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weiß auch den Kindern, womit die Vorſehung ihre Ehe geſegnet, jene Beſcheidenheit, Genügſamkeit und Unbeſtech— lichkeit und jenes fromme, gewiſſenhafte Gottvertrauen einzupflanzen, welches Emilie und ihr Gatte ſtets als den unvergänglichſten Schatz verehren, den ihnen die Heim— ſuchungen ihrer Jugend beſcheert haben!—— CErheit.)
Miszellen.
Im 7jährigen Kriege ließ Friedrich II. Achtgroſchen— ſtücke von ſehr geringem Gehalte ſchlagen. Zu dieſer Finanz— Operation bediente er ſich des jüdiſchen Banquiers Ephraim zu Berlin. Dies veranlaßte einen witzigen Kopf zu nach— ſtehendem Epigramme: 8
Von außen ſchön, von innen ſchlimm,
Von außen Friedrich, von innen Ephraim.
Gegenſeitige Offenherzigkeit. Ein ſehr recht— ſchaffener Mann warb um die Hand eines Mädchens, ſagte aber zugleich:„Ich halte es für meine Pflicht, Ihnen zu ſagen, daß ich außer meinem guten Einkommen kein Ver— mögen beſitze und daß ein Onkel von mir hingerichtet
wurde.“ Scherzend erwiederte ſie:„Ich beſitze ebenfalls kein Vermögen und habe nicht einmal ein Einkommen; und wenn auch keiner meiner Verwandten hingerichtet wurde, ſo habe ich dafür mehrere, die dieß verdienten.“
Bei einem Aufenthalt in K. befand ſich Saphir häufig in Geſellſchaft eines bekannten Thaterdirectors, von welchem alle Welt weiß, daß er einen Ueberfluß an Verſtandes— mangel beſitzt.„Wie ſeltſam iſt es doch, daß meine Beine täglich einſchlafen!“—„Wie können Sie ſich darüber wundern,“ entgegnete Saphir,„befinden ſich Ihre Beine doch ſtets in Ihrer Geſellſchaft.“
Baron v. S.:„He Samuel! Ihr habt aber ſchlechte Ohren, ich rufe Euch ſchon dreimal und Ihr hört nicht!“
Samuel: Bitt um Verzeihung, Eier Gnaden; mei Ohren ſeind ſchon gut, aber Eier Ruf taugt nicht.
Er:„Mein Fräulein, Sie dürfen nicht etwa glauben, daß ich ein Wolf im Schafspelz bin.“
Sie:„Nein mein Herr, ich bin ganz vom Gegentheil überzeugt!“
Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen.
Eddie fal lad g.
zwei Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte
Güter ⸗ Verpachtung.
L12250] In dem Ockſtädter Grundbuche ſtehen[um ſo gewiſſer anzumelden, als ſonſt die Aus—[43101 Donnerſtag den 31. Auguſt d. J., Nach-
auf den Namen:
ſtein'ſches Erblehngut⸗ die nachſtehend bezeichneten Güterſtücke: 106/16, 108/27, 118/77, 120/87, 152/18,
zahlung der Ablöſungskapitalien an den genannten „Rudolph Müller, Freiherrlich von Francken⸗J Herrn Berechtigten geſtattet werden wird. Friedberg den 8. Auguſt 1854.
Großherzogliches Landgericht Friedberg Be 8 i 8 i i 1 Beſoldungsgarten hinter der Burg in ſchicklichen
mittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rath⸗ hauſe die pro 1854 leibfälligen ſtädtiſchen Gü⸗ terſtücke, nämlich der vormals Bindernagel'ſche
Abtheilungen, und die Koppelwaidſtücke zunächſt
225/24, 266/39, 249/39, 24/1, 285/29, 302/30, 323/l, 37/2, 48/5, 6677/6, 672/13,
Güterverpachtung
der Uſa, auf ſechs Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet. Die ſtädtiſchen Gartenſchützen ſind
8. 2. 5 2 D 0 31. 2 1 3 0 176/1,693/1, 701/13, 898,4, 94/2, 109/16, L109] Donnerſſag den 31. Auguſt d. J., Vor- angewieſen, die etwa verlangt werdende Aus⸗
1243/18, 1296/10, 1309/23, 1355/15, 1414/5, mittags um 10 Uhr, werden in hieſigem Rath. 1428/8 hauſe auf freiwilligen Antrag der Frau Georg Wagners Wittwe deren pro 1884 leihfälligen
Nach vorliegenden Prozeßacten iſt der Heim⸗ Güterſtücke in der Burggemarkung, ſowie einige
eingetragen.
kunft zu ertheilen. Friedberg den 19. Auguſt 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg
fall dieſes Gutes ausgeſprochen und von dem in der Stadtgemarkung, öffentlich meiſtbietend GA nder
Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu auf 6 Jahre verpachtet. Gartenſchüße Stritzinger a 9 g i ertheilt erwa gewünſcht werdende Auskunft. Ullſtadt beantragt worden, daß daſſelbe ihm als Friesderg den 18. Augun 1854. In Auftrag Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Bender, Ortsgerichtsvorſteher.
