5lm1sverkündigungsblatt der ProvinzialdireMon Oberhesjen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Ne. 59. Jahrgang 1936 Beilage der Ob erhessifchen Tageszeitung
Gießen, 7. Mai 1936
Kreisamt Gießen
Nr. 35.
Betreffend: Maßnahmen zur Abwehr des Kartosselkäsers.
Bekanntmachung.
Im Hinblick auf das in diesem Jahre zu befürchtende Eim= dringen des Kartoffelkäfers an der deutschen Westgrenze bringen wir unsere nachstehend abgedruckte Polizeiverordnung vom 24. August 1925 in Erinnerung. Zugleich weisen wir darauf hin, daß die Beaufsichtigung der Felder und Gärten zum Zwecke der Bekämpfung des Kartoffelkäfers sowie die Durchführung der übrigen Bckämpfungsmaßnahmen dem Reichsnährstand übertragen worden ist, und das; den Anordnungen und Weisungen der mit der Aufsicht betrauten Personen Folge zu leisten ist.
Die Herren Bürgermeister wollen dies in ortsüblicher Weise bekanntmachen.
Gießen, den 4. Mai 1936.
Kreisamt Gießen.
I. .58.: Weber.
Pokizeiverordnung.
Betr.: Die Bekämpfung des Kartoffelkäfers.
Auf Grund des Artikels 64 der Kreis- und Provinzialord- nung in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung über Ber- mögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (Reichsgefetz- blatt I <5. 44) und Artikel 3 des Gesetzes, Maßregeln gegen den Coloradokäfer betreffend, vom 11. Juni 1879 (Reg.-Bl. ’S. 362) wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 6. August 1925 zu Nr. M. d. I. 23 254 nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1.
Die landwirtschaftlich genutzten F-elder und Gärten des Kreises Gießen unterliegen der Beaufsichtigung zum Zwecks einer rasch Durchgreifenden Bekämpfung des Kartoffelkäfers. Die Aufsicht wird vom Kreisamt sowie den Bürgermeistereien im Benehmen mit dem Landwirtschaftsamt ausgeübt.
8 2.
Den mit der Aufficht betrauten Personen sowie erforderlichenfalls deren Helfern, die sich durch eine vom Kreisamt ausgestellte.Bescheinigung ausweisen, ist das jederzeitige Betreten der in § 1 genannten Grundstücke zwecks Untersuchung der verdächtigen Grundstücke und Vornahme der zur Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen zu gestatten.
8 3.
Den zur Schädlingsbekämpfung getroffenen Anordnungen der in § 2 genannten Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
8 4.
Im übrigen finden die Bestimmungen des Gesetzes, Maßregeln gegen den Coloradokäser betreffend, vom 11. Juni 1879, Anwendung.
8 5.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 1—3 werden, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.
8 6.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt- Machung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den $4. August 1925.
Kreisamt Eichen.
I. 58.: St. 581 a u n.
Betreffend: Lernmittelbeitrag.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Abrechnung des Lernmittelbeitrags für das erste Vierteljahr 1936 für Volts- und Berufsschule. Die Einzahlungskarten gehen Ihnen in den nächsten Tagen von Berlin aus zu.
Die Beiträge für Volks- und Berufsschule sind getrennt eine zuzahlen und abzurechnen.
Ich erwarte pünktliche Erledigung.
Gießen, den 2. Mai 1936.
Kreisschulamt Gießen.
I. V.: N eb e l i n g.
Kreisamt Büdingen
Nr. 23.
Betreffend: Standesamtliche Auskunft.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
In Verfolg einer Erbschaftsangelegenheit ist der Geburtsort des am 5. August 1808 in Hessen geborenen Christopher Schaeffer zu ermitteln. Der Genannte ist angeblich im Jahre 1838 unter Aufgabe seiner hessischen Staatsangehörigkeit nach Amerika ausgewandert.
Sie werden beauftragt, Nachforschungen anzustellen und zum 1. Juni 1936 zu berichten, falls Nachrichten über Schaeffer eingezogen worden sind.
58 üd in gen, den 30. April 1936.
Kreisamt Büdingen.
I. 58.: Dr. Winkelmann.
Betreffend: Vertilgung der Maikäfer.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Falls in diesem Jahr in Ihren Gemeinden Maikäfer int klebet maß auftreten, empfehlen wir die Polizeiverordnung vom 8. Juni 1896, Sammlung Seite 64/65, Ihrer Beachtung.
Vüd ingen, den 30. April 1936.
Kreisamt Büdingen.
I. V.: Dr. Winkelmann.
58etr.: Tierschutz; hier: die von den Tierschutzvereinen ernannten . Tierschutzinspektoren.
Bekanntmachung.
An die Eendarmeriestationen und Ortspolizeibehördcn des Kreises Büdingen.
Dem Vorgehen mehrerer außerhessischen Großstädte entsprechend haben bi-e. Tierschutzvereine Darmstadt und Mainz unlängst ehrenamtliche Tierschutzinspektoren aus den Reihen ihrer Mitglieder bzw. Beiräte ernannt. Diese Tierschutzinspektoren haben die Aufgabe, die Tierhalter ihres Bezirks zu überwachen, vorhandene. Mängel in der Tierhaltung abzustellen und bei Tierquälereien einzuschreiten. Sie sind im Besitz von roten, von dem zuständigen Tierschutzverein ausgestellten Ausweisen, die mit Lichtbild und eigenhändiger Unterschrift des Inhabers versehen sein -müssen.
Sie werden hierdurch angewiesen, den sich ordnungsmäßig legitimierenden Tierschuhinspektoren jederzeit auf Anforderung polizeilichen Schutz und Hilfe zu gewähren.
Büdingen, den 5. Mai 1936.
Hessisches Kreisamt.
I. 58.: Dr. Winkelman n.
Betr.: Die jährliche Aufräumung und Unterhaltung der Bäche. An die Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Artikel 94 des Hessischen Dachgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, die Bäche von Zeit zu Zeit von den Hindernissen des regelmäßigen Wasserablaufs zu reinigen und die zum Schutze der Gemarkung gegen Ueberschwemmung und Versump- fung erforderlichen Arbeiten auszuführen.


