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Friedberger Intelligenzblatt.
Einrückungsge⸗
25 9 Erſcheint wö⸗ 2 0 2 2* 8 1 5 Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, 1 ieee Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. 8 Nu 3. Dienſtag, den 8. Januar. 1856.
218 8 8 Amtlicher Theil. 3 A wens Ran ul Rog e n..
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Zu Bürgermeiſtern und Beigeordneten wurden weiter ernannt fur: Niederwöllſtadt: ſeitheriger Bürgermeiſter Stoll zum Bürgermeiſter; ſeitheriger Bei neten. Beienheim: ſeitheriger Bürgermeiſter Muth zum Bürgermeiſter; ſeitheriger Beigeordneter Schönwolf zum Beigeordneten. Schmidt zum Bürgermeiſter; ſeitheriger Beigeordnete Ewalt zum Beigeordneten.
geordneter Bauſch zum Beigeord—
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— 2 Aſſenheim: ſeitheriger Bürgermeiſter 5 2 Bauernheim: ſeitheriger Buͤrgermeiſter Walther zum Buͤrgermeiſter; ſeitheriger Beigeordnete Vath zum Beigeordneten. 1 Oſſenheim: ſeitheriger Bürgermeiſter Kopp zum Buͤrgermeiſter; ſeitheriger Beigeordnete Stumpf zum Beigeordneten. 2 Södek: ſeitheriger Bürgermeiſter Reitz zum Buͤrgermelſter und ſeitheriger Beigeordnete Ullrich zum Beigeordneten. * Dieſes wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. ˖ 8 Friedberg den 3. Januar 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg 8 M mel e r. 10 1 Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg. — I. Joſeph Schleicher, Taglöhner aus Pilgerzell, iſt dringend verdächtig in der Nacht vom 1. auf den 2. d. M. 4 2 zum Nachtheil des Bürgers Carl Guſtav Warnecke zu Frankfurt mittelſt Einbruchs folgendes entwendet zu haben: 2 Eine große eiſerne Kiſte ohne Handhaben, außen ſchwarz, innen roth angeſtrichen, im Deckel bunt bemalt. Im Innern waren 2 Holzbänkchen angebracht. Dieſelbe enthielt: „; 1013 Kronenthaler; fl. 6 bis fl. 10 in Sechs⸗
fl. 150 in hollandiſchen Stücken à fl. 2 ½, fl. 1 und fl. ½;
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8 2 bätzuern. 2 Dieſes Geld befand ſich in einem Blechkaſtchen ohne Deckel. Folgende Looſe: ng 2 1 Badiſches fl, 3⁵ Loos, Serie 1200, Nr. 59992, * 2 Naſſauer fl. 25 Looſe, Nr. 601 und 90250, 2 2 Darmſtädter fl. 25 Loeſe, Nr. 6918 und 68971, * 2 5 Vereins fl. 10 Looſe, Nr. 47040, 47050, 81007, 95577 und 95578, ee 3 Sardiniſche 36 Fres. Looſe, Serie 1. 8741. 995. Fred Nr. 91. 87349. 99497. Ren Dieſe Looſe nebſt Verſicherungspapieren befanden ſich in, einem mit einem meſſingenen Vorhängſchloß verſehenen Blech— an eee, kästchen, worauf mit ſchwarzer Farbe das Wort„Privat“. Ein Blechkaſtchen, worauf das Wort„Acten“. Daſſelbe W enthielt mit gelbſeidnem Bande zuſammengebunden die Acten der hieſigen Geſellſchaft zur Bereitung comprimirter Ge⸗ g erg müſe. Eine ſchwarzlederne Brieftaſche mit verſchiedenen Seripturen. Ein kleines Blechkäſtchen mit werthloſen Papieren; u. A. ein ſilbernes Bleiſtift mit eingravirtem gothiſchen 8. und runde leere Blechbüchschen enthaltend. Geſichtsfarbe, ſtupides Geſicht,
Signalement: 33—35 Jahr alt, ſehr kräftig gebaut, friſche, faſt glühend rothe p Schild, blau—
ffnes blaues Auge, dünner röthlicher Bart, blauer altmodiſcher Tuchoberrock, ſchwarze Pelzmütze ohne
Eigenthümer off a0 grau-ſchwarz carrirte oder geſtreifte Hoſen, blau leinene Hoſen mit großen Flicken, grau wollenes Kamiſol. 77 Beim Eindrücken der Fenſter wurde eine braune fettartige, nach Schmierſeife riechende Subſtanz benutzt. vom 1. Nov, d. J. an von dem aus dei freien Verkehr der Zoll Branntwein
Regierungsblatt⸗ Auszug. 8 d* Naſſau eingehenden
Nr. 40 vom 29 Nov.(Fortſetzung.) 11. Bekanntmachung Großh. Miniſteriums des Gr. Hauſes und des Aeußern vom 1. Nop., Januar. wodurch unter Bezugnahme auf die das Verbot der Führung von Oberlaſten auf den den Rhein befahrenden Segelſchiffen betreffende,
in Nr. 4. des Großh. Reg. Bl. von 1844 enthaltene Bekanntmachung
** vom 29. Decbr. 1843 weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird,
State r. daß in Folge eines von der Centralcommiſſion für die Rheinſchiff— fahrt während ihrer dreijährigen Seſſion gefaßten Beſchluſſes vumpen
aller Art in Ballen in gleicher Weiſe, wie die unter Ziffer 2 der erwähnten Bekanntmachung vom 29. Dec. 1843 verzeichneten Gegen⸗ Seil ſtände, als Oberlaſt auf Segelſchiffen zuzulaſſen ſind. III, Bekannt⸗ machung Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 6. Nov., die Beſteue—
rung des Branntweins im Herzogthum Naſſau betr. Nach dem in eine Be⸗
vereinsſtaaten in das Herzogthum daſelbſt eine Uebergangsabgabe von 12 fl. für die Ohm zu 80 Maas (160 Liter) von der Normalſtärke von 30 Procent nach dem Alkoholo- meter von Tralles bei einer Temperatur des Branntweins von 12½ Grad Reaumer erhoben und für Branntwein unter oder über 50 Pro cent verhältnißmäßig berechnet wird. Liqueure und andere wein geiſthaltige Flüſſigkeiten, deren Stärke wegen Verſetzung mit anderen [Subſtanzen durch den Alkoholometer nicht ermittelt werden kann, werden als Branntwein von der Normalſtärke von 50 Grad behandelt, ſofern der Alkoholometer nicht noch einen höheren Grad anzeigt.— Bei der Ausfuhr des im Herzogthum Naſſau erzeugten Branntweins nach anderen Ländern wird, wenn die ausgeführte Menge mindeſtens eine balbe Ohm beträgt, eine Steuerrückvergütung von für jede Maas Branntwein zu 50 Procent Alkohol, und bei größerer oder geringerer Stärke verbältnißmäßig gele iſtet, ſofern die Ausfuhr vor IV. Das Gr. Bezirksgericht Mainz,
Bel dem Herzogthum Naſſau durch Geſetz vom 13. Juli d. J. 5 ſteuerung des inländiſchen Branntweins angeordnet worden iſt, ſo ſchriftsmäßig nachgewieſen wird. 0 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Folge deſſen[als Strafgericht erkennend, hat durch rechtskräftig gewordenes Urtheil


