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Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
Edicetalla dung. 1990] ueber das Vermögen des Schreiner. meiſters Chriſtoph Reitz in Friedberg iſt der förmliche Concursproceß erkannt worden und werden deshalb alle Gläubiger deſſelben aufgefordert, ſogewiß Mittwoch den 9. Juli, Vormittags, ihre Anſprüche an die Maſſe in Selbftperſon, oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte geltend zu machen, als ſolche ſonſt von der Maſſe ohne beſonderes Deeret ausgeſchloſſen werden. Zugleich ſoll in dem Liquidations⸗ termine ein Arrangement verſucht und über fernere Behandlung der Maſſe weiter verhan⸗ delt werden, in welcher Hinſicht die nicht er⸗ ſcheinenden, oder nicht gehörig vertretenen Gläu⸗ biger als den Beſchlüſſen der Mehrbeit beige⸗ treten betrachtet werden ſollen. 8
Friedberg, am 22. Mai 1856. Großberzogliches Landgericht Friedberg Hofmann.
Edietalladung. 19921 Philipp Cafimir Fauerbach zu Ober⸗ wöllftadt entlieh nach Hppothek vom 19. April 1850 von Joſeph Diel's Wittwe daſelbſt, unter Verpfändung mehrerer Immobilien ein Kapital von 850 fl. Daſſelbe iſt am 12. März d. J. an Philipp Diel's Wittwe zu Ober⸗ wöllſtadt, die ſich im Beſitze der Hypothek be⸗ funden, zurück bezahlt worden, indem ſie be⸗ ſcheinigtermaßen die wirkliche Gläubigerin ſein, eine Joſeph Diel's Wittwe in Oberwöllſtadt gar nicht exiftiren und alſo die Angabe dieſes Namens in der Obligation und im Fragebogen auf Irrthum beruht haben ſoll. Um nun die beantragte Löſchung derſelben mit Rechts beſtand bewirken zu können, werden alle, welche an die vorbezeichnete Hypothek Anſprüche zu haben ver⸗ meinen ſollten, aufgefordert, ſolche ſogewiß
binnen ſechs Wochen von heute an hier anzuzeigen, als ſonft dieſelbe auf die Quittung der Philipp Diel's Wittwe gelöſcht und für getilgt erachtet werden wird. Friedberg, am 28. Mai 1856. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann.
Steinkohlen lieferung. 11068] Freitag den 4. Juli d. J., Vormittags um 10 Uhr, ſoll die Lieferung von 900 Centner Steinkohlen, ſogenanntes Fettſchrot erſter Qua⸗ lität aus den Ruhrer Werken, für die hiefige Garniſon auf dem Wege der Soumiſſion in Accord gegeben werden, worüber die Lieferungs- bedingungen in dem Büreau des Verwaltungs- ratbs zur Einſicht aufgelegt find.
Butzbach den 23. Juni 1856.
In Auftrag des Verwaltungsraths Cellarius, Oberquartiermeiſter.
Schulverſäumniſſe. 11088] Die Eltern, Pflegeeltern und Vor⸗ münder der die hieſige Muſterſchule beſuchenden Kinder machen wir biermit aufmerkſam auf Art. 233 des neuen Polizeiſtrafgeſetzes, welcher die„Verſäumniß der Pflicht, die ſchulpflichti⸗ gen Kinder zum Beſuch der Schule anzuhalten“ betrifft und in einem Ausſchreiben Großherzog⸗ lichen Kreisamts Friedberg an die Ortsſchul⸗ vorſtände des Kreiſes, Intelligenzblatt Nr. 35 J. J., mitgetheilt iſt.
Friedberg, den 26. Juni 1856. Für den Schulvorſtand: K. Baur. Bender.
Grasverſteigerung. [1089] Montag den 7. Juli d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſoll das bieſige Gemeindeheu⸗ gras, ca. 50 Morgen, an Ort und Stelle meiſtbietend verſteigert werden.
Wohnbach, den 28. Juni 1856.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Wohnbach Phi lip pi.
Bekanntmachung.
[1090] Zum Ankauf einer Quantität Kalk, Backſteine und Ziegel für die dieſige Saline, auf dem Wege des öffentlichen Ausgebots an den Mindeſtfordernden, wird Termin Dienſtag den 8. Juli, Vormittags 10 Uhr, im Geſchäfts⸗ lokale des Salzamts anberaumt, mit dem Be⸗ merken, daß nur gehörig qualifizirte und kau⸗ tionsfähige Perſonen zum Bieten zugelaſſen werden. Nauheim, den 25. Juni 1856. Der Salineninſpector F. Schreiber.
Mißbrauch des Eides.
[1091] Die Irreligioſität hat in jetziger Zeit traurigen Einfluß auf den Eid. Furchtbar iſt der Mißbrauch, der ſo oft mit dem Eid, dem Palladium der Wahrheit,, dieſer Stütze der Treue und des Glaubens, dieſem oft nur ein⸗ zigen Schutzmittel gegen Habſucht, Betrug und Lüge, getrieben wird. Gut wäre es, wenn Jedermann Wort und Eid heilig wären, wie ſie einſt unſeren Vorfahren waren. Wenn die⸗ ſes Uebel zunimmt, wird man genöthigt ſein, den Eid als Beweismittel und Gelübde der Treue zu ſtreichen; er iſt aber nicht zu erſetzen. Die Geſetzgeber der Staaten würden mehr darauf hinwirken dem Eid ſeine Heilig⸗ keit zu erhalten und die Urſachen zu entfernen, welche ſeine Entheiligung begünſtigen, wenn das Uebel ihnen ſo kund wäre; Richter und Ad- vokaten können es auch nicht ſo wiſſen, wie der Bürger, der es oft an ſich erfährt. Fromme Wünſche find, daß der Eid weniger gebraucht, verdächtigen Perſonen und überhaupt bei ſtar⸗ kem Verdacht verweigert, bei geringen Sachen aber, wo es noch irgend andere Beweiſe gibt, nicht angewandt werde; ferner daß der Richter ein Gewalturtbeil vergleichsweiſe, oder nach Ermeſſen Rechtens gebe, und dann leichtere Be⸗ weisführung gegen den Meineid beſtünde.
