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beständigen Löhnen,
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Brehnhoffraße 23
Redaktion: Gießen Fernsprecher 2008.
der Provinz O
Organ für die Interessen des werktätigen Volkes
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Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters. Für den Inseratenteil verantwortlich: R. Strohwig. Verlag von Hermann Neumann& Cie. sämtlich in Gießen. Druck: Verlag Offenbacher Abendblatt G. m. b. H. Offenbach a. M.
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Gießen, Montag, den 25. Juni 1923
18. Jahrgang
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Wochenschaun.
5 Die Lage Deutschlands istet ft wir uns von Illusionen frei! Wer 8 105 A 1 N schwarz malt, der wählt leider die rechte Farbe. 8 8 Aeußerlich am sichtbarsten offenbart sich dieses schreck⸗ liche Trauerspiel in der Zerstörung der Währung An dem Rechenexemvel, ob den Nullen, die an die Preise angehängt werden, auch die Zahl der Nullen bei Löhnen und Gehältern entspricht, hängt heute die Existenz
unseres Volkes und Staates. Verbitterun g und Ve 5 weiflu ng gehen durch die Millionen der Lohn⸗ arbeiter und Gehaltsempfänger, die gegenüber einer
Teuerung von phantastischen Ausmaßen ihre Bezüge zu einem Nichts zusammenschrumpfen sehen. Ob die geforderte Einführung von an sich durchaus notwendigen wert⸗ Ssändi sowie eine allgemeine Goldrechnung auf dem Etats⸗ und Steuergebiet, die 31 den neuen grundlegenden Forderungen der sozialdemo⸗ kratischen Partei gehört, die Wirtschaftskrise zu hemmen bermögen, ist nicht leicht zu beantworten. Aber das ist sicher: Der Staat muß sich Geld schaffen, nicht bloß durch die verhängnisvolle Notenpresse, sondern aus den Taschen der wohlhabenden Bürger. Die Nachrichten über den unaufhaltsamen Verfall der Mark und die Gefahren, die der Wirtschaft wie dem sozialen Frieden in Deutschland dadurch drohen, werden von den französischen Machthabern mit begreiflicher Genugtuung begrüßt. Man erwartet den Zu⸗ sammenbruch und damit die bedingungslose Kapi⸗ tu lation Deutschlands von einem Tag zum an⸗ dern. Die Siegesgewißheit in Paris ist groß. Danach
. richten sich die politisch⸗militärischen Maßnahnsen Poincarés.
Zunachst verfolgt er gegenüber den an sich langsamen Schritten, die die englische Regierung unter der Führung des neuen Premierministers Baldwin zur Lösung des Ruhr⸗ konflikts unternimmt, offensichtliche Verschleppungstaktik.
Scodonn nimmt der französische Druck auf das besetzte Gebiet
an Rhein und Ruhr die allerschärfsten Formen an. Hat die Brutalität des rücksichtslosen Feindes bisher das Land mili⸗ ktzkrisch terrorisiert und wirtschaftlich ruiniert,— in zwei Kriegsgerichtssitzungen wurden jüngst 1431 Milliarden Geldstrafe wegen verweigerter Kohle verhängt— so will man jetzt, wie es scheint, die unglückliche Millignenbevölke⸗ rung der neuen„französisch-belgischen Kolonie“, indem man sie gegen das unbesetzte Vaterland ganz absperrt, sogar durch eine Neuauflage der berüchtigten Hangerblockade zur Aufgabe ihres Widerstandes zwingen. Ein wahrhaft teuf⸗ lisches Unternehmen! i AJTIgndessen schwärmen alle unsere nationalisti⸗ schen Etappenhelden für— Aktivität. Von diesem Widerstand, der sich durch Mordtoten, Brückensprengungen und dergleichen auszeichnet, erwarten sie die Steigerung der schon vorhandenen Siedehitze. Denn, so meinte ein deutsch⸗ nationales Blatt, Repressalien, so schwer sie auch die Be⸗ völkerung bebrückten, müßten neben der großen Frage des Widerstandes jedweder Art zurücktreten: die typische Ein⸗ stellung der Etappe, die außerordentlich heldenmütig alle Leihen erträgt, die den Leuten an der Front zufallen. Unbegreifliche Kur zsichtigkeit charakteri⸗ siert nicht nur die herorischenaktionen der Attentäter selbst, die in törichtem Beginnen doch wenigstens ehre persönliche Tapferkeit zeigen, sondern in noch viel höherem und in unentschuldbarem Maße die Kreise, die fern vom Kriegs⸗ schauplatz die„Märtyrer“ feiern. Aus Trauerfeiern für Schlageter machen diese kindischen und gemeingefährlichen Leute ihre antirepublikanischen Feste. Der sozialdemokrati⸗ sche Innenminister Preußens Severing wird zu der lle des Sündenbocks auserkoren, wie einst Erzberger und thenau. Hat er doch vor kurzem durch das Verbot Hel Sbach⸗Wulle⸗Partei sich den glühenden Haß aller Mords⸗ atrioten zugezogen! Nun richteten sich e leumdungen gegen ihn, weil er der„Verräter des Volks⸗ helden Schlageter sei. Der Lügenfeldzug ist e chen; Severing hat im 1 1 5 lagend init seinen gewissenlosen Verleumder. dk 1 ausgesbrochen: Ein 1 gere n tüchtigen Staatsmann würde schwere Rache des d
gten Volkes auslösen.