Eigenthum, das jedenfalls durch Verjährung erworben worden, jedoch als Beſtandtheil des Familienfideicommiſſes im Mutationsverzeichniſſe
Auf for dena ng. [1351] Die Wittwe und Erben des Valentin Schäfer in Staden ſprechen das Eigenthum an nachſtehenden Stücken an:
zugeſchrieben werden möge. Da nun ein anderer Eigenthumserwerb voll—
konnen, ſo werden auf geſtellten Antrag alle, zeichneten Rentamtes,
welche an die bezeichneten Grundſtücke Anſprüche tritt am 1. Oktober 1
bilden zu. vermeinen, zu deren Anzeige welchem Tage an das Rentamt die Holzgelder binnen drei Monaten von heute an, unter dem wieder unmittelbar erhebt und nur allein gültig
Rechtsnachtheil hiermit aufgefordert, daß ſonſt darüber quittirt dieſelben als durch Verjährung erworben, dem
Ullſtadt, übrigens als Beſtandtheil des Fami— lienfideicommiſſes, werden zugeſchrieben werden. Friedberg den 12. Juli 1854. Großberzogliches Landgericht Friedberg. In Verhinderung des Landrichters
zahlen.
1 8. Bekanntmachung. ſtändig wenigſtens nicht hat nachgewieſen werden[1312] Der bisherige Holzgelderheber des unter—
dieſe 1 n, Alle vor dem 1. Oktober l. J. fällig wer⸗ Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu denden Holzgelder ſind, bei Vermeidung gericht— licher Klage, noch an Forſtrechner Eret zu be—
Ockſtadt am 19. Auguſt 1854. 0 2 Freiherrl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt] verfügt werden ſoll. An gef e r.
J. Valentin Schäfers Wittwe, Gemarkung Stammheim: Fl. II No. 286, Fl. IV No. 33, 208, 224,
Forſtrechner Eret hier, 11. Peter Bierbrauer, J. in Ruheſtand, von.
Gemarkung Staden:
Flur VI No. 123, können ſolches aber urkundlich nicht nachweiſen.
Da der Verkauf dieſer Stücke beabſichtigt wird, ſo ſind etwaige Eigenthums-Anſprüche daran binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen, widri⸗ genfalls die deßfallſigen Kaufbriefe gerichtlich be— ſtätigt und der Eintrag im Mutationsverzeichniß
Altenſtadt den 23. Auguſt 1854.
D Ir be, Landgerichtsaſſeſſor.
ill adung.
Obligations-Verlooſung der Großherzoglichen Gemeinde Rodenbach. [1315] Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung
Großherzogliches Landgericht Altenſtadt Dre. W
Oeffentliche Bekanntmachung.
12821 Nachverzeichnete, dem Herrn Grafen des durch das Handlungshaus Simon und Sa⸗ 13521 Es wird hierdurch zur öffentlichen Kennt—
Friedrich von Alt Leiningen ⸗Weſterburg zu muel Lindheimer in Friedberg am 1. Mal 1835 Schloß Ilbenſtadt in der Gemarkung Aſſenheim negoclirten Anlehns hieſiger Gemeinde wurde die
zuſtehenden Grundrenten, als:
a) eine durch Allodification eines, von Chri- rückzahlbar gezogen. ſtian Müller und Conſorten beſeſſenen
niß gebracht, daß Heinrich Lochmann von hier wegen Verſtandesſchwäche unter Curatel geſtellt
No. 30, à 100 fl., auf den 31. Oktober J. J. worden iſt und Rechtsgeſchäfte fortan nur mit
den Curatoren, Jakob Lochmann und Schreiner—
Dieſes wird dem Inhaber unter dem Anfügen meiſter Philipp Deweil dahier, gültig abgeſchloſſen
Erbleihgutes, entſtandene Grundrente, im andurch mitgetheilt, den Betrag gegen Rückgabe[werden können.
jährlichen Geldanſchlage von 594 fl. 14 kr., dieſer Obligation und nichtfälligen Zinscoupons 5) ein Geldzins im jährlichen Anſchlag von bei der hieſigen Gemeindekaſſe oder bei obener— wähntem Handlungshauſe in Empfang zu nehmen, ſollen nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtim⸗[ indem von da an keine weitere Zinſen vergütet
13 fl. 4 kr.,
mungen abgeloſt werden. werden.
Es werden daher alle bei dieſer Ablöſung be⸗ kannte und unbekannte Bethetligte hiermit aufge— fordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche innerhalb
Rodenbach am 2. Auguſt 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Rodenbach Hette rich.
Etwaige Forderungen an Heinrich Lochmann ſind, bei Meidung der Nichtberückſichtigung, bin⸗ nen 4 Wochen anzumelden.
Friedberg den 3. Auguſt 1854.
Großherzogliches Landgericht Friedberg
Hofmann, v. Preuſchen,
Landrichter. Landgerichts⸗Aſſeſſor


