klmtsverkündigungsblatt bei Provinzialbirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Viidingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Slr. 92. Fahrgang IS3S Beilage der Ob erhefsijchen Tageszeitung I Gießen. 28. Full 1936

Kreisamt Gießen

Betr.: Polizeiverordnung über den Straßenverkehr in der Ge­meinde Grotzen-Linden.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrs­ordnung vom 28. Mai 1934, der Ausführungsanweisung hierzu voM 29. September 1934, und des Art. 64 des Gesetzes, betref­fend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, wird nach Anhörung des Bürger­meisters von Großen-Linden mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung vom 16. Juli 1936 zu Nr. Id 34 675 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

8 L

Di« Bahnhofstraße in Großen-Linden, zwischen Moltkestraße und Obevgasse, wird in der Fahrtrichtung BahnhofFrank­furter Straße für Kraftfahrzeuge jeder Art und Fahrräder gesperrt.

§ 2.

Die Bahnhofstraße in Großen-Linden, zwischen Obergasse und Frankfurter Straße, wird in der Fahrtrichtung Bahnhof Frankfurter Straße für jeden Fährverkehr gesperrt.

§ 3.

Zuwidcrhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft.

8 4.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- ofientlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Mit dem­selben Tage wird die Polizeiverordnung über den Straßenver­kehr in der Gemeinde Großen-Linden vom 1. April 1935 auf­gehoben.

Gießen, den 23. Juli 1936.

Hessisches Kreisamt.

I. V.: Weber.

Wetr.: Polizeiverordnung über die Sperrung des Verbindungs­weges Allendors a. d. Lda Allertshausen für Lastkrast- sahrzeuge.

Polizeiverordnung.

Aus Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrs­ordnung vom 28. Mai 1934, der Durchführungsverordnung zur Reichsstraßenverkehrsordnung vom 20. Dezember 1934 und des Art. 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und Vertre­tung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, wird nach Anhörung des Bürgermeisters in Allendors a. d. Lumda mit Ge- nehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landes­regierung vom 16. Juli 1936 zu Rr. Ib 34 674 di« nachstehend« Polizeiverordnung erlassen.

8 1. '

Der Verbindungsweg Allendors a. d. Lda.Allertshausen Wird, soweit er in der Gemarkung Allendors a. d. Lda. liegt, für Lastkraftfahrzeug« jed«r Art gesperrt.

§ 2.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft.

8 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 21. Juli 1936.

Hessisches Kreisamt.

I. V.: Weber.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird bi« Land­straße 1. Ordnung HeuchelheimAtzbach (bis Landesgrenze) mit sofortiger Wirkung für jeglichen Verkehr ge­sperrt.

Umleitung erfolgt über Kinzenbach.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 27. Juli 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhcssen.

Kreisamt Alsfeld

Vetr.: Die Beringung geschützter nichtjagdbarer Vögel.

An die Bürgermeister und Eendarmeriestationen des Kreises.

Wir weisen Sie auf die nachstehend abgedruckt« Bekannt­machung des Herrn Reichssorstmeisters vom 25. Juni 1936 hin.

Alsfeld, den 21. Juli 1936.

Kreisamt Alsscld.

I. A.: Dr. Krüger

Abschrift. ' Bekanntmachung über die Beringung geschützter nichtjagdbarer Vögel.

Di« auf Grund d«r Verordnung zum Schutz« der wildwach­senden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere (Naturschutzverordnung) vom 18. März 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 181) für die Stubenvogelhaltung (für Käfigvögel) amtlich vorgeschriebenen Fußringe, mit denen nach dem § 20, Abs. 2, der genannten Verordnung alle im Besitz oder Gewahrsam von Händlern u. dgl. befindlichen geschützten nichtjagdbaren Vögel bis zum 15. August 19 3 6 versehen sein müssen, werden auf meine Anordnung hergestellt und sind bei der Reichsstelle für' Naturschutz in Berlin-Schöneberg, Erunewaldstratze 67, zu be­ziehen. Anträge auf Zuweisung der entsprechenden Ringe sind von den Händlern durch den Hauptverband zoologischer Spezial­geschäft« in Berlin-Neukölln, Fulda-Straß« 6, an di« Reichs­stelle für Naturschutz zu richten unter genauer Angabe der Art, des Geschlechtes und der Anzahl der zu beringenden Vögel. Den Anträgen ist eine Bescheinigung des zuständigen Vertrauens­mannes des Verbandes der zoologischen Spezialgeschäfte beizu­fügen, aus der einwandfrei hervorgehen mutz, daß di« Angaben des Antragstellers zutreffen.

Der Händler ist verpflichtet, bi« auf dem Vogelfutzringe an­gebrachte Nummer nach der Beringung unverzüglich in das nach dem § 20, Abs. 1, der Naturschutzverordnung vorgeschriebene Auf­nahme- und Auslieferungsbuch (§ 8, Abf. 1, NatschVO.) in der Spalte 3 einzutragen, z. B.drei Buchfinkenmännch-n, Ring- Nummer 235, 236, 237".

Der Preis der Ring« ist zunächst mit 10 Npf. je Stück fest- ftelegt. Der Preis der für das Anlegen der Ring« unumgäng­lich notwendigen Zangen beträgt 1 RM. je Stück.

Die Anforderung von Vogelfutzringen, -bie den tatsächlich in Gewahrsam des Antragstellers befindlichen geschützten nichtjagd- baren Vögeln nicht entspricht, und jede mißbräuchliche Verwen­dung der amtlichen Vogelfutzringe (§ 18, Abs. 2, NatschVO.) ist nach den 88 18 und 30 der Naturschutzverordnung strafbar.

Berlin, den 25. Juni 1936.

Der Reichssorstmeister.

Im Auftrage: gez. (Unterschrift).

Bekanntmachung.

Vetr.: Beurlaubung des Kreisveterinärarztes Dr. Schmidt,

Der Kreisveterinärarzt, Veterinärrat Dr. Schmidt in Als­feld, ist vom 27. Juli bis 10. August 1936 beurlaubt. Er wird bis auf weiteres von dem Kreisveterinärarzt Veterinärrat Dr. Oehl in Lauterbach (Fernruf: Lauterbach Nr. 42) vertreten.

Die Vertretung in der Fleischbeschau erfolgt gemätz unserer Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt Nr. 113 vom 24. Dezember 1935.

Alsfeld, den 27. Juli 1936.

Krrisamt Alsfeld.

I. A.: Dr. Krüger.

An die Bürgermeister des Kreises.

Betreffend: Wie oben.

Wir beauftragen Sie, die vorstehende Bekanntmachung orts­üblich bekannt zu geben.

Alsfeld, den 27. Juli 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. A.: Dr. Krüger.