor den Köpfen der Thiere ausgegossen und zwar je 1 Tasse an 4 Stellen. Ein dichter Dampf verbreitet sich durch die Verbrennung im ganzen Stall der allmählich durch die Luftlöcher abzieht. — In den ersten Tagen zeigte sich bei einigen Ochsen etwas Husten, der aber bald verschwand; Unruhe oder andere Bewegungen des Miß⸗ behagens wurden bei dem Vieh nicht bemerkt; im Gegentheil nach den äußeren Zeichen des Athmens zu urtheilen scheint der Dampf, der auch für den Menschen nichts besonders belästigendes an sich hat, eine ganz angenehme Empfindung hervorzubringen; eine nachtheilige Empfindung macht sich in keiner Weise bemerkbar.— Sehr beachtenswerth ist, daß die feuchten Dämpfe und Niederschläge, welche sich an Decken und Balken, sowie durch die außerordentlich starken feuchten Ausathmungen des Rind- viehs bilden, durch die Chlordämpfe sich mindern und allmählich ganz verschwinden, da sich annehmen läßt, daß gerade diese Niederschläge sehr leicht den Krankheitsstoff in sich bergen konnen. Wesenklich ist, daß die desinficirenden Dämpfe sich stark entwickeln und den ganzen Raum erfüllen; es zeigte sich dies sehr deutlich als in einem der Ställe aus Furcht vor Feuersgefahr die Flüssigkeit nicht auf dem Boden des Stalles entzündet wurde, sondern in der Chlorkupferlampe, wie sie in Krankenstuben zur Anwendung kommt, der Verbrennung unterworfen wurde, die Lampe war ganz hoch hinter dem Vieh aufgehangen worden. Schr bald trat in diesem Stall die Krankheit auf und ergriff zuerst den Ochsen,