In Bezug auf Obiges folgende Thatſachen:
Ich hatte vor einer Reiſe von M. in N. eine Rechnung von 341 fl. mit 325 fl. verrechnet. In meiner Abweſenbeit klagte derſelbe auf 175 fl.; es kam zum Eid. Unterdeſſen traf ich ein, legte Quit
tung vor und proteſtirte gegen den Eid, den er noch durch mehrere Verbandlungen mit aller Frechheit zu ſchwören bereit war, bis ihm der Eid verſagt wurde. Derſelbe hatte ein Immobil von mir gekauft mit längerem Termine der Zinſen; Zinſenerlaß ſollte mit nichtswürdigen Zeugen und Meineid bewieſen werden. Ein Zeuge hatte einen ähnlichen Prozeß aus anderen Urſachen gegen mich geführt; es hieß: zeuge mir, zeuge ich dir.
Ich lieferte in Auftrag des G. von F. dem G. U. in F Kalk. Nach Weigerung der Zah⸗ lung und Einwand gegen die Mahnung des Letzteren verklagte ich Erſteren nicht nur auf genannten Kalk, ſondern auch auf den für ihn zu Ga. S., Ma. H. und in Bahnhof F. ge⸗ lieferten Kalk, wo er vor Gericht erſteren Kalk eingeſtanden, doch Allen mit Frechheit abge⸗ ſchworen. Es ſind mir ſpäter mehrere Zeugen kund geworden, es werden mir noch mehrere kund, daß die Strafe des Verbrechens bewirkt werden kann. Mit Frechheit veranlaßte der⸗ ſelbe, daß ſich die Gänge vervielfachten und ver⸗ langte dieſelben vor Gericht belohnt, wo er fich als rechter Vagabund eine Ehre macht.
Ohne Bezug auf Obiges dem Publikum noch Folgendes zur Beurtheilung: Ein Capitaliſt G. in N. hatte in eine Gemeinde ein Capital zu ſchießen. Auf 111 fl. 15 kr. Forderungen wurden demſelben noch 99 fl. 45 kr. zu dieſem Behuf dargeliehen und in dem Schuldſchein von 210 fl. bemerkt. Es war aber nicht von mir perſönlich verhandelt; auf die deßfallſige Anforderung wurde dieſe Schuld abgeleugnet und behauptet, es ſei nicht möglich, daß meiner⸗ ſeits⸗ Geld geſchoſſen, ſondern ich ihm verſchul⸗ det habe, auch ſei von ihm kein Geld verlieben worden. In dem Buch des G. R. fand ſich's. Nach mehreren Unredlichkeiten klagte ich. Zur Nichtzahlung nahm er den Ausweg, es ſei ab⸗ gethan, was er auch beſchworen. 1585
(Fortſetzung wird folgen.)
Schöne Dickwurzpflanzen 1092] hat zu verkaufen Heinr. Hanſtein lv.
Braunkohlenverkauf.
11093] Auf der Braunkohlengrube Wilhelmshoffnung bei Dornaſſenheim find wieder verladbare Klötze von der dießjährigen Aufbereitung vorräthig. Der Preis iſt der ſeitherige, per Centner Klötze 10 Kreuzer und per Centner Holzkohlen
14 Kreuzer.
Gegen genügende Bürgſchaft wird für die im laufenden Jahr bezogen werdenden Braun⸗ kohlen Zahlungsfriſt bis Ende März 1857 geſtattet.
Diejenigen Abnehmer, welche bei dem Abfahren von Braunkohlen von der Grube Wil— belmsboffnung Oſſenheim paſſiren und daſelbſt Brückengeld bezahlen müſſen, erhalten ſolches von Materialſchreiber Weitz bei Einhändigung des Ladſcheins vergütet.
Reichelsheim den 28. Juni 1856.
Schmid, proviſor. Bergcontroleur.
Die
Renten⸗ und Lebensverſicherungs⸗Anſtalt
zu Darmſtadt
19291 hat die Einrichtung getroffen, daß kleine Sterbfallkapitalien von 100 bis 300 fl. unter erleichterten Bedingungen bei ihr verſichert werden kön⸗ nen, wodurch auch den minder Bemittelten Gelegenheit geboten iſt, ihren An⸗
gehörigen für den Todesfall ſofort beziehbare Sterbegelder zu hinterlaſſen. Nähere Auskunft ertheilen die Herren Bevollmächtigten der Anſtalt.“)
Darmſtadt, im Mai 1856.
Die Direction.
5) In Friedberg Herr Kaufmann Heinrich Hahn. „ Butzbach Herr Bürgermeiſter Seippel.
1090] Wir könn des Herrn Karl dier nie geſehenes Wenn je derartig währende Vorſtell
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