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inzig mögliche Erleichterung dieser a Hinsicht e Lage 8 25. 5 1 7 i f illstand au eg g. 5 e Frankreich zunachst ein⸗
Deutschland und a. dale Aber ale Versache zur feiner doe eligen Ruhrkrieges sind den e
Gegen die Devisenspekulation.
Handel mit Devisen nur noch zum amtlichen Kurs.
Eine Verorduung der Reichsregierung.
In den letzten Tagen hat die Reichsregierung mit maß⸗ gebenden Vertretern der deutschen Wirtschaft, auch der Ge⸗ werkschaften, verhandelt, um die Einschränkung der wilden De visenspekulation durchzuführen. Reichskanzler Dr. Cuno empfing am Freitag Vertreter der Wirtschaft, besonders Industrielle, und besprach mit ihnen die Neuordnung des Devisenverkehrs. Der Reichswirtschaftsminister Dr. Becker hat die Gedanken und gutachtlichen Aeußerungen, die in den verschiedenen Besprechungen mit den Sachverständigen vor⸗ getragen worden sind, in einer Denkschrift zusammengefaßt und dem Reichskanzler überwiesen. In einer Kabinetts⸗
sitzung am Abend wurde die Entscheidung zu folgender Ver⸗
ordnung getroffen: Bertin 22 Ju 102
Der Reichspräsident hat auf Grund des Artikels 42 der Reichsverfassung heute folgende Verordnung er⸗ lassen: 6
§ 1. Gegen Reichsmark oder Wertpapiere jeder Art, die auf Reichsmark lauten, dürfen im Inland und Ausland nur solche Zahlungsmittel und Forderungen in ausländi⸗ scher Währung(§ 1 Abs. 2, 3 der Valutaspekulationsverord⸗ nung vom 8. Mai 1922, Reichsgesetzblatt 1, S. 275) erworben oder veräußert werden, für die eine amtliche Notierung in Berlin stattfindet. Der Erwerb oder die Veräuße⸗ rung ist nur zu dem amtlichen Kur se des Tages des Geschäftsabschlusses, und zwar zu dem Geld⸗ oder Briefkurs, oder einem dazwischen liegenden Kurse zulässig. f
Eine amtliche Notierung wird lediglich dann wie be⸗ stehend angesehen, wenn in der betreffenden Währung am Tage des Geschäfts eine amtliche Notierung des Kurses der Auszahlung stattfindet. An Tagen, an welchen eine amt⸗ liche Notierung der Auszahlung nicht stattfindet, dürfen in der betreffenden Währung Geschafte nicht abgeschlossen wer⸗ den. Der Kurs für Auszahlung ist auch für Geschäfte in Banknoten maßgebend, wenn für Banknoten kein be⸗ sonderer amtlicher Kurs notiert wird. Wird ein solcher be⸗ sonderer Kurs notiert, so gilt er lediglich für Geschäfte in Banknoten. Im Klein verkehr sind Umsätze bis zu 5 Pfund Sterling oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung auch zum letzten bekannten amtlichen Kurs zulässig.
Diese Vorschriften finden auf Geschäfte, die mit der Reichsbank abgeschlossen werden, keine An⸗ wendung. 5
§ 2. Geschäfte, die gegen die Vorschriften des§ 1 ver⸗ stoßen, sind nichtig. Die Nichtigkeit kann nicht zum Nach⸗ teil von Personen geltend gemacht werden, die den die Nichtigkeit begründenden Sachverhalt beim Abschluß des Geschäftes nicht kannten. 0
§ 3. Mit Gefängnis bis zu drei Jahren, mit Geld⸗ strafe bis zum zehnsachen des Wertes der ausländischen Zahlungsmittel oder Forderungen oder mit einer dieser Strasen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt. Ebenso wird bestrast, wer vorsätzlich zu einer solchen Zuwider⸗ handlung auffordert oder anregt oder sich erbietet. Neben der Strafe können die ausländischen Zahlungs⸗ mättel oder Forderungen, auf die sich die strafbare Hand⸗ lung bezieht, zugunsten des Reiches eingezogen werden, auch wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer nicht gehören. Erweist sich die Einziehung als nicht durch⸗ führbar, so kann das Gericht nachträglich durch Beschluß die Einziehung des Wertes anordnen. Der Feststellung des Wertes der Zahlungsmittel und Forderungen ist, soweit eine amtliche Kursnotierung an der Berliner Börse erfolgt, der mittlere Kurswert dieser Börse im Zeitpunkt der ver⸗ botenen Handlung zugrunde zu legen. Ferner kann ange⸗ ordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt. Die Bekannt⸗
machung kann auch durch Anschlag gemäß Artikel III 8 2 des Notgesetzes vom 24. Februar 1923 Reichsgesetzblatt 1, S. 47) erfolgen. 80 f i
§ 4. Der Reichswirtschaftsminister ist ermächtigt, Uebergangs- und Ausführungsbestimmun⸗ gen zu dieser Verordnung zu erlassen und Aus nahmen zu bewilligen. f
