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Bekanntmachung.

Bctr.: Verkauf von Kränzen und Blumen am Totensonntag.

Gemäß §§ 146, 162 Hess. Ausführungsverordnung zur Gewerbeord­nung wird der Berkauf von Kränzen und Gürtnereierzeugnifsen durch Blumengeschäfte und Gärtnereien im Bezirk der Stadt Gießen am Totensonntag, den 28. November 1934, für die Zeit vom 9 bis 17 Uhr zugelassen.

Gießen, den 13. November 1934.

Kreisamt Gießen, i. V.: Weber.

Poiizeiverordnung

über den Verkehr auf der Straßenbrücke über die Lahn im Zuge der Straße HeuchelheimAllendors.

Aus Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrsordnung vom 28. Mai 1934 in Verbindung mit Art. 64 Abs. 1 der Kreis- und Provin­zialordnung vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung der Bürgermeisterei und der Gemeindevertretung Heuchelheim und mit Genehmigung des Hessischen Staatsministeriums Abteilung I b, Innere Verwaltung, vom 3. November 1934 zu Nr. St. M. Ib 37446 folgendes verordnet:

§ 1.

Fahrzeuge mit mehr als 9 Tonnen Gesamtgewicht dürfen die Straßen­brücke über die Lahn im Zuge der Straße HeuchelheimKlein-Linden nicht befahren.

§ 2.

Kraftfahrzeuge aller Art dürfen auf der Brücke eine Geschwindigkeit von 6 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten, die sonstigen Fahr­zeuge haben im Schritt zu fahren.

§ 3-

In gleicher Richtung fahrende Lastkraftwagen müssen auf der Brücke einen Abstand von mindestens 25 Meter voneinander einhalten.

§ 4.

Ueberholen auf der Brücke ist verboten.

§ 5.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft.

§ 6.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 15. November 1934.

Hess. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.

Dienstnachrichten des Kreisamts.

Dem Bund Deutscher Marine - Vereine e. V. im Deutschen Reichs­kriegerbundKyffhäuser", Bremen, wurde die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose zu je 0,50 RM. der Lotterie zu Gunsten der Jugendherberge beim Marine-Ehrenmal in Laboe, in der Zeit vom 3. November bis 30. No­vember (1. Dezember 1934) im Volksstaat Hessen zu vertreiben.

Karl Schäfer III. von Wahenborn-Skeinberg wurde zum Bürger­meister der Gemeinde Watzenborn-Steinberg ernannt.

Druck der Drübl'schen Universitäts-Buch-- und Steindruckerei, 2t. Lange, Gießen