§ 5. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. l 5 5
Der Reichspräsident:(gez.) Ebert— gegen- gezeichnet: Der Reichskanzler:(gez.) Cuno. 1
Die Firma Stinnes und der Zusammen⸗ bruch der Mark. ö
Am Freitag hat der Ausschuß zur Untersuchung der Vorgänge beim Zusammenbruch der Stützungsaktion der Mark die Vertreter der Firma Stinnes und den Berliner Handelskorrespondenten der Frkft. Ztg, Oeser, ver⸗ nommen. Generaldirektor Minu von der Firma Stinnes polemisierte scharft gegen die Frft. Ztg. und erklärte, die Firma Stinnes habe es für unter ihrer Würde gehalten, auf die Vorwürfe der Frkft. Ztg. zu antworten, wie es über⸗ f haupt wertlos sei, die ganze Angelegenheit zu untersuchen. Da er sich in seinen weiteren Ausführungen sowohl über den Ausschuß wie über die Presseäkußerungen abfällig äußerte, wurde er vom Vorsitzenden unterbrochen. Minu erklärte weiter, die Firma Stinnes habe im März 4800 Pfund 8 Sterling, im April 128 000 Pfund und im Mai 225 000 Pfund Sterling in Devisen bekommen am freien Markt. Sei babe aber erhebliche Vorteile nicht gehabt. Der Bedarf der kritischen 100000 Pfund Sterling sei entstanden durch die Eisenbahnen, die ihren Verpflichtungen nicht hätten nachkommen können. Am 12. April seien 60 000 Pfund
Sterling gekauft worden kurz nach der amtlichen Notierung.
Die Firma hätte sie ohne Aufsehen bei 3 oder 4 Banken zu 1 beschaffen gesucht. An dem Verhalten der Firma Stinnes sei nichts Auffälliges gewesen, sie habe stets am freien Markt gekauft, nie bei der Reichsbank. Ueber das Ziel der Markstützung könne man verschiedener Meinung sein, Stinnes habe gegenüber Herrn Hermes in einem Brief u. a. erklärt:
„Ich habe gegen die Politik und gegen die Dollaranleihe stärkste Bedenken und erkläre, daß es das Aeußerste ist, was von mir erwartet werden kann, daß ich nicht gegen diese 1 Maßnahmen auftrete. Es kostet mich schon sehr viel Ueber⸗ 9 windung, daß ich auf Ihre Anfrane mich zurückhalte.“
Der Redner wurde sehr herausfordernd gegen die Frkft. 9 Ztg. und ruft große Unruhe hervor bei den Mitgliedern dess Ausschusses. Der Vorsitzende Lange-Hegermann erklärt, daß 10 der Zeuge sich weit entfernt habe vom Zweck seiner Aus⸗ sagen, er ersuche ihn, seine Polemik einzustellen.
Auf Vorschlag der sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses zieht man sich zurück zu einer internen Sitzung. Nach Wiederaufnahme der Sitzung bittet der Vorsitzende erneut, den Boden der Sachlichkeit nicht zu verlassen. Darauf 9 machte Hugo Stinnes Angaben über die Devisen der 1 Hamburger Firma Stinnes. Redakteur Oeser bemerkt zu 5 den Aussagen von Stinnes und Minoux, es sei sehr auf⸗ allend, daß ein Saus von dieser Bedeutung in Berlin und anderwärts dauernd Devisen kaufe und dabei in bedeutendem Umfange neue Geschäfte mache. Vielleicht würden die neuen Geschäfte so gemacht. daß die Valuta, die für das Geschäft nötig sein solle, zu 1 früh in neue Geschäfte gesteckt worden ist. f
Direktor Gleimius führte aus, in der Zeit vom 12. bis 20. April habe der Hauptposten der gehandelten Devisen von der Reichsbank gestammt. Die freien Devisen seien nur a von ganz geringer Wichtigkeit. 60 000 Pfund seien aber leider eine große Summe für die Reichsbank. Die Summe war cber auf alle Fälle aus der Reichsbank entnommen worden zum amtlichen Kurse; das sei der große Unterschied. Generaldirektor Minoux erklärte dann weiter, daß er am
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nalisten nicht minder ein Dorn im Auge wie den fran⸗
zösischen. Beide leben vom Völkerhaß.
Was tut nun die Regierung der bürger⸗ lichen Arbeitsgemeinschaft Cuno- Rosenberg gegen de diese Nöte? Man hört wenig von ihr.„Auf dem
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In hessischen Landtag hat Genosse Rechts-
anwalt Sturmfels, namentlich von den bekannten Gießener Fehlurteilen ausgehend, über Un gerechtigkeit und Klassenjustiz viel beachtete* Klagen erhoben, die dadurch an Bedeutung gewannen, daß
sie der vorsichtige Justizminister, der der Zentrumspartei angehört, in ganzen als berechtigt anerkennen mußte. 9